Natürlich bekommen sie auch, welche.

Denn auch wenn sie keine Wohnung haben und kein Geld, sie sind trotzdem ein Teil unserer Bevölkerung und werden nicht bevorteiligt.

Sollte ein Obdachloser eine Straftat/Ordnungswidrigkeit/Vergehen begehen und muss als Gegensatz dazu eine Geldstrafe zahlen, so kann dieser diesen Betrag in der JVA absitzen.

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Also wie hier bereits öfters erwähnt wurde, Auftragsmörder in dem Sinne gibt es nicht.

Es gibt natürlich in Darknet solche Seiten, wo man Leute "töten" lassen kann, jedoch wäre das aufjedenfall strafbar (ist klar) und die andere Seite, die meisten Seiten sind Fake.

Wenn ein Mensch tötet, tut er es entweder fahrlässig oder vorsätzlich.

Es gibt natürlich Leute, die töten weil es ihnen "Spaß" macht, was die fühlen und ob diese überhaupt noch ein Gewissen haben, keine Ahnung.

Fakt ist, wenn man tötet muss man von seiner Tat voll und ganz überzeugt sein.

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Also zu der Meinung kurz gesagt:

Man darf seine Meinung öffentlich sagen/preisgeben solange dies die Menschwürde oder das Demokratische Bei sein nicht verletzt.

Ich bin der Meinung du könntest ihn wegen Beleileidigung Anzeigen. Was ich aber nicht empfehlen würde, da jeder etwas verletzendes oder beleidigendes sagt.

Also grundsätzlich finde ich, man sollte einfach weg hören. Und es dabei beruhen lassen.

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Es kann wie bereits Erwähnt von jedem das Handy ausgelesen werden. Sofern eine Straftat oder ein Verdacht besteht.

Und die Sache mit dem Passwort. Wenn das Handy gesperrt ist. Kann es meines Wissens auf andere Wege entsperrt werden. Bei der Forensik gibt es nix was unmöglich ist.

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Also solange das Selbstbefriedigen nicht deinen Tagesablauf bestimmt ist alles okay.

Ich persönlich hätte manchmal 3-4 Mal pro Tag. Und trotzdessen ist es nicht schädlich. Manche sagen du kannst deswegen Dopamin süchtig werden. Aber solange du nicht aus Frust oder aus Leid dich Selbstbefriedigst, ist alles Okay

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Also die Frage ist halt eher sein. Warum sollte dich ein Hund angreifen?

Ich finde wenn ein Hund dich angreift darfst du dich wären. Und wenn es sogar nötig ist zu töten. Aber ich bin der Meinung du solltest den Hund "Außergefecht setzen" und ihn nicht gleich töten.

Zusammengefasst (Meines Erachtens)

  • Wenn du einen aggressiven Hund siehst, geh ihm aus dem Weg
  • (Moralisch okay) finde ich wenn du den Hund nicht gleich tötet sondern eher "Außergefecht setzen"
  • Nur ein einer Notlage des Tier töten

Falls ich falsch liege könnt ihr mich gerne korrigieren.

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Es kommt immer drauf an, wie sie es gesagt hat. Und ob du meinst, das sie es Ernst meint.

Ehrlichkeit ist das was man selten in einer Freundschaft hat.

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Wie gesagt ich empfehle dir das du diesen Vorfall deinem Anwalt meldest.

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Nein

Ich meinte das es zu hart ist.

Kein Mensch hat es verdient körperlich sowie geistig verletzt zu werden.

Natürlich haben Menschen die morden, vergewaltigen, natürlich auch foltern... eine Strafe verdient. Aber nicht solch ein.

Du musst immer bedenken, dass Leute Fehler machen. Und egal wer eine 2. Chance verdient. Leute die der Bevölkerung schaden wollen/ oder sogar haben, werden lebenslang weg gesperrt. Und egal wer oder was die Mensch ist. Irgendwann wird er es bereuen.

Deshalb finde ich, dass Folter und die Todesstrafe Unmenschliche Taten sind.

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Denkst du es sind leere Drohungen oder meinst du die Person meint das ernst

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Also ich bin 1,74m ich werde dieses Jahr auch 16 und wiege 55,6kg und mein Arzt meinte das ich schon im Untergewicht liege.

Und das mit dem zu nehmen hab ich auch noch nicht herausgefunden.

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Nein alman ist nett

Also ich finde immer noch das, dass Wort "Almann" grundgebend für eine Anzeige ist.

Ich finde man sollte einfach weg hören und es dabei belassen. Und nur weil man einen Kassenbon haben will ist man noch lange kein Almann.

Die Sozialen Medien haben viel damit zu tun das, dass Wort seine Bedeutung bekommen hat.

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Genau wie bereits erwähnt ändert es nix an dem Sorgerecht, das ihr das geteilte habt. Und solange niemand das alleinige Sorgerecht beantragt bleibt das auch so.

Und das mit der Scheidung gibt es nicht eine Scheidungsfrist von etwas 2-3 Jahren ?

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