§371 AO regelt diese Fälle

Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 25.000,- € pro Jahr ist die Selbstanzeige strafbefreit. Man erhält kein Strafverfahren, wo Gefängnis drohen kann, dennoch müssen die Beträge nebst Zinsen nachgezahlt werden. Ist man darüber, kann das schonmal mit Gefängnis bestraft werden.

Aber es kommt erstens auf die Höhe der zu hinterzogene Steuer an und darauf, ob es fahrlässig oder absichtlich war. Fahrlässigkeit stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kein Straftatbestand.

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Theoretisch könnte hier ein Gestaltungsmißbrauch nach §42 AO vorliegen.

Das Finanzamt wird sich zurecht fragen, warum man erst das Geld verschenkt, dann als Kaufpreis wiedererhält, statt die Immobilie gleich zu überschreiben. Spricht: Warum so umständlich?

Klar ist, es liegt an der Abschreibung, die aufgrund des Kaufs neu beginnen würde. Daher könnte eben ein Gestaltungsmißbrauch vorliegen. Und ich vermute, sollte das Finanzamt das so sehen, wird das ein Fall für das Finanzgericht.

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Ansicht keine. Du kannst bis zu 840,- € an Einnahmen (Aufwandsentschädigung) steuerfrei erhalten.

Kleiner Tipp: Wenn man nichts ausgezahlt bekommt, kann man fragen, ob die Kosten als Sachspende bescheinigt werden können 😉

Bitte beachten: Nicht mit Übungsleitertätigkeit verwechseln!!!! Hab das schon ein paar mal erlebt, dass im Vertrag Ehrenamt stand und mehr als 3.000,- € ausgezahlt wurde.

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Bei verspäteter Abgabe wird bei Personen mit Pflichtabgabe und Nachzahlung ein Verspätungszuschlag von mindestens 25,- € pro angefangener Monat festgesetzt. Der Festsetzungszeitraum des Verspätungszuschlages endet mit Abgabe der Erklärung.

Aber auch pflichtveranlagte mit Erstattungen können einen Verspätungszuschlag festgesetzt bekommen, wenn man öfter die Erklärung verspätet abgibt.

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Bei 10,- € Umsatz, den man nicht angibt, würde ich nicht meinen Schlaf im Finanzamt unterbrechen😜😉 Der Aufwand dafür ist zu hoch.

Grds. gilt aber: Wer mehr als 30 Artikel verkauft oder mehr als 2.000,- € einnimmt, muss die Einnahmen versteuern. Die Online Plattformen sind auch dazu verpflichtet, die Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Wie es sich mit Drittländer verhält, kann ich nicht sagen. Dafür ist die Regelung zu neu.

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Auf der Gegengerade sind hauptsächlich die Rollstuhlplätze. Denke dann, dass diese auch für die Gäste sind. Garantieren kann ich das aber nicht. 

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Klappen tut es immer. Schau dir mal die Plattenbauten in Polen an. Die bekommen das hin.

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Nö ich chille auch gerne mal. Und mal unter uns. Ich hab früher auch an der Weser gechillt. ohne mir die birne wegzuballern. Lass die einfach. Die einen tun es die anderen nicht.

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Die Leute am Flughafen werden dir sicherlich den Weg weisen ;)

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