Nachbar beschwert sich wegen angeblichem Lärm

Hallo, wir wohnen jetzt schon ein halbes Jahr in einer Mietwohnung. Der Nachbar unter uns hat sich schon oft beschwert, das wir (mein Vater und ich) zu laut sind. Ok, als ich Gitarre gespielt hab hab ich es eingesehen, aber als er hochkam und gemeckert hat, als wir beide uns 23 Uhr unterhalten haben, war es komisch. Mein Vater konnte dann mal mit dem reden. Er hat gesagt das das hier sehr hellhörig ist und er jedes Wort versteht. Darauf hin haben wir drauf geachtet, leiser zu sein, denn man möchte ja keinen Streit. Heute war mal wieder ein Kumpel bei mir wir haben normal geredet und gezockt. 22Uhr kam ein klopfen. Wir haben uns erst nicht viel bei gedacht, haben dann aber noch leiser gemacht, denn mein Kumpel war auch schon oft hier wenn der oben war und weis wie der reagiert. 23 Uhr waren wir im Keller um uns zu verabschieden (bevor Fragen kommen das Fahrrad meins Kumpels war im Keller^^) und da hören wir wie eine Tür aufgeht ( die des Nachbarn) und der durchs Haus schreit:(sinngemäß) dass ich doch ne Schw***tel bin und er die Tür eintritt wenn ich nochmal so laut bin. Haben gewartet bis der wieder weg is. Mein Kumpel ist danm schnell raus und ich hab versucht im dunkeln leise in unsere Wohnun zu kommen. Schon als ich die Kellertür zumachte, ging seine Tür wieder auf und ich dachte mir sch****. Darauf hab licht angemacht und natürlich hat er mich nochmal angeschrien. Hab versucht mit ihm zu reden doch das ist zwecklos. Der hört nicht zu, schreit nur weiter. Bin dann einfach weiter gegangen. Nun meine Frage was kann man da machen? Und kann er irgendwas gegen uns tuen? Man kann einem doch nicht das Reden verbieten oder??? Bitte helft mir.

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Weg. Der Beleidigung genau Protokoll führen, zeugen aufschreiben und Strafanzeige Stellen. Geht ohne Rexhtschutz, denn bei Straftaten klagt der Staat an.

Htte vor zwei Jahreb diesen Weg bestritten und ihn auf die Anklagebank bekommen. Streit hin under her: Bedleidigung kein keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und dann nur so kann er ausgebremst werden. So habe ich es auch in meinem Strsfantrag dann auch formuliert.

Strafprozesse können zudem teuer werden, denn der Rechtschutz greift nicht. Wer eine Anzeige bekommen hat kann Über einen Verteidiger Akteneinsicht beantragen. Das kosten schon 400 Euro, die der Anwalt vor Beginn der Hauptverhandlung sehen will.

Bei einer Veurteling trägt der Veurteilte neben dem ihm verkrümmten Strsfgeld dazu noch die Verfahrenskosten, die Anwaltskosten und ggf.. Die Auslagen für Zeugen.

Zum Streitgegenstand an sich: Mediation Vorschläge . ebbt da Gegenber ab, hat er später vor Gericht schlechte Karten.

Und. Zur Nachtruhe: der Lärmpegel liegt bei Zimmerlautstärke. Also normale Unterhaltung ist angebrscht.

Writers Tipp gegen spähende Nachbarn. Wohnung bis auf einen Raum weitest gehend abdunkeln.

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Wie verhalte ich mich in folgender Situation (mein Auto zu laut) korrekt?

Guten Tag liebe GF-Community! Ich habe folgendes Problem mit einem meiner, ich nenne ihn einmal Gelegenheitsnachbarn. Ich habe eine Zweitwohnung in einer kleineren Stadt am Bodensee, in der ich allerhöchstens einmal im Monat für ein paar Tage verweile und die frische Seeluft genieße. Nun gibt es aber zu meinem großen Bedauern Stunk mit einem der Nachbarn im fortgeschrittenen Alter. Kernkonflikt dieses Streits sind meine Autos und Motorräder. Meinem werten Nachbarn sind diese nämlich wesentlich zu laut. (Zur weiteren Information und Einschätzung meiner Situation: ich habe mehrere Sportmotorräder und bis letztes Jahr hatte ich einen BMW M3 den ich dann zugunsten eines Lamborghini Gallardo Superleggera eingetauscht habe.) Nun ist es so, dass ich immer mehr den Spaß an dieser Wohnung verliere, da mir dieser Nachbar ständig mit seinen Beschwerden auf den Ohren liegt. Ich habe ihm schon merhmals gesagt, das er von mir aus keinerlei Verständnis für seine Klagen bekommt, da ich wie schon gesagt, nur ein paar Wochenenden im Jahr in dieser Wohnung bin. Das restliche Jahr über sieht und hört er mich nicht. Dabei habe ich nicht gerade freundlich geklungen, ich war wirklich genervt, was natürlich den Konflikt nicht entschärft habt. Ich sehe mich allerdings wirklich nicht in der Rolle des Schuldigen, wenn ich dort permanent wohnen würde, dann würde ich seine Klagen verstehen aber so? Der Konflikt macht mir meine Wohnung wirklich madig, der Herr Nachbar droht mir neuerdings sogar mit seinem Anwalt. Was würdet ihr mir raten/bzw. in meiner Situation tun??

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  1. ignorieren - wenn er es nich sein lässt (also hobbyloser)
  2. Kontaktaufnahme, und
  3. hilfsweise ein Hausverbot erteilen - wenn er w eiterbTerror macht, dann
  4. Anwalt einschalten und notfalls Punkt 2 und 3 per einstweiliger Verfügung durchsetzen (Unterlassungsklage), oder gleich
  5. negative Feststellungsklage einreichen, dann zahltbdein Nachbar kräftig!

Wenn Anwalt schreibt: - gar nicht reagieren - wenn dubantworten willst: fragen ob er nichts sinnvolleres zu tun hat und rotzfrech für die Beantwortung seines Schreibens eine Rechnung ausstellen und ihm schicken - den Anwakt an seinen anwaltlichen Ethos erinnern

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Ach ja Anzeige gegen was, weswegen?

Straftat? Is nicht Ordnungswidrigkeit? Schon eher aber dass auch nur wenn man nach 22 Uhr Musik macht oder im öffentliche Strassenraum uriniert.

Am besten mit Polizei androhen: Besseres kann nicht passieren, dem dann fängt die Gaudi richtig an. 4 mal holte mein ehm. nachbach die Polizei und wurde mindestens 3 mal verbal ordentlich zusammengefaltet und das innerhalb eines Jahres.

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Nix reden, nix Kompomoss. Musizieren ist erlaubt und darf nicht verboten werden. Allenfalls sind Einschrinkungen möglich. Dies regeln die gesetzlichen Ruhezeiten (Nachtruhe und ggf. Mittagsruhe (gibt es in NRW nicht mehr)) und die Hausordnung sofern der Streit, im Mehrparteienhaus stattfindet.

Ich sehe 2. Möglichkeiten:

  1. Anwalt beauftragen damit der Nachbar sein Gehabe unterlässt.Tut er es nicht, dann Unterlassungsklage. Missachtet er Gerichtsurteile wird's teuer für ihn.

  2. Mediation anregen. Wenn ein Stretgegner an einer Konfliktlösung interessiert ist, dann ist es die beste Möglichkeit. Schlägt er sie aus entpuppt er sich als Querulant und hat im Streifall vor Gericht schlechte Karten.

Wer das im Gespeöch lösen will ist einfach nur BLAUÄUGIG. Wer solche anonymen Zettel in den Briefkasten hinterlegt muss die Keule von oben spüren u d das muss richtig weh tun. Letzten Ndes muss man sich frage wer zuerst auszieht: die Familie mit die Klavier oder der Querulant.

Gegen Querulanten hilft nur: starke Nerven, Unnachgiebigkeit und eine regelmäßig aufgefüllte Kriegskasse.

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Nein, die Hausverwaltung regelt alles geschäftlche, Untehalt Gärtner usw.

Sie ist kein "Aufpasser".

Als Eigentümer müsst ihr solche Sachen unter euch regeln.

Wen du Ärger mit dem Nachbarn hast, gehst du zum Anwalt und wenn das nicht klappt dann klagst du halt. Siehe nur zu dass du eine Rechtschutzversicherung hast,

Alternativ zum Anwalt gibt des die Möglichkeit 

- eine Schiedsperson einzuschalten, oder

- eine Mediation einzuleiten.

Beides ist häufig billiger und nicht so langwierig, setzt aber die Bereitschaft beider Kontrahenten zum Dialog voraus. 

Klappt das nicht schaltest du den Anwalt ein.

Wilsst du bei einer Klage deine Chancen verbessern so empfehle ich deinem Gegner erst einmal gemeinsam eine Mediation oder Schiedsperson aufzusuchen. Wenn die Gegenseite diesen Vorschlag ausschlägt hat sie schon etwas schlechtere Karten und gerät im Streitfall etwas in Erklährungsnot.

Weiter geschaut:

Hast du einmal erfolgreich gegen deinen Nachbarn geklagt, freust du dich schonmal das der Unterlegene die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen darf.

Mit einem Urteil alleine ist noch lange nicht Ruhe. Wenn er sich an das Urteil hält: wunderbar, Ziel erreicht, wenn nicht : erneut Klagen auf EInhaötung des Urteils.

Die Nichtbefolgung von Gerichtsurteilen kann auf Dauer ziemlich teuer - werden - sas Gwricht brummt ihm dann ein Ordnungsgeld auf. Kann oder will dein Nachbar dann nicht zahlen, muss er ersatzweise in Ordnungshaft.

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Weiterer Tipp: Stört dein Nachbar zwischen 22:00 und 06 Uhr (Nachtruhe) begeht ereinen Gesetzesverstoss. Hier kannst du dich beim Ordnungsamt anrufen oder mal die Polizei anrufen. Auch diese zeigt ihn dann beim Ordungsamt an (kostet ihm Geld).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Was passiert ist ist passiert. Wenn's nochmal passiert und du weisst die Katze ist bei ihr:

1. Anrufen/Anklopfe: Gib mir meine Katze sofort zurück, klappt das nicht - siehe 2

2. Sofort und OHNE WENN UND ABER Polizei kontaktieren und um Hilfe bitten. Ist ja auf jeden Fall Diebstahl - ob das Verfolgt wird steht auf einem anderen Blatt.

Ist die Polizei eingetroffen wird sie dir schon helfen.

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Unabhängig davon; 

Du forderst deine Nachbarin schriftlich (per Einschreiben) binnen auf  in Zukunft die Finger von Deiner Katze zu lassen und bittest binnen zwei Wochen um schriftlche Unterlassungserklhrung - sonst rechtliche Schritte.

Spätestens wenn Anwalt schreibt ist Ruhe, ansonsten klagen und gewinnen. Wenn sie es dennoch weitermacht dann auf Einhaltung des Gerichtsurteils klagen und deine Nachbarin zahlt kräftig Ordnungsgeld oder muss ersatzweise in Haft.

 

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Mit dieser Frage habe ich mich auch immer wieder auseinander gesetzt, weil meine Partnerin mich verlassen hat, ohne Bescheid zu sagen - einfach so.

Prinzipiell gilt auch da: Geschenkt ist Geschenkt!

 

Schließlich hat sie mir damit Freude bereitet und wir hatten eine schöne Zeit miteinander. Am besten legt man die Geschenke beiseite, so dass man zumindest in der Liebeskummerphase sie nicht ständig zu Gesicht bekommt.

Trotzdem habe ich mich anders entschieden.

Nie hat sie mir gesagt, was sie tatsächlich plagte und irgendwann meldete sie sich nicht mehr, beantwortete keine SMS mehr, drücke Anrufe weg.

Hinzukam, dass wir vorher gemeinsam Pläne für die Zukunft machten und plötzlich schlägt sie einen anderen Weg ein, ohne mir etwas zu sagen - einfach so, indem sie vollendete Tatsachen schafft.

Nach 4 Monaten habe ich mich dann endgültig entschieden ihr die Geschenke zurück zu schicken.

Mit der anfänglichen Freude, die mir durch diese Geschenke bereitet wurden, mischte sich bei jedem Anblick Trauer und Enttäuschung hinzu. nach 2 Monaten legte ich sie zur Seite, und als ich mein Schlafzimmer aufgeräumt hatte beschloss ich sie ihr zurück zu schicken und nicht in Kartons einzumotten oder Dritten weiter zu geben - wozu auch wenn sie für sie nicht bestimmt waren?

Da hat man etwas, worüber man sich zwar gefreut hat, nun aber nur noch unendlich traurig ist und immer wieder an eine schöne Zeit erinnert wird, die nicht mehr da ist und auch nicht mehr wieder kommt. 

Einzig durch die Rückgabe kann ich meinen Unmut kundtun, was mir durch weggedrückte Anrufe oder ignorierte SMS verwehrt wurde.

Ich war traurig sie bei der Post verpackt abzugeben, aber auch ein wenig erleichtert, etwas weggegeben zu haben, was mich emotional immer wieder herunter gezogen hat.

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Also kurzum: Grundsätzlich keine Geschenke zurückgeben, wenn doch, dann überlegt es euch sorgfältig.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gesetzt ich verffasse folgendes in eine Zeitungsanzeige:

*Sehr geehrter Herr xy,

ich erlaube mir Ihrem Schreiben vom xy.xy2011 in Form eines offenen Briefs zu antworten: Sie vertreten einen Mandaten, der sich über angebliche Hausordungsverstösse rsp. "Ruhestörung" beklagt. Meine emmitierenden "Lärmquellen" sind: 1. Das austreten durch meien Wohnungstür um 6:10. Ich fahre mit dem Zug morgens zur Arbeit 2. Das Betätigen meiner Spümaschine währed der Mittagsruhe 3. Abendlicher "Krach", der allenfalls auf meine Modelleisenbahn zurückzuführen ist, welche auf ca 3-4 cm Kork- und Schaumstoffmatte unter den Schienen läuft.

Die Beschwerden Ihres Mandanten weise ich in aller Form zurück.

Ich weise ferner daraufhin, dass Ihr Mandand seit etwa 40 Jahren mit seinen Mitbewohnen immer wiederkehrend angelegt hat, seit meinem EInzug auch mit mir. Ich fordere Sie daher unmissverständlich auf: - Ihren Mandanten auf die Sinnlosigkeit seines tuns hinzuweisen - darauf hinzuwirken, derlei Belästigungen in Zukunft zu unterlassen - und nötigenfalls Ihr Mandat niederzulegen

Ebenso möchte darauf hinweisen, dass Sie als Organ der Rechtspflege einem anwaltschaftlichen Ethos verpflichtet sind. An die Rechtsanwaltskammer xy appelliere ich selbigegen Appel an Ihre Mitglieder zu richten.

Den Standpunkt vertretend, dass diese Angelegenheit erledigt ist, schaue ich einem Antwortschreiben von Ihrer Seite dem xy.xy.2011 mit hoher Erwartung entgegen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

GDLer*

Worin steckt da bitteschön ein strafbares Verhalten? Bitte alles genaustens lesen, da die Wortwahl sorgfältig gefasst wurde.

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