Ok danke

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Unterhaltsvorschuß könnte vielleicht in Frage kommen, das yjegendamt versucht sich das Geld dann wieder zu holen und das auch in einigen Jahren, also wenn dein Vater es schafft wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn er denn gewillt ist dies zu tun

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Ein Aufhebungsvertrag ist selten zum Vorteil des Arbeitnehmers. Du bist NICHT verpflichtet diesen zu unterschreiben und ich rate dir dringend davon ab!

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Komm auf den Grund, die familiären Verhältnisse und wie sehr dich diese interessieren an.
Im besten Fall nimmt es dir keiner Übel, im schlimmsten Fall kann das zu Kontaktabbruch führen. Wenn sie dich eh nur eingeladen hat, weil "man das so macht" und du eh keine Lust hast, dann brauch dich die Einladung nicht jucken.
Tipp am Rande. Auf alle Fälle weit vor Termin absagen. An so einer Einladung hängt meist einiges Geld was für den Gast investiert wird.
Und es ist verdammt bescheiden, wenn man dieses Geld zum Fenster rausschmeißt weil eine Frist abgelaufen ist.
Und einfach nicht zu kommen ohne ein Wort empfehle ich auch nicht.

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