An Ufos glaub ich nicht, aber es könnte ein dämonisches Licht sein.. In bestimmten Dörfern platzieren sich die Dämonen in Gruppen

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Ja sicher wenn du in der Arbeit erfolgreich bist warum nicht?? Kenne  eine Dame , die eine problematische Kindheit hatte, und nichtmal die Hauptschule abgeschlossen ist jetzt in einem großen Einkaufszentrum Chefin..

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Dein Gewicht ist eigentlich ganz normal für deine Körpergröße ist sogar bisschen zu wenig. Solche komplexen haben leider vielen in deinem Alter. Du solltest kein Gramm mehr abnehmen ansonsten wirst du in Richtung Magensucht gehen!!

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Also ich habe meinem Freund nichts vorher gesagt da ich ihn überraschen wollte. Nach dem ich mir sicher war, dass ich schwanger bin hab ihm es bei Kerzenschein verkündigt.. somit war es unser letztes essen gemeinsam!

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Wie lange hat mein Noch-Ehemann nach der Scheidung Zeit mein Haus zu verlassen?

Hallo, bei mir steht in Kürze der Scheidungstermin ein. Mein Noch-Mann wohnt derzeit in getrennten Räumen noch offiziell im Haus mit, ist aber meistens bei seiner neueren Freundin. Bis jetzt hat er sich auch nicht anderweitig um eine Wohnung bemüht, liegt wohl auch daran, dass er zur Zeit kein eigenes Einkommen hat und ALG2 bezieht bzw. hier noch einen Antrag stellen muss. Jetzt habe ich gelesen, dass die Zuweisung der Wohnung nur möglich ist, wenn eine unbillige Härte vermieden wird.

"Wenn die Eheleute sich nicht darauf verständigen können, wer für den Vollzug der Trennung aus der Ehewohnung auszieht, kann § 1361b BGB weiter helfen. Nach § 1361b Abs.1 BGB kann jeder Ehegatte vom anderen verlangen und beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen (§ 200 Abs.1 Ziff.1, § 203 FamFG), dass ihm die Ehewohnung vollständig oder zum Teil wegen der Trennung zur alleinigen Nutzung überlassen wird. Ein begründeter Zuweisungsantrag setzt voraus, dass die Zuweisung der Ehewohnung notwendig erscheint, um eine sog. "unbillige Härte" zu vermeiden (§ 1361b Abs.1 BGB)." 

(Erst) mit der Scheidung wird im Streitfall endgültig über die Verteilung der Ehewohnung und des Hausrats entschieden. Dies soll in § 1568a geregelt sein. Was bedeutet dies alles konkret?

Da mein Mann über kein Einkommen verfügt, kann er ja nicht nach der Scheidung einfach raus. Welche Fristen gibt es?

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Bis Sie ihm einen Arschtritt geben :/

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