Warum suchst Du Dir nicht eine kleine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG! Ich würde es beim Jugendamt versuchen; selbst mit 18 Jahren; mir Rat und Hilfe zu holen. Oder beim Amt für Wohnungslose, wie auch immer. Weiß aber auch zuwenig von Dir, um Dir einen konkreten Rat geben zu können. Am Bahnhof oder unter einer Brücke würde ich jedenfalls nicht schlafen. Die einfachste Lösung wäre Dich wieder mit Deinen Eltern zu vertragen und mit Ihnen gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

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Warum wird nicht die Polizei gerufen? Die wird schon für Ruhe und Ordnung sorgen. Und wenn es beim ersten mal nicht fruchtet, wird sie präsent bleiben! Wäre für mich persönlich kein Auszugsgrund, es sei denn, das noch einige andere Dinge im argen liegen!

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Ich kenne auch nur den Begriff Wohngeld. Staatliche Sozialleistung und geregelt im Wohngeldgesetz!

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Mal immer langsam und der Reihe nach! Zur Staffelmiete möchte ich sagen, laß bloß die Finger davon. Sonst mußt Du irgendwann zuzahlen. Zuerst gehst Du zum Amt und holst Dir eine Vermieterbescheinigung. Mach Dir ein paar Kopien; in Duisburg z.B. werden nicht mehr mehrere rausgegeben, sondern Du darfst für jede einzelne mit Termin rennen. Dann würde ich mir ersteinmal die Wohnung anschauen. Gefällt sie Dir, kannst Du Deine Möbel stellen und ist die Wohnung mängelfrei. Wenn alles paßt, füllt der neue Vermieter die Vermieterbescheinigung aus und damit gehst Du dann wieder zum Amt und bringst alles unter "Dach und Fach"! Ich weiß nicht wo Du wohnst. Denke bitte daran, das die qm Zahl für eine person auf 50 qm hochgesetzt wurde und auch Abweichungen bis 10% möglich sind, die vom Amt übernommen werden müssen. Ebenso die Grundmiete und die Nebenkosten. Heizkosten gibt es separat dazu. Sollte die Wohnung gerinfügig zu teuer sein, versuche mit dem neuen Vermieter den Deal einzugehen, die Miete anzupassen, so das Du unter Umständen nur ein bißchen zuzahlen mußt, falls Du Dir das leisten kannst. Sonst wird abgelehnt beim Amt und die Kaution, sowie die Umzugskosten und das Renovierungsgeld fällt weg. Mußt Du dann selbst bezahlen. Vom Grundsatz her ist es egal, ob das Amt die Zustimmung gibt oder nicht. Aber es fällt dann eben ne Menge Geld weg und vom Amt zu leben ist nicht lustig. Ich sage immer: "zum leben zu wenig und zum sterben zu viel"! Das ist exakt der richtige Weg.

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Darf er wohl. Nur muß er Euch vorher eine andere Wohnung zur Verfügung stellen. Ihr wollt wohl nicht während der Umbauarbeiten in der Wohnung bleiben. Oder aber er muß Euch für die Dauer der Bauarbeiten ein Hotel bezahlen und Eure Möbel ordnungsgemäß durch eine Speditionsfirma einlagern. Und ohne Heizung schon mal gar nicht. Das wären im Winter 100% Mietminderung, d.h. ihr würdet mietfrei wohnen. Dürfte aber wohl nicht in Euerm Interesse sein! Wenn es hart auf hart kommt, hilft nur der Gang zum Rechtsanwalt! Vorher bitte abklären, wie was zu laufen hat.

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Dumm, das ihr nicht bei Einzug nachgemessen habt. Vielleicht würde ich es jetzt machen, nur um ganz sicher zu gehen. Aber Vermieter haben in dieser Beziehung eine doch recht freie Hand. Denn nur bei 10% Differenz (in diesem Fall 8,3 qm) könntet ihr sie noch in den Regreß nehmen. Wenn ich rechne, müßte Eure Wohnung exakt 74,7 qm haben. Ob es dann trotzdem noch möglich wäre; nehmen wir mal an, sie hat tatsächlich 75qm; bei 0,3 qm etwas zu unternehmen, bleibt dahingestellt. Für die Zukunft wißt ihr jedenfalls Bescheid. Hoffe, Euch geholfen zu haben!

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Der Vermieter ist dafür zuständig. Oder er kann an Dich delegieren; dann muß er Dir das vergüten. Bei mir war es mal so ähnlich. Keine Einigung möglich. Habe dann kurzerhand auch nicht mehr geputzt, bis die Stimmen im Haus laut wurden, wie es denn jetzt aussehen würde. Meine Vermieterin kam daraufhin zu mir und hat mir E 10,- / Std., für den Leerstand geboten. Muß jedoch erwähnen, das meine Vermieterin mit im Haus wohnte, sehr alt war und ständig Besuch von ihren Freundinnen zum Kaffeekränzchen bekam. Ist dann natürlich unangenehm, wenn es so dreckig ist, das alles von unten nach oben getragen wird.

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Die Miete kürzen darfst Du nicht. Das wäre schön, wenn das so einfach gehen würde. Ich würde mal mit ihm das Gespräch suchen und ihm mitteilen, das das so nicht geht. Es ist und bleibt Ruhestörung. Und sonst würde ich ganz schnell das Schloß austauschen; der Vermieter hat kein Recht einen Zweitschlüssel zu besitzen und womöglich in Deiner Wohnung ein-u. auszugehen. Weiß nicht, wie sich das bei Euch verhält! Vielleicht hätte ich an Deiner Stelle auch die Türe aufgamacht und ihn gefragt, was es denn so dringendes geben würde und hätte mir gleichzeitig seine"Besuche", die ja wohl offensichtlich einem "Überfallkommando" gleichen, verbeten.

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Hallo, tut mir sehr sehr leid. Wenn der Tierarzt nicht zu Dir nach Hause kommt, dann bleibe bei Deinem Hund, bis er eingeschläfert wurde. Sprich mit ihm und streichel ihn! Gib ihm nicht das Gefühl, das er in den letzten Augenblicken alleine ist. Ein Tier merkt es, wenn es zu Ende geht. Laß ihn auf keinen Fall allein! Mehr kann man für sein Tier nicht tun. Ich habe es mit meiner Katze seinerzeit nicht anders gehalten. Und ich habe ihre Dankbarkeit förmlich gespürt.

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Die Seite kenne ich auch. Geh mal auf diesen Link! https://www.openpetition.de Verschiedene Themen, aufschlußreich. Sehr interessant. Rufen immer zu verschiedenen Anlässen zu Unterschriftenaktionen auf. Gegen diese Seite, war schon. Persönliche Meinung: Sorry, ich könnte bei der Seite einfach nur brechen!

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Holt Euch eine Camping Toilette. Klein, fein, wenig Aufwand. Stört nicht!

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Super!

Ich finde den Beruf super. Bin selbst Friedhofsgärtner. Kann ihn nur leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben. Hatte mal mein Hobby zum Beruf gemacht. Aber selbst jetzt kann ich nicht wirklich die "Finger" davon lassen. Pflege immer noch das Grab meiner Angehörigen und z.Z. bin ich dabei aus ca. 5 qm Hinterhof ein "Paradies" zu schaffen. Und es funktioniert. Ist halt Berufung! Und Unterschiede gibt es auch. Arbeite ich im Galabau, als Friedhofsgärtner, in einer Baumschule oder allgemein im Verkauf! Bei diesem Job kann man meines Erachtens nach nichts pauschalisieren!

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Hallo, die Vermieterin schriftlich über den Mangel informieren und ihr eine Frist zur Beseitigung geben. Sollte diese verstreichen, ohne das sich etwas tut, kannst Du rechtliche Schritte gegen sie einleiten. So kenne ich es! Beim Trocknen in der Wohnung sollte man immer vorsichtig sein. Ist ein zweischneidiges Schwert! Jedoch gibt es viele Leute, die ihre Wäsche in der Wohnung trocknen müssen. Um wieviel die Miete gemindert werden kann, kannst Du überall nachlesen. Fristlose Kündigung; kommt drauf an wieviel Schimmel vorhanden ist. Was die Vermieterin interessiert oder nicht, völlig unrelevant. Am besten wie bereits erwähnt mit der Vermieterin einen Vergleich eingehen. Sonst würde ich empfehlen mir einen anwaltlichen Rat einzuholen. Denke, das man zumindest was mit der Kündigungsfrist machen kann!

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Wie es rechtlich aussieht, ehrlich gesagt keine Ahnung. Ich habe vor meinem Fenster ein Verkehrsschild stehen. Stört nicht weiter. Aber ein Verkaufsschild, auf dessen Rückseite ich permanent schaue; na, ich weiß nicht! Warum redet ihr nicht einfach mit Euerm Vermieter?

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Hallo, habe mir mal sagen lassen, das jeder einen Schufaeintrag hat. Sowie positiv als auch negativ. Am besten ist es den detaillierten Schufaeintrag anzufordern. Eine Wohnung mit negativem Schufaeintrag zu bekommen, gestaltet sich in der Tat manchmal als sehr schwierig. Es gibt aber Wohnungsbaugesellschaften, die es nicht weiter interessiert. Da geht es nur um Mietschulden. Wenn keine vorhanden sind, umso besser! Und auch sonst kannst Du Glück haben. Ich stehe in der Schufa und habe eine Menge an Altlasten aus meiner Ehe; mittlerweile bin ich auch aus Krankheitsgründen Hartz IV Empfänger. Habe lange suchen müssen, aber es hat funktioniert. Bin letztes Jahr umgezogen!

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Eine Wohnung, bzw., die Wohnräume müssen eine bestimmte Temperatur haben. Das ist keine Frage. Da könntest Du auch rechtlich gegen vorgehen. Selbst wenn Mietschulden bestehen, würde ich es versuchen! Ist halt wirklich nur die Frage, inwieweit Du mit der Miete hinterher hinkst. Bei zwei Monatsmieten darf bereits gekündigt werden. Ich wäre da vorsichtig. Vielleicht erstmal die Rückstände bezahlen und dann was unternehmen!

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Mietwohnung, ab wann Recht auf Renovierung?

Hallo,

wir leben nun schon seit fast 10 Jahren in unserer Mietwohnung. Unsere Küche ist aus den 70er Jahren, also schon fast 40 Jahre alt!! Die Fliesen an den Wänden sind nicht nur häßlich (komisches gelb/weiß)... sie sind vor allem auch stellenweise richtig kaputt. Auf der einen Wandseite hatten wir beim Einzug die alten Schränke gegen neue ersetzt, weil die einfach zu kaputt waren. Auf der anderen Seite sind aber immer noch die uralten Schränke. Es gibt nicht mal ne richtige Arbeitsfläche, überall sind Ritzen, wo irgendwelche Krümel etc reinfallen können und tun. Das sauber zu halten ist fast unmöglich. Beim Einzug hat sich die Verwaltung geweigert, die Küche zu renovieren. Für's Bad mussten wir richtig kämpfen, da wurden zumindest die Bodenfliesen erneuert, aber nicht die Wandfliesen, obwohl diese auch über 30 Jahre alt sind und wir haben im Bad 3 völlig verschiedene Fliesen an der Wand, weil immer mal was kaputt ging und dann mit ner ganz anderen Fliese ersetzt wurde...

Aber gut, es geht uns um die Küche... ich fasse nochmal zusammen: - fast 40 Jahre alt - kaputte Fliesen (war schon beim Einzug kaputt!!) - Aus dem Abfluss riecht es dauernd nach Schimmel, da kann man putzen so viel man will!

Inzwischen müssten wir doch wohl Anspruch auf eine Renovierung haben oder?? Sprich, dass die Fliesen erneuert werden plus neue Schränke?! Wir erwarten wirklich keinen Luxus, aber wenigstens mal was neues, sauberes! Man kann da putzen so viel man will, das wird einfach nicht mehr sauber. Nach 40 Jahren ist das nicht zu viel verlangt, oder?!

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Hallo, wenn die Küche mitvermietet wurde, muß der Vermieter auch dafür Sorge tragen, das sie instandgesetzt wird. Alte Schränke gegen neue auszutauschen wäre ebenfalls Sache des Vermieters gewesen. Auf eine neue Küche zu bestehen hat, denke ich, macht keinen Sinn. Soweit ich weiß besteht hier auch keine rechtliche Grundlage. Ritzen können mit Leisten und Silikon zugemacht werden (geringer Kostenaufwand)! Kaputte Fliesen zu ersetzen obliegt ebenfalls dem Vermieter. Gegen die Farbe besteht ebenfalls kein rechtlicher Anspruch. Wenn Euch das nicht gefällt müßt ihr sie selbst streichen. Was wohl nicht sein darf, ist, das ihr im Bad drei verschiedene Fliesen habt. Ich empfehle den Gang zum RA.

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