Das Tempo ist 28–29 Takte pro Minute, da geht auch Rumba, wenngleich die typische Rhythmik fehlt.
Hallo that0girl,
leider hat mich das Programm gefoppt und meine Antwort nur unvollständig gespeichert. Keine Ahnung, warum. Daher jetzt nochmal – und alles, was ich schreiben wollte.
Die vorherige Antwort »Du bist ein freier Mensch…« ist leider so nicht ganz korrekt.
Der Beruf des Tanzlehrers ist kein staatlich anerkannter, insofern kann sich jeder
Tanzlehrer nennen, der meint, anderen auf diesem Gebiet etwas beibringen zu können.
Trotzdem möchte ich dringend davor warnen, so etwas ohne qualifizierte Ausbildung zu machen – erst recht wenn man Geld dafür verlangt. Denn dann kommen Steuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und vor allem die Gema ins Spiel. Und in all diesen Bereichen ist man abgabenpflichtig (und das nicht zu knapp)!
Außerdem ist es ganz grundsätzlich gut, wenn man eine entsprechende Ausbildung gemacht hat, damit man von der Pike auf weiß, was man da eigentlich tut. Das gilt vor allem beim Unterricht für Kinder und Jugendliche. Stell Dir mal vor, Du würdest in irgendeinem Jugendheim unterrichten und ein Kind würde sich aus einem Grund beim Tanzen verletzten, den Du zu vertreten hast. Hast Du dann keine gute Haftpflichtversicherung – und das gilt sogar für den Fall, dass der Unterricht kostenlos abgehalten wird – siehst Du ziemlich alt aus. Kommt es dann womöglich auch noch zum Prozess, könnte das Gericht Dir u.U. vorhalten, dass Du für diesen Unterricht gar nicht qualifiziert warst und somit mindestens fahrlässig gehandelt hast.
Wenn Dich der Beruf also wirklich interessiert, dann wäre es zunächst sinnvoll, das eigene Tanzen zu perfektionieren und dann mal in Tanzschulen in der Nähe nach Ausbildungsplätzen zu fragen. Nach meinem Kenntnisstand sind die Chancen derzeit überdurchschnittlich gut – viele Tanzschulen suchen händeringend gut ausgebildete Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer bzw. Auszubildende.
Nähere Infos z. B. hier: https://tanzausbildungen.de, oder http://ich-werde-tanzlehrer.de.
Hallo that0girl,
die erste Antwort ist leider so nicht ganz korrekt.
Der Beruf des Tanzlehrers ist kein staatlich anerkannter, insofern kann sich jeder Tanzlehrer nennen, der meint, anderen auf diesem Gebiet etwas beibringen zu können.
Hallo Vroni523,
um hier gleich mal einem Missverständnis vorzubeugen: Beruf ist alles, was dauerhaft der Sicherung des Lebensunterhaltes dient. Insofern ist der Tanzlehrerberuf auf jeden Fall ein Beruf, wenn auch – und das war vermutlich hier gemeint – er kein staatlich anerkannter Beruf ist.
Ist man nicht als Tanzlehrer freiberuflich für verschiedene Auftraggeber an verschiedenen Einsatzorten tätig (Achtung: Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, besteht Verdacht auf Scheinselbstständigkeit!), oder hat man keine eigene Tanzschule, dann arbeitet man – genau wie in jedem anderen Beruf – als Angestellter. Unabhängig von der Frage, ob es sich um einen staatlich anerkannten Beruf handelt oder nicht, liegt dann auf jeden Fall ein sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Was die Frage der Beschäftigungsmöglichkeiten angeht, gibt es bei Tanzlehrern und Tanzlehrerinnen gute Kunde, vorausgesetzt man ist entsprechend ausgebildet. In dieser Branche herrscht derzeit nicht nur Vollbeschäftigung, es werden händeringend gut ausgebildete Tanzlehrer gesucht. Zumindest ist dies im größten deutschen Tanzlehrerverband, dem Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband (ADTV) so!
… ach ja, und noch was: Ich persönlich kenne Tanzlehrerinnen und Tanzlehrer, die mit 80, 90 Jahren noch auf der Tanzfläche stehen und unterrichten. Nicht weil sie müssen, sondern weil sie noch fit sind und es ihnen Freude macht. Natürlich nicht mehr Vollzeit und natürlich auch nicht mehr Hip-Hop oder dergleichen.
Aber das ist in anderen Berufen ja auch nicht anders. Der in die Jahre gekommenen Dachdeckermeister geht dann womöglich auch nicht mehr aufs Dach, sondern lässt das einen jüngeren Mitarbeiter macher, während er selbst die ganze Administration im Büro abwickelt und sich z. B. um die Neukundengewinnung kümmert.
Warum sollte also ein älterer Tanzlehrer nicht mehr in seinem sehr vielschichtigen Beruf weiter arbeiten können…?
Es ist immer wieder erstaunlich, wer sich alles berufen fühlt, hier zu
antworten, obwohl aus der Antwort allenfalls halbgares Wissen zu erkennen ist.
So geistern Horrorgeschichten durchs Netz, man könne vom Tanzlehrerberuf nicht leben und in diesem schon gar keine Karriere machen. Stattdessen verzeichnet allein der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) aktuell über 2.800 Mitglieder, davon rund 800 Tanzschulinhaber und gut 500 Auszubildende. Gut (und vor allem vielseitig) ausgebildete Tanzlehrer sind rar und werden händeringend gesucht. Vor den beschriebenen Horrorszenarien ist also nichts wahr!
Leider begegnen Tanzlehrer auch heute noch zahlreichen Vorurteilen, die
irgendwo im Nebulösen zwischen Gauklern und fahrendem Volk angesiedelt sind. Nach der Auskunft, man sei hauptberuflicher Tanzlehrer, lautet die
anschließende Frage nicht selten: „Und was machen Sie sonst, um zu überleben?“ Dabei ist das ein Beruf – und das wissen viele eben nicht –, der (insbesondere bei selbstständiger Ausführung) weit über eine übliche 40-Stunden-Woche hinausgehen.
Ein anderer Grund für die abwertende Einschätzung ist womöglich auch, dass der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist. D. h. jeder kann sich im Prinzip ohne irgendeine Qualifikation Tanzlehrer nennen, ohne irgendeine Restriktion von irgendeiner Behörde befürchten zu müssen. Gleichwohl existierten in Deutschland reguläre Ausbildungsgänge zum
Gesellschaftstanzlehrer in Form einer dualen Vollzeitausbildung. Hierzu bieten zwei Tanzlehrer-Berufsverbände in Deutschland (ADTV und BDT) sowie eine Privatorganisation (DTHO) interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.
Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Standard und Latein belegen muss. Hier gibt es zahlreichen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten (z.B. Spezialist in Kindertanz, Videoclip, Stepp, Tango Argentino, Hip-Hop, Salsa, West Coast Swing usw.).
Eingangsvoraussetzung für die Aufnahme der Tanzlehrerausbildung ist auf
jeden Fall immer eine abgeschlossene Schulausbildung – je höher, umso besser! Insofern ist man mit einem Realschulabschluss schon ganz gut dabei, mit einem Abitur dürften die Chancen noch höher sein. Entscheidend ist aber, wie das der Inhaber der Tanzschule bewertet, bei dem man sich um einen Ausbildungsplatz bewirbt und wie man sich dabei halt selbst „verkauft“. Schon aus eigenem Interesse sollte man Wert darauf legen, dass man seinen späteren Kunden (und das könnten ja auch Akademiker sein…) auf Augenhöhe begegnen sowie diese angemessen unterrichten und auch unterhalten kann. Wie in jedem anderen Beruf gilt auch hier, dass man auf Dauer kaum wirtschaftlich erfolgreich sein dürfte, wenn man seinen Kunden als „Allgemeinbildungs-Dumpfbacke“ gegenübertritt.
Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten (bis hin zum Ausbildungslehrer = hoch qualifizierter Tanzlehrer, der wiederum Tanzlehrer ausbildet) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt. Und für den betriebswirtschaftlichen Teil gibt es inzwischen auch noch eine zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeit zum »IHK-geprüften Fachwirt für Tanzschulen«.
Die höchst mögliche Qualifikation ist nie schädlich! Unter ADTV-Tanzlehrern, die aus Begeisterung und Liebe in diesem Beruf tätig sind, gibt es auch eine ganze Reihe von Studierten, die zuvor ihre Abschlüsse z. B. als Juristen Ärzte, Betriebswirtschaftler, Musiker oder Naturwissenschaftler gemacht haben.
Die Ausbildungsordnung zur Berufsausbildung zum ADTV-Tanzlehrer setzt grundsätzlich die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
Es gibt aber eine Überbrückungslösung für unter 18-Jährige, bei der eine ADTV-Tanzschule, in der ein Tanzlehrer eine praktische Ausbildungsberechtigung besitzt, mit den Eltern des Jugendlichen bis zum erforderlichen Eintrittsalter einen Vollzeitpraktikantenvertrag auf privatrechtlicher Basis abschließen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anrechnung der Praktikantenzeit in der nachfolgenden, regulären Ausbildung möglich. Zu beachten sind aber auf jeden Fall die Regelungen zur (Berufs-)Schulpflicht sowie das Jugendschutz- und das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Infos in der ADTV-Geschäftsstelle in Hamburg unter (0 40) 50 02 09–0.
Die Absicht ist ehrenhaft, aber ohne fundierte Ausbildung würde ich persönlich keine Kindertanzgruppe leiten!
Allein schon der Aspekt, dass sich ein Kind eventuell mal – aus welchen Gründen auch immer – verletzt und ich dann als verantwortliche Person haftbar sein könnte, gäbe mir zu denken. Denn die Versicherung, vorausgesetzt es gibt überhaupt eine, würde anschließend ganz sicher die Frage nach der Qualifikation stellen.
Dann kommt hinzu, dass man gerade bei Kindern in körperlicher Hinsicht – auch beim Tanzen – extrem viel falsch machen kann, da sie sich noch in der Entwicklung befinden.
Man sollte also mithilfe einer Ausbildung erfahren haben, worauf man beim Tanzen mit Kindern achten muss. Der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband (ADTV) bietet eine kostenpflichtige Kindertanzlehrerausbildung an, die unabhängig von der Geselschaftstanzlehrerausbildung ist.
Voraussetzungen sind: Mindestalter 18 Jahre und Anmeldung über eine ADTV-Tanzschule. Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über etwa ein Jahr mit mehreren Wochen-Blockseminaren.
Infos über: http://adtv-akademie.de/
Der Tanzlehrerberuf ist eine äußerst abwechslungsreiche Tätigkeit, auf die man z. B. in der dreijährigen (verbandsinternen) ADTV-Ausbildung sehr gut vorbereitet wird. Im Gesellschaftstanzbereich zählt sie zu den besten in der Welt. Wobei unter Gesellschaftstanz nicht nur die "klassichen" zehn Gesellschaftstänze verstanden werden, sondern ebenso die ganzen Spezialbereiche wie z. B. HipHop, Salsa, Discofox, Stepp, Tango Argentino, Kindertanz usw. Daher gehört es zu einer Tanzlehrerausbildung im ADTV inzwischen auch immer mit dazu, dass man neben Standard/Latein zwei Fächer aus den genannten Spezialgebieten belegen muss.
Auch wenn der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist, richtet sich die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, d. h. die ausbildende Tanzschule übernimmt die Ausbildungskosten und zahlt eine Ausbildungsvergütung. Da es keine gewerkschaftliche Organisation gibt, ist der Verdienst individuelle Verhandlungssache zwischen Tanschulinhaber und Auszubildendem (das gilt auch für die Zeit nach erfolgreicher Ausbildung). Wie in allen anderen Berufen hängt es aber ganz wesentlich von der eigenen Qualifikation ab, was ich letztlich als Tanzlehrer verdiene.
Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten zum Tanzsporttrainer oder sogar zum Ausbildungslehrer (dann bildet man selbst Tanzlehrer aus) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine neu Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt.
Einen Info-Einstieg in die ADTV-Ausbildung findest man – wie bereits in der ersten Antwort auf die Frage angegeben – unter adtv-akademie.de. Der auf der Startseite genannte Leiter der Tanzlehrer-Akademie (Link unten auf der Seite) steht zu den genannten Sprechzeiten auch für ein persönliches Telefonat zur Verfügung und gibt gerne weitere Auskunft.
In Bayern gibt es eine ganze Reihe von dem ADTV angeschlossenen Tanzschulen (z. B. Augsburg, München, Nürnberg), die Ausbildungsplätze anbieten. Darüber hinaus bieten einige Tanzschulen im Vorfeld zur Ausbildung sogar Praktika an, um den Beruf noch besser kennenlernen zu können.
Die Verbandszugehörigkeit der Tanzschule, in der man mal gelernt hat, spielt prinzipiell keine Rolle. Wichtiger ist, welche tänzerischen Voraussetzungen man mitbringt (das sollte schon mindestens gehobenes "Medaillen-Niveau" sein) und dass man eine abgeschlossene Schulbildung hat.
Näheres findet man auf den Ausbildungsseiten der beiden Tanzlehrerverbände in Deutschland (ADTV, BDT) sowie einer Privatorganisation (DTHO). Beim ADTV z. B. unter www.adtv-akademie.de -> Berufsausbildung -> ADTV-Tanzlehrer.
Hilfreich kann es auch sein, Tanzschulen in der Nähe zu befragen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Ausbildungsplätze anbieten, und ob man ggf. zuvor ein (Jahres-)Praktikum absolvieren kann.
Der DTV ist die Organisation der (Amateur-)Tanzsportler (neuerdings auch mit einer Profisparte). In seinen Lehrgängen kann man DOSB-Lizenzen zum Übungsleiter bzw. später zum Tanzsporttrainer erwerben.
Alsooo…
Der Tanzlehrerberuf ist in Deutschland kein staatlich anerkannter, d. h. jeder kann sich ohne entsprechende Qualifikation Tanzlehrer nennen bzw. eine Tanzschule eröffnen.
Das scheint auch bei dem angesprochenen "bekannten" Tänzer der Fall zu sein, der mutmaßlich auf eine Karriere als Amateur- und/oder Profitänzer zurückblicken kann und nun daraus seinen Beruf gemacht hat. Da er aber – das nehme ich mal aufgrund der Darstellung in der Frage an – offenbar keine diesbezügliche Tanz
lehrerausbildung absolviert hat, kann er weder im ADTV noch im BDT Mitglied sein. Denn diese beiden Tanzlehrer-Berufsverbände setzen eine dreijährige, verbandsinterne Ausbildung als Zugangsvoraussetzung für die Voll-Mitgliedschaft voraus.
Fraglich ist, ob es – auch als ehemaliger (womöglich sehr erfolgreicher) Tänzer – sinnvoll ist, sich ohne entsprechende Ausbildung selbstständig zu machen. Denn als Tänzer erfolgreich gewesen zu sein, bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auch ein guter
Lehrerist. So gibt es leider reichlich Beispiele, bei denen ehemalige (gute) Tänzer (Tanzsportler) als Tanzschulunternehmer fulminant gescheitert sind.
Auch wenn der Tanzlehrerberuf von Jedermann ohne jegliche Qualifikation ausgeübt werden kann, gilt hier (wie in jedem anderen Beruf) der Grundsatz, dass eine solide Ausbildung die Basis für einen späteren beruflichen Erfolg bildet. Insoweit ist der Ansatz absolut richtig, sich in einer ADTV- oder BDT-Tanzschule (daneben gibt es auch noch die Privatorganisation DTHO) um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine duale Vollzeitausbildung.
So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher in üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der eine(n) Auszubildende(n) beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.
Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Gesellschaftstanz (Standard/Latein) belegen muss. Die Kindertanz-Ausbildung ist dabei eine von zahlreichen Möglichkeiten (z. B. Videoclip, Stepp, Tango Argentino, HipHop, Salsa usw.).
Der Deutsche Tanzsportverband (DTV) bietet keine Tanzlehrerausbildung sondern Übungsleiter- bzw. Tanz(sport)trainer-Ausbildungen an, an deren erfolgreichem Ende eine DOSB-Lizenz vergeben wird.
Tja, Richard und Karen Carpenter… Schade, dass Karen schon so lange tot ist, sie hatte den Sonnenschein in der Stimme!
Kajjo hat in vielen Punkten Recht: Vom musikalischen Charakter würde am ehesten Slowfox passen (Rumba geht von der Charakteristik und Rhythmik gar nicht), aber das Tempo ist mit 23 Takten pro Minute (92 Schläge/Beats pro Minute) deutlich zu niedrig.
Früher wurde der Slowfox mit einem Tempo von 28 TpM (112 BpM) angegeben. Da der aber umso schwieriger zu tanzen ist, je langsamer er ist, wird heutzutage lieber ein Tempo ≥ 30 TpM/120 BpM gewählt. Das ist schon von den 23 TpM von »Close to you« weit entfernt.
Bleibt also – und den hat Kajjo leider ausgelassen – der gute, alte Blues in der Tanzzschulversion. Mit Pendelschritt (seit – tap), Promenade/Gegenpromenade, Damen-Dreischritt-Solodrehung etc. etc.
Und bei der Musik macht das sogar noch richtig Spaß!
Ganz einfach:
http://www.tanzen.de/tanzschulen/tanzschulsuche/tanzschulsuche.php
ADTV bedeutet übrigens Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband.
Ausgebildete Profis kosten halt Geld, jeder will schließlich von seiner Arbeit leben können. Und wenn ich mich qualitativ gut ausbilden lassen will, bin ich bei einem Fachmann immer besser beraten.
Wenn ich mir nur Klavierklimpern beibringen will, kann mir das u. U. auch mein Kumpel Fritzchen zeigen, wenn ich richtig Klavierspielen lernen will, gehe ich zu einem ausgebildeten Musiklehrer…
Bundesversicherungsamt http://www.bund.de/DE/Behoerden/B/Bundesversicherungsamt/Bundesversicherungsamt.html
Hallo „musicfan4ever“,
zunächst einmal sind die Ausführungen etwas unpräzise, weil daraus nicht klar hervorgeht, ob es sich um die Ausbildung zu einem Tänzer oder die zu einem Tanzlehrer handeln soll. Im erstgenannten Fall (= Tänzer) führt die Ausbildung zu einer Berufsausübung z. B. an einer Theaterbühne oder in Musicals (da gehört dann auch noch die schauspielerische und die Gesangs-Ausbildung mit dazu), später vielleicht auch als Choreograf für Bühne und Theater oder schließlich auch als Dozent für den tänzerischen Nachwuchs in diesen Bereichen. In all den Filmen, die zu dieser Thematik auf dem Markt sind („Fame“, „Step-up“-Reihe usw.) sind von all den darin enthaltenen Handlungssträngen nur zwei Dinge wahr: Die Aufnahmeprüfung für eine solche Ausbildung ist knallhart und die Ausbildung selber ist es auch. Wer sich derart schindet, will diesen und keinen anderen Beruf! Obwohl von vornherein klar ist, dass man sich nach erfolgreich abgeschlossener Tänzer-Ausbildung in der Regel immer wieder neu um ein Engagement bewerben muss, die finanzielle Absicherung also keinesfalls durchgängig sicher ist.
Das mag einer der Gründe sein, warum die bisherigen Antworten so negativ ausgefallen sind. Tänzer und Tanzlehrer begegnen auch heute noch zahlreichen Vorurteilen, die irgendwo im Nebulösen zwischen Gauklern und fahrendem Volk angesiedelt sind. Nach der Auskunft, man sei hauptberuflicher Tänzer/hauptberuflicher Tanzlehrer, lautet die anschließende Frage nicht selten: „Und was machen Sie sonst, um zu überleben?“ Dabei sind das Berufe, die – insbesondere bei selbstständiger Ausführung – weit über eine übliche 40-Stunden-Woche hinausgehen.
Ein anderer Grund für die abwertende Einschätzung ist womöglich auch – und hier sind wir beim zweiten Fall (= Tanzlehrer) – dass der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist. D. h. jeder kann sich im Prinzip ohne irgendeine Qualifikation Tanzlehrer nennen, ohne irgendeine Restriktion befürchten zu müssen. Gleichwohl existierten in Deutschland reguläre Ausbildungsgänge zum Gesellschaftstanzlehrer in Form einer dualen Vollzeitausbildung. Hierzu bieten zwei Tanzlehrer-Berufsverbände in Deutschland (ADTV und BDT) sowie eine Privatorganisation (DTHO) interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher in üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.
Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Standard und Latein belegen muss. Hier gibt es zahlreichen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten (z. B. Spezialist in Kindertanz, Videoclip, Stepp, Tango Argentino, HipHop, Salsa usw.).
Da Tanzlehrer auch in den Abendstunden sowie an Wochenenden arbeiten müssen, sind die gesetzlichen Schutzbestimmungen, die Jugendliche während ihrer Ausbildung genießen, nicht gesetzeskonform einzuhalten. Deshalb kann eine Ausbildung zum Tanzlehrer in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr begonnen werden (mit vorgeschaltetem einjährigen Vollzeitpraktikum auch schon etwas eher). Ein Vollzeitpraktikum kann insoweit hilfreich sein, als man unter realistischen Bedingungen testen kann, ob einem der Beruf wirklich liegt. Voraussetzung ist auf jeden Fall immer eine abgeschlossene Schulausbildung – je höher, umso besser. Denn bisher ist kaum ein Tanzlehrer wirtschaftlich erfolgreich gewesen, der seinen Kursusteilnehmern als „Allgemeinbildungs-Dumpfbacke“ gegenübertrat.
Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten (bis hin zum Ausbildungslehrer) offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt. Und für den betriebswirtschaftlichen Teil gibt es inzwischen auch noch eine zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeit zum IHK-geprüften Fachwirt für Tanzschulen.
Weitere Infos z. B. unter: http://adtv-akademie.de/ -> Berufsausbildung -> ADTV-Tanzlehrer. Hilfreich kann es auch sein, Tanzschulen in der Nähe zu befragen, ob sie Ausbildungsplätze anbieten und ob man ggf. zuvor ein (Jahres-)Praktikum absolvieren kann. Vielleicht beurteilen Deine Eltern Deinen Berufswunsch unter den genannten Aspekten jetzt ein wenig anders.
30 Takte pro Minute, daher am ehesten Rumba, ggf. Übungs-Cha-Cha. Instrumentalcharakteristik entspricht aber weder dem einen, noch dem anderen.
"Nichts ist dem Menschen so unentbehrlich wie der Tanz".
Jean-Baptiste Molière (eigentlich Poquelin), 1622-1673
"Oh Mensch, lerne tanzen, sonst wissen die Engel im Himmel mit Dir nichts anzufangen."
Hl. Augustinus
Hallo „Raggner21“,
leider ist Deine Frage etwas unpräzise gestellt, da daraus nicht hervorgeht, um welche Tanzart es sich denn handeln soll, in der Du als Ausbilder tätig werden willst. Denn neben den üblichen Gesellschaftstänzen (zu denen neben Standard und Latein z. B. inzwischen auch Tango Argentino, Salsa oder Einzeltänze wie HipHop oder dergleichen zählen) gibt es ja auch noch andere Bereiche wie Tanzsport, Tanzpädagogik oder Ballett/Bühnentanz.
Ich setze jetzt mal voraus, dass Deine Frage auf den Gesellschaftstanzbereich abzielt. Dann geht es allerdings nur „Step by Step“, denn dann musst Du Dich zuerst einmal als Tanzlehrer/-in ausbilden lassen, bevor Du Ausbildungslehrer (also jemand, der Tanzlehrer/-innen ausbildet) werden kannst. Was ja auch logisch ist, da man – wie in nahezu jedem Beruf – erst einmal als Azubi uns später als „Geselle“ Berufsausbildung und -erfahrung sammeln sollte, um diese dann später als „Meister“ an andere weitergeben zu können.
Auch wenn der Tanzlehrerberuf kein staatlich anerkannter ist (d. h. jeder kann sich im Prinzip ohne irgendeine Qualifikation Tanzlehrer nennen), handelt es sich dennoch um eine duale Vollzeitausbildung. Hierzu bieten zwei Tanzlehrer-Berufsverbände in Deutschland (ADTV und BDT) sowie eine Privatorganisation (DTHO) interne Ausbildungen an. So umfasst z. B. die Berufsausbildung im ADTV eine praktische, tänzerische, fachlich-theoretische und überfachliche Ausbildung, die sich am Berufsbildungsgesetz orientiert. Dies bedeutet zugleich, dass man nicht mehr – wie früher in üblich – ein „Lehrgeld“ bezahlen muss, sondern dass die Ausbildungskosten von der beschäftigenden Tanzschule getragen wird und der/die Auszubildende eine Monatsvergütung erhält (also wie bei jeder anderen Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf). Diese Monatsvergütung steigert sich üblicherweise mit zunehmender Ausbildungsdauer.
Die ADTV-Berufsausbildung geht über drei Jahre (Zwischenprüfungen nach dem 1. und 2., Abschlussprüfung nach dem 3. Jahr), ist qualitativ hochwertig und gilt als eine der besten in der Welt. Bestandteil dieser Ausbildung ist auch, dass man zwei Pflichtfächer eigener Wahl außerhalb von Standard und Latein belegen muss. Hier gibt es zahlreichen Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten (z. B. Spezialist in Kindertanz, Videoclip, Stepp, Tango Argentino, HipHop, Salsa usw.).
Da Tanzlehrer hauptsächlich in den Nachmittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden arbeiten müssen, sind die gesetzlichen Schutzbestimmungen, die Jugendliche während ihrer Ausbildung genießen, nicht gesetzeskonform einzuhalten. Deshalb kann eine Ausbildung zum Tanzlehrer in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr begonnen werden (mit vorgeschaltetem einjährigen Vollzeitpraktikum auch schon etwas eher). Insofern hast Du noch alle Zeit der Welt, um Dich ausführlich zu informieren und ggf. noch einen höheren Schulabschluss zu erwerben. Ein Vollzeitpraktikum könnte insoweit hilfreich sein, als man unter realistischen Bedingungen testen kann, ob einem der Beruf wirklich liegt.
Nach erfolgreichem Abschluss sollte man dann zunächst einige Jahre als (angestellter) Tanzlehrer arbeiten, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln. Danach stehen einem weitere Qualifikationsmöglichkeiten – eben auch zu dem dem von Dir favorisierten Ausbildungslehrer – offen. Und schließlich hat man auch noch die Option, Tanzschulunternehmer zu werden, indem man eine neu Tanzschule eröffnet oder eine bestehende übernimmt.
Als angestellte/-r Tanzlehrer/-in verdient man keine goldenen Berge, aber ganz sicher mehr als eine ausgelernte Friseurin (zahlreiche Gehalts-Check-Seiten geben Auskunft darüber). Außerdem ist das Gehalt sehr stark abhängig von der Größe der Tanzschule, der eigenen Qualifikation, der Verweildauer in der Tanzschule (später vielleicht als Chef-Tanzlehrer/-in in Leitungsfunktion) sowie der Region, in der man in Deutschland beschäftigt ist. Weitere Steigerungsmöglichkeiten in finanzieller Hinsicht gibt es, wenn man sich als Ausbildungslehrer weiterqualifiziert hat oder sich mit einer Tanzschule selbstständig macht, und somit als Unternehmer auf eigene Rechnung arbeitet.
Weitere Infos z. B. unter: http://adtv-akademie.de/ -> Berufsausbildung -> ADTV-Tanzlehrer. Hilfreich kann es auch sein, Tanzschulen in der Nähe zu befragen, ob sie Ausbildungsplätze anbieten und ob man ggf. zuvor ein (Jahres-)Praktikum absolvieren kann.
Jumpstyle ist zwar ein durchaus interessantes Thema, ich könnte mir aber vorstellen, dass es vom geforderten Umfang her etwas zu wenig hergeben könnte. Wie wäre es denn evtl. mit der gesamten Streetdance-Sparte (also: HipHop, Breakdance, Electric Boogie, Jumpstyle etc.)?
Am besten dazu mal die Fachleute bei »TAF-Germany« befragen (C. Rott, K. Albrecht). Link dazu: http://www.taf-germany.de/taf-team/taf-vorstand--ressortleiter/index.html
Hallo Rasberry,
interessante Frage, auf die ich selbst zunächst auch keine Antwort wusste. Ich habe deshalb mal im Allgemeinen Deutschen Tanzlehrer-Verband (ADTV) nachgefragt, der traditionell gute Kontakte zu japanischen (Gesellschafts-)Tanzlehrern hat.
Das hat jetzt zwar ebenfalls keine konkrete Auskunft ergeben, aber zumindest einen Ansatz, den ich weiterverfolgt habe: Da in Düsseldorf (also sozusagen "direkt vor der Haustür") die größte japanische Community Deutschlands zu Hause ist, lag es nun nahe, sich beim dort ansässigen Generalkonsulat (Immermannstr. 45, 40210 Düsseldorf, Tel.: 0211-164820) mal auf der Internetseite (http://www.dus.emb-japan.go.jp/profile/deutsch/veranstaltungen/veranst_nrw.htm) zu orientieren.
Und siehe da, es gibt etwas auf der Internetseite, was der Vorstellung entsprechen könnte und beginnt zudem auch noch am kommenden Wochenende:
05./06. Oktober (Sa/So), 08./09. Oktober (Di/Mi), 13. Oktober (So): Herbstkurs (Kurs 205-H) : Beginn Herbstkurs Japanischer Tanz (Nihon Buyô) mit Tomokinu HANAYAGI (Kinuyo WATANABE) vier Gruppen: Dreijährige, Schüler, Erwachsene und Natori Gebühr je Kurs: Dreijährige: Euro 75.-, Schüler: Euro 80,- / Erwachsene: Euro 130.- / Natori: Euro 200.- Bei zwei Teilnehmern pro Familie Preisnachlass: Euro 5.- pro Person nähere Informationen im Veranstaltungskalender des EKo-Hauses der Japanischen Kultur Veranstalter und Veranstaltungsort: EKO-Haus der Japanischen Kultur e.V., Brüggener Weg 6, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211/57 79 18-0, Fax: 0211/57 79 18-219
Also: Nix wie hin und viel Freude beim japanischen Tanz!