Hallo wolphy,
kann dich gut verstehen "bin selber Moped Fahrer" aber wie hier schon geschrieben gehört eine Unterbringung eines KFZ nicht zu der normalen Nutzung des Wohnraumes. Klar kannst du es bei dir in der Wohnung unterstellen, so nach dem Motto wo kein Kläger keine Anklage. Wenn es absolut keine andere Möglichkeit gibt, wie Garage, Tiefgarage würde ich auch so denken wie du. Aber es ist eine sehr heikle Sache!
Also raten möchte ich dir nicht dazu, aber................. ............. :-)
Gruß Geko1