Hallo kasia50, da bist Du in einer schwierigen Lage. Du hast mit Deinem Arbeitgeber einen Vertrag als Altenpflegerin, wenn Du diese Tätigkeit nun - aus gesundheitlichen Gründen - nicht mehr machen kannst, dann könnt Ihr einen Änderungsvertrag machen, aber der Chef ist nicht dazu verpflichtet. Er scheint die Situation wohl zu seinen Gunsten zu nutzen, da er Dir einen neuen Arbeitsvertrag mit schlechteren Konditionen "aufdrücken" will. Du solltest Dir das gut überlegen. Wenn Du vor dem 1.1.1961 geboren bist, würde ich Dir empfehlen einen Erwerbsminderungsrentenantrag wegen Berufsunfähigkeit zu stellen. Wenn der Antrag durchginge, würdest Du eine (hochgerechnete) Teilrente wegen Erwerbsminderung bekommen und könntest Dir ggf. durch Ausübung eines Nebenjobs Deinen Lebensunterhalt selber voll verdienen.
Hallo ammaina, bei der Fachoberschule gibt es zweierlei Möglichkeiten: die zweijährige und die 3jährige. Nach 2 Jahren hat man die fachgebundene Hochschulreife, hier kannst Du an die Fachhochschule. Nach 3 Jahren (mit einer 2. Fremdsprache) hat man die allg. Hochulreife, damit kannst Du an die UNI zum Studieren.
Hallo Guenther1907, Du bist bereits im Bezug der Regelaltersrente, hier kannst Du unbegrenzt dazuverdienen, die Rente wird Dir nicht gekürzt, egal wie viel Du verdienst. Aber wenn Du vom Sozialamt Grundsicherung im Alter beziehst, wird Einkommen darauf angerechnet, so daß Du weniger Sozialhilfe bekommst, es gibt hier nur einen kleinen Freibetrag, der etwa bei 100 Euro liegt. Ganz wichtig: Du mußt den Hinzuverdienst auf jeden Fall dem Amt melden.
Hallo Baerqu, normal ist die Hinzuverdienst-Grenze beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung 450 Euro, diese darf 2 x im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden. Da Du aber 500 Euro Prämie zum Nebenjob (450,00 Euro) dazu bekommst, liegst Du damit über der Grenze. Vielleicht kannst Du ja auf einen Teil der Prämie beim Arbeitgeber verzichten, kläre das mit dem AG ab. Ansonsten könntest Du für diesen Monat nur eine Teilrente bekommen, Du mußt aber die Rentenversicherung über die Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze informieren.
Hallo ClodineK, die Kündigungsfrist ist eigentlich aus dem Arbeitsvertrag zu entnehmen, sofern Du einen hast. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (6 Wochen zum Quartalsende). Auch Minijobber wie Du haben einen ganz normalen Anspruch auf bezahlten Urlaub - sowie auch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, NUR leider halten sich viele Arbeitgeber nicht daran. Sie zahlen nur die geleisteten Stunden, aber das ist NICHT korrekt. Wenn Du krank bist, mußt Du auf jeden Fall sofort dem Arbeitgeber Bescheid geben. Ab wann Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen mußt, steht eigentlich auch im Arbeitsvertrag, meist ist die Regelung, spätestens am 3. Tag der Krankheit. WEnn Dein Chef nach dem Tarif zahlt, dann kann er Dir sicher den Tarifvertrag nennen, oder der Personalrat, oder Du fragst bei der Gewerkschaft nach.
Hallo elifaust, da das Kleinkind wohl keine Einnahmen haben wird, kann es sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen, so daß keine Zuzahlungen anfallen. Die Befreiung gilt aber nur für ein Jahr, im neuen Jahr müssen die Eltern dann wieder einen Antrag stellen.
Hallo hamod, da Du bei der "Böllerei" mit dabei warst, wirst Du auch eine Anzeige bekommen, denn Du hast die Tat bewilligt bzw. auch unterstützt.
Doch der Haupttäter (also wohl Dein Kumpel) wird wohl die Hauptstrafe abbekommen. Vielleicht hilft Dir dann bei der Polizei bzw. beim Gericht, wenn Du Reue und Einsicht zeigst und einsiehst, daß Ihr einen "Schmarren" gemacht habt.
Hallo opelh35, wenn Dein Sohn die Prüfung (Theorie und Praxis) geschafft hat, dann müßte er von der Handwerkskammer seinen Gesellenbrief bekommen, vielleicht ist dort ein Fehler passiert, frag doch dort nach. Von der Berufsschule bekommt man nur die Noten für das letzte Berufsschuljahr.
Hallo ARSol, mit der Berichtigung Deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung (wo Du die 12 Euro angegeben hast) war das Finanzamt der Meinung, daß Du wirklich nur die 12 Euro eingenommen hast und Dich bei der Meldung der 38 Euro vertan hast. Daher hast Du Geld zurückbekommen. Mach noch mal eine Korrektur beim Finanzamt und gib die richtigen Einnahmen von 50 Euro an, dann dürfte es passen.
Hallo NuPogadi, Verfahren abgeschlossen, bedeutet, daß das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist, entweder wurde schon ein Bußgeldbescheid erlassen, gegen den Du noch Einspruch einlegen kannst. Oder aber das Verfahren wurde schon an das Gericht abgegeben und Du wirst dann einen Gerichtstermin bekommen. Ich würde Dir raten: wenn die Sache schon bei Gericht ist, einen Rechtsanwalt zu nehmen, der Dich dort vertreten kann. Als Laie ist man Gericht eher "aufgeschmissen", wenn ich das so nennen darf, weil man eben mit den Gepflogenheiten bei Gericht nicht vertraut ist.
Hallo Raja18, mit der mittleren Reife, müßtest Du eigentlich auf die 2jährige Fachoberschule gehen können, dort kannst Du die Fachhochschulreife erlangen, damit kannst Du auf eine Fachhochschule gehen und studieren.
Oder Alternative: Du kannst eine Ausbildung machen und danach auf die Berufsoberschule gehen. Dort kannst Du die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife erlangen und dann könntest an der Uni studieren.
Hallo tonum, Du kannst beim Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, mußt hier aber nachweisen, daß das weitere Zusammenleben mit Deiner Familie für Dich unzumutbar ist. Hier wäre es sicher gut, wenn das Jugendamt auch eine positive Stellungnahme für Dich abgeben kann. Denn normal haben Jugendliche unter 25 J. keinen Anspruch auf Alg II. Es wäre eine Ausnahme, Du würdest dann Regelsatz und Miete (bis Größe 50 qm bekommen). Alles Gute für Dich. Das Jobcenter würde aber auch prüfen, ob Deine Eltern unterhaltspflichtig sind.
Hallo rdnk23, wenn Du die Gesamtschule mit der "mittl.Reife" abschließt, könntest DU anschließend auf die Fachoberschule geben, da erwirbst Du dann die Fachhochschulreife und kannst an einer FH studieren. Nicht alle Studiengänge haben NC, da solltest Du dann die Info-Veranstaltungen an den FHs besuchen. Alles Gute.
Hallo Leifheitt, es kommt darauf an, ob Du einen wichtigen Grund für die Kündigung hast, ganz pauschal gesagt, gibt es KEINE automatische Sperrzeit. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen kündigst, Du solltest hier aber ein Arzt-Attest beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter vorlegen.
Hallo brause86, beim Pfändungsschutzkonto gibt es einen gewissen Pfändungsfreibetrag, der liegt bei einer Person bei 1024 Euro, wenn Du mehr verdienst, dann führt der Insolvenzverwalter den darüber liegenden Betrag ab, er dient der Abzahlung Deiner Schulden. Der Verpflegungszuschuss und die Zahlung für die nötige doppelte Haushaltsführung müßte meines Wissens noch geschützt sein, Du solltest hierüber eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen und diese vom Insolvenzverwalter bearbeiten lassen, so daß DIr der erhöhte Betrag zusteht.
Hallo IceT90, wenn Deine Freundin kündigt - ohne wichtigen Grund - dann wird sie von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit von ca. 3 Monaten bekommen, danach hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I und kann mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen, ob er ihren Plan wegen Selbständigkeit fördert. Sie müßte hierzu einen Business-Plan vorlegen, dieser muß den Arbeitsvermittler überzeugen, dann kann er den Gründungszuschuß geben. Um die Sperrzeit käme Deine Freundin nur rum, wenn sie einen guten Grund für die Kündigung hätte (z. B. gesundheitliche Gründe mit Arzt-Attest).
Hallo Artier, Schenkungen vor dem Tod, werden normalerweise auf das Erbe angerechnet. Aber wenn Du das Grundstück, für die Pflegetätigkeit bekommen hast, gibt es hier Ausnahmen, dann darf nicht der volle Wert des Grundstücks angerechnet, es wäre aber gut, wenn die Mutter dies im Schenkungsvertrag ausdrücklich als Grund für die Schenkung angegeben hätte.
Hallo peterka, beim Termin beim Betriebsarzt wirst Du auf die Tauglichkeit für den Ausbildungsjob untersucht. Sie schauen sich hauptsächlich Deinen Körper an, ob Du Schäden am Kreuz hast usw., damit Du gesundheitlich für die Ausbildung geeignet bist. Ich denke nicht, daß sie einen Drogentest machen. Aber wenn Du kurz davor so ein "Kraut" rauchen würdest, dann könnte es sein, daß der Arzt "Wind" davon bekommt.
Daher rate ich Dir: höre mit dem Zeug auf, es verändert langsam die Psyche und hat auch ein Potential für Sucht.
Hallo Shilabecks, wenn ich Dich richtig verstehe, haben Mutter und Großmutter für die Mietkaution oder für die Miete gebürgt. Und nun hat der Sohn - trotz eines Betreuerers- Mitschulden und nun kommt der Vermieter auf die Mutter und Großmutter zu und will von denen die Mietschulden haben.
Die beiden sollten sich erst an den Betreuer wenden, denn er sorgt meist für die finanziellen Sachen, so z. B. daß Arbeitslosengeld II oder Renten gezahlt werden. Vielleicht ist nur ein Mißgeschick passiert. Sollte der Betreute von Wohnungslosigkeit bedroht sein, gibt das Jobcenter (sofern der Sohn Alg II bezieht) auf Antrag ein Mietschuldendarlehen, damit die Wohnung gesichert ist. Wenn aber alle Stricke reißen, sind die Bürgen dran.
Hallo cathlien, wenn Du wirklich solche Erlebnisse hast, solltest Du Dir dringend Hilfe bei einem Psychiater holen, denn es hört sich für mich (bin aber ein Laie) so an, als hättest wirklich Wahnvorstellungen. Es gibt hier Hilfe Gespräche, Therapie und Medikamente. Evtl. steht auch erst ein stationärer Aufenthalt in einem geeigneten Krankenhaus an. Die Therapie müßte dann von der Krankenkasse genehmigt werden, den Antrag stellt dann Dein behandelnder Arzt. Ich wünsche Dir alles Gute.