Natürlich bekommen sie auch, welche.
Denn auch wenn sie keine Wohnung haben und kein Geld, sie sind trotzdem ein Teil unserer Bevölkerung und werden nicht bevorteiligt.
Sollte ein Obdachloser eine Straftat/Ordnungswidrigkeit/Vergehen begehen und muss als Gegensatz dazu eine Geldstrafe zahlen, so kann dieser diesen Betrag in der JVA absitzen.