Servus!Auch ich hab mich bei dieser Firma angemeldet.Die sich im übrigen folgendermaßen nennt: JW Handelssysteme GmbH (b2b - handelsportal.com)...Ich dachte mir zunächst nichts dabei...Es stand daß man satte Prozente auf Waren bekommt.Das hat mich sehr fasziniert.Doch als ich das Formular durchlas,stand da: Welcher Firma ich angehöre.Das hab ich wohl falsch interpretiert.Denn ich hab den Namen reingeschrieben in der ich angestellt bin.Nun im nachhinein hätte ich sogar die Widerbelehrung und die allgemeinen Geschäftsbedinungen lesen sollen.Dort steht nämlich: daß man eine Einmalgebühr bezahlen muß von 298 Euro 80 und zudem nochmal 89 Euro.
Das Schreiben hab ich kurze Zeit später in meinem Briefkasten wieder gefunden.Mit der Aufforderung dies in den nächsten 5 Tagen zu bezahlen.Nach einer kurzen Überlegungsphase bin ich dann zu dem Entschluß gekommen daß ich der Zahlung nicht nach komme und dem widerspreche.Ich rief also zunächst bei der besagten Firma an.Die Frau am anderen Ende wurde sehr unhöflich und mahnte mich an,daß kein Widerrufsrecht besteht.Das stimmt aber nicht.Denn laut Gesetz sieht es so aus,daß nur der wo eine Firma hat kein Widerrufsrecht hat.Da ich mich auf mein gesetzlichen Widerruf Paragraph 312 im BGB beschränke hab ich folgendes Schriftstück aufgesetzt in dem es heißt:
Ganz oben links die Adresse: (so wie bei mir):
An:
JW Handelssysteme GmBH
Neefestraße 88
09116 Chemnitz
Von:
Hier kommt deine vollständige Adresse rein,Telefonnummer,E-Mail-Adresse und das Aktenzeichen.
Betrifft: schriftliche Kündigung des Vertrages vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrter Herr (Die Namen der Geschäftsführung) die im übrigen ganz unten auf dem schreiben (Der Rechnung) steht das man dann bekommt !
Ich widerrufe meine Registrierung fristgerecht mit sofortiger Wirkung gemäß Paragraph 312 BGB.Ich handle als Verbraucher und nicht als Unternehmer.Hilfsweiße fechte ich die Rechnung wegen arglistiger Täuschung gemäß Paragraph 123 BGB an.Es liegt kein rechtlicher Vertrag vor.
Da ich kein Gewerbe habe und ich es falsch interpretiert habe,steht mir laut Gesetz ein Widerrufsrecht zu.Es handelt sich hier um ein gesetzliches Kündigungsschreiben (bzw. Widerspruch).
Anlage: Original (Kopie hab ich)
Geht per Einschreiben raus.
Das direkt abschreiben und eine Kopie machen.Dann per Einschreiben Unterschrift raussenden.
Sollte ein mahnschreiben kommen nicht drauf reagieren.Denn Du hast ja gesetzlich widerrufen.Sollte ein Gerichtsschreiben (oder ein Inkasso-Schreiben) kommen,solltest du dem widersprechen.
Weiteres Schreiben raus:
Mit den Worten: Es wird nichts bezahlt denn es wurde schriftlich widersprochen!
Weitere Schreiben als: "Annahme verweigert" zurücksenden lassen.
Für den Widerspruch beim Inkassobüro verwendete der User folgendes, juristisch nicht weiter geprüftes Schreiben:
Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom tt.mm.jjjj. Sie machen einen Rechnungsbetrag der Firma “Firmenname” vom tt.mm.jjjj aus “Dienstleistungsname” in Höhe von insgesamt xxx,xx Euro inklusive Nebenforderungen, Zinsen, Inkassovergütung und Auslagen geltend. Ich werde dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Die Forderung Ihrer Mandantschaft besteht nicht.
1. Ich fordere Sie auf, den Nachweis zu erbringen, für die Firma “Firmenname” handeln zu dürfen.
2. Eine Forderung bezüglich der von Ihnen bezeichneten “Dienstleistungsname” besteht NICHT.
I. Ich widerrufe gem. § 312 BGB fristgerecht “Dienstleistungsname” bei der Firma “Firmenname”
II. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung von “Dienstleistungsname” wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB
III. Somit liegt kein wirksamer Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir vor.
Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass mir ein außerprozessualer Kostenerstattungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 2 BGB ff. bezüglich der Abwehr einer Inanspruchnahme zusteht. (aktuelles Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az: 91 C 981/09)
Sollte ich weitere Schreiben von Ihnen erhalten, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die mir zustehende außerprozessuale Kostenerstattung bei Ihnen einfordern. Darüber hinaus werde ich negative Feststellungsklage erheben, dass vor Gericht festgestellt wird, dass kein Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir besteht.
Sollte Das Unternehmen noch mit dem gerichtlichen Schritt drohen,
oder mit einer letzten außergerichtliche Mahnung,so ist der letzte Schritt die Anzeige bei der Polizei.
Denn Sie haben ja bereits fristgerecht gekündigt!
MfG