Eine Taschentuchschachtel o.ä. Scheine aneinander kleben und hinein damit ... dann kann man schön die Scheine herausziehen.

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Das mitnehmen jeglicher Gegenstände ist Diebstahl, das betreten Hausfriedensbruch und das eindringen Einbruch.

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Man darf bereits mit 15 eine Mofaprüfbescheinigung, mit 16 die Klassen A1 oder AM und mit 17 Klasse B (mit Begleitung) machen. Deshalb solltest du deine Frage anders formulieren.

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Sieht mir nach einem Original aus. Könntest du noch die Schließe im geöffneten Zustand ablichten? Wäre noch gut diese zu sehen.

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Hans-Jürgen-Rüdiger

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Wirtschaftlich gesehen völliger Unsinn

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  • Buch schreiben
  • Über Buchverlag mit Erfolg vertreiben
  • Fertig
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Versuch irgendwie ein Gespräch mit ihm aufzubauen, worum es geht ist erstmal egal. Dann merkt man schon ganz von alleine, wie man weiter vorgeht.

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Der Konsum ist nicht strafbar. Dir kann nicht viel passieren

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