ja kla angel schon seid 10 jahren aber ich seh nur immer im winter das die meisten an der oberfläche mehr fangen als am grund -.-

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Nordrhein-Westfalen:

§ 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern. Wasserrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Stehende Gewässer sind Wasseransammlungen ohne ständigen, natürlichen und oberirdischen Abfluss. Talsperren und Schifffahrtskanäle gelten als stehende Gewässer. Alle anderen Gewässer sind fließende Gewässer. (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, sofern sie 1. gegen den Wechsel von Fischen, die das vorgeschriebene Mindestmaß haben, abgesperrt sind, 2. dauernd bewirtschaftet, 3. regelmäßig abgelassen und 4. nicht angelfischereilich genutzt werden. (4) Privatgewässer sind stehende Gewässer, die gegen jeden Fischwechsel abgesperrt sind, an denen Alleineigentum, Eigentum zur gesamten Hand oder Miteigentum besteht und die a) zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder b) nicht größer als 0,5 Hektar sind. Das gleiche gilt für Teiche, die in Verbindung mit fließenden Gewässern stehen. (5) Auf Privatgewässer und ihnen gleichgestellte Gewässer (§ 2) finden nur § 31 für den Fischfang mit der Handangel sowie die §§ 39 und 40 Abs. 1 Anwendung.

§ 2 Gleichstellung von stehenden Gewässern mit Privatgewässern Die obere Fischereibehörde kann auf Antrag des Inhabers des Fischereirechts für einen bestimmten Zeitraum stehende Gewässer Privatgewässern gleichstellen. Dem Antrag darf nur aus Gründen des öffentlichen Interesses entsprochen werden. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

§ 31 Fischerprüfung, Fischereischein (1) Wer die Fischerei ausübt, muss, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen.

das hab ich mal rein kopiert wen du ohne angelschein angeln willst am forellensee dann musst du nach niedersachsen denn:

§ 57 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen (1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

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Brandenburg:

§ 2 Geltungsbereich (1) Das Fischereigesetz regelt die Fischerei in allen ständig oder zeitweise wasserführenden Oberflächengewässern, die Aufzucht und Haltung von Fischen und anderen Wasserorganismen in allen künstlich angelegten Fischteichen und sonstigen Anlagen sowie die Maßnahmen zum Schutz der Fischerei. (2) Auf bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft, der Fischzucht und -haltung sowie Stauteiche, die ausschließlich der Energiegewinnung durch Wasserkraft dienen, finden § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 3, §§ 23 bis 25 und § 28 Abs. 2 keine Anwendung. Gleiches gilt für Gewässer bis zur Größe von 0,5 Hektar, denen es an einer für den Fischwechsel geeigneten Verbindung mit anderen Gewässern fehlt.

§ 17 Fischereischeine, Betriebsgenehmigung (1) Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein). (4) Wer die Fischerei ausübt, muß den auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 39 zur Einsichtnahme aushändigen. Der Inhaber eines Fischereischeins A muß zusätzlich eine Angelkarte oder ein Mitgliedsdokument einer auf dem Gewässer fischereiausübungsberechtigten rechtsfähigen Anglervereinigung vorweisen können; dies gilt nicht bei genehmigten Angelveranstaltungen.

Vieleicht hilft dir das ja weiter :-)

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Ich war immer das Problemkind für meine Eltern..

Hey, also ich hab da ein Problem.. ein Problem mit meinem Vater. :| Ich bin immer das 'Problemkind', das schlechte Noten schreibt und sowas. Damals war ich in der Hauptschule weil ich einfach keine Lust hatte zu lernen warum auch immer jedenfalls war mein älterer Bruder immer das 'tolle Kind!' .. was ich auch immer hören musste. Also hab ich gelernt und gelernt damit ich auch mal von meinen Eltern besonders von meinem Vater gelobt werde.. Es hat auch etwas gebracht nur, mein Vater ist es irgendwie nicht 'aufgefallen' das ich die ganze Zeit gelernt habe, er hat immer noch gesagt, das ich kein bock zu lernen hab und das ich die schule nicht schaffen werde, das ich es zu nichts bringen werde und das ich Hartz 4-Empfängerin werde.. Ich wurde auch mal wegen meinen schlechten Noten geschlagen.. Also, lernte ich wieder.. die ganze Zeit.. jeden Tag.. ich hatte keine Zeit mehr für Freunde und sowas. Das ganze lernen hat auch was gebracht, ich bin in die Realschule gekommen. Meine Mutter war stolz auf mich, mein Vater jedoch hat nichts dazu gesagt.. für ihn war mein Bruder immer noch das 'Perfekte Kind'.. Also musste ich mir wieder das ganze von ihm anhören..! Ich lernte wieder, vernachlässigte meine Freunde, hatte keine Zeit mehr für Spaß uns so.! Das ganze lernen hat mich auf das Gymnasium gebracht.. dann hat mein Vater mich endloch mal gelobt.. ich war Stolz auf mich. Aber jetzt ist mein Bruder das 'Problemkind' von meinem Vater. Mein Bruder geht auf die Realschule und nur weil ich in der Schule besser bin, muss er jetzt das ganze von meinem Vater anhören..! und das will ich nicht, das er auch so leiden muss wie ich damals!

Könnt ihr mir bitte helfen? Ich will nicht, dass mein Bruder auch so leiden muss wie ich! :(

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Du musst ihm Raushelfen ja du da dein Vater ihn ja runter macht ist er im negativ aber wen du ihm im gegensatzt Hilfst und lobbst kommt er auf einen neutralen position. das ist wie mit +und- macht dein vater ihn runter ist er im - ermutigst du ihn und lobbst ihn +

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