Ehrliche Artikelbeschreibung: Wenn du die PS5 als "defekt" verkauft hast, hast du eine Pflicht, den Zustand der Konsole so genau wie möglich zu beschreiben. Wenn du nicht wusstest, dass die PS5 geöffnet war, hast du sie möglicherweise nicht absichtlich falsch beschrieben. Aber aus Sicht des Käufers könnte das Fehlen dieser Information als "versteckter Mangel" gelten.
Recht auf Rückgabe oder Minderung: Ein Käufer hat in der Regel das Recht, sein Geld zurückzuverlangen oder den Preis zu mindern, wenn die Ware nicht dem entspricht, was im Verkaufsangebot beschrieben wurde. Wenn die Tatsache, dass die PS5 bereits geöffnet wurde, für den Käufer wesentlich ist (z. B. weil er sie in einem bestimmten Zustand erwartet hat), könnte er berechtigt sein, sein Geld zurückzufordern.
Unterscheidung zwischen Privatverkauf und gewerblichem Verkauf: Wenn du die PS5 privat verkauft hast, gelten andere Regeln als bei einem gewerblichen Verkauf. Bei einem Privatverkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, was bedeutet, dass der Käufer weniger Rechte hat. Allerdings muss ein solcher Ausschluss klar und deutlich im Verkaufsangebot stehen.
Arglistige Täuschung: Wenn du nichts von der Öffnung wusstest und dies auch nicht erwähnt hast, liegt keine arglistige Täuschung vor. Dennoch könnte der Käufer argumentieren, dass ein Mangel besteht, da die PS5 nicht wie beschrieben ist.
Fazit: Ob der Käufer tatsächlich ein Recht auf Rückgabe hat, hängt von den genauen Umständen des Verkaufs ab, insbesondere davon, wie der Artikel beschrieben wurde und ob eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Es könnte ratsam sein, die Angelegenheit mit dem Käufer zu klären und ggf. eine einvernehmliche Lösung zu finden.