Er kann Dich ja gerne anzeigen. Außer einem Lachanfall des die Anzeige aufnehmenden Polizei-Beamten wird da nicht viel bei rauskommen.
Was Du Deiner Freundin gegenüber geäußert hast ist deine ganz persönliche Meinung. Da ist sodann vor allem Art. 5 GG, die allgemeine Meinungsfreiheit zu beachten. Daneben ist zu sehen, dass § 185 StGB nicht auf Äußerungen im engsten Bekannten- und Familienkreis Anwendung findet. Deine Freundin gehört zu eben jenem Bekanntenkreis. Eine Beleidigung scheidet meines Erachtens nach somit aus.
Zur üblen Nachrede gem. § 186 StGB bedarf es einer Behauptung oder Verbreitung ehrenrühriger nichterweislicher Tatsachen gegenüber einem Dritten. Tatsachen sind Geschehnisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind. Er kann sich gerne einer Untersuchung unterziehen, um feststellen zu lassen, dass sein Penis nicht zu klein ist. Wäre nur extrem blöde, wenn dann ein Gutachter feststellt, dass sein gutes Stück tatsächlich unter dem deutschen Durchschnitt liegt. Wobei zu klein oder zu groß oder was auch immer in diesem Bereich doch relativ ist ;)
Wie gesagt, ich sehe da nichts auf Dich zukommen.
Du kannst grundlegend auf Nummer sicher gehen und das nicht überall herumerzählen. Wenn Dich noch irgendwer anderes als der Typ oder Deine Freundin darauf ansprechen, hüllst Du Dich in schweigen und sagst einfach gar nichts dazu.