ja darf er es gibt das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht § 127 der STPO . Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen.

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