tja, da müsst ihr euch einigen. Wenn der Hund bellt und ihn das stört, kann er doch ausziehen. Er kann dir aber nicht vorschreiben, was du tun sollst.

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Du kannst die Miete kürzen, wenn der Wohnwert durch die Mängel verringert wird. Keine Türklinke/Tür klappert ist schonmal schlecht (-2%) Beim Putz is wichtig, wo er ist. Wenn es im sichtbaren berich (z.B. auf Augehöhe) ist, könntest du auch nochmal 2 % kürzen.

Ich würde an deiner Stelle ein Schreiben machen: Die und die Mängel sind aufgetreten, ich bitte sie, diese innerhalb von 2 Wochen (Angemessene Frist--> Bedenken, dass über Feiertage kaum jemand was macht) zu beheben. Andernfalls werde ich ab Mitte Januar die Miete kürzen.

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Beethovens 5. Sinfonie

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Ab zur Abendschule!!!

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Rindenmulch ist keine feste Verbindung mit der Hüttte, demnach auch keine bauliche Veränderung.

Aber wie kann man denn einen Mietvertrag mündlich abschließen? Da habt ihr keine Chance, da ihr euch auf keinen rechtskräftigen Vertrag berufen könnt. Oder hast du vlt. unabhängige Zeugen?

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auf jeden Fall jemanden mitnehmen, der gelernter Kaufmann für Wohnungs- und Grundstücksimmobilien ist, oder einen Studenten für Wohnugns- und Immobilienmanagement, wenn du keine Ahnung von Immobilien hast.

Immer darauf achten, dass der Notar den Vertrag nochmals vor der Unterschrift vorliest/ selber lesen und darauf achten, dass da alles drin ist, wie vereinbart.

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nein, du zahlst nicht drauf. die MWST ist durchlaufender Posten. Sprich, du kannst buchhalterisch Vorsteuer und Umsatzsteuer gegenrechnen (bezahlte MWST und die, die du beim Verkauf bekommst)

es sei denn, du verkaufst für 249 incl. MWST!

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