Das ist so nicht ganz korrekt. Grundsätzlich wird seit der Liberalisierung des Marktes (speziell im Zuge von WiM - Wechselprozesse im Messwesen) unterschieden in Messstellenbetreiber und Messstellendienstleister. Zuvorwurden diese beiden neu entstandenen Marktpartnerpositionen meist vom Verteilnetzbetreiber innegehalten - quasi als eine Person.

Dieser besagte Verteilnetzbetreiber ist auch dafür verantwortlich, dass der Strom letztendlich bei dir durch die Leitungen jagen kann, während dein Lieferant dafür verantwortlich ist, dass der Strom auch stets ankommt.

Der Messstellenbetreiber hingegen ist für den schlichten technischen Aufbau und Betrieb deines Stromzählers zuständig. Er kann ein externer, unabhängiger Dienstleister für den Verteilnetzbetreiber oder Lieferanten oder der Verteilnetzbetreiber, Lieferant selbst sein.

Der Messstellendienstleister ermittelt, erfasst, verarbeitet und leitet Zählerstandswerte an das entsprechende Energieversorgungsunternehmen weiter. Auch hier kann es sich um einen externen, unabhängigen Dienstleister oder den Verteilnetzbetreiber, Lieferanten selbst handeln.

Sowohl Messstellenbetreiber als auch Messstellendienstleister sind heute vom Kunden sogar frei wählbar. Doch auch vor einiger Zeit schon waren sie bekannt, als die Smart Meter Einzug in die Welt des Messwesens erhielten. - Bekanntestes Beispiel ist hierbei Yello (Yello ist ausschließlich Lieferant, kein Verteilnetzbetreiber), die ihre eigenen Smart Meter Zähler betrieben und ausgelesen haben.

Aber genug der trockenen Theorie und zu deiner Frage:

Wie Peppie85 bereits mitgeteilt hatte: Die Ablesung erfolgt über den Messstellendienstleister, wobei es sich wie oben erwähnt um mehrere Personen handeln kann. Wie die Ablesung erfolgt ist unterschiedlich und abhängig von dem vorhandenen technischen Equipment.

Traditionell besucht dich jedes Jahr ein Mensch und schreibt die Zählerstände ab.

Neuere Zähler können fern ausgelesen werden, dies bedeutet, dass sich der Ableser nur in den Hausflur stellt und einen Knopf drückt, der ihm die aktuellen Zählerstände übermittelt.

Letztendlich kommt immer jemand bei dir vorbei und liest deinen Zähler ab, egal von wem er beauftragt wurde und für wen er arbeitet.

Die Möglichkeit der Selbstablesung gibt es auch, das ist vollkommen korrekt. Nur sind die Unternehmen verpflichtet nach spätestens 3 von dir eingereichten Zählerständen oder vom System geschätzten Zählerständen (für den Fall, dass du beispielsweise 3 Jahre hintereinander nicht die Tür aufmachst und er nicht bei dir ablesen kann) einen real abgelesenen Wert im System zu hinterlegen. Von daher ist für das Schummeln spätestens nach dem 3. Turnus Schluss. Viele Energieversorgungsunternehmen haben sogar ein kürzeres Intervall von 2 Jahren.

Die Ablesung an sich macht immer ein realer Mensch ;)

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