Enten sind soziale Tiere und dürfen keinesfalls alleine gehalten werden. Können sogar (indirekt) an Einsamkeit versterben. Einzelhaltung (und damit Einsamkeit) ist für sie unnatürlich und kann zu Stress, Depression, Lethargie, Angst, Verhaltensstörungen und Appetitlosigkeit führen. Menschen sind kein Ersatz für Artgenossen und sie sollten auch nicht „nur“ wenige Stunden oder Tage alleine, also ohne Artgenossen sein, sondern gar nicht.
Ohne es böse zu meinen zeigt deine Frage, dass ihr euch noch nicht mit den Bedürfnissen von Enten auseinander gesetzt hast. Das solltet ihr aber unbedingt tun, bevor ihr euch welche holt, denn es sind Lebewesen, keine Gegenstände.
Habt ihr ausreichend Platz im Garten? Sie benötigen Freilauf, ein eingezäuntes Gelände und Zugang zu Schatten und Sonnenschutz, zudem eine Nachtunterkunft / Stall (Schutz vor Kälte, Nässe und Fressfeinden), welcher trocken, gut belüftet, aber nicht zugig ist. Abends werden sie dort eingesperrt und morgens wieder freigelassen. Sie brauchen Wasser zum Baden und zur Gefiederpflege, z.B. ein kleiner Teich oder alternativ eine große Wanne (regelmäßig reinigen). Ein richtiger Gartenteich mit flachen Ufern ist optimal. Fressen tun sie Schnecken, Gräser, Insekten, aber auch Wassergeflügelfutter oder Körnerfutter und benötigen frisches Trinkwasser. Sollten mindestens zu zweit gehalten werden, besser eine kleine Gruppe (auf richtiges Verhältnis von Erpel zu Enten achten, damit es kein Stress bei der Paarung gibt). Im Winter brauchen sie ggf. zusätzliche Wärme und Pflege. Laufenten sind keine Kuscheltiere, sie mögen meist keinen direkten Kontakt. Sie hinterlassen Kot im Garten, besonders um Wasserstellen.
Ich bin kein Experte, also bitte zusätzlich auf jeden Fall noch an Experten bezüglich Laufenten-Haltung wenden und weiter darüber informieren. Auf Facebook gibt es beispielsweise auch Gruppen zum Thema (Lauf)Enten-Haltung, da kannst du dich ja auch mal informieren und Nachfragen stellen, wenn du welche hast.
Eine Meldung beim Veterinäramt ist Pflicht. In einigen Bundesländern auch bei der Tierseuchenkasse. Grund dafür: Tierseuchenrechtliche Vorschrift (Tiergesundheitsgesetz). Laufenten gelten rechtlich als Geflügel. Alle Geflügelhalter – auch private Hobbyhalter – sind verpflichtet, die Haltung zu melden. Hintergrund: Früherkennung und Bekämpfung von Tierseuchen (z. B. Geflügelpest / Vogelgrippe). Bei einem Ausbruch kann das Amt so nachvollziehen, wo Geflügel gehalten wird.