Das stimmt nicht so ganz. Deinen Pflegeeltern wird dein Gehalt auf das Pflegegeld angerechnet, was sie Für Dich bekommen. Dir wird es vom Gehalt nicht abgezogen, sondern Deinen Pflegeeltern vom Pflegegeld. Somit fordert das Jugendamt auch kein Geld von Dir. Nun liegt es an Deinen Pflegeeltern, ob sie von Dir Geld fordern oder nicht. Ich habe selbst zwei Pflegekinder großgezogen und Eins davon hat bei mir gewohnt, bis es seine Ausbildung fertig hatte.

Natürlich wurde mir sein Anteil vom Pflegegeld abgezogen, aber ich habe ihm sein Ausbildungsgehalt komplett gelassen. Schließlich hat er dafür gearbeitet. Nur seine Kleidung hat er sich selbst gekauft. Es liegt also ganz an Deinen Pflegeeltern ob Du Geld abgeben musst, oder nicht.

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Wenn Deine Schwester jetzt ganz bei Dir wohnt und auch bei Dir gemeldet ist, hast Du ein Anrecht auf Pflegegeld. Das zählt dann als Verwandten-Pflege. Ich habe selbst 2 Pflegekinder groß gezogen und weiß von einigen Fortbildungen, dass auch Verwandte die ein Kind aus der Familie aufnehmen ein Anrecht auf Unterstützung haben. Wende Dich bitte unbedingt an Dein zuständiges Jugendamt und an die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Die können Dir am besten weiterhelfen. Viel Erfolg.

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Das war bei uns genauso. Sobald das Pflegeverhältnis endet oder das Kind volljährig wird, fällt das Pflegegeld und somit auch das anteilig angerechnete Kindergeld weg. Aber man hat ja für ein Pflegekind auch reichlich Pflegegeld bekommen. Bei uns wurde sogar noch Kindergeld anteilig berechnet, obwohl wir gar kein Kindergeld mehr bekommen haben. Aber bei dem hohen Pflegegeld, muss man sich ja nicht über den angerechneten Anteil vom Kindergeld beschweren. Das Jugendamt hat das Recht dazu das Kindergeld anteilig anzurechnen. Es gibt auch Ämter, die es ganz anrechnen.

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Ich bin selber Pflegemutter und hatte für das eine Kind die Vormundschaft bis es 18 wurde. soviel ich weiß, kann man erst mit 25 Jahren Vormund werden und auch Pflegekinder aufnehmen.

Innerhalb einer Familie werden sicher auch mal Ausnahmen gemacht, aber in Eurem Fall geht es um eine 16jährige die wohl auch sehr viele Probleme hat, sonst würde man sie ja nicht aus ihrem Umfeld nehmen wollen. fragt am besten beim Jugendamt oder beim Vormundschaftsgericht nach.

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Wenn ein 15jähriges Kind/Jugendlicher in einer Pflegefamilie lebt, besteht für die Pflegefamilie IMMER ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Kind ist minderjährig und somit gibt es auch Pflegegeld. Deine Bekannt soll auf keinen Fall eine Verzichtserklärung unterschreiben. Das ist Rechtswidrig.

Ich habe auch 2 Pflegekinder großgezogen. Der eine ist mit 18 ausgezogen und der andere hat bei mir gewohnt bis er seine Ausbildung beendet hatte. Selbst für ihn habe ich noch während seiner Ausbildung Pflegegeld bekommen obwohl er schon volljährig war.

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Wenn Du doch schon Erfahrung in der "Inobhutnahme" hast, bist Du doch bestimmt schon vom JA überprüft worden. Ich habe 2 Vollzeit-Pflegekinder großgezogen und stehe jetzt dem JA für die "Inobhutnahme" zur Verfügung. Das "Pflegegeld" was man dafür bekommt, ist für die Kinder und darf nicht angerechnet werden. Das dürfte für die Bereitschaftspflege genauso sein. Denn das Geld ist ja für das Kind.

Wende Dich doch einfach mal an Dein zuständiges JA, die können Dir doch sicherlich mehr sagen. Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.

Liebe Grüße

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Hallo,

ich beziehe auch volle Erwerbsminderungsrente und habe zwei Kinder in Vollzeitpflege großgezogen. Jetzt sind sie aus dem Haus und ich stehe dem Jugendamt weiter zur Verfügung als Inobhutnahme-Pflegestelle. Schließlich kommt es auch darauf an, warum man Erwerbsminderungsrente bekommt.

Das Pflegegeld ist für das Kind und wird nicht auf die Rente angerechnet auch nicht die Aufwandsentschädigung.

Vollzeitpflegekinder werden bei Dir polizeilich angemeldet. Du bekommst für sie das Kindergeld. Das wird auch nicht angerechnet.

Die Kinder solltest Du auf jeden Fall bei der Rentenversicherung anmelden, da Du auch für Pflegekinder Erziehungszeiten angerechnet bekommst.

Am besten besprichst Du alles mit dem Jugendamt. Das wird dann entscheiden ob Du Pflegekinder aufnehmen kannst. Viel Erfolg

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Hallo, man kann als alleinstehender Mann oder Frau auch Pflegekinder aufnehmen. Ich habe als alleinstehende Frau auch 2 Pflegekinder großgezogen. Sie kamen mit 2,7 und knapp 5 Jahren zu mir. Jedes Kind braucht sein eigenes Zimmer das auch bei Einzug des Kindes vollständig eingerichtet sein sollte.

Bevor man ein Kind aufnehmen kann, macht man einen sogenannten Vorbereitungskurs zur Aufnahme eines fremden Kindes. Da bekommst Du auch rechtliche Infos.

Wenn dann ein Kind da ist zu dem Du passen könntest, gibt es eine Anbahnungszeit in der Ihr Euch kennen lernt und Du dann auch Zeit hast die Zimmer einzurichten.

Was für Sachen das Kind mitbringt, siehst Du dann ja. Und eins sollte Dir auch klar sein, diese Kinder bringen auch Eltern mit, die ein recht darauf haben Kontakt mit ihren Kindern zu haben. Wie oft dieser Kontakt sein wird, klärt das Jugendamt.

ich wünsche Dir viel Erfolg. L. G.

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Hallo, ich habe auch zwei Pflegekinder großgezogen. Das eine Kind ist während der Ausbildung noch bei mir wohnen geblieben und das Pflegegeld lief weiter. Allerdings wurde das Gehalt des Kindes zu 75% auf das Pflegegeld angerechnet und das ist voll in Ordnung. Es wird also nicht dem Kind abgezogen, sondern den Pflegeeltern. Was deine andere Frage angeht, so darfst Du maximal 750 Euro auf dem Konto haben. Beim Zeitung austragen oder einem Praktikum darfst Du 50 Euro im Monat  behalten. Was drüber ist wird den Pflegeeltern vom Pflegegeld abgezogen. Ich hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.

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Hallo, ich bin Pflegemutter und meinem Pflegesohn wird das Gehalt nicht abgezogen, sondern mir werden 75% vom Pflegegeld abgezogen. Normalerweise soll er mir das geben, so will es das Amt. Aber ich lasse ihm sein Geld. Schließlich arbeitet er dafür. Allerdings bekommt er nun kein Taschengeld mehr und kauft sich auch seine Kleidung selber. Für alles Andere sorge ich. Es liegt an Deinen Pflegeeltern, ob sie Dir das Geld abziehen. Das Amt tut es nicht. Du bekommst von Deiner Ausbildungsstelle Dein volles Geld. Sprich mit Deinen Pflegeeltern. Viel Erfolg 

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Hallo, mein Pflegesohn ist auch mit 18 Jahren in eine eigene Wohnung gezogen. Bei dem HPG kurz vor seinem 18. Geburtstag hat er den Wunsch geäußert, dass er in eine eigene Wohnung ziehen möchte. Ihm wurde dann angeboten in betreutes Jugendwohnen zu gehen. Das heißt, er bekam einen Betreuer an die Seite gestellt für ein Jahr. Dieser Betreuer war ihm behilflich bei der Wohnungssuche sowie bei sämtlichen Anträgen. Außerdem bekam mein Pflegesohn während dieses Jahres sein Geld vom JA weiter gezahlt. Sie haben auch für das Jahr die Miete übernommen. Eine Wohnung hatte er nach 3 Monaten gefunden.

Mein 2. Pflegesohn ist auch schon fast 20 Jahre und wohnt noch bei mir. Er ist im 3. Lehrjahr und, hat seit er in der Lehre ist, BAB erhalten. Allerdings wird das Geld von der BAB an das Jugendamt gezahlt, da ich ja vom Jugendamt noch das Pflegegeld für ihn bekomme.Wenn er jetzt ausziehen würde, bekäme er das Geld vom BAB selber zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt. Außerdem würde dann auch sein Kindergeld an ihn gezahlt. Vom Jobcenter bekäme er dann nichts. Schließlich kann man ja nicht doppelt kassieren. L. G.  

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Ziemlich blöde Bemerkung muss ich sagen. Wer keine Ahnung von Pflegekindern hat und auch sonst nichts vernümpftiges zu sagen weiß, sollte die Klappe halten. Auf solche Bemerkungen kann man echt pfeifen

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Wenn Du das Kind am 1. 12. über das Jugendamt aufgenommen hast, bekommst Du auch ab dem Tag des Einzugs Pflegegeld. Wichtig ist nur, dass Ihr eine Pflegeerlaubnis für das betreffende Kind vom Jugendamt habt. Dann müssen die wirtschaftlichen Jugendhilfen auch ab dem Tag des Einzuges des Kindes bezahlen. Und ich weiß wovon ich schreibe. Ich habe selbst 2 Pflegekinder in Vollzeitpflege über 17 Jahre gehabt. Da beide Kinder nun erwachsen sind nehme ich noch Kinder in Ü-Pflege auf und auch da bekomme ich vom 1. Tag an Pflegegeld. Und glaubt mir, das hat nichts mit der Vormundschaft zu tun, sondern nur mit der Pflegeerlaubnis. Wenn das Kind allerdings am 1.12. bei Euch eingezogen ist ohne dass Ihr eine Pflegeerlaubnis hattet, dann dürftet Ihr wohl kein Pflegegeld rückwirkend bekommen. Im Zweifelsfall wendet Euch an die wirtschaftlichen Jugendhilfen. Viel Erfolg

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Also, das Geld reicht sicherlich, Ihr seid ja nicht abhängig vom Pflegegeld. Aber Ihr solltet bedenken, das ein Pflegekind immer eine große Herausforderung darstellt und Ihr sicher nicht mehr beide arbeiten gehen könnt. Ich bin selber Pflegemutter und weiß wovon ich rede. Geht nicht zu blauäugig an die Sache ran. Pflegekinder bringen immer ein ganz schönes Päckchen Probleme und auch eine Herkunftsfamilie mit. Da gibt es dann auch noch Besuchskontakte zur leiblichen Familie. Das ist oft nicht einfach. Aber trotz allem auch eine schöne Aufgabe.

Am besten erkundigt Ihr Euch bei Eurem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. Da bekommt Ihr alle Fragen beantwortet und werdet in den meisten Fällen einen Vorbereitungskurs machen müssen. Ich wünsche Euch viel Erfolg. L. G. 

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Hallo, wenn ich richtig rechne, bist Du 15 Jahre alt und da hast Du schon ein Mitspracherecht was Du möchtest. wenn Deine Pflegefamilie beruflich ins Ausland muss und sie Dich mitnehmen möchten und Du auch mit möchtest, wende Dich zusammen mit Deinen Pflegeeltern unbedingt an Eure zuständige Pflegekinderstelle und an das Jugendamt. Zusammen werdet Ihr sicher eine Lösung finden. 

Ich bin selber Pflegemutter und meine Pflegekinder sind jetzt volljährig, aber wenn ich hätte ins Ausland gemusst, hätte ich nichts unversucht gelassen sie mitnehmen zu können. 

Es wird auch immer zum Wohl des Kindes gehandelt und es liegt bestimmt nicht im Interesse Dich aus Deiner Pflegefamilie zu holen. Ich hoffe, dass für Dich alles gut ausgeht und Du mit Deiner Pflegefamilie mit kannst. Viel Erfolg.

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Hallo, ich bin selber Pflegemutter und leicht gehbehindert. Bei mir trat die Krankheit zwar erst auf als ich die Pflegekinder schon hatte. Die Kinder waren zu dem Zeitpunkt 9 Jahre alt und obwohl ich alleinerziehend war, war nie die Rede davon, dass ich hätte die Kinder abgeben müssen. Fragt doch mal bei Eurem zuständigen Plegekinderdienst oder dem Jugendamt nach. Die können Euch am besten weiter helfen. vielleicht wird es mit Babys und Kleinkindern schwierig sein, aber Kinder, die schon ein wenig selbstständig sind müssten eigentlich zu Euch passen. Ich wünsche Euch alles Gute und viel Erfolg.

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Hallo, solange Du als Pflegekind in einer Pflegefamilie lebst, bekommst Du keine Zuschüsse vom Amt. Deine Pflegeeltern bekommen für Dich Pflegegeld und müssen für Dich von dem Pflegegeld alles bezahlen was Du brauchst. Dazu gehört auch ein Zimmer was nach Deinen Vorstellungen eingerichtet wird. Wenn sie sich weigern, kannst Du Dich natürlich an die Pflegekinderstelle oder das Jugendamt wenden und Dir Hilfe holen. Ich bin selber Pflegemutter und weiß wovon ich rede. Und glaube mir, deine Pflegeeltern bekommen für Dich den Höchstsatz da Du schon 16 Jahre bist. Und das ist reichlich Geld. Der Satz liegt je nach Bundesland so zwischen 1000 und 1200 Euro. Das müsste doch reichen um Dein Kinderzimmer in ein Jugendzimmer umzuwandeln. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Wie kann man eine Waise aus der Pflegefamilie raus holen?

Hallo, Meine beste Freundin (17) ist ein Pflegekind, da ihre Eltern verstorben sind. Sie wohnt schon fast ihr ganzes Leben in einer Pflegefamilie. Doch leider ist ihre Pflegemutter einfach nicht auszuhalten. Sogar meine Eltern sehen ihr Verhalten als krankhaft an. Sie schreit wegen jeder Kleinigkeit rum und verbietet ihr alles. Sie vertraut ihr kein bisschen und bestraft sie echt extrem (auch körperlich).

Meine Mutter wurde gestern sogar von ihr angeschrien (sie war der Meinung, sie sei ja eine Jugendamtmitarbeiterin und deswegen ja total pädagogisch und so, obwohl sie nicht fürs Jugendamt arbeitet). Das geht so echt nicht weiter. Wir sind jetzt am überlegen, ob meine Freundin nicht zu uns ziehen kann. Sie ist ja bald 18. Ihre Mutter sagt nämlich, dass sie nichts entscheiden darf nur weil sie dann 18 ist. Aber das kann ja nicht sein. Diese kranke Frau hat uns angedroht, uns anzuzeigen (ohne Grund!) Und jetzt dürfen wir keinen Kontakt mehr haben. Und sie betreut öfter Pflegekinder. Und das kann ja nicht angehen, dass so eine Frau Pflegekinder aufnimmt! Obwohl das Jugendamt regelmäßig Kontrollen macht, denken die natürlich dass es sich um eine vorbildliche Familie handelt. Aber das muss denen doch klar sein, dass das alles nur show ist!!! Meint ihr, wir hätten eine Chance, dass sie bei uns einziehen kann? Sie wurde nicht adoptiert.

Ps: sorry für die Tippfehler, ich bin einfach echt aufgeschmissen!

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Hallo Kaninchensprung, ich bin selber Pflegemutter und meine Pflegekinder sind mittlerweile beide 18. Sie sind beide bei mir groß geworden. Mit dem einen Pflegesohn hatte ich seit er 15 war auch so ein paar Probleme. Deshalb hatten wir uns entschieden, dass er mit 18 auszieht. Gut, wir hatten das gemeinsam entschieden und mit dem Jugendamt besprochen.

Euer erster Weg sollte auch das Jugendamt sein. Als Pflegekind hat sie das Recht mit 18 auszuziehen. Da kann die Pflegemutter gar nichts mehr entscheiden. Da braucht sie auch niemanden mehr fragen. Sie packt ihre Koffer und geh, wohin auch immer ist dann ganz allein ihre Entscheidung.

Auch jetzt, mit noch 17, kann sie selber entscheiden mit wem sie Kontakt haben will. Aber geht zum Jugendamt und lasst Euch beraten. 

Ich habe das Gefühl, nachdem was Du schilderst, dass es der Pflegemutter auch ums Pflegegeld geht. Das ist nämlich nicht gerade wenig. Bitte, lass Dich nicht unterkriegen und setz alles dran, Deiner Freundin zu helfen. Liebe Grüße Felili

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Geht das, und wer muss was zahlen?

Hallo,

(Entschuldigung für den langen Text im voraus aber ich denke es wäre besser, wenn es detailliert geschildert ist :) )

ich bin 16 (in 2 Monaten 17) und ein Pflegekind. Meine Pflegemutter hat seit dem 25.01.2014 einen Lebensgefährten. Wir verstehen uns gar nicht. Ich muss gestehen es gab auch gute Zeiten. Aber mehr als 90% der Zeit war eine reine Schikanierung seiner seits. Er spielt meine Mutter gegen mich aus, und meine Mutter merkt es nicht. Sie hatte schon mehrere Beziehungen aber bei keiner war sie so auf der seite "des neuen". Naja, nun zu dem eigentlichen Frageteil. Sie bekommt "Pi mal Daumen" 973€ Pflegegeld und 188€ Kindergeld. Nun, ich halte es nicht mehr aus hier. - Ich will nur noch raus hier ist alles woran ich denken kann! Das Jugendamt weiß nichts von diesen Problemen, da meine Mutter sie nicht über ihn Informieren will... Irgendwas ist an ihm eh nicht so ganz koscher. Er hat kein Konto, also wird er auf die Hand bezahlt. Meine Mutter meinte es "hätte seine Gründe", ich weiß aber nicht was ich davon halten soll (Er ist Koch). Dazu hat er unregelmäßige Arbeitszeiten, er ist total cholerisch. Aber blablabla - ich weiße vom Thema ab. Ich will ausziehen! - Einfach nur raus hier. Egal was ist, ich bin alles schuld. Nun, meine mutter verdient ca. 1200-1500€ Netto. Dazu die ca. 1100€ die sie für "mich" bekommt. Ich weiß, wenn ich weg bin (oder 18) fällt das Pflegegeld weg.

Die Problematik

Am 17.12 hab ich einen Jugendamt Termin. Ein Hausbesuch, Privatgespräch.- Meine Chance! Aber solange kann ich nicht warten. Ich mache also demnächst einen Termin, wo ich das Jugendamt über meine Wirkliche Situation und meine Gedanken aufkläre. Sie denken es sei alles vollkommen perfekt hier. Aber ich spiele dieses falsche Spiel nicht mehr mit! Ohhh nein, es ist vorbei mit dem "schein"!!

Also, meine Pflegemutter ist Erziehungsberechtigt, und meine leibliche Mutter Sorgeberechtigt ( - kurze Info - Bin seit 15 Jahren bei der Pflegemutter. Meine leibliche Mutter empfängt Hartz IV und kann somit nicht für etwas im Sinne Unterhalt aufkommen - mein Vater ist mein Leben lang unbekannt ).

Ich weiß nicht, ob - und wenn wer für mich Unterhalt zahlen muss. Durch bekannte weiß ich, dass mir das Kindergeld mehr oder weniger zusteht. Bafög ist auch noch eine Geldquelle. ( Bin auf dem Gymnasium und wäre demnach also möglich, hab mich ein wenig erkundigt ).

Naja zurück zur Frage. Wer muss für mich zahlen und muss überhaupt jemand? Wie ist die Aussicht auf eine Eigene Wohnung bzw. Betreutes Wohnen? Ich weiß, das Jugendämter Mieten bis zu 350€ Übernehmen. ( NRW ) Wäre nett wenn sich jemand auskennt und ich Auskunft bekomme. Und bitte nur nützliche Kommentare. So Sachen wie " Rede mit deiner Mutter " etc. hab ich genug gehört. Oder "Geh ins Heim". Das wird auch nicht gehen (will ich auch nicht), da ich "bald" 18 bin und sich der Aufwand nicht lohnt.

Danke für alle gut/nett gemeinten Ratschläge und Informationen!

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Betreutes Jugendwohnen geht ab 16. Frag das Jugendamt. Ich bin selber Pflegemutter und habe mich da auch schon mal erkundigt. Hoffe sehr, dass Du eine Lösung findest.

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Ich bin auch Pflegemutter und mein Pflegesohn wird in 4 Wochen 18 Jahre alt und möchte ausziehen. Das ist auch ohne weiteres möglich. Pflegeeltern sind mit ihren Pflegekindern nicht leiblich verwand und somit auch nicht unterhaltspflichtig. Das Jobcenter muss zahlen ob es will oder nicht und zwar sofort und nicht erst wenn Du 25 bist.

Wir waren jetzt beim Jugendamt und mein Pflegesohn hat einen Antrag auf betreutes Jugendwohnen gestellt. Das heißt, er bleibt im Moment noch bei mir wohnen und bekommt einen Betreuer, der ihm hilft eine Wohnung zu finden. Er geht auch mit ihm auf die Ämter und hilft bei Anträgen. 

Erkundige Dich doch mal bei Eurem Jugendamt was Du für Hilfen bekommen kannst. Ich wünsche Dir viel Glück.

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