Stromunternehmen leben nicht von dir, sie leben von der Masse - dementsprechend bist du unbedeutend :) Du solltest dir einen günsigen Anbieter suchen, ohne Vorauskasse! Als Privatkunde gibt es niemals Strom von der Börse, die findet dann Relevanz wennn du und hundertttausende andere Menschen zum Beispiel beim Fußball Wasser lassen oder unerwarteter Weise das größte Fürhstücksei der Welt machen - genau dann wird von den entsprechenden Energieunternehmen Strom gekauft - um den Bedrarf zu decken.Endresultat: verlasss dich niemals auf die Medien!
Blödsinn mit dem "wo denn da?"! Mit der GPKE (April 2012) kannst du jeden Stromanbieter nutzen den du möchtest. Ich empfehle vorerst den Grundversorger zu nutzen (im Endeffekt kriegst du das wieder was du weniger verbraucht hast - oder zahlst nach was du mehr verbraucht hast). Du kannst jederzeit den billigsten Anbieter wählen ohne Schmerzen ;) wichtig zu beachten: - keine Straßenverträge! - keien Vorauskasse!
Relativ einfache Antwort: ein Wechsel kann nach GPKE seit April 2012 innerhalb von 4 Wochen stattfinden... was heißt kann - "muss" - und das ganze untermonatlich. Quasi unrealistisch, dass Eprimo das nicht hinbekommt.Der Vertrag besteht ja an sich schon - denn du hast ihn ja abgeschlossen - an deiner Stelle würde ich noch ein "letztes Mal" mit Nachdruck die Erfüllung des Vertragsgegenstandes fordern und zeitgleich mit der Schlichtungsstelle drohen. Diese kostet den Versorger Geld, egal ob was passiert oder nicht. (für den Kunden entstehen hier KEINE Kosten!) Nach der neuen GPKE (April 2012) laufen die An- und Abmeldungen beim Netzbetreiber automatisch, also alles was man dir erzählt ist nicht mehr zeitgemäß und Volksverdummung. Zu deiner Frage konkret:insofern du mit Eprimo keinen Laufzeitvertrag abgeschlossen hast und die 14-Tage-Rücktrittsrecht nicht abgelaufen sind, kannst du tun was du willst. Kündige dort und such dir einen "seriöseren" Lieferanten.
ähm.. wenn Du bei minecraft.net oben rechts auf register gegangen bist etc, dann hast Du doch dort einen Usernamen und ein Passwort vergeben, sonst hättest Du ja schlecht die Registrierung abschließen können.
Die selben Zugangsdaten gelten dann für den Client - was Dich aber auch noch nicht weiter bringen wird, da Du erst einmal "Buy Now" anklicken musst um 20 Euro zu investieren, damit du mit den entsprechenden Zugangsdaten dann auch wirklich im Client alles machen kannst ;)
Hallo Daniela,
die Abrechnung und Zahlungsaufforderung (im Falle einer Nachzahlung) gehen ja Hand in Hand und sind quasi das Selbe. Es wäre absolut unerklärlich warum die Gasbetriebe vorab einen Betrag von dir verlangen sollten, da Du selbstverständlich eine dazugehörige Rechnung brauchst. Niemand kann Dir etwas in Rechnung stellen ohne es in Rechnung zu stellen (von den Abschlägen jetzt mal abgesehen) - wenn Du verstehst, entweder wurde Dir da etwas recht konfuses mitgeteilt oder "verschiedene Leute" haben sehr suspekte Sachen erlebt - in dem Fall empfehle ich den Wechsel des Gasanbieters.
Eine Gutschrift muss und wird Dir im Regelfall auch ausgezahlt, keine Ahnung woher Deine Bedenken in der Hinsicht kommen, da solltest Du Dir keine Sorgen machen. Wenn Du in der Abrechnung aufgefordert wirst deine Kontodaten für die Gutschrift mitzuteilen, dann setze den Damen und Herren einfach eine dezente Frist von 14 Tagen. "Sehr geehrte Damen und Herren .. blabla.. bitte überweisen Sie mir die ausgeschriebene Gutschrift bis zum ... 11.11.1111 ... auf folgend angegebenes Konto". Genau wie sie hast Du ebenfalls das Recht Fristen für den Erhalt deines Geldes zu stellen. Hast du eine Einzugsermächtigung erteilt, so erfolgt die Gutschrift zumeist zum nächsten Fälligkeitstermin des nächsten Abschlags (dann auch gern verrechnet).
Solltest Du tatsächlich, unerwarteter Weise, arge Probleme bekommen und deine Gutschrift nicht erhalten oder sonstige Reibereien mit den Gasbetrieben haben und es mit eigener Kraft nicht zur Klärung bringen können gebe ich Dir eine Adresse an die Du Dich wenden kannst:
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Die Schlichtungsstelle ist für Dich kostenfrei und kümmert sich als zweite Instanz um Problemfälle zwischen Versorgungsunternehmen und Endverbraucher (es muss ein Klärungsversuch von Dir selbst vorausgegangen sein). Evtl beruhigt Dich das etwas in Hinblick auf die kommende Abrechnung und die vielleicht lauernden Gefahren :).
Wenn Du selbst Deine Zählerstände notierst (während der Ablesung ruhig mitgehen) und fotografierst, dokumentierst - bist du stets auf der sicheren Seite, dann kann Dich auch in keiner Abrechnung jemand über den Tisch ziehen. So wie die Nachzahlung Deine Pflicht ist, ist die Gutschrift Pflicht des Versorgers.
Mach Dir also keine Panik, das ist alles ein wenig sehr dramatisiert von den "verschiedenen Leuten", denke ich ;).
Leute die an Deiner Tür klingeln und Dir erzählen, dass sie von sonst welchem Unternehmen kommen würden und billiger sind als irgendwelche SW (Stadtwerke) sind Schnacker - sie betrügen die Leute nicht direkt, sie nutzen nur ihr Unwissen. Meistens sind die SW die Grundversorger der jeweiligen Stadt und bieten somit den Kunden die sich nicht selbst einen Anbieter oder einen Tarif aussuchen, sondern einfach das Licht einschalten und Strom beziehen, einen Grundversorgungstarif an. Dieser ist meist der teuerste im gesamten Repertoire der Tarife.
(siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundversorger)
Nehmen wir an er kam wirklich nur von RWE und war nicht nur irgendein Typ der dir Adresse, Telefonnummer und Kontodaten für Werbezwecke und Illegales abgezogen hat, dann war es ein leichtes für ihn dir einen günstigeren Tarif anzubieten. Denn der teuerste Tarif bei RWE ist noch immer billiger als ein Grundversorgungstarif (in den meisten Fällen ist das auf jeden Fall so!).
Immer vorsichtig bei diesen Leuten - Guten Tag wünschen und Tür zu. Selbst um den Stromanbieterwechsel kümmern, gerade wenn man sich ein wenig im Internet auskennt, ansonsten per Fachzeitschrift oder über Freunde, Bekannte etc..
Ich will den guten Menschen die wirklich ihr Geld mit einem solch harten Job verdienen ihre beruflichen Absichten reinen Gewissens nicht absprechen, aber zumeist stehen hinter diesen Türklingel-Typen ganz andere dubiose Unternehmen als Energieversorger. Wenn Du den Namen von dem netten Vertreter hast dann ruf doch spaßeshalber mal bei RWE an und frag ob sie den Herren kennen würden.
Moin raubritter1,
leider kann das schon hin kommen mit der Kündigung. Da der Vertrag bis zum 30.06.2012 lief und eine Vertragslaufzeit von 1 Jahr hatte, wurde der Vertrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um 1 Jahr automatisch verlängert. Du hast quasi nicht "fristgerecht" gekündigt. Da ich Deine Vertragsbedingungen aber nicht genau kenne ist dies nur eine nahe liegende Vermutung. Nun wirst Du sagen: "Moment, Sonderkündigungsrecht?!" - Ja, aber: hier solltest Du prüfen ob Du die Frist für die Sonderkündigung eingehalten hast. Oftmals beträgt diese lediglich 2 Wochen nach Ankündigung der Preiserhöhung. Du solltest eine solch entsprechende Frist in deinem Vertrag finden. Desweiteren wäre zu hinterfragen aus welchem Grund dein Anbieter den Strompreis angezogen hat. Handelt es sich hierbei um gesetzliche Auflagen (wie zum Beispiel die EEG-Umlage - wird bei Dir nicht der Fall sein, ist aber ein aktuell präsentes Beispiel), so darf der Lieferant diese Mehrkosten 1:1 auf den Endkunden übertragen ohne dass das Sonderkündigungsrecht greifen würde.
Falls Du Deinen neuen Stromanbieter bereits mit der Neuanmeldung beauftragt hattest kannst Du bei ihm erfragen was der Grund für die Ablehnung der Anmeldung war (erspart den verbitterten Umgang von Lieferanten mit wechselnden Kunden). Wahrscheinlich wird dies "Ablehnung wegen Vertragsbindung" gewesen sein und du wüsstest somit in jedem Fall, dass sich Dein Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert hat, was bei der Aussage "erst nächstes Jahr zum Juni 2013" (wahrscheinlich Ende Juni?) zu erwarten ist. Ich würde an Deiner Stelle also als erstes versuchen Deine Vertragsbedingungen zu klären/zu erfahren. Wenn Du dann bescheid weißt kannst Du handeln. Entweder weißt Du dann, dass dein Sonderkündigungsrecht rechtmäßig von Dir eingefordert wurde und Du kannst dein Recht fordern oder Du musst wohl oder übel damit Leben den aktuellen Anbieter noch bis zum 30. Juni 2013 behalten zu müssen.
Hier kurz zur Info: Das Unternehmen muss reagieren. Also nicht ganz. Es sollte reagieren wenn Du noch in einer Vertragsbindung bist, denn das ganz läuft so ab: Du gibst Deinem neuen Lieferanten den Auftrag Dich für die Versorgung anzumelden. Dieser meldet Dich beim Verteilnetzbetreiber als seinen Kunden an - der Verteilnetzbetreiber merkt "oh, hier besteht aber eine Zuordnung" und schickt dem alten Lieferanten eine Abmeldeanfrage. Der alte Lieferant sagt entweder "Ja, melde ab" oder "Nein, hier besteht eine Vertragsbindung bis ... mit Kündigungsfrist von x Wochen". Meldet er ab geht alles seinen Gang, lehnt er ab kann der neue Lieferant eine neue Anmeldung zum nächstmöglichen Termin durchführen - der alte Lieferant ist verpflichtet dem Verteilnetzbetreiber das Datum mitzuteilen zu dem die nächste Anmeldung möglich ist. So nun gibt es aber noch einen Sonderpunkt, der für Dich interessant werden könnte, da Du schreibst, dass der alte Lieferant sich nicht melden würde: antwortet der alte Lieferant nicht innerhalb von 8 Werktagen auf die Abmeldeanfrage des Verteilnetzbetreibers, so verliert jede Vertragsbindung ihre Wirkung und der alte Lieferant hat Pech gehabt. Du wirst dem neuen Lieferanten zum angegebenen Anmeldedatum zugeordnet. Dies aber nur am Rande zum allgemeinen, hier wahrlich grob umrissenen, Ablauf der Anmeldung durch den neuen Lieferanten.
Sollte von Deiner Seite aus alles korrekt sein und der Stromanbieter sich absolut quer stellen, dann wende dich an die Schlichtungsstelle. Diese ist für dich absolut kostenfrei und spielt so etwas wie den Vermittler zwischen Kunde und Energieversorgungsunternehmen - hierbei zahlt das Unternehmen für die Unkosten! Allein die Erwähnung dieser Einrichtung bewirkt bei den meisten Stromanbietern Wunder.
Die Schlichtungsstelle findest Du hier: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Beauftrage Deinen neuen Wunschlieferanten "zum nächstmöglichen Termin" anzumelden. Damit kommst Du in jedem Fall aus dem Vertrag raus und wirst ab dem Folgetag des Vertragsablaufes mit deinem aktuellen Lieferanten von deinem neuen Lieferanten beliefert. Für den Fall, dass Du aber wirklich bis Mitte nächsten Jahres gebunden bist, empfehle ich bis zum Anfang des nächsten Jahres zu warten und einen neuen Tarifvergleich anzustellen, da gerade nach der neuen EEG-Umlage die einen oder anderen Veränderungen bei einigen Stromanbietern auftauchen werden.
Viel mehr Möglichkeiten hast Du in Deiner Situation mit dem Lieferanten leider erst einmal nicht, ggf. habe ich auch zu wenig Informationen über die genauen Umstände.
Was Deine Einzugsermächtigung angeht ist dies ein No-Go. Der Widerruf einer Einzugsermächtigung ist verbindlich und mit deiner Unterschrift rechtsgültig. Ich gehe mal davon aus, dass Du das schriftlich auf dem Postweg gemacht hast. Manchmal kommt es dazu, dass sich die Sachbearbeitung und der Systemdurchlauf überschneiden und dadurch noch einmal abgebucht wird. Fakt ist ja leider, dass wenn Du im Vertrag noch gebunden bist, Du den Abschlag so oder so bezahlen
Ich würde einfach mal vermuten, dass du dich übern Tisch ziehen lassen hast. EWE & co. schicken keine Mitarbeiter raus um Kunden "aufzufordern" sich anzumelden, allerhöchstens kommen dort Dienstleister im Auftrag - und selbst dann fordern sie dich nicht auf, sondern fragen dich. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass EWE als Grundversorger einspringt und du damit glauben wirst, dass du das ja alles geregelt hättest von Angesicht zu Angesicht. Eigentlich aber.. hast du wahrscheinlich einfach nur deine Adressdaten und Zustimmungen für sinnloses Werbematerial/Werbeanrufe/Adressweitergabe oder sonst was abgegeben, alles andere würde mich sehr stark wundern - falls du das herausbekommst sag mal Bescheid. (Vodafone Werbung ist da eigentlich ein wesentlicher Hinweis drauf - oder er warb für beide Unternehmen und war einfach nur abgezockt frech)
Strom und Wasser darf dir wegen der Versorgungspflicht in Deutschland nicht abgestellt werden, das ist richtig - es sei denn du bist mit deinen Zahlungen im Rückstand. Ich empfehle dir bei EWE anzurufen (2 Wochen niemanden zu erreichen wäre heftig, sicher dass du die Kundenzentrale anrufst? Spätestens hier müsste man dich kennen!) und zu Fragen ob der Vertragsabschluss durch wäre und welchen Tarif du denn hättest. Dann wird sich wohl schon entscheiden was du dort unterschrieben hast.
Wenn du die Damen und Herren dann eh gerade am Telefon hast, kannst du gleich über einen angepassten Tarif für dich sprechen :)
Die Genossenschaft wird dich nicht angemeldet haben, denn denen ist das herzlich egal woher dein Strom kommt - und wenn sie das gesagt haben, dann haben sie trotzdem nichts getan.
Denn in Deutschland besteht die Versorgungspflicht - jeder Endkunde in Deutschland muss also mit Strom versorgt werden. Da Vattenfall ein sehr großes Unternehmen ist und in ihren Regionen die meisten Kunden beliefert ist Vattenfall vom Gesetz her zum "Ersatz- und Grundversorger" ernannt. Dies bedeutet schlicht und einfach, dass sie jeden beliefern der sich keinen Stromanbieter selbst sucht oder die aus welchen Gründen auch immer von ihren eigenen Lieferanten nicht mehr beliefert werden können. Dies geschieht über "konkludentes Handeln" (stillschweigende Willenserklärung). Du hast den Lichtschalter gedrückt und damit sozusagen 'den Vertrag geschlossen'. Der Erhalt des Briefes 2011 von Vattenfall war die Bestätigung dafür.
Die Grundversorgung ist im Regelfall der teuerste Tarif den ein Grundversorger wie Vattenfall im Angebot hat. Hier gehen die Preise pro kWh gern mal auf bis zu 35 Cent. Da ihr zu zweit gewohnt habt hattet ihr natürlich auch einen sehr hohen Verbrauch - gehe mal von rund 3000 kWh und mehr aus. Nun, alles noch immer kein Problem - nur warst du leider der Meinung, dass der Strom über die Miete abgerechnet wird. Dies ist gar nicht mehr möglich, denn die Verträge die Strom betreffen werden zwischen dir und dem Lieferanten geschlossen. Da der Markt liberalisiert wurde kann nicht einfach jemand entscheiden wer dich beliefern soll. Daraus resultiert aber, dass du wahrscheinlich die ganze Zeit über nicht einen einzigen Monat Abschlagszahlungen an Vattenfall entrichtet hast. Abschläge werden in der Regel so angepasst als dass man für dich einen Verbrauchswert festlegt und anhand des von dir gewählten Tarifs einen erwarteten Gesamtbetrag für 12 Monate erhält (unter Umständen 1.300 € zum Beispiel). Man teile den Betrag durch 12 und erhält einen Abschlag von 108,33 €. Diesen Betrag hättest du monatlich gezahlt und würdest nun nicht auf 1.300 € Gesamtforderung sitzen.
Die ganze Geschichte ist, zugegeben, ziemlich blöd gelaufen. Dir wird schlicht und einfach nichts anderes übrig bleiben als diesen Betrag zu zahlen. Viel wichtiger ist aber, dass du entweder den Tarif bei Vattenfall änderst oder dir einen günstigeren Stromanbieter suchst bevor du weiter in der teuren Grundversorgung stecken bleibst! Sonst zahlst du für das kommende Jahr den gleichen Preis. Die Grundversorgung kannst du jederzeit verlassen. Ein Anbieterwechsel darf seit dem 01.04.2012 auch keine 3 Wochen mehr überschreiten. Somit könntest du da auf jeden Fall schnell rauskommen. Ansonsten halt in Zukunft auf sowas achten, wenn du dir nicht sicher bist, ob zum Beispiel der Strom in der Miete enthalten ist, frag jemanden - solche "versteckten" Sachen, die für uns total selbstverständlich sind (Schalter drücken = Licht an) verbergen viele fiese Kosten wenn man nicht aufpasst.
Ich wünsch dir viel Glück fürs Abstottern und hoffe ich konnte zumindest für das Verständnis und die Zukunft ein wenig helfen.
Die Preisfixierung bezieht sich leider nur auf den Grund- und Arbeitspreis, welche dein Stromanbieter festlegt. Die gesetzlich auferlegten Mehrkosten kann er ungefiltert auf den Kunden umlegen und das tut er (im wirtschaftlichen Sinne ganz selbstverständlich) auch.
Somit spricht man in der Regel von einer "Eingeschränkten Preisgarantie", weil in diesem Punkt einfach die gesetzlichen Preiserhöhungen pro kWh herausgenommen werden. So gesehen macht die Preisfixierung schon Sinn, denn du hast die vertragliche Versicherung, dass dein Stromanbieter dir nicht den Preis nach oben schraubt (falls doch tritt dein Sonderkündigungsrecht in Kraft), sondern dies lediglich durch gesetzliche Änderungen möglich ist (wie bei der... kommenden Erhöhung der EEG-Umlage). So gesehen sollte dein Aufreger in Richtung Gesetzesgrundlage gehen und nicht auf die Begriffsbezeichnung in deinem Vertrag.
Das Sonderkündigungsrecht wegen Strompreiserhöhung wird bei gesetzlichen Preiserhöhungen im Übrigen nicht aktiv.
Keine Ahnung ob dir das weiterhilft, aber vllt. einfach zum Klarstellen und fürs Verständnis.
Puh, das klingt grundsätzlich erst einmal recht übel.
zu 1.: Gleiches Recht für alle! - Wenn man dir erzählt hat, dass diese Online-Unterlagen keine schriftliche Bestätigung sind, dann gilt das auch für dich - womit der Vertrag nicht bestätigt wäre - er wäre also nicht existent. Ist er aber. Die Anmeldebestätigung ist hierbei entscheidend.
zu 2.: Grundsätzlich ist der Vertrag wirksam, immerhin habt ihr einen Vertrag geschlossen. Unwirksam ist er nur indirekt weil wemio seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt. Die dazugehörige Rechtsgrundlage ist das Vertragsrecht.
zu 3.: Das Widerrufsrecht gilt ab dem Zeitpunkt an dem du den Vertrag beschlossen hast. Du hast über Verivox einen Vertrag abgeschlossen und ihn bestätigt. Gegenstand des Vertrages war, dass wemio dich ab dem 01.07.2012 beliefert, du hättest also 14 Tage nach dem 22.05.2012 noch (über Verivox) zurücktreten können, im Nachhinein aber nicht mehr.
zu 4.: Zurücktreten könntest du wahrscheinlich durch ein Sonderkündigungsrecht. Immerhin beliefern sie dich nicht. Informiere dich auf jeden Fall hier: www.schlichtungsstelle-energie.de falls du gar nicht weiter kommst, droh ruhig mit denen und schalte sie gegebenenfalls auch ein. Eine elegante Lösung wäre auch, je nach dem ob du eine Vertragsbindung und somit Kündigungsfrist eingegangen bist, einfach erneut den Stromanbieter zu wechseln. Dies geschieht seit dem 01.04.2012 ja innerhalb von 3 Wochen im Idealfall.
zu 5.: Kündige die Verträge (Stichwort: Sonderkündigungsrecht), fordere evtl schon bezahltes Geld zurück. Abschlagszahlungen einstellen, Einzugsermächtigung revidieren. Wie du das schreibst ist relativ egal. Auch formlose Schriftstücke haben Rechtsgültigkeit. Mach das so wie du dich am wohlsten fühlst - und versende den Brief anschließend auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein - damit du einen Nachweis hast. Hinweisen könntest du darauf, dass die Klärungsversuche ja anscheinend nichts gebracht haben, mehr aber auch nicht. Die Damen und Herren haben selbst Rechtsberater - und wenn du die Schlichtungsstelle einschaltest musst du dich nicht einmal genau mit Gesetzestexten befassen - und das ganze auf Kosten von wemio ;)
zu 6. An sich nichts weiter - immer eine Frage dessen wie tief du in die Materie willst. Grundsätzlich solltest du aber erneut wechseln, sowas wie von dir beschrieben geht gar nicht.
Willkür ist das falsche Wort, denke ich. Hauptsächlich entscheidet die Verbrauchsprognose (ermittelt durch den Vorjahresverbrauch) im Zusammenspiel mit deinem Tarif über den errechneten Abschlag. (Für gewöhnlich wird er vom System oder auf Kundenwunsch erstellt - da sitzt niemand und denkt sich Zahlen aus, wobei ich nun für niemanden die Hand ins Feuer legen würde, dass hierbei grundsätzlich keine Fehler und/oder "Fehler" gemacht werden.)
Auf die Frage ob der Stromanbieter es kann: ganz klares Ja. Grundsätzlich kann er jeden belieben Abschlagsplan, mit jedem denkbaren Abschlagsbetrag, auch per Hand erstellen. Ob das sinnvoll in Bezug auf die Kundenzufriedenheit ist.. sei mal dahingestellt.
Mit den zu viel berechneten 480kWh solltest du in jedem Fall noch einmal nachfragen, denn ein vom Kunde eingesandter Zählerstand ist abrechnungsrelevant. Das klingt mir stark nach einer durchgeführten Schätzung, die immer dann eingesetzt wird, wenn kein Zählerstand eingeschickt oder vom Ableser erfasst wird.
Das solltest du in jedem Fall mit deinem Stromanbieter klären, denn zu zahlen hast du dies definitiv nicht. Hiermit sind wir auch bei deiner zweiten Frage: selbstverständlich hast du das Recht Abschlagszahlungen anhand des Verbrauchs anpassen zu lassen. So sollte es ja eigentlich auch sein. Ich würde einfach noch einmal Kontakt mit dem Stromanbieter aufnehmen und dort genauso auch kommunizieren, dass sich euer Verbrauch im Allgemeinen gesenkt hat, damit solltest du schon viel erreichen können.
Sollten deine Beschwerden beim Stromanbieter ins Leere laufen und du weiterhin unzufrieden sein, kann ich dir die Schlichtungsstelle empfehlen - insofern du Lust hast dich doch in irgendeiner Art und Weise mit dem Anbieter anzulegen (Theoretisch muss er sie dir sogar vorstellen, dazu ist er im Streitfall verpflichtet).
http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Diese ist für dich kostenfrei und die Klärung muss vom Stromanbieter finanziell getragen werden. Dieser Umstand allein sorgt schnell dafür, dass die bloße Androhung vom Einschalten der Schlichtungsstelle, in einigen Fragen erstaunlich fix zu einer zufriedenstellenden Lösung beiträgt. Letztendlich bleibt dir als letzter und unkompliziertester Schritt, solltest du dir wirklich komplett unsicher sein, der Anbieterwechsel.
(Seriöse) Stromanbieter werden einen Teufel tun und irgendwem eine Stromflatrate anbieten. Da ein Stromanbieter sich selbst in Cent / kWh entlohnt wäre dies der absolut falsche Weg - es sei denn er legt direkt 500€ im Monat fest.. was sich bei Standard-Kunden rentieren könnte. Weiterhin gibt es keine Stromproduktionsflatrate und überwiegend keinen oder nur mit hohem Aufwand verbundenem speicherbaren Strom.
Fasst man diese kleinen, aber feinen Informationen zusammen kommt man schnell auf die Begriffe "Energiedatenmanagement" und "Energiemengenbilanzierung". Hierbei geht es darum, dass weitestgehend die Menge an Strom bei Produzenten eingekauft wird, die auch tatsächlich verbraucht werden. Genau aus diesem Grund wollen Stromanbieter wissen was du ungefähr verbrauchen wirst, da sie eine gewisse Prozentzahl an Netzverlusten nicht überschreiten dürfen. Wenn sie für deine Stromflatrate also 10.000 kWh pro Jahr bereitstellen, du letztendlich aber nur 2.500 kWh verbrauchst, bleibt der Stromanbieter auf 7.500 ungenutzten kWh sitzen. Würdest du andersrum 12.500 kWh verbrauchen muss der Anbieter 2.500 kWh für teuer Geld an der Strombörse einkaufen. So oder so ist der Anbieter also stets bemüht auf +/- 0 zu kommen um jede gekaufte kWh 1:1 an den Mann zu bringen oder eben nicht etliche kWh teuer nachkaufen zu müssen.
Das ist der Grund warum es eine jährliche Ablesung und Abrechnung gibt und das ist auch (mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit) der Grund, warum du keine Stromflatrate auf seriösem Weg finden wirst. (Es sei denn du stellst dir deine eigene Produktion - PV, BHKW) in den Garten und bietest dir selbst eine Flatrate an.
Strom ist nicht mit beispielsweise Internet oder Telefonie zu vergleichen. Netzauslastung, Produktionsmöglichkeiten und Genauigkeiten der prognostizierten Verbräuche müssen berücksichtigt werden. Andernfalls kaufen wir wieder Strom aus Frankreich nach um eure "Flats" bedienen zu können ;)
Davon aber abgesehen hast du in gewissem Maße eh eine Flatrate. Da es eine Versorgungspflicht gibt kannst du so viel Strom verbrauchen wie du möchtest. Es wird immer welchen geben - insofern du im Nachhinein auch dafür zahlst! ;)
Das ist so nicht ganz korrekt. Grundsätzlich wird seit der Liberalisierung des Marktes (speziell im Zuge von WiM - Wechselprozesse im Messwesen) unterschieden in Messstellenbetreiber und Messstellendienstleister. Zuvorwurden diese beiden neu entstandenen Marktpartnerpositionen meist vom Verteilnetzbetreiber innegehalten - quasi als eine Person.
Dieser besagte Verteilnetzbetreiber ist auch dafür verantwortlich, dass der Strom letztendlich bei dir durch die Leitungen jagen kann, während dein Lieferant dafür verantwortlich ist, dass der Strom auch stets ankommt.
Der Messstellenbetreiber hingegen ist für den schlichten technischen Aufbau und Betrieb deines Stromzählers zuständig. Er kann ein externer, unabhängiger Dienstleister für den Verteilnetzbetreiber oder Lieferanten oder der Verteilnetzbetreiber, Lieferant selbst sein.
Der Messstellendienstleister ermittelt, erfasst, verarbeitet und leitet Zählerstandswerte an das entsprechende Energieversorgungsunternehmen weiter. Auch hier kann es sich um einen externen, unabhängigen Dienstleister oder den Verteilnetzbetreiber, Lieferanten selbst handeln.
Sowohl Messstellenbetreiber als auch Messstellendienstleister sind heute vom Kunden sogar frei wählbar. Doch auch vor einiger Zeit schon waren sie bekannt, als die Smart Meter Einzug in die Welt des Messwesens erhielten. - Bekanntestes Beispiel ist hierbei Yello (Yello ist ausschließlich Lieferant, kein Verteilnetzbetreiber), die ihre eigenen Smart Meter Zähler betrieben und ausgelesen haben.
Aber genug der trockenen Theorie und zu deiner Frage:
Wie Peppie85 bereits mitgeteilt hatte: Die Ablesung erfolgt über den Messstellendienstleister, wobei es sich wie oben erwähnt um mehrere Personen handeln kann. Wie die Ablesung erfolgt ist unterschiedlich und abhängig von dem vorhandenen technischen Equipment.
Traditionell besucht dich jedes Jahr ein Mensch und schreibt die Zählerstände ab.
Neuere Zähler können fern ausgelesen werden, dies bedeutet, dass sich der Ableser nur in den Hausflur stellt und einen Knopf drückt, der ihm die aktuellen Zählerstände übermittelt.
Letztendlich kommt immer jemand bei dir vorbei und liest deinen Zähler ab, egal von wem er beauftragt wurde und für wen er arbeitet.
Die Möglichkeit der Selbstablesung gibt es auch, das ist vollkommen korrekt. Nur sind die Unternehmen verpflichtet nach spätestens 3 von dir eingereichten Zählerständen oder vom System geschätzten Zählerständen (für den Fall, dass du beispielsweise 3 Jahre hintereinander nicht die Tür aufmachst und er nicht bei dir ablesen kann) einen real abgelesenen Wert im System zu hinterlegen. Von daher ist für das Schummeln spätestens nach dem 3. Turnus Schluss. Viele Energieversorgungsunternehmen haben sogar ein kürzeres Intervall von 2 Jahren.
Die Ablesung an sich macht immer ein realer Mensch ;)