Guten Tag,
Folgendes ist vorgefallen. Ich habe einen Bekannten bei mir aufgenommen, da sich dieser in einer Notsituation befand und ich ihm helfen wollte neu Fuß zu fassen.
Einige Tage später klingelte bei mir die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl und einer Anzeige die einen Bekannten betrafen. Als Beweismittel haben Sie meine externen Festplatten und meine Digitale Spiegelreflexkamera mitgenommen.
Das war letztes Jahr im September. Die Anklage gegen meinen Bekannten wurde fallen gelassen und ich bat ihn sich darum zu kümmern, dass ich keine Sachen zurück bekomme. Habe sie bis dahin nicht wieder zurück bekommen.
Ende August dieses Jahres haben wir die Wohngemeinschaft aufgelöst. Ich war der Hauptmieter und er der Untermieter.
Im Untermietvertrag den ich mit ihm abgeschlossen habe stand, dass er mir eine Kaution in der Höhe von 520€ Überweisen solle, weil das der Betrag ist den mein vorheriger Mitbewohner an mich gezahlt hat und mein Bekannter die Kaution als Ablöse für meinen ehemaligen Motbewohner zu zahlen hat.
Da er zu dem Zeitpunkt über sehr geringe finanzielle Mittel verfügte habe ich ihm angeboten sich ein wenig Zeit zu lassen, sich dennoch darum zu kümmern.
Monate verstrichen und ich bot ihm dann an mir die Kaution in Monatlichen Raten abzuzahlen (à 50€).
Als wir die Wohngemeinschaft aufgelöst haben, hat er mit sofortiger Wirkung seine Kaution die er mit bis dahin überwiesen hat(200€) zurückverlangt und wollte es vor Ende seines Auszuges im August sofort überwiesen haben.
Ich habe ihm gesagt dass ich warten muss bis ich meine eigene Kaution wieder zurück habe. Er antwortete darauf, dass er mit dem Hauptmietvertrag nichts zu tun habe und er sein Geld sofort haben möchte. Ich habe ihm dann erstmal 100€(September) überweisen und den Monat darauf 50€ (Oktober) woraufhin er mir jetzt mit dem Anwalt droht weil ich ihm nur die Hälfte des Restbetrages überwiesen habe.
Jetzt meine Fragen: 1. Kann ich durch sein Verschulden einen Schadensersatzanspruch stellen weil ich meine Speichermedien und meine Digitale Soiegelreflexkamera immernoch nicht wiederbekommen habe?
- Hätte seine Anzeige überhaupt Gewicht? Kann ich mir nicht sogar 6 Monate Zeit lassen, bis ich ihm die Kaution zurück überwiesen müsste?
Vielen Dank für Ihre Zeit. Mit freundlichen Grüßen J. M.