§371 AO regelt diese Fälle
Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 25.000,- € pro Jahr ist die Selbstanzeige strafbefreit. Man erhält kein Strafverfahren, wo Gefängnis drohen kann, dennoch müssen die Beträge nebst Zinsen nachgezahlt werden. Ist man darüber, kann das schonmal mit Gefängnis bestraft werden.
Aber es kommt erstens auf die Höhe der zu hinterzogene Steuer an und darauf, ob es fahrlässig oder absichtlich war. Fahrlässigkeit stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kein Straftatbestand.