Du solltest es vor dem Entsorgen zerlegen in: Holz in Bio, Plaste in Gelb, den Rest in Restmüll.

...zur Antwort

Wirklich bedenklich ist es wenn neben der mangelhaften produktiven Lautsprache auch kein Hörverständnis besteht.Spricht ein Kind über die Vollendung des 3. Lebensjahres nicht, ist dennoch ein evtl. Verdacht auf mangelnde Intelligenz häufig unbegründet. Das Vorstellen bei einem Logopäden halte ich für hilfreich.

...zur Antwort

Für gut wird befunden wer gute Erfahrungen gemacht hat. Das ist nicht ausschließich klinikgebunden. Eine mögliche Klinik ist auch die "Klinik rechts der Isar". Einen hervorragenden Kniespezialisten gibt es ebenso im Krankenhaus Harlaching. Er hält ausschließlich 'Knie-Sprechstunden'.

...zur Antwort

Eine Versorgung mit Medikamenten stellt in jedem Fall Mehrkosten dar, egal welche soziale Stellung der Patient inne hat und wer diese Kosten begleicht.Niemand soll von dieser Versorgung ausgeschlossen sein, denn die Gesundheit ist auch ein Grundbedürfniss.Daher existiert die Regelung für die Zuzahlung für die medizinische Versorgung in Abrechnung der KK: 2% vom Bruttoeinkommen, 1% -....bei chronisch Kranken und Behinderten. Für beide Personenkreise sind Nachweise zu erbringen. Einen Erlass der Zuzahlung für den AlgII-Empfänger gibt es nicht.

...zur Antwort

Ein Gläschen Wein oder Likör mich gerne, ach so heiter macht Zur Weihnachtszeit und ich beschwör Champagner euch zum Feste lacht

Ob Chardonnay, Pinot Noir in meinem Keller gelbgold wartet Weihnacht birgt ihm die Gefahr seine Perlage, handgerüttelt startet

Ich danke jenem Kellermeister dem Mönch, Pierre Perignon für diese zartgepressten Geister die mich nicht machen fromm

Oh holde, holde Weihnachtszeit ich find`s so toll an diesen Festen Wenn die Bescherung noch ist weit Champagner nippen mit den Gästen, am..........um............in...........

...zur Antwort

Unterhalt dient das Leben zu unterhalten, in deinem Fall ist es Kindesuntehalt.Kannst du deinem Vater nachweisen, dass er dieser elementaren Forderung nicht nachkommt, solltest du das Gespräch zu ihm suchen.Zeigt es sich nicht gesprächsbereit gibt es bundesweit Anlaufstellen für in Not geratenen Kinder. Solltest du aber widererwarten keine Not leiden, ist es Zeit über dich selbst nachzudenken, in dich zu kehren........

...zur Antwort

Ja, du kannst alle Farben zusammen waschen. Das ist doch inhaltlich deine Frage, oder? Nur musst du dich mit dem Waschergebnis begnügen, denn 'blutet' die Farbe der Jeans aus, wirst du statt des weißen T-Shirts ein leicht-mäßig angegrautes der WM entnehmen-oftmals mit Batikeffekt. Das kann sehr nützlich sein, will man statt weiß andersfarbig tragen.

...zur Antwort

Die Zeit von Eheschließung bis Zustellung des Scheidungsantrages wird im rechtlichen Sinne als Ehezeit gewertet.Die in dieser Zeit erworbenen Rentenpunkte von beiden Partnern werden addiert und durch 2 dividiert. So erhält dür diese Zeit jeder die Hälfte in Anrechnung der Rentenpunkte. Bsp: Frau hat 0 Euro Rente Mann hat 160 Euro Rente, so gibt er die Hälfte, ergo 80 Euro an die Frau ab. So ist die gesetzliche Regelung. Aber das schließt nicht die Erklärung auf evtl. Verzicht aus ;-)

...zur Antwort

Es ist ein Antrag auf Befreiung von Zuzahlung an die für dich zutreffende KK zu stellen. Im Abhilfebescheid von der KK wird im Regelfall auf die Mindestbelastungsgrenze in Höhe von 41,64 Euro entsprechend dem Sozialhilfesatz aufmerksam gemacht. Somit besteht für das Sozialamt keine Pflicht zur Übernahme des Eigenanteils. Jedoch ist eine Befreiung von 41,64 Euro eher unwahrscheinlich.

...zur Antwort

Wir rechnen vom Einkommen zur Berechnung des Unterhaltes in brutto. Sind die 900 Euro dem angeglichen, ergo auch in brutto?

...zur Antwort

Hi, versuche es einmal mit Pflaumenaschenlauge. Bei regelmäßiger Anwendung und präziser Einhaltung der Dosierung soll es Erfolge bewirken. Ich kann das bestäigen.Die Lauge ist in Apotheken erhältlich.

...zur Antwort

Auch wenn du der Vater eines Kindes bist, so besitzt du dieses nicht. Das gilt natürlich auch für die Mutter. Das Familienrecht kennt hier beinahe alle Facetten und kann dir Auskunft geben. Der kostengünstigste Weg wäre eine Trennungsfolgevereinbarung zwischen dem Kindesvater und der Kindesmutter. Das setzt aber in der Regel ein unstrittiges Verhältnis zwischen beiden voraus.Der Nachweis "ADHS" beider Halbgeschwister kann auch als positiv bewertet werden, je nach Rechtslage. So wäre dein leiblicher Sohn eine Integration eines Nichtbeeinträchtigten unter Beeinträchtigten. Ergo: dieser Fakt nutzt dir im Kampf um dein Kind gleich Null.Mein Rat: Es wird schlussendlich immer zum Wohl des Kindes entschieden und das bestimmst nicht du!

...zur Antwort