Ja. Die Mutter alleine kannst du noch besch...... - eine Behörde mit so viel Macht aber nicht.
Ja. Das Jugendamt darf alles. Das ist eigentlich die einzige, den Tatsachen entsprechende Antwort auf die oben gestellte Frage. Die Familiengerichte haben nur eine Schein-Funktion einer Kontrolle und seine Entscheidungen werden in der Regel vom Jugendamt diktiert.
Erst einmal Danke, dass Du das hier so aufgeschrieben hast. Das eigentliche Problem ist, dass Deine Mutter trotz der vielen Arbeit nicht genug Geld verdient, um mit euch ein freies Leben führen zu können. Diese ganzen Hinweise auf Ämter, die hier helfen könnten, in dem sie euch auseinander bringen, sind vollkommen fehl am Platz. Es gibt noch zu wenige von denen, die erkennen, dass dieses System die liebenden Menschen voneinander trennen will. Darum diese ganze Qual. ... leider bin ich nur eine einzige Person, die das so sieht und auch sagt.
Du kannst froh darüber sein, daß du das Kind überhaupt behalten durftest oder nicht zumindest in ein Mutter-Kind-Heim gehen musstest. Das wäre die übliche Vorgehensweise der Jugendämter.
Da den Pflegefamilien viele Vorteile durch die Aufnahme eines Säuglings zuteil werden, sind auch viele an einem Säugling eher interessiert, als an einem älteren Kind. Daher ist es heute eigentlich eher üblich, daß der Mutter als sogenannte "Minderjährige" das Kind direkt nach der Geburt im Kreissaal entzogen wird.
Sie schicken heute Sexzalpädagogen in die Kindergärten (auch katholische), um die Kinder zu zukünftigen Kunden der Branche auszubilden. Die dabei "abfallenden" Kinder gehen dann wahrscheinlich direkt in die Jugendamts-Industrie über. Eine Mutter ist dafür völlig überflüssig.
Also ich denke mir das so: wenn sie das Kind in der Ursprungsfamilie gelassen haben, dann entweder, weil sie die Eltern der Mutter akzeptieren oder weil sie noch keinen Abnehmer für das Kind haben. Ich kenne nur die Adresse über www.kindesraub.de, die ich weiterempfehlen kann.
Mit einem gesunden Selbstbewußtsein und einer guten sozialen Anbindung an die Familie, Freunde oder Nachbarn passiert das nicht so schnell.
Es geht heute aber leider vielen Alleinerziehenden Müttern so, daß sie an die Falschen geraten und nebenbei noch völlig alleine dastehen. Da sind solche Verleumdungen sehr gefährlich.
Sieht man sich die Statistik aus Wiesbaden für das Jahr 2011 an, sollte man sich auch nicht darüber wundern, daß so viele Mütter Angst vor dem Jugendamt haben - vor allen Dingen Alleinerziehende: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2012/07/PD12_229_225.html
Meine ganz persönliche Ansicht:
Da es in Afrika lange Zeit keine anderen Fortbewegungsmittel gab, als die eigenen Füsse, mussten die Afrikaner alle Strecken zu Fuß zurücklegen. Da es außerdem wenig Wasser gibt, waren die Strecken zur Besorgung von Wasser sehr groß. Daher haben sie über Generationen hinweg das Laufen gelernt und hatten ein ständiges Training. Aber davon abgesehen ist ihr "Bewegungstalent" vielleicht gar nicht so guten Ursprungs, wie man im Allgemeinen denken könnte. Vielleicht ist das auch sowas wie eine Bürde?
Hallo gabiohnekind, deine Tochter ist nur eine von zigtausenden alleinerziehenden Müttern, die es getroffen hat. Hier wird wohl kaum jemand deine Aussage "auf das übelste psychisch gequält" nachvollziehen können. Der ´Otto-Normal-Verbraucher´, dem von den Medien suggeriert wird, daß das Jugendamt zum Schutz der Kinder zuständig ist, möchte auch gar nichts von deren Treiben wissen, sondern verteidigt dieses Amt. Als eine Informationsquelle für alle von den z.B. aus 2011 willkürlich entzogenen Kindern empfehle ich die Seite .kindesraub.de. Offizielle 38.456 Inobhutnahmen 2011: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/VorlaeufigeSchutzmassnahmen5225203117004.pdf?__blob=publicationFile (hier S.6)
http://www.wirsiegen.de/2012/10/sexueller-missbrauch-10-000-flugblaetter-sorgen-fuer-neue-unruhe/
Hast du noch irgendwelche Fragen?
Die Vaterschaftsanerkennung ist erst dann rechtskräftig, wenn die Mutter sie bestätigt hat. Ansonsten muß der Vater einen DNA-Test machen lassen, um auf diesem Weg die Anerkennung zu erzwingen.
Aber: gibt es überhaupt noch einen Rechtsstaat, wo das Jugendamt in Familienrechtssachen in einem rechtsfreien Raum agieren kann?
Da könnte dich ein Franz Romer sicher gut beraten -> www.kindesraub.de (Impressum)
In Deutschland gehören alle Kinder grundsätzlich dem Staat und damit auch ihr Kapital. Kinder haben in Deutschland Warenwert.
Auf dem Papier gibt es sehr viel zu lesen. Aber das kannst du komplett in die Tonne kloppen. Deine Cousine ist lediglich eine der ungefähr 40.000 Betroffenen (Höchstanteil: Alleinerziehende), denen in Deutschland zur Zeit weggenommen werden. Laut Bundesamt für Statistik waren es letztes Jahr 38.456 Kinder.
Leider ist das Kind gerade zu einer Zeit geboren, wo in Deutschland besonders an den Familiengerichten eine enorme Rechtsverdrehung, bzw. Ausschaltung stattfindet. Hier gelten im nationalsozialismus ähnlich vorzufindende Zustände. Der Jude (heute das Kind und seine Mutter/sein Vater/seine Familie) hat grundsätzlich keine Rechte, denn er dient nicht dem "Volkswohl", sondern schadet ihm. Es gibt auch die Behauptung, daß die gesamte Familienrechtlerei dem organisierten Verbrechen gegen Kinder untergeordnet ist. Es gibt ebenfalls einen Videobeitrag bei Youtube, der durch die Angaben eines Hauptkommissars besagt, daß auch in Deutschland mafiöse Zustände herrschen: Stichwort "Korruption". Da wir in einem schon immer kinderfeindlichen, aber dafür obrigkeitsgläubig gewesenen Land sind, stört es hier niemanden - im Gegenteil, es wird dem Jugendamt nur applaudiert und die Mutter ist grundsätzlich in einem Fall von Wegnahme schlecht. Gilt es doch schon allein als "schlecht", arm zu sein. Dieses Land ist die Hölle. Aber es hat leider einen sehr guten Deckmantel.
Helfen kann da nur ein sehr guter Anwalt, der sich mit den Lügereien und Tricks der Jugendämter auskennt. Der kostet meistens sehr viel Geld. Von Nix kommt dieser dolle Wirtschaftsaufschwung schließlich nicht.
Da hilft wahrscheinlich nur ein Anwalt. Dem Gesetz ist nur der ein gleichwertiger und damit anerkannter Gesprächspartner, der aus der eigenen Riege kommt. Alles andere ist für die nur "das Unwerte" und wird damit ignoriert. ... so sind sie halt, die Übermenschen - sind nur an unserem menschlichen Leben interessiert, nicht an unserer Person
Es ist schon merkwürdig, daß das Jugendamt die Eltern nicht vorher darüber informiert, was der Betreuer da in der Familie mit dem Jungen machen soll. Je nachdem, was ihr da unterschrieben habt, kann es zu einer nochmaligen Belastungsprobe für die ganze Familie kommen.
Ich würde also das Versäumte schleunigst einholen und zwar bei einem freien Träger der Jugendhilfe. Die sind allesamt über das Internet zu finden.
Das Jugendamt wird es aber so sehen:
Daß das Kind seit dem Aufenthalt beim Vater die Schule regelmäßig besucht, ist der Beweis dafür, daß es dort besser aufgehoben ist. Die Gründe, die dazu führen würden, gegen dieses Argument zu sprechen, müssten schon wirklich schwer wiegen.
Ist der fehlende Freundeskreis nicht der wirkliche Grund für die vorangehende Schulschwänzerei? Falls ja: Die Freunde werden dir nicht deine fehlende Schulausbildung servieren.
... das kann doch wohl wirklich wieder mal nicht wahr sein.
Natürlich würden die Jungs gerne bei dem Wohnen, der ihnen schädliche Verhaltensweisen erlaubt. Fragt sich, ob das für die Kinder sinnvoll ist.
Jeder, der irgendwie einigermaßen menschlich denken kann, geht doch davon aus, daß die Kinder vor dem der Erziehung der Mutter schädigenden Einfluss geschützt werden sollten. Aber das ist in dieser dermaßen dämlichen Gesellschaft scheinbar nicht möglich. Daher wahrscheinlich auch der fehlende Schritt der Mutter, über das Jugendamt zu erreichen, daß der KV nicht mehr in der üblichen Weise vorgehen kann.
Immer das gleiche Bild: die Mutter reisst sich für die Kinder den Arxxx auf und das Jugendamt spricht sich für den anderen Elternteil aus. So wäre es jedenfalls normal. Bloß nicht für das Kindeswohl ... da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Ich würde mir auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen, bevor ich diesen Brocken angehe. Vor allem: was sind denn das dann für Kinder, wenn die nach dem Papa-Aufenthalt wieder zurück zur Mama gehen??? Hat die ihnen dann überhaupt noch was zu sagen?
Was hier jeder vergisst: Was hat denn der Junge auf der Straße gelernt? Ist er überhaupt noch als Kind zu betrachten? Er hat sich selber in den Zustand eines Erwachsenen hineinkatapultiert, also sollte er auch als ein solcher betrachtet werden. Nicht jeder muß nach seiner Pfeife tanzen, nur weil er wie ein Kind zu sein scheint und so auf die Hilfsbereitschaft seiner Umgebung rechnet.
Er gehört in eine eigene Wohnung und in eine feste Anstellung (bzw. Schulausbildung, bei unter 16). Ansonsten sollte man ihn einfach der Straße überlassen, die er sich als "Zuhause" ausgesucht hat.
Die Frage ist doch: Ist die Mutter tatsächlich nicht zu erreichen?
Wie geht das?
Ist das Jugendamt die einzige Kontaktmöglichkeit?
Das finde ich merkwürdig.
Wenn das Amtsgericht den Gutachter beauftragt hat, ist er auch dafür zuständig.
Gegen ein Gutachten kann man aber angehen. Dafür benötigt man einen guten Anwalt, der sich mit solchen Dingen auskennt. Die meisten Gutachten kann man in die Tonne kloppen. Dem Gericht ist aber nur wichtig, daß das drinsteht, was sie lesen wollten.
Also fehlt da der kompetente Anwalt, der eine Prüfung des Gutachtens veranlasst. nähere Info: Prof. Dr. rer. nat. W. Klenner, Tele:(05202) 62 68
Sie müssten auf jeden Fall einen Anwalt an ihrer Seite haben, der sich mit solchen Fällen auskennt.
Sie sind die Eltern. Die anderen sind Pflegepersonal. Schlimm genug, daß ihnen das Kind weggenommen worden ist.
Gegen Gutachten kann man angehen. Die meisten Gutachter schreiben nur das, was dem Gericht (Jugendamt) gefällt (Gefälligkeitsgutachten). Würden sie das nicht tun, bekämen sie wohl keine Aufträge mehr. Gegengutachten werden eher mit einem Wisch vom Tisch gefegt. Die Gerichte respektieren nur von ihnen selber beauftragte Gutachter.
Da die Eltern das zweite Kind aufziehen, ist auch zu fragen, ob die Kindeswegnahme überhaupt berechtigt war. Eventuell sind Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Mit einem guten Anwalt an seiner Seite ist vieles zu bewirken - ohne den: meist gar nichts.
Außerdem müssen die Eltern deshalb vorsichtig vorgehen, weil ihnen das zweite Kind nicht aufgrund ihres dann ja "unkooperativen" Verhaltens weggenommen werden soll. "Kooperativ" - damit meinen JA und Gerichte, daß die Eltern schlichtweg die Klappe halten und so funktionieren, wie man es von ihnen erwartet (das "Spielchen" mitspielen). Auf ein eventuelles Versprechen, man könne ihnen ihr zweites Kind nicht wegnehmen - von Jugendamtsseite der Stadt in dem jetzigen Wohnort würde ich 0,00% Wert legen. Wert hätte nur eine schriftliche Bestätigung dieses Jugendamts für die Erziehungsfähigkeit der Eltern - wobei kaum davon auszugehen ist, daß sie so eine Bestätigung für ein Amtsgericht abgeben werden. Also VORSICHT.
Ich würd mal sagen, du solltest noch einmal ins Krankenhaus fahren und das untersuchen lassen. Der Knochen soll schliesslich wieder richtig zusammenwachsen. Lieber ein Mal mehr, als ein Mal zu wenig. Vergiß nicht, dabei zu sagen, daß es in deinem ganzen linken Arm gebrannt hat.
Ok. ich lese gerade die Antwort unten. Ich hatte noch nie einen Schlüsselbeinbruch ... zum Glück ... aber ich persönlich bin da sehr vorsichtig.