Bikini (Geschenk) & Zoll?

Hallo ihr lieben :)

Ich habe einen relativ großen Blog und wurde von einer Firma aus Australien (Brakinis) gefragt, ob ich mir nicht eine Bikini aussuchen möchte. Ich finde die Bikinis von der Marke wirklich total schön und würde es deshalb sehr gerne machen.

Allerdings mache ich mir ein bisschen Gedanke wegen dem Zoll. Der Bikini wird im Onlineshop für 59$ verkauft + 15$ Versand. Damit müsste ich ja Zoll zahlen. Also habe ich bei der Firma nochmal nachgefragt, die meinten ich soll mir keine Gedanken machen - das sei ein Geschenk.

Ich denke mal, sie wollen es als "gift" deklarieren, was es ja eigentlich auch ist. Aber der Warenwert ist ja trotzdem über 45€ und dann müsste ich doch trotzdem Zahlen oder?

Im Internet habe ich oft gelesen, das leute, die sich ein Geschenk schicken lassen haben lassen dann zum Zoll mussten und denen die Rechnung zeigen sollte, weil ja keine drauf ist. Aber ich habe ja keine, denn ich werde für den Bikinis wirklich nichts bezahlen. Was macht man in einem Solchen fall?

Auf Instagram habe ich ein Mädchen gefunden, dass in der selben Situation war (hat sich auch auch den selben bikini ausgesucht). Ich habe sie gefragt, ob sie probleme mit dem Zoll hatte. Und sie meinte nein, da war ein grüner Aufkleber auf den Päckchen, wo drauf stand "Von zollamtlicher Behandlung befreit Deutsche Post NL IP B Frankfurt-Flughafen" warum musste sie also kein Zoll zahlen, obwohl das Päckchen überprüft wurde und der Warenwert eigentlich zu hoch war?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen und sagen, was ich da vielleicht zu erwarten habe.

Liebe Grüße Mirosmaus

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Hallo,

die 45 Euro-Grenze kannst du leider nicht in Anspruch nehmen. Ein wichtiges Merkmal dieser Befreiung ist "von einer Privatperson aus einem Drittland". Da die Sendung jedoch von einem gewerblichen Versender stammt, fällt die Sendung nicht unter die Definition einer Geschenksendung im Sinne der Zollbefreiungsverordnung.

Auch kostenlose Sendungen wie Werbegeschenke, Gewinne, Austauschlieferungen etc. sind ggf. zu versteuern, auch wenn kein Geld geflossen ist. Grundsätzlich ist als Bemessungsgrundlage der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis maßgeblich. Scheidet diese Methode aus, z.B. weil du die Ware kostenlos bekommst, hat der Gesetzgeber 5 weitere Methoden vorgesehen, um eine Bemessungsgrundlage zu ermitteln. 

I.d.R. wird es jedoch so laufen: Gibt der Versender einen realistischen Wert an (z.B. Einkaufspreis mit Versand) und passen deine Unterlagen (wenn nachgefragt wird) zu dem Vorgang, wird der Wert akzeptiert. Die Freigrenze liegt hier bei 22 Euro (sog. Sendung mit geringem Wert mit Einfuhrumsatzsteuerbefreiung). Auf Grund von der sog. Nichterhebungsgrenze (Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden nicht erhoben, da der Verwaltungsaufwand zu groß ist), dürfte sogar ein Wert von knapp über 26 Euro angesetzt werden, ohne das du etwas bezahlen müsstest.

Sollte am Ende tatsächlich der reguläre Preis als Bemessungsgrundlage angesetzt werden, müsstest du aktuell (amtlicher Umrechnungskurs stand Mai, Währung AUD) mit 10,19 Euro Einfuhrabgaben rechnen. 

Viel Erfolg.

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Hallo,

grundsätzlich musst du bei einem Wert von 200 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bei Schuhe schwanken die Zollsätze zwischen 3,5 % und 17 % je nach Art und Materialien. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Damit du eine grobe Einschätzung hast, was dich an Einfuhrabgaben erwartet, wenn in den 200 Euro auch die Versandkosten enthalten sind (diese werden ebenfalls versteuert):

200 Euro X 17 % Zollsatz = 34 Euro Zoll
(200 Euro + 34 Euro Zoll) X 19 % Einfuhrumsatzsteuersatz = 44,46 Euro Einfuhrumsatzsteuer
34 Euro + 44,46 Euro = 78,46 Euro Einfuhrabgaben gesamt

Ggf. kannst du dir noch den Zoll sparen, wenn es sich bei den Schuhen um sog. schweizer Ursprungswaren handelt und der Versender eine entsprechende Präferenzerklärung auf der Rechnung abgibt. Hierüber kann dich aber bestimmt auch der Versender informieren.

Viel Erfolg!

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Hallo,

mein letzter Besuch in Sigmaringen ist zwar schon etwas her, aber so viel wird sich wohl nicht geändert haben. Sigmaringen ist recht überschaubar, aber zumindest gibt es dort einen Kaufland, McDonalds, Pizza-/Dönerläden und ein paar kleinere Geschäfte. Zum Feiern eignet sich die Stadt nicht wirklich ;)

Die Zimmer sind funktional mit einem Einzelbett, Schreibtisch und einigen Schränken eingerichtet. Ein kleines Bad mit Dusche hast du ebenfalls. Ob es dort noch immer Doppelzimmer gibt weiß ich leider nicht mehr. WLAN gibt es nicht, nur einen Internetraum (gegen Gebühr). Einen Kabelanschluss gibt es, also ggf. einen eigenen kleinen Fernseher mitbringen. Sonst gibt es nur den Fernseher im Gemeinschaftsraum. Auf jeder Etage hast du eine kleine Küche mit eigenem Kühlschrankfach.

Besuch ist m.W. erlaubt, muss aber ggf. an der Pforte angemeldet werden. Übernachtungen sind aber ohne extra gebuchtes Zimmer nicht erlaubt.

Die Unterkünfte sind sicherlich kein Luxus aber m.E. völlig ausreichend.

Turnhalle, Schwimmbad, Geräteraum und Außenplatz können natürlich zum trainieren genutzt werden.

Das lernst du aber auch alles recht schnell kennen!

Viel Erfolg!

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Hallo,

Motorräder mit einem Hubraum mehr als 250 cm³ unterliegen einem Drittlandszollsatz von 6%, die kleineren Maschinen haben einen DZS von 8%. Der Einfuhrumsatzsteuersatz liegt bei 19 %. Zoll fällt u.a. auf den Warenwert und auf Beförderungskosten (i.d.R. bis EU-Grenze) sowie auch auf ggf. abgeschlossene Transportversicherungen an.  Die Einfuhrumsatzsteuer fällt auf den Warenwert, die vollständigen Frachtkosten, auf ggf. anfallende Versicherungen und den o.g. Zoll an (sprich die Zölle werden nochmals versteuert!). Lässt du dich von einer Spedition vertreten, verlangt diese i.d.R. für den Aufwand auch Gebühren. 

Für die Zulassung musst du dir vom Zoll eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen (Formular unter https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0060 ausfüllen und der Zollstelle bei der Abfertigung vorlegen). Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung wird es Probleme bei der Zulassung geben bzw. die Zulassungsstelle wird den Sachverhalt dem örtlich zuständigen Hauptzollamt mitteilen. Damit wird z.B. ein Einfuhrschmuggel erschwert.

Mit deiner Frage bzgl. der 12-Monats-Frist zielst du vermtl. auf die Befreiung von Übersiedlungsgut ab. Nähere Infos findest du auf zoll.de >Fachthemen>Zölle>Zollbefreiungen>Außertarifliche Zollbefreiung>Übersiedlungsgut>Voraussetzungen

Es reicht also nicht aus, dass Motorrad einfach 12 Monate in den USA stehen zulassen. Beachte auch, dass eine Verlegung des gewöhnliche Wohnsitzes erforderlich ist, sprich du hast dich dafür i.d.R. in Deutschland abgemeldet und bist nicht nur für die Dauer eines Urlaubs oder im Rahmen eines beruflichen Auftrags im Drittland gewesen.

Bzgl. Kraftfahrzeuge beachte auch folgenden Teil:

Werden Kraftfahrzeuge [...] als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug [...] in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z.B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde).

Es gibt also einiges zu beachten und dein Vorhaben wird sicherlich auch mit einigen Kosten verbunden sein.

Viel Erfolg.

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Hallo lisakeks8,

bis zu einem Wert von 150 Euro wird kein Zoll, jedoch Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Einfuhrumsatzsteuer fällt immer auf den tatsächlich gezahlten Preis und - falls nicht bereits enthalten - auch auf die Beförderungskosten an. Da dein Betrag in einer ausländischen Währung geschuldet ist, musst du ihn mit dem amtlichen Umrechnungskurs (nicht dein Bankkurs) umrechnen ( http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung\_node.html ).

Bei einem Wert (ich nehme mal an mit Frachtkosten) von 30 USD fallen also folgende Kosten an:

30 USD / 1,0592 = 28,32 Euro 

28,32 Euro X 19 % Einfuhrumsatzsteuersatz = 5,38 Euro Einfuhrabgaben

Lässt du dich bei der Zollabfertigung durch eine Spedition vertreten (keine Selbstabholung am Zollamt) fallen ggf. weitere Abfertigungsgebühren, Vorlageprovisionen o.ä. an.

Viele Grüße.

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Hallo,

wie üblich erwartet man ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, passend zum gewählten Beruf. Im mittleren Dienst ist es eher unüblich, im Beruf einen Anzug zu tragen (wenn nicht eh Dienstkleidungspflicht besteht). 

Ich persönlich würde mich auf eine ordentliche Jeanshose, ggf. auch Stoffhose und ein Hemd beschränken. Möchtest du einen Anzug anziehen, würde ich wahrscheinlich auf die Krawatte verzichten.

Die theoretische Ausbildung findet in Plessow (Brandenburg), Sigmaringen (Baden-Württemberg) und Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) statt. Einfluss auf die Verteilung wirst du i.d.R. nicht haben. Natürlich wird darauf geachtet, dass jemand aus Bayern nicht an die Ostsee fahren muss ;)

Die Dienstkleidung besteht i.d.R. aus Stoffhose/Jeans und Hemd, für kühlere Tage auch Rollkragenpullover und ein schwerer Pullover. 

Für die entsprechenden Einsatzbereiche wie die mobilen Kontrollgruppen gibt es noch entsprechende Einsatzkleidung.

Für den Wasserzoll gibt es die Dienstkleidung in der Farbe blau. 

Welche Kleidung du zu tragen hast hängt also von deinem Einsatzgebiet und der Anweisung deiner Dienststelle ab.

Viel Erfolg!

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Hallo,

die Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2016 beginnt erst am 01.04.2015 und endet am 27.09.2015.  Für das Einstellungsjahr 2015 sind die Bewerbungsfristen bereits letztes Jahr abgelaufen.

Unter http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-und-Karriere/Ausbildung/Zollausbildung/zollausbildung_node.html findest du Infos zur Ausbildung. Nachdem du die für dich passende Laufbahn gewählt hast, findest du unter dem Punk "Bewerbungsverfahren" alle Unterlagen, die du einreichen musst.

Unter "Kontakt" findest du die für dich zuständige Bundesfinanzdirektion. An diese Adresse musst du deine Bewerbung richten.

Informationen bzgl. Ort und Zeitpunkt der Tests werden dir rechtzeitig zugehen. Ggf. kann dir die für deinen Wohnort zuständige Bundesfinanzdirektion auch telefonisch Auskunft über Orte und ungefähre Zeiten der Tests geben.

Viel Erfolg!

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Hallo,

USB-Kabel sind der Warentarifnummer 85444290900 zuzuordnen und unterliegen einem Drittlandszollsatz von 3,3 %.

Zur Ermittlung der Einfuhrabgaben benötigst du als erstes den sog. Zollwert. Grundlage ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Neben dem Transaktionswert sind noch einige Kosten hinzuzurechnen, soweit sie noch nicht enthalten sind. Das sind z.B. Beförderungs-, Versicherungs- und Verpackungskosten. Da du hierüber keine Angaben machst, gehe ich davon aus, dass in den 500 USD alle Kosten enthalten sind. Wird der Betrag in einer ausländischen Währung geschuldet, ist auch dieser Betrag maßgebend und wird mit dem amtlichem Wechselkurs (nicht einem Bankkurs) umgerechnet. Die Kurse findest du unter http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollwert/Aktuelle-Umrechnungskurse/Datenbankanwendung/datenbankanwendung_node.html

Am heutigen Tag hättest du somit einen Zollwert von 431,29 Euro.

Zollwert (431,29 Euro) X Zollsatz (3,3 %) = Zollbetrag (14,23 Euro Zoll)

Neben dem Zoll fällt auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an. Bemessungsgrundlage hierfür sind der Zollwert, zzgl. Frachtkosten in der EU (wenn nicht eh schon im Zollwert enthalten), zzgl. Zollbetrag. EUSt-Wert = 431,29 Euro + 14,23 Euro = 445,52 Euro

EUSt-Wert (445,52 Euro) X EUSt-Satz (19%) = EUSt-Betrag (84,65 Euro)

EUSt-Betrag und Zollbetrag ergeben zusammen deine Einfuhrabgaben, also 98,88 Euro.

Fallen noch weitere Kosten für Transport etc. an, kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Lässt du dich gegenüber dem Zoll von einer Spedition vertreten, fallen hier ggf. noch Kosten für die Abfertigung an.

Viele Grüße.

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Hallo,

du bist nicht der Transporteur, somit musst du auch keine ESumA abgeben. Eine Voranmeldung musst du ebenfalls nicht abgaben. Privatpersonen dürfen Sendungen zu nichtkommerziellen Zwecken ohne Wertgrenze mündlich anmelden. Im Rahmen deines gewerblichen Imports kannst du grundsätzlich Sendungen bis 1000 Euro mündlich bei der Zollstelle anmelden.

Siehe hierzu http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollanmeldung/Formen_der_Zollanmeldung/formen_der_zollanmeldung_node.html

Mündliche Anmeldungen können beispielsweise abgegeben werden für: [...]kommerzielle Einfuhrsendungen mit einem Wert bis 1.000 Euro

Bei Zweifeln an den Angaben kann immer eine schriftliche Zollanmeldung verlangt werden. Ggf. kann die schriftliche Zollanmeldung auch bei Waren die bestimmten Verboten- und Beschränkungen unterliegen oder besonderen Zollverkehren (nicht die normale Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr) erforderlich sein.

Der Zoll wird sich nicht bei dir melden. Wird die Ware durch die Deutsche Post befördert, erhältst du von dieser auch eine Benachrichtigung. Wird die Sendung durch eine Spedition oder Kurierdienst befördert, sollte sich diese bei dir zwecks der Verzollung (ggf. Vertretung bei der Verzollung) melden.

Die Freigrenzen im Frachtverkehr liegen bei 22 Euro (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) bzw. 150 Euro (nur Zoll).

Viele Grüße

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Hallo,

die Ausbildung ist in Praktika (i.d.R. im Bezirk deines Ausbildungs-HZA) und Studienabschnitte geteilt.

Das Studium erfolgt im gehobenen Dienst der Bundeszollverwaltung immer an der Fachhochschule des Bundes in Münster (Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) Münster, also nicht heimat nah). Am Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Sigmaringen wird der mittlere Dienst ausgebildet.

Die Unterbringung am BWZ in Münster erfolgt in Einzelzimmern. Frühstück und Mittagessen erhältst du dort ebenfalls. Eine Küche für das Abendbrot ist ebenfalls vorhanden ;) Die Kosten kann ich dir leider nicht nennen, sind aber angemessen. Hast du bereits vor Ausbildungsbeginn einen eigenen Hausstand, erhältst du die Unterkunft und Verpflegung kostenlos zzgl. Trennungsgeld. Ggf. lohnt es sich also, vorher eine günstige Wohnung zu mieten.

Weitere Infos findest du unter http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-und-Karriere/Ausbildung/Zollausbildung/Gehobener-Dienst/Ausbildungsverlauf/ausbildungsverlauf_node.html;jsessionid=1E6DB675D7AC6D30FBAE75CC025E7FED

Viele Grüße.

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Hallo,

Die Wertgrenze liegt bei 430 Euro. Es wird dich aber definitiv billiger kommen, die Waren persönlich im Koffer zu transportieren. Zusätzlich kannst du Waren bis zur Grenze von 700 Euro mit dem pauschalen Satz von 17,5 % aus den USA versteuern. Transportierst du die Ware selbst, bleiben auch Transportkosten außer betracht.

Schickst du die Waren im Koffer oder Paket per Kurierdienst oder Post o.ä. Ist die Pauschalierung nicht möglich, es wird also 19 % Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll fällig. Hier werden auch die Frachtkosten versteuert. Die Sendung wird als normale Frachtsendung behandelt.

430 Euro Abgabenfrei und zusätzlich bis 700 Euro mit 17,5 % ist wohl ein guter Deal ;)

Viele Grüße

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Hallo,

Sollte bei der Abgabenberechnung ein falscher Wert zugrunde gelegt worden sein, kannst du gegen die Steuerbescheide Einspruch beim zuständigen Hauptzollamt einlegen. Auf der letzten Seite der Steuerbescheide findest du die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Adresse des zuständigen HZA. Anhand deiner Unterlagen wie der Rechnung, Packlisten, ggf. Email-Verkehr solltest du die tatsächlich gezahlten Kosten nachweisen (ggf. Aufteilung nach Stückzahlen, Wert o.ä.).

Bzgl. der Provision ist das natürlich eine privatrechtliche Sache zwischen Dhl und dir. Hast du denn DHL eine Vertretungsvollmacht für beide Sendungen erteilt? Oder besitzen sie ggf. eine Generalvollmacht? In diesem Fall wird es wohl eher schwer werden.

Solltest du keine Vollmacht erteilt haben, würde ich die Zahlung verweigern. In diesem Falle wird dein Vertreter gem. Art. 5 Abs.4 Unterabsatz 2 Zollkodex i.V.m. Art. 201 Abs. 3 Zollkodex selbst Abgabenschuldnet. Dies würde ich dann auch direkt mit in den Einspruch schreiben.

Viele Grüße.

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Hallo,

unter folgendem Link solltest du deine Antwort finden:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

"Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein."

Eine Tasche stellt also kein Problem dar.

Viele Grüße.

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Hallo,

bei deinem Warenwert fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% an. Bemessungsgrundlage des EUSt-Wertes sind in deinem Fall der Warenwert und die Beförderungskosten. 93 Euro x 19% ergibt 17,67 Euro.

Viele Grüße.

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Hallo,

die Zeitspanne ist für einen Kurierdienst doch recht lang. Ggf. fehlen noch Unterlagen für die Zollabfertigung (Vertretungsvollmacht, detaillierte Rechnung o.ä.) und es waren keine Kontaktdaten von dir hinterlegt. Da die Sendung innerhalb von 20 Tagen nach Gestellung (Mitteilung an die Zollbehörde, dass sich eine Ware am Amtsplatz befindet) abgefertigt sein muss, würde ich schnellstmöglich bei FedEx mit deiner FedEx Sendungsnummer anrufen. Insb. da FedEx zur Wahrung der Frist die Sendung einige Tage früher wieder an den Absender schicken wird. Sollte dies nicht zielführend sein, kannst du dich zur Not auch mit der Nummer beim Zoll am Flughafen in Köln erkundigen. Eine Benachrichtigung zur Selbstabholung wird es von FedEx nicht geben.

Viele Grüße.

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Hallo contrast97,

dafür gibt es das Zollverfahren der passiven Veredelung. Als Privatperson im Rahmen einer Sendung ohne kommerziellen Charakter (eine Ausbesserung die nur gelegentlich erfolgt und ausschließlich Waren betrifft, die zu deinem persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind) hast du die Möglichkeit, dieses Verfahren bei der Wiedereinfuhr zu beantragen. Hierfür musst du geeignete Nachweise vorlegen. Idealerweise legst du folgende Unterlagen vor:

  • Einfuhrabgabenbescheid der ersten Einfuhr
  • Kaufrechnung
  • Garantieunterlagen (Zertifikat, eMail-Verkehr mit dem Verkäufer etc.)
  • Reparaturrechnung
  • Ausfuhrnachweis (z.B. Quittung der Post o.ä.)

Im Rahmen einer Garantiereparatur kann dann die Überführung ohne Abgabenerhebung erfolgen. Beachte jedoch, beauftragst du für eine solche Abfertigung z.B. eine Spedition (DHL, FedEx, UPS etc.), können die Abfertigungsgebühren deines Vertreters schnell die Einfuhrabgaben bei regulärer Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (wenn du nochmals die Ware versteuerst) übersteigen.

Viele Grüße

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Ich tippe mal, dass die Lieferung komplett versteuert bei dir ankommt. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer würden sich auf 33,98 Euro (3,18 Euro Zoll und 30,80 Euro Einfuhrumsatzsteuer) belaufen. Das wäre ja identisch mit der Summe an "Import Fees" (also Einfuhr-Gebühren). Das würde auch der Lieferbedingung DDP (Delivered Duty Paid) entsprechen.

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Hallo,

mit deinen fast 14 hast du als Flugreisende nur eine eingeschränkte Reisefreimenge von 175 Euro. (Nachzulesen unter http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Reisefreimengen/reisefreimengen_node.html Nummer 5 - andere Waren) Du schreibst dein Notebook hat etwa 360 Dollar gekostet? Der aktuelle amtliche Umrechnungskurs für den Monat August liegt bei 1,1867 (ich nehme mal an du sprichst auch vom australischen Dollar ;) ). Es sind also aktuell 303,36 Euro.

Da du die Reisefreimenge überschreitest und dein Laptop leider nicht im zollrechtlichen Sinn teilbar ist musst du den kompletten Warenwert versteuern. Im Reiseverkehr ist das anhand eines pauschalierten Abgabensatzes möglich. Für Australien musst du pauschal 17,5 % des Warenwerts versteuern. Bleiben also rund 53,09 Euro Einfuhrabgaben. Um eine korrekte Verzollung durchzuführen musst du bei der Rückreise den roten Ausgang wählen.

Hoffe damit konnte ich dir ein paar richtige Infos geben ;)

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Das Studium absolvierst du grundsätzlich nur in Münster. Der Ausbildungsverlauf ist in die theoretische und praktische Ausbildung geteilt. Insg. ca. 18 Monate bist du während der theoretischen Ausbildung in Münster. 18 Monate bist du im Bezirk deines Ausbildungshauptzollamts eingesetzt (die genauen Aufteilungen kannst du dem Ausbildungsverlauf auf zoll.de entnehmen).

Im mittleren Dienst gibt es neben dem Dienstsitz Sigmaringen des Bildungs- und Wissenschaftszentrum auch einen Dienstsitz in Plessow (Brandenburg). Auch dir kann es passieren, dass du z.B. während des Lehrgang "Eigensicherung und Bewaffnung" nach Plessow musst (je nach freien Teilnehmerplätzen).

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass du niemals davon ausgehen kannst, am Ende deiner Ausbildung in der Heimat eingesetzt zu werden. Als Zöllner bist du Bundesbeamter und damit auch im ganzen Bundesgebiet einsetzbar.

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Hier sind §22 TabStG und §39 TabStV einschlägig.

§22 TabStG: (1) Tabakwaren, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), sind steuerfrei.

Sprich, grundsätzlich kannst du unter o.g. Voraussetzungen unbegrenzt ordnungsgemäß versteuerte Tabakwaren einführen.

Absatz 2 gibt Kriterien zur Beurteilung des Eigenbedarfs vor:

  • handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz der Tabakwaren,
  • Ort, an dem sich die Tabakwaren befinden, oder die Art der Beförderung,
  • Unterlagen über die Tabakwaren,
  • Beschaffenheit oder Menge der Tabakwaren.

Du solltest also vermeiden, die Tabakwaren z.B. zu verstecken oder als Tabakladeninhaber Tabakwaren "privat" einzuführen.

Zur Menge wurde nach §22 Abs.4 TabStG eine Regelung getroffen, bei der widerleglich vermutet wird, dass diese nicht für den Eigenbedarf der Privatperson bestimmt sind.

Die Regelung findet man im §39 TabStV:

Werden mehr als 800 Zigaretten, 200 Zigarren, 400 Zigarillos oder ein Kilogramm Rauchtabak nach § 22 des Gesetzes zu privaten Zwecken in das Steuergebiet befördert, wird widerleglich vermutet, dass die Tabakwaren zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet befördert werden[...]

Eine Sonderregelung für Bewohner von grenznahen Gemeinden gibt es nicht! Diese Einschräkungen gibt es nur für Einfuhren aus einem Drittland! Bis Ende 2008 gab es für Polen Übergangsregeln, diese sind aber zum 1.1.2009 ebenfalls ausgelaufen.

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