Wenn einem die Abgaben hierzulande zu hoch sind, sollte sich auch fragen, wie die Ausgaben des Staates finanziert werden sollen. Dabei muss es nicht mal um die offensichtlichen Ausgaben (Sozialausgaben, Militär, Infrastruktur, etc) gehen, sondern auch versteckte. Zum Beispiel können über die Steuererklärung Sachen angesetzt werden, da träumen die Steuerzahler/innen anderer Länder von. Handwerkerkosten, Schwerbehinderung, Kinderbetreuung, Spenden (um ein paar Punkte zu nennen).

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Zuerst musst unterschieden werden, welcher Bereich gemeint ist. Steuerberatung ist sehr vielfältig. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, etc. Auch Bilanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen gehören zum Aufgabenfeld.

Ich glaube, die Zukunft wird nicht das Erstellen der Erklärungen sein (Einkommensteuer ist es sowieso nicht mehr, außer Lohnsteuerhilfevereine haben keine Beratungsbefugnis), sondern die Gestaltungsberatung. Die KI übernimmt immer mehr Aufgaben und wird entsprechend auch das Aufgabenfeld verändern.

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Man muss es unter zwei Aspekten unterteilen.

Das eine ist die leichtfertige Steuerhinterziehung. Hier beträgt die Frist 5 Jahre. Diese Form von Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn man nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Eine schwere Steuerhinterziehung liegt vor, wenn man mit voller Absicht Angaben falsch oder nicht gemacht hat. Hier beträgt die Verjährungszeit 15 Jahre.

Was nun im Einzelfall leichtfertig bzw. volle Absicht ist, ist schwer zu sagen. Leichtfertig sagt man, wenn man z.B. seiner ordnungsgemäßen Sorgfalt nicht nachkam. Volle Absicht muss man denke ich nicht erklären. Denn Tippfehler z.B. können immer und jeden passieren.

Was Kryptowährungen angeht, kommt auch darauf an, welche Form von Handeln genutzt wurde. Ist nur der reine Kauf bzw. Verkauf gemeint, beträgt die Spekulationsfrist 1 Jahr. Heißt, zwischen Kauf und Verkauf muss mindestens 1 Jahr vergehen, sodass diese steuerfrei mit Gewinn veräußert oder getauscht werden können. Es gibt auch Fälle, in denen Gewinne aus Kryptowährungen nach §15 EStG (Einkünfte aus Gewerbe) oder §20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) versteuert werden müssen. Das ist aber etwas komplizierter

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Es ist tatsächlich der Progressionseffekt.

Durch das Nebeneinkommen erhöht sich der Steuersatz. Dieser Steuersatz gilt für das Gesamteinkommen; spricht auch für das hauptberufliche Einkommen.

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Betrug isses nicht. Der Arbeitsgeber berechnet die Abzüge anhand der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge, etc.). Nach dem Rechner für 2024 müsste das Netto ca. 1.600,- € betragen. Man darf aber nicht vergessen, was der Arbeitsgeber noch berechnet. Klassiker ist das Jobticket.

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§371 AO regelt diese Fälle

Bei einer Steuerhinterziehung bis zu 25.000,- € pro Jahr ist die Selbstanzeige strafbefreit. Man erhält kein Strafverfahren, wo Gefängnis drohen kann, dennoch müssen die Beträge nebst Zinsen nachgezahlt werden. Ist man darüber, kann das schonmal mit Gefängnis bestraft werden.

Aber es kommt erstens auf die Höhe der zu hinterzogene Steuer an und darauf, ob es fahrlässig oder absichtlich war. Fahrlässigkeit stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kein Straftatbestand.

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Theoretisch könnte hier ein Gestaltungsmißbrauch nach §42 AO vorliegen.

Das Finanzamt wird sich zurecht fragen, warum man erst das Geld verschenkt, dann als Kaufpreis wiedererhält, statt die Immobilie gleich zu überschreiben. Spricht: Warum so umständlich?

Klar ist, es liegt an der Abschreibung, die aufgrund des Kaufs neu beginnen würde. Daher könnte eben ein Gestaltungsmißbrauch vorliegen. Und ich vermute, sollte das Finanzamt das so sehen, wird das ein Fall für das Finanzgericht.

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Ansicht keine. Du kannst bis zu 840,- € an Einnahmen (Aufwandsentschädigung) steuerfrei erhalten.

Kleiner Tipp: Wenn man nichts ausgezahlt bekommt, kann man fragen, ob die Kosten als Sachspende bescheinigt werden können 😉

Bitte beachten: Nicht mit Übungsleitertätigkeit verwechseln!!!! Hab das schon ein paar mal erlebt, dass im Vertrag Ehrenamt stand und mehr als 3.000,- € ausgezahlt wurde.

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Bei verspäteter Abgabe wird bei Personen mit Pflichtabgabe und Nachzahlung ein Verspätungszuschlag von mindestens 25,- € pro angefangener Monat festgesetzt. Der Festsetzungszeitraum des Verspätungszuschlages endet mit Abgabe der Erklärung.

Aber auch pflichtveranlagte mit Erstattungen können einen Verspätungszuschlag festgesetzt bekommen, wenn man öfter die Erklärung verspätet abgibt.

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Bei 10,- € Umsatz, den man nicht angibt, würde ich nicht meinen Schlaf im Finanzamt unterbrechen😜😉 Der Aufwand dafür ist zu hoch.

Grds. gilt aber: Wer mehr als 30 Artikel verkauft oder mehr als 2.000,- € einnimmt, muss die Einnahmen versteuern. Die Online Plattformen sind auch dazu verpflichtet, die Daten ans Finanzamt zu übermitteln. Wie es sich mit Drittländer verhält, kann ich nicht sagen. Dafür ist die Regelung zu neu.

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Mach online, sparst dir die Gebühren 😉

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Es stellt sich die Frage, wo ist der Lebensmittelpunkt. Das scheint bei dir nicht Braunschweig zu sein. Daher sind diese Kosten nicht in der Steuererklärung abziehbar.

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Auf der Gegengerade sind hauptsächlich die Rollstuhlplätze. Denke dann, dass diese auch für die Gäste sind. Garantieren kann ich das aber nicht. 

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Die solltest du behalten. Immerhin sind das Andenken an deinem Opa. Das ist auch nicht verboten. Genauso wenig verboten ist, das Buch Hitlers zu besitzen, wenn das geerbt hat.

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Du bekommst erst deine Karte, wo die IBAN draufsteht, danach kommt dein PIN. Ne Vollmacht für dein Arbeitsgeber? Niemals!! Wenn du minderjährig bist, dann eher deinen Eltern.

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