Was den Besuch betrifft wurde es ja schon gesagt. Besuch ja, aber in Wirklichkeit wäre der Hunde ja so oft da, als würde er bei Dir wohnen, da Dein Freund ja bestimmt öfter kommt und vielleicht auch mehr Tage.

Aber es gibt inzwischen Gerichtsurteile, dass ein generelles Verbot von Hunden nicht zulässig ist. Es kommt auf den Einzelfall an, wie groß die Beeinträchtigung bzw. Störung der Mieter durch den Hund ist. Am besten, Du sprichst mit allen Mietern des Hauses und lässt Dir eine Unterschrift geben, dass sie einverstanden sind. Dann hätte im Streitfall auch ein Gericht sehr wahrscheinlich nichts gegen die Hundehaltung einzuwenden. Dem Vermieter musst das dann natürlich auch in einem freundlichen Gespräch so erklären.

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Das Sozialgesetzbuch hat laut SGB IV eine eigene, vom BGB abweichende Verjährungsfrist, nämlich 4 Jahre.

Aber frag doch einfach erst mal nach. Vielleicht hast ja was übersehen und der Betrag stimmt doch.

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Ich habe mal einige Gerichtsurteile angeschaut, jetzt nur bezogen auf die Heizung. Diese Urteile sind wie immer recht unterschiedlich. Aber auf 100% Minderung kommst Du nicht. Da bei Dir eine Heizung geht, wird das Gericht fragen, welche Temeratur letztlich erreicht wird. Vielleicht kommst auf ca. 20-40% je nach Temperatur.

Das Fenster ist noch ein weiterer Punkt, denn wenn eine Scheibe fehlt, dann ist die Wämedämmung schlechter. Deine anderen Punkte dürften wahrscheinlich keine Minderung rechtfertigen.

Was die Heizung betrifft, würde ich gemäß §536a Abs.2 BGB vorgehen. Das bedeutet, Du schreibst dem Vermieter einen Brief und forderst ihn zur Reparatur der Heizungen auf mit einer Frist von 14 Tagen. Wenn er nichts macht, dann beauftragst Du einen Handwerker, der das macht. Die Rechnung musst Du erst mal zahlen, aber Du gibst sie dem Vermieter und verlangst das Geld. Gibt er es Dir nicht, behälst Du den Betrag von der Miete ein.

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Ich verstehe auch nicht, was es mit der Ablehung auf sich hat. Es kann doch Deine Abmeldung nicht abgelehnt werden. Du wirst dann doch bis Montag warten müssen, um es zu klären.

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Es ist Zweck und Ziel des Beweisverfahrens, dass man sich anschließend gütlich einigen kann ohne einen Gerichtsprozess. Hört Euch an, was Euch vorgeschlagen wird. Vielleicht ist es ja in Ordnung. Den Kompromiss müsst Ihr nicht annehmen, wenn Ihr Euch im Nachteil seht. Dann kann immer noch durch ein Gericht entschieden werden.
 Es ist doch schon mal positiv, dass man sprechen will. Wahrscheinlich hat die Gegenseite nun eingesehen, dass sie es verpfuscht hat.

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Bitte geh sofort zur Polizei und erstatte Anzeige. Der Vermieter hat sich in mehreren Punkten strafbar gemacht. Es geht auch darum, Deine Sachen sicher zu stellen, bevor alles weg ist. Das hat nicht ein paar Tage Zeit.

Deine Geschichte klingt wirklich abentheuerlich. Aber es gibt tatsächlich immer wieder so einen Vermieter, so erschreckend und unglaublich es ist.

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Der Vertrag ist gültig und Du musst ihn erfüllen.

Aber sprich doch mit dem Vermieter und bitte ihn, eine Lösung zu finden. Vielleicht kannst Du ihm helfen, einen Nachmieter zu finden, sodass er so ohne Nachteile den Vertrag mit Dir auflösen kann. Wenn man offen und ehrlich mit den Leuten spricht erreicht man in der Regel auch was.

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Da die bisherige Regelung Vertragsbestandteil des Mietverstrags ist, musst Du das mit dem Mieter besprechen. Er könnte theoretisch dieser Vertragsänderung widersprechen wollen. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, da er doch einen Vorteil durch den Solarstrom haben wird in Form von geringeren Kosten.

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Ich muss Dir leider sagen, dass der Stromverbrauch durchaus realistisch sein kann, ist nicht übertrieben viel. Immerhin ist ja auch ein Warmwasserboiler da, dessen Kosten genauso ins Gewicht fallen.

Ihr könntet in Erwägung ziehen, ein Infrarotheizgerät noch dazu zu kaufen. Dieses ist zwar kein gringerer Stromfresser, aber die Ersparnis besteht hier darin, dass der nicht "auf Vorat" dauernd läuft, sondern immer nur Fallweise wenn benötigt.

Und schließlich könntet ihr euch nach einem anderen Stromanbieter umschauen. Es gibt inzwischen einige seriöse, bei denen man wirklich was sparen kann. Bei uns im 2-Personen Haushalt sind es schon mehr als 150 Euro im Jahr Ersparnis, das aber obwohl wir keine Stromheizungen haben.

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Die Verjährungsfrist sowohl für Forderungen des Mieters als auch des Vermieters beträgt 3 Jahre, und dann zum letzten Tag des Jahres. Also Forderungen aus 2014 sind dann nach dem 31.12.2017 verjährt.

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Wie auch immer das Schieben dann geahndet wird, es kommt belastend dazu, dass Du ja schon den orangenen Punkt drauf hast und dadurch weißt, dass es nicht erlaubt ist. Ist also keine gute Idee.

Also falls Du sich schon zum Risiko entschließen solltest, vielleicht erwischt zu werden, dann kannst es gleich fahren, denn dann ist es schneller erledigt. Oder Du wartest bis Monat und kümmerst Dich dann gleich als erstes in der früh um ein Kennzeichen.

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Lass Dir die Bestätigung vom alten Vermieter doch einfach mal geben. Eventuell gibst Du diese nicht weiter wenn für Dich ungünstig ist.

Wobei ich das mit Kautionsschulden jetzt nicht verstehen muss, denn beim alten Vermieter geht es ja darum, dass er die Kaution zurück geben muss, sofern er keine Ansprüche mehr hat. Er hätte den fehlenden Betrag während der Mietzeit von dir einfordern können. Das jetzt im Nachhinein vorzuwerfen macht keinen Sinn.

Was Du noch machen kannst ist eine kostenlose Schufa Selbstauskunft anzufordern. Diese ist unter Umständen viel aussagekräftiger für Deine Bonität. Bei meinen Mietern frage ich im Zweifel das gerichtliche Schuldnerregister ab, ist auch oft eine gute Hilfe.

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Hauptmieter will Kaution nicht bezahlen und hat sich meinen Abstand eingesackt, wie kann ich vorgehen?

Guten Morgen, ich bin vor 6 Wochen aus meiner alten WG ausgezogen, in welcher ich Untermieter von einem der beiden Hauptmieter war. Die Kaution wurde also direkt an den Hauptmieter überwiesen und nicht an die Hausverwaltung. Wir gingen nicht im Guten auseinander, deshalb reagiert der ehemalige Hauptmieter nicht auf meine Whatsappnachrichten, SMS oder Anrufe. Jedoch möchte ich mein Geld haben, da neben der Kaution auch noch eine Abstandsszahlung von 175€ vereinbart wurde, welche Sie sich sehr wahrscheinlich von dem Nachmieter bereits einkassiert hat. Wie soll ich nun weiter vorgehen, da ich ihr das Geld auf keinen Fall überlassen will, was ja nur logisch ist, ich aber nicht vor Gericht ziehen will, da das ganze dann vermutlich deutlich teurer wird.. Meine Anwältin lässt mir heute ein Schreiben zukommen, auf dem der Sachverhalt genau beschrieben ist und dass ich ihr eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gebe, um das Geld vollständig zu überweisen, in der Hoffnung Sie möchte dann zahlen. Ich werde den Brief im Beisein eines Zeugen einwerfen und ihn unterschreiben lassen, dass er dabei war und ich den Brief in seinem Beisein eingeworfen habe. Falls dies nicht klappt, wie soll ich weiter vorgehen? Ich habe auch noch die Chatverläufe, in denen Sie mir vor 6 Wochen zugesichert hat, mir die Kaution in den nächsten Tagen zu überweisen und andere Nachrichten, in welchen der Abstand vereinbart wurde

Ich bedanke mich schon im Voraus für die Hilfe,

beste Grüße,

David

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Der Brief, in dem Du zur Zahlung mit Fristsetzung aufforderst ist aus erter Schritt vollkommen richtig. Den Brief mit einem Zeugen einwerfen ist okay und im Streitfall auch beweiskräftig.

Schreibe ab jetzt nicht mehr per SMS oder Whatsapp, das ist zwecklos.

Wenn er nicht zahlt, beantragst Du Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Dabei kann ich Dir auch helfen, wenn Du Dich per PN meldest.

Wenn er auf den Mahnbescheid oder auf den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegt, dann geht die Sache vor Gericht und wird dort entschieden. Die Gerichtskosten musst Du erst mal vorstrecken, aber nachdem was Du schreibst, scheint es eindeutig, dass Du Anspruch auf Zahlung hast. Dann bekommst auch die Kosten wieder zurück.

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Es ist nicht erforderlich, eine Räumungsklage einzuleiten. Denn der Kauf durch die Zwangsversteigerung ist bereits ein Räumungstitel.

Beauftragt zuerst den zuständigen Gerichtsvollzieher, die Räumungsaufforderung zuzustellen. Wenn der bisherige Eigentümer dieser nicht nachkommt, dann beauftragt Ihr den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung.

Ein Anwalt ist hierfür nicht nötig.

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Kann ich Schadensersatz fordern und kann er mich deshalb überhaupt anzeigen?

Guten Tag,

Folgendes ist vorgefallen. Ich habe einen Bekannten bei mir aufgenommen, da sich dieser in einer Notsituation befand und ich ihm helfen wollte neu Fuß zu fassen.

Einige Tage später klingelte bei mir die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl und einer Anzeige die einen Bekannten betrafen. Als Beweismittel haben Sie meine externen Festplatten und meine Digitale Spiegelreflexkamera mitgenommen.

Das war letztes Jahr im September. Die Anklage gegen meinen Bekannten wurde fallen gelassen und ich bat ihn sich darum zu kümmern, dass ich keine Sachen zurück bekomme. Habe sie bis dahin nicht wieder zurück bekommen.

Ende August dieses Jahres haben wir die Wohngemeinschaft aufgelöst. Ich war der Hauptmieter und er der Untermieter.

Im Untermietvertrag den ich mit ihm abgeschlossen habe stand, dass er mir eine Kaution in der Höhe von 520€ Überweisen solle, weil das der Betrag ist den mein vorheriger Mitbewohner an mich gezahlt hat und mein Bekannter die Kaution als Ablöse für meinen ehemaligen Motbewohner zu zahlen hat.

Da er zu dem Zeitpunkt über sehr geringe finanzielle Mittel verfügte habe ich ihm angeboten sich ein wenig Zeit zu lassen, sich dennoch darum zu kümmern.

Monate verstrichen und ich bot ihm dann an mir die Kaution in Monatlichen Raten abzuzahlen (à 50€).

Als wir die Wohngemeinschaft aufgelöst haben, hat er mit sofortiger Wirkung seine Kaution die er mit bis dahin überwiesen hat(200€) zurückverlangt und wollte es vor Ende seines Auszuges im August sofort überwiesen haben.

Ich habe ihm gesagt dass ich warten muss bis ich meine eigene Kaution wieder zurück habe. Er antwortete darauf, dass er mit dem Hauptmietvertrag nichts zu tun habe und er sein Geld sofort haben möchte. Ich habe ihm dann erstmal 100€(September) überweisen und den Monat darauf 50€ (Oktober) woraufhin er mir jetzt mit dem Anwalt droht weil ich ihm nur die Hälfte des Restbetrages überwiesen habe.

Jetzt meine Fragen: 1. Kann ich durch sein Verschulden einen Schadensersatzanspruch stellen weil ich meine Speichermedien und meine Digitale Soiegelreflexkamera immernoch nicht wiederbekommen habe?

  1. Hätte seine Anzeige überhaupt Gewicht? Kann ich mir nicht sogar 6 Monate Zeit lassen, bis ich ihm die Kaution zurück überwiesen müsste?

Vielen Dank für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen J. M.

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Vergiss die Nebenkosten nicht. Falls es sein kann, dass er Dir noch was dafür zahlen muss, dann kannst du eh einen Anteil der Kaution zurück behalten, bis Du die Abrechnung vom Eigentümer bekommen hast.

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Wie schon von anderen geschrieben gilt der Mietvertrag weiter, es muss kein neuer gemacht werden.

Aber es darf natürlich ein neuer gemacht werden. Falls sowohl Dein Freund als auch der Mieter mit irgend einer Klausel im Mietvertrag nicht mehr zufrieden sind, dann könnten diese Punkte durch einen neuen Mietvertrag angepasst werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann einfach lassen wie es ist..

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Das ist nicht so einfach. Grundsätzlich ist eine Mischsanierung möglich ohne dass Du ein Minderungsrecht hast, wenn die energetische Sanierung den überwiegenden Teil ausmacht. Ich kenne nun das Haus nicht und weiß nicht, wie groß der neue Wohnraum wird, aber da die Fassade auch gedämmt wird, kann es durchaus möglich sein, dass diese Voraussetzung gegeben ist.

Komplizierter wird es aber, weil es zudem auch noch darauf ankommt, ob Du durch die Schaffung des Wohnraums sehr viel größere Beeinträchtigungen hast. Dieses ist jedoch oftmals schwierig abzugrenzen. Wenn Du die Beeinträchtigungen durch den neuen Wohnraum also eindeutig und nachvollziehbar von den energetischen Maßnahmen trennen kannst, dann hättest Du ein Minderungsrecht.

Ich kann es nicht konkreter erklären, ohne das Haus und die Planungen dort im Einzelnen zu kennen. Daher hoffe ich, ich konnte Dir trotzdem weiter helfen.

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Du möchtest einen DNS Service auf Deinem Server installieren. Da suche im Internet bitte mal nach "DNS Server einrichten" oder ähnlichem. Da gibt es bereits zahlreiche Anleitungen dafür. Ist aber nicht ganz so trivial, ein bisschen Grundkenntnisse für Administration solltest Du schon haben.

Ein Dyndns ist aber das gleich wie ein DNS Server, nur mit dem Unterschied, dass bei Änderung der IP diese aktuell an den DNS Server geschickt wird. Das brauchst Du für dem von Dir beschriebenen Zweck aber nicht, weil Du ja eine feste IP hast.

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Von der Watt Zahl her funktioniert es, das ist kein Problem.

Aber wie Peter42 schon geschrieben hat, musst Du wegen der Hitzeentwicklung aufpassen. Es kommt also auf die Lampe an, ob da irgend welche Teile sind, die schmelzen oder brennen können.

Und da Du ein Sparfuchs bist musst Du auch wissen, dass die alten Glühbirnen tatsächlich mehr Strom brauchen. Wenn man eine Lampe immer nur mal kurz an hat, kein Thema. Aber wenn Du sie mehrere Stunden am Tag an hast, dann kannst das durchaus an der Stromrechnung bemerken auf ein Jahr gesehen.

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