Selbst wenn ich hier paar Wunderworte ausspreche, wird dein Cut nicht "wie von Geisterhand" verschwinden^^ Heilung braucht seine Zeit!

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Wenn der Vermieter (Besitzer) ist, oder in dessen Vollmacht handelt, dann hast du wenig Möglichkeiten!! Er kann dir die Kündigung aussprechen aber dir diese auch in schriftlicher Form geben! Das Mieterrecht wird dir bei einer Kündigung, mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigunsfrist, nicht helfen können. Schau dir mal deinen Mietvertrag an, da sollten auch die genauen Kündigungsfristen definiert sein!

Das ist zb das Problem bei Privatwohnungen!!

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Du hast es bis hierher geschafft, aber in Google nach einen Hautarz zu suchen..dafür hat es nicht gereicht ;-)

Du solltest dringend zu einem Fachmann gehen, kann ja alles Mögliche sein!

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Warum gehst du nicht zum Arzt und lässt dir eine andere Lösung geben? Bis du eine gefunden hast auf die dein Körper (Gesicht) gut anspricht!

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du kannst nicht viel dagegen machen, lediglich üben, üben und nochmal üben...

aller Anfang ist schwer und jeder hatte die selben Probleme! Nur nicht aufgeben - jeden Tag wird es besser werden ;-)

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Wenn es wirklich ein Disney-Film ist, dann wirst du bestimmt hier fündig!

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Disney-Filme

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Nach Einsicht aller von dir erbrachten Antworten bin ich auf folgenden Entschluss gekommen:

  1. Du warst bestimmt nicht bei einem Tierarzt der dir das Krallenschneiden erklärt hat

  2. eine richtige Krallenschere(Zange) schneidet noch lange nicht krallen richtig

  3. wenn du es nicht weißt, dann hole dir den Rat BITTE (des Tieres willen) beim Tierarzt

  4. unsachgemäßes Krallenschneiden kann bei Tieren zu schweren Verletzungen führen! Bei Tieren ist es anders als wie beim Menschen, die haben Blutgefäße in den Krallen...

  5. Also bitte, verkaufe uns hier nicht für Dumm! Wir können einigermaßen logisch Denken!!

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Nach drei Wochen kann man schonmal nachfragen, aber ich vermute mal, dass die, wenn sie Interesse hätten, sich auch bereits gemeldet hätten!

ich würde meinen: Abstempeln und weiter suchen!

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Hab mal gehört das die fast alles Kaufen...sind aber meist "Firmen" aus dem Ausland. Der kommt her, zahlt bar, und das Auto geht umgehend nach Ungarn, Slowakei usw...

Ist wohl wie überall, gibt immer schwarze Schafe! Eine bekannte hat ihr Auto so verkauft, hat alles reibungslos funktioniert! Ich persönlich würde es aber nicht machen!

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MEIN BEILEID!!!!

Leider hast du keine großen Chancen, auch keinerlei Rechte. Du bist weder Verwandt, noch verlobt, geschweige denn verheiratet! Es gibt eine Chance, aber dafür benötigst du einen Angehörigen. Ich denke in Begleitung eines direkten Angehörigen wird es funktionieren!

Kopf hoch :-(

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Selber stechen ist Immer eine blöde Idee!!! Du kannst dabei mehr Verletzen als gut machen!! Dein Vaterhat recht wenn er dir das nicht unterschreibet, sorry, ist jetzt wohl nicht ganz das was du hören wolltest!

Wenn du es dir von einen Kumpel stechen lässt und es passiert was...Hurra...dann ist er drann und du womöglich hast eine örtliche Lähmung...also, es ZAHLT sich bestimmt nicht aus!!!

War doch bitte noch ein paar Jahre!

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wohl kaum...erst recht nicht wenn die Narben bereits verheilt sind! Du kannst es jedoch mit Bio Oil versuchen, gibt es in der Apotheke und bei Bipa zb. Der Hersteller verspricht zumindest eine Linderung von Narbenbildung, sowie Schwangerschaftsstreifen. Ich verwende das Öl ab und zu zur Hautpflege - fühlt sich sehr gut an und wenn es nicht hilft, dann schadet es zumindest auch nicht^^

Wenn du wirklich nichts findest gegen deine Narben, dann vielleicht Laser? Wird vielleicht eine Minderung erzielen, aber ganz wegkommen werden die wohl nicht!

Such dir einen Hautarzt und lass dich dort persönlich beraten - der wird dir wohl am ehesten helfen können!

Anmerkung meinerseits: Wer dich nach deinen Narben beurteilt hat selbst noch nichts mitgemacht!

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Österreichisches recht gegenüber der polizei

hallo,

ich hab schon die suchfunktion genützt und auch auf google etliches zu dem thema gelesen, aber meistens waren die antworten nicht für österreich gültig sondern Deutschland oder widersprüchlich. deswegen wollt ich hier nochmal exakt fragen: mich interessiert es welche rechte ein bürger >18 in österreich gegenüber der polizei hat. ich hab nichts zu verbergen und bin immer bereit zu kooperieren wenn irgendwas los ist, aber in der vergangenheit sind mir einige sachen aufgefallen, die meiner meinung nach nicht okay von polizisten waren mit dennen ich zu tun hatte. also

  1. muss ich der polizei irgendetwas (bis auf personalien) sagen? (bsp. beim fortgehn, hab keinen bock mit der polizei zu reden wenn ich nichts verbrochen habe...)

  2. dürfen sie mich festhalten also nicht körperlich sondern, "jz bleiben sie mal hier" wenn sie keinen grund haben also ich nichts getan habe.

  3. wenn sie an meiner tür klopfen wegen lärmbelästigung und ich natürlich kooperiere, die musik ausmache und wie das denk ich mal bei uns in österreich üblich ist 35 euro zahle (schon erkundigt das ist wohl recht so..), dürfen sie in mein haus/wohnung kommen? sie wollten sich mal umsehen, war nix dabei hatten ja nix verbrochen außer bisschen zu laut vorgeglüht.. aber generell ist es mir unangenehm polizei ins haus zu lassen wenn es keinen grund dazu gibt. kann ich nächstes mal den zutritt verweigern?

  4. wann ist es der polizei erlaub meine taschen bzw. rucksack zu durchsuchen? (konkretes beispiel, als ich von der uni zur bim ging haben mich polizisten angeredet weil ich eine selbst gedrehte zigarette rauchte und sie den verdacht hatten es wäre ein joint. natürlich hab ich die zigaretten ihnen ausgehändigt und sie richen kosten aufmachen was auch immer lassen damit sie erkennen es ist tatsächlich nur eine zigarette.. -.- und dann wollten sie meine tasche kontrollieren weil ich ja drogen dabei haben könnte wenn ich schon solche zigaretten rauche... in meiner tasche waren bis auf uni unterlagen auch noch persönliche sachen, weil ich auf dem weg war zu meiner freundin, deswegen war mir das nicht recht. nach einer langen debatte ließ ich ihnen die tasche durchschaun und weil sie nichts gefundn haben verwarnten sie mich das ich nur knapp einer strafe wegen widerstand gegen die justice entkommen sei. weil ich ihnen die tasche nicht anschaun lassn wollte ?! wtf hätte ich mich tatsächlich schuldig gemacht?

bitte nur antworten die mit sicherheit dem österreichischen recht entsprechen und nicht "ich glaube, dass" oder "ich habe gehört, dass" mfg

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zu Punkt 1: Du musst nicht! Du musst dich nichtmal ausweisen. Was jedoch hierbei relevant ist, dass die lieben Polizisten sehr wohl deine ID feststellen dürfen/müssen. Ergo wirst du sie auf einen Posten begleiten müssen und dort ausharren, bis deine ID geklärt ist. Ich finde es auch immer witzig bei Autokontrollen: Wo kommen sie her, wo fahren sie hin? Warum, brauchen sie eine Mitfahrgelegenheit? Ich sag ihnen lediglich das nötigste, warum auch nicht...sind eben Wissensbedürftig^^

zu Punkt 2: Da gibt es das Anhalterecht - steht im StGB drinnen - nur die weitere Aussage ist unnötig..bleiben sie hier wenn sie nichts getan haben...ja was soll ich denn bitte getan haben?? Hierbei kommt jedoch auch das Anhalterecht in Auftrag - die Polizei hält im Normalfall niemanden auf "Luft" an, wenn also ein gewisser Verdacht zu einem möglichen Tatbestand besteht, darf der Verdächtige angehalten werden, bis zur Klärung der Tatsachen. Kann ja sein, dass irgendwo in der Nähe einen Vorfall war, mit einer Täterbeschreibung die vielleicht auch auf die zutreffen würde!

zu Punkt 3: Zahlen tu ich nur wenn ich auch eine Quittung bekomme!! Wenn da nicht draufsteht für was ich das Bußgeld zu zahlen hätte, dann gibt es auch kein Geld. Sie wollen hineinkommen..warum? Diese Herren dürfen lediglich wegen drei Punkten deine Wohnung betreten. 1. mit einen Durchsuchungsbefehl, 2. bei Gefahr in Verzug und 3. bei einer "Einladung"! Letzteres wird sich gerne "ermogelt". Gerne mit den Worten "dürfen wir uns mal kurz umsehen? Also, ohne einen Durchsuchungsbefehl gibt es keinen Einlass! Einen solchen bekommen die Herren nicht so einfach! Was natürlich klar ist, wenn ich nichts zu verbergen habe, warum lasse ich sie dann nicht rein...genau nach dieser taktischen Methode wird sich meist eine "freiwillige" Hauskontrolle durchführen lassen. Sie wissen ja nie was einem erwartet ;-)

zu Punkt 4: siehe Punkt 2!! Wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine Strafbare Tat begangen hat, so darf diese Person bis zum Eintreffen der Exekutive angehalten werden. In dem Fall waren die Polizisten selbst zur Klärung hier und wollten sich praktisch mit einer Taschenkotrolle vergewissern, das nichts unrechtes geschieht. Vielleicht haben sie in dir ja einen Dealer vermutet!

Die Polizei, dein Freund und Helfer...sagt man sich zumindest...oder wird einem vorgegaukelt!

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Pearl Harbor...aber das mit dem erschießen passiert dort glaub ich nicht :-)

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