folgende situation: Person A begeht mit graffitis sachbeschädigung und wird von der polizei verhaftet. die polizei beschlagnahmt das handy der person A und sucht nach weiteren informationen. Dabei stößt die polizei auf einen chatverlauf mit person B, in dem der verkauf von rauschmitteln stattfindet. unter anderem auch in der schule. die polizei startet eine hausdurchsuchung bei person b findet aber nichts außer ein butterfly messer. die polizei beschlagnahmt das handy von person b, auf dem ca 20 weiterere solcher chats sind welche ca 5 monate lang gingen, welche aber alle nach 4 monaten mal gelöscht wurden.
wie wird die polizei nun vorgehen?
was hat person b für strafen zu befürchten?
Wie stehen die chancen auf einen verbleib an der schule?
person b ist noch minderjährig und noch nie straffällig geworden.