Es ist immer wieder erstaunlich, wer sich alles berufen fühlt, hier zu
antworten, obwohl aus der Antwort allenfalls halbgares Wissen zu erkennen ist.

So geistern Horrorgeschichten durchs Netz, man könne vom Tanzlehrerberuf nicht leben und in diesem schon gar keine Karriere machen. Stattdessen verzeichnet allein der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) aktuell über 2.800 Mitglieder, davon rund 800 Tanzschulinhaber und gut 500 Auszubildende. Gut (und vor allem vielseitig) ausgebildete Tanzlehrer sind rar und werden händeringend gesucht. Vor den beschriebenen Horrorszenarien ist also nichts wahr!

Leider begegnen Tanzlehrer auch heute noch zahlreichen Vorurteilen, die
irgendwo im Nebulösen zwischen Gauklern und fahrendem Volk angesiedelt sind. Nach der Auskunft, man sei hauptberuflicher Tanzlehrer, lautet die
anschließende Frage nicht selten: „Und was machen Sie sonst, um zu überleben?“ Dabei ist das ein Beruf – und das wissen viele eben nicht –, der (insbesondere bei selbstständiger Ausführung) weit über eine übliche 40-Stunden-Woche hinausgehen.

Ein anderer Grund für die abwertende Einschätzung ist womöglich auch, dass der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist. D. h. jeder kann sich im Prinzip ohne irgendeine Qualifikation Tanzlehrer nennen, ohne irgendeine Restriktion von irgendeiner Behörde befürchten zu müssen. Gleichwohl existierten in Deutschland reguläre Ausbildungsgänge zum
Gesellschaftstanzlehrer in Form einer dualen Vollzeitausbildung. Hierzu bieten zwei Tanzlehrer-Berufsverbände in Deutschland (ADTV und BDT) sowie eine Privatorganisation (DTHO) interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.

Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Standard und Latein belegen muss. Hier gibt es zahlreichen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten (z.B. Spezialist in Kindertanz, Videoclip, Stepp, Tango Argentino, Hip-Hop, Salsa, West Coast Swing usw.).

Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme der Tanzlehrerausbildung ist auf
jeden Fall immer eine abgeschlossene Schulausbildung – je höher, umso besser! Insofern ist man mit einem Realschulabschluss schon ganz gut dabei, mit einem Abitur dürften die Chancen noch höher sein. Entscheidend ist aber, wie das der Inhaber der Tanzschule bewertet, bei dem man sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt und wie man sich dabei halt selbst „verkauft“. Schon aus eigenem Interesse sollte man Wert darauf legen, dass man seinen späteren Kunden (und das könnten ja auch Akademiker sein…) auf Augenhöhe begegnen sowie diese angemessen unterrichten und auch unterhalten kann. Wie in jedem anderen Beruf gilt auch hier, dass man auf Dauer kaum wirtschaftlich erfolgreich sein dürfte, wenn man seinen Kunden als „Allgemeinbildungs-Dumpfbacke“ gegenübertritt.

Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten (bis hin zum Ausbildungslehrer = hoch qualifizierter Tanzlehrer, der wiederum Tanzlehrer ausbildet) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt. Und für den betriebswirtschaftlichen Teil gibt es inzwischen auch noch eine zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeit zum »IHK-geprüften Fachwirt für Tanzschulen«.

Die höchst mögliche Qualifikation ist nie schädlich! Unter ADTV-Tanzlehrern, die aus Begeisterung und Liebe in diesem Beruf tätig sind, gibt es auch eine ganze Reihe von Studierten, die zuvor ihre Abschlüsse z. B. als Juristen Ärzte, Betriebswirtschaftler, Musiker oder Naturwissenschaftler gemacht haben.

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Die Absicht ist ehrenhaft, aber ohne fundierte Ausbildung würde ich persönlich keine Kindertanzgruppe leiten!

Allein schon der Aspekt, dass sich ein Kind eventuell mal – aus welchen Gründen auch immer – verletzt und ich dann als verantwortliche Person haftbar sein könnte, gäbe mir zu denken. Denn die Versicherung, vorausgesetzt es gibt überhaupt eine, würde anschließend ganz sicher die Frage nach der Qualifikation stellen.

Dann kommt hinzu, dass man gerade bei Kindern in körperlicher Hinsicht – auch beim Tanzen – extrem viel falsch machen kann, da sie sich noch in der Entwicklung befinden.

Man sollte also mithilfe einer Ausbildung erfahren haben, worauf man beim Tanzen mit Kindern achten muss. Der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) bietet eine kostenpflichtige Kindertanzlehrerausbildung an, die unabhängig von der Geselschaftstanzlehrerausbildung ist.

Voraussetzungen sind: Mindestalter 18 Jahre und Anmeldung über eine ADTV-Tanzschule. Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über etwa ein Jahr mit mehreren Wochen-Blockseminaren.

Infos über: http://adtv-akademie.de/

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Hallo Rasberry,

interessante Frage, auf die ich selbst zunächst auch keine Antwort wusste. Ich habe deshalb mal im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrer-Verband (ADTV) nachgefragt, der traditionell gute Kontakte zu japanischen (Gesellschafts-)Tanzlehrern hat.

Das hat jetzt zwar ebenfalls keine konkrete Auskunft ergeben, aber zumindest einen Ansatz, den ich weiterverfolgt habe: Da in Düsseldorf (also sozusagen "direkt vor der Haustür") die größte japanische Community Deutschlands zu Hause ist, lag es nun nahe, sich beim dort ansässigen Generalkonsulat (Immermannstr. 45, 40210 Düsseldorf, Tel.: 0211-164820) mal auf der Internetseite (http://www.dus.emb-japan.go.jp/profile/deutsch/veranstaltungen/veranst_nrw.htm) zu orientieren.

Und siehe da, es gibt etwas auf der Internetseite, was der Vorstellung entsprechen könnte und beginnt zudem auch noch am kommenden Wochenende:

05./06. Oktober (Sa/So), 08./09. Oktober (Di/Mi), 13. Oktober (So): Herbstkurs (Kurs 205-H) : Beginn Herbstkurs Japanischer Tanz (Nihon Buyô) mit Tomokinu HANAYAGI (Kinuyo WATANABE) vier Gruppen: Dreijährige, Schüler, Erwachsene und Natori Gebühr je Kurs: Dreijährige: Euro 75.-, Schüler: Euro 80,- / Erwachsene: Euro 130.- / Natori: Euro 200.- Bei zwei Teilnehmern pro Familie Preisnachlass: Euro 5.- pro Person nähere Informationen im Veranstaltungskalender des EKo-Hauses der Japanischen Kultur Veranstalter und Veranstaltungsort: EKO-Haus der Japanischen Kultur e.V., Brüggener Weg 6, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211/57 79 18-0, Fax: 0211/57 79 18-219

Also: Nix wie hin und viel Freude beim japanischen Tanz!

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Zunächst zur Ausgangsfrage: Eine staatlich anerkannte Ausbildung zum (Gesellschafts-)Tanzlehrer gibt es heute in Deutschland nicht. Die gab es während der Nazi-Zeit (ebenfalls später in der DDR) und das ist auch der Grund, weshalb die Tanzlehrer nach dem 2. Weltkrieg eine staatliche Bindung gescheut haben.

Die beiden Tanzlehrervereinigungen ADTV und BDT bieten interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Sie geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Infos dazu unter: http://adtv-akademie.de/ -> Berufsausbildung -> ADTV-Tanzlehrer

Zu den Kosten: Die vorherigen Aussagen zu den Kosten sind unzutreffend und stammen aus dem vorangegangenen Jahrhundert. Heutzutage bekommt jeder Tanzlehrer-Azubi eine Ausbildungsvergütung wie jeder andere Auszubildende auch. Die Ausbildungskosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden. Alles andere wäre illegal.

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