Leider darf er dir Besuch nicht verbieten. Finde es jedoch nicht schön, in einer WG für zwei Wochen die Freundin zu beherbergen. Dass sich dein  Mitbewohner dann gestört fühlt, kann ich nachvollziehen. Hatte selbst mehrere WGs. Für das weitere Verhältnis ist es sicher auch nicht von Vorteil...   Wenn nur das Zimmer vermietet wurde (du selbst aber ein Nutzungsrecht hast), hat der Besuch kein Anrecht auf Nutzung von Bad und Küche...  Ist ja auch mit Mehrkosten verbunden. Wer möchte schon, dass fremde Leute die Dusche und Klo benutzen. ;). Würde daher eine gütliche Einigung anstreben.

...zur Antwort

Bitte immer gut beobachten, ob die Meerschweinchen überhaupt noch fressen. Und regelmäßig mind. 1x pro Woche wiegen! Dann wäre es eher aufgefallen. Meerschweinchen sind Nagetiere und benötigen harte Sachen zum knabbern. Wenn schon zwei Tiere verstorben sind, dann besser aufpassen. Ansonsten eben keine Tiere halten.

Generell bei Tieren merkt man erst sehr spät am Verhalten, dass sie krank sind. Damit sie in der freien Natur nicht auffallen, verbergen sie wenn es ihnen schlecht geht - bis es gar nicht mehr geht.

Da die Verdauung bei Hunger schlapp macht, am besten auch noch mit Bird Bene Bac zufüttern. Dies erhält die guten Bakterien und ist ganz wichtig wenn es nicht mehr frisst. Alles Gute für dein Meeri!

...zur Antwort

Bitte melde dich unbedingt bei der Yahoo group nierenkranke Katze an (ist kostenfrei), dort sind patente Leute, welche sich mit Nierenerkrankungen bei Katzen bestens auskennen! Da postest du dann die Blutwerte etc. und die Leute können dich sehr gut beraten, was sie am besten für Futter; Medikamente etc. bekommen sollte und gegen die Übelkeit. Es gibt Tipps, wie man das Futter wieder schmackhaft machen kann, war da auch angemeldet und habe dadurch einen superlieben Tierarzt gefunden welcher sich mit Niereninsuffizienz auskennt.

Mir und meiner Mieze hat es damals sehr geholfen.

Das von Tierärzten empfohlene Futter ist schlecht und hat auch zuviel Getreideanteil (sie werden durch die Vertreter der jeweiligen Futtermarken geschult und empfehlen es daher weiter).

Alles Gute!!

P.S.: Stelle am besten das Futter erhöht hin, so dass sie den Kopf nicht runterbeugen muss (Magensäure), dann geht es vielleicht besser...

...zur Antwort

Zwar ist es in Deutschland noch immer weit verbreitet, Katzen 1x im Jahr zu impfen- der Impfschutz hält jedoch viel länger (manchmal sogar lebenslang), in den USA z.B. ist eine Auffrischung der Impfung alle 3-4 Jahre üblich. Natürlich wollen Tierärzte an den jährlichen Impfungen verdienen und verschicken oft sogar Impferinnerungen, doch dies dient nicht etwa dem Wohl der Tiere. Impfstoffe enthalten immer Nebenprodukte, welche oft schädlich sind. Einfach mal im Internet schlau machen... ;)

...zur Antwort

Gibt dem Kätzchen bloß keine Kuhmilch, wenn es wirklich noch so klein ist, benötigt es spezielle Aufzuchtmilch. Zudem muss beachtet werden, dass das Bäuchlein massiert wird, damit Harn und Kot abgesetzt werden können. Andernfalls droht der Tod, am besten in erfahrene Hände zwecks Aufzucht geben... Es gibt im Internet viele Seiten über Handaufzucht von Katzen, z.B.: http://www.geliebte-katze.de/information/katzenhaltung/katzenzucht-nachwuchs/handaufzucht-von-kaetzchen.html

...zur Antwort

Probier mal Hyaluronsäure Kapseln, wird auch beim Menschen gern gegen Gelenkbeschwerden, Arthrose genutzt. Kann man in der Apotheke kaufen, bei Amazon (bei dem Bewertungen schreibt eine Kundin, sie hat es bei ihrer alten Katze angewandt und die Beschwerden wurden viel besser) u.s.w.

Für uns Menschen ist es auch super, auch für die Haut/ Bindegewebe.

LG

...zur Antwort

Jeder Vertrag hat eine gewisse Kündigungsfrist, wenn diese nicht eingehalten wird, verlängert sich in der Regel (steht im Vertrag) die Laufzeit um ein weiteres Jahr. Da dies so vereinbart und unterschrieben wurde, ist hier nichts zu beanstanden. An diese Laufzeit ist man gebunden- Vertrag ist Vertrag und kann nicht einfach gebrochen werden, nur weil ein anderer Anbieter günstiger ist. Es gibt für den Anbieter keinen Grund, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, damit der Kunde sparen kann. Jedes Unternehmen muss wirtschaftlich denken ;).

Wenn der Vertrag mit 1&1 abgeschlossen wurde mit "schnellstmöglichem Anschalttermin" o.ä., dann ist eine doppelte Zahlung der Basispreise möglich- hier einfach in den Vertrag gucken. Wenn 1&1 im Rahmen der Rufnummernportierung beim alten Anbieter eine Kündigung eingereicht hat, findet die Aktivierung erst statt, wenn der alte Vertrag beendet ist. Hier beginnt also auch die Zahlungspflicht erst nach der Kündigung des alten und Aktivierung des neuen Anschlusses. Oft wird allerdings (mit Einverständnis des Kunden) eine neue Rufnummer vergeben und schon hat man zwei Verträge. Die Leitung/ der Port wird allerdings durch die T-Com noch belegt sein bis zur Kündigung, so dass keine Schaltung erfolgen kann. Dies beinhaltet jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings bieten die Anbieter auch bereits UMTS oder LTE Verträge an, diese sind nicht auf die Leitung der T-Com angewiesen. Genaueres kann hier nur 1&1 mitteilen...

Bezüglich der Abzocke- es ist keine. Es werden lediglich die vertraglich vereinbarten Basispreise/ Paketpreise berechnet. Beim neuen Anbieter würde ich immer aufs Kleingedruckte gucken, schließlich müssen diese Leitungsmiete an die Telekom zahlen, sowie eine Anschlussgebühr für die Leitungsbestellung und den Techniker. So viel günstigere Preise können die sich nicht leisten ;). Oftmals zahlen Kunden dann eine Anschlussgebühr, diese ist in der jeweiligen Preisliste aufgeführt (diese hat man mit der Unterschrift des Vertrages akzeptiert) und wird natürlich vor Vertragsabschluss nicht angepriesen...

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

...zur Antwort

Zunächst einmal spreche ich dir mein Beileid aus.

Also ich arbeite selbst für ein großes Telekommunikationsunternehmen und bei uns muss lediglich eine fristlose Kündigung mit Sterbeurkunde geschickt werden und dann wird der Vertrag beendet. Bloß keinen Änderungsauftrag unterschreiben- DANN ist deine Mutter gebunden.

Bitte schickt einfach eine fristlose Kündigung aufgrund Todesfall mit Nachweis in Form der Sterbeurkunde (Kopie) ohne weitschweifende Erklärungen und ohne Bitte um Kulanz. Verlangt eine Kündigungsbestätigung, dann sollte es klappen.

...zur Antwort

Ich hatte mal ein ähnliches Problem und Baby Möhrchenbrei (ohne Gewürze) zwangsgefüttert (Spritze ohne Kanüle) . Dazu Bird Bene Bac verabreicht (baut Darm Flora wieder auf). Dies habe ich mehrere Tage durchgezogen und dann hat es sich wieder erholt und von selbst gefressen.

Sind die Zähne (auch die Backenzähne) wirklich in Ordnung? Das mit dem Ausspucken ist mir so noch nicht untergekommen. Viel Glück auf jeden Fall!

...zur Antwort

Zu bedenken ist, dass es sich um eine sogenannte Einliegerwohnung handelt und daher der Mieter nicht den üblichen Kündigungsschutz hat. Es ist daher für den Vermieter leichter, einem unliebsamen Mieter zu kündigen....

...zur Antwort

Ich kann die Grundhaltung nicht verstehen, jemandem größtmöglichen Schaden zufügen zu wollen. Zunächst einmal haben Sie selbst dem "Wucherpreis" zugesagt und ihn sicherlich vor dem Einzug abgeschätzt. Sie selbst haben sich vermutlich in eine Situation gebracht eine Notlösung in Form einer Untermiete zu suchen. Das Zimmer können Sie abschließen, das Kochen kann er nicht verbieten und wozu brauchen Sie einen schriftlichen Mietvertrag- es sollte doch nur eine Übergangslösung sein? Dass er sich in seiner eigenen Wohnung aufhält ist seine Sache.

Hinterher den Vermieter zu informieren bringt nichts- die Ursache für eine fristlose Kündigung wäre ja nach Ihrem Auszug beseitigt ;). Sofern er danach weiter untervermietet braucht er diesen Zustand einfach nur beenden nach Abmahnung des Vermieters. Ein fristloser Kündigungsgrund ist dann nicht mehr gegeben.

Was soll im Nachhinein durch eine Schadenzufügung gebessert werden? Mit Rachegedanken kommt man nicht weit im Leben: Was man aussendet kommt zu einem zurück ;). Der eigenen Seele schaden solch negative Gedanken, mit verzeihen und abhaken fühlt man sich viel besser. Zudem erzeugt Gewalt auch immer Gewalt... Mit christlichem bücken und ertragen hat dies nichts zu tun. Wer derart "böse" Gedanken hegt ist selbst nicht besser...

...zur Antwort
Wie kann ich meinem Untermieter am besten kündigen?

Zwischen meinem Untermieter und mir herrscht kein harmonisches Mietverhältnis. Er lässt seine Launen komplett an mir aus inklusive Türknallen oder Stromsicherung rausdrehen. Er dreht ab weil ich ihm Hundehaltung nicht erlaube, in seinem Zimmer ja ( gehört ja ihm ) aber nicht in den gemeinsam genutzen Räumen, er versteht nicht, dass er mein Internet, dass nicht bestandteil seines Vertrages ist nur solange benutzen darf wie er mich nicht beleidigt. Usw usw. Er beleidigt mich ständig ohne Schimpfworte jedoch durch Tonfall und Gestik und er hat mich letztens sogar angegriffen und geschubst. Das Schubsen tat nicht weh aber das darf er trotzdem nicht. Er ist psychisch labil und hat 4 Selbstmordversuche hinter sich, einer davon während er bei mir wohnt. Er wurde mehrmals wegen Körperverletzung angezeigt. ( nicht von mir ) Ich fühle mich bedroht und bin genervt wegen diesem andauerndem Terror. Er hat bei Netto ein Bier geklaut und von einem, Freund 5 Euro. Gestern Mittag noch super gelaunt, freiwillig am Rasenmähen, super nett, 2 Stundne später schreit er mich an ich hätte für eine schnelle Internetleituzng zu sorgen. ( extremes anschreien wie ein choleriker, und es ist MEINE leitung )

ich habe ein Sonderkündigungsrecht (§ 573a BGB)., dass jedoch die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert, und ich will nciht solange warten. Kann ich ihn nicht wegen dem Schubsen und dem Psachoterror normal inenrhalb von 3 Monaten kündigen???

...zum Beitrag

Die Kündigungsfrist beträgt regulär drei Monate- dies gilt selbstverständlich auch bei einem Untermietvertrag. Nur bei Vermietung eines möblierten Zimmers beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen (sofern im Mietvertrag keine längere KF geregelt ist).

Mit einem Rausschmiss und Auswechseln des Schlosses wäre ich sehr vorsichtig. Für die Vorwürfe sollte es zumindest Zeugen geben- ist ja nicht das 1. Mal, dass es in einer WG zu Streitigkeiten kommt...

Wenn an den Vorwürfen tatsächlich etwas dran ist- ohne vorherige Provokation- kann man auch eine fristlose Kündigung erwägen. Ansonsten eben fristgerecht (hier muss auch kein Grund angegeben werden), dann hat er genügend Zeit eine Wohnung/ Zimmer zu finden.

Viel Erfolg! ;)

...zur Antwort

Es gehört nun einmal zum Tierschutz dazu, dass fortpflanzungsfähige Hunde und Katzen kastriert werden. Die Tierheime sind voll- schon einmal daran gedacht? Zudem lässt sich der Trieb nicht mittels Erziehung eindämmen, so ein Quatsch. Es ist mehr Quälerei, den nun einmal vorhandenen Trieb nicht ausleben zu dürfen... Dann lieber die OP- in so manchen Ländern wo gesunde Tiere im Tierheim aufgrund der Vermehrungsrate nach zwei bis vier Wochen eingeschläfert werden werden, ist dies natürlich noch wichtiger- diese schadet ja nicht (sofern nichts schief geht).

Bezüglich der Optik gibt es für alle Größen Implantate, davon kann man halten was man möchte, aber es gibt sie. So wird die Illusion erhalten, dass der Rüde noch komplett ist (bestimmt ist dies für Männer wichtiger ;) ).

Auch aus gesundheitlichen Gründen (Hodenkrebs, Mammatumore) raten die meisten Tierärzte zur Kastration.

...zur Antwort
Darf ein Vermieter so etwas tun?

Hallo,

Ich Wohne jetzt 8 Jahre hier in einer Parterre Wohnung. Ich bin den ganzen Tag unterwegs und bin immer ganz nett zu meinem Vermieter und das obwohl:

  • ein halbes Jahr nach dem Einzug kam mein Vermieter und meinte ich würde zu viel Müll produzieren (Ich esse als Student nur Fertigzeug und produziere halt etwas Müll). Die Mülleimer stehen in der Garage. Einige Tage später wollte ich den Müll wegbringen und was sehe ich an meinem Schlüsselbrett? Gähnende Leere. Nebenbei war auch meine Fußmatte weg die mir meine Schwester geschenkt hat... Als ich den Vermieter zufällig gesehen habe rief er mir strahlend zu, dass die Matte in der Garage ist, da er vor meiner Tür gefegt hat. (Nebenbei er hat einen Schlüssel zu meiner Wohnung). - Ich habe nichts gesagt und darf dann bestimmt wenn ich ausziehe das elektrische Garagendings blechen weil das alles ein System ist...

  • Ich habe einen Hirschbraten geschenkt bekommen und dann bin ich morgens aus dem Haus gegangen. Als ich zwei Tage später wieder kam war vor dem Kühlschrank eine große Pfütze und er war aus. Genauso wie mein Rechner den ich via Teamview nutze. Da alle Sicherungen drin waren bin ich zum Vermieter und der sagt: "Ihr Licht im Flur war an da habe ich die Sicherung heraus genommen ich dreh sie mal wieder rein" Tür zu er geht und ich steh da ... Ich konnte meinen Kühlschrank leeren und das Parkett an der stelle ist jetzt hoch gekommen. Ich trau mich schon gar nicht mehr auszuziehen, da ich das dann alles bezahlen muss...

  • Dann fordert mich seine Frau ständig auf die Fenster zu putzen. Ich bin der Meinung, dass alle zwei Monate vollkommen okay ist. Des weiteren müsse ich meine Jalousien hoch machen wenn ich das Haus verlasse (bestimmt damit die reingucken können - tun die ja schon immer wenn ich hier an meiner Diplomarbeit schreibe, was nervt)

  • Letzte Woche habe ich eine Folie an mein 2,3 Meter breites Fenster geklebt und die hat mich knapp 100 € gekostet. einen Tag später kam mein Vermieter und meinte ich solle die Folie wieder abnehmen weil ich doch Gardinen in der Wohnung hätte. Tolle Gardinen, wo man von beiden Seiten durchschauen kann. "Schneiden sie doch noch mit einem Cutter Arztpraxis Dr. XXXXX hinein, denn so sieht es aus"

Der Mann und seine Frau sind immer nett zu mir und ich bin es auch zu denen, allerdings merke ich seit dem Einzug hier, dass die mich hier weg haben wollen - Was kann ich da machen? Ich will ja hier wohnen bleiben, da ich mir einen Auszug hier nicht leisten kann. Gibt es da rechtliche Möglichkeiten? Oder was sagt ihr dazu?

Viele Grüße ein verzweifelter Student

...zum Beitrag

Meine Güte, tausch doch einfach das Schloss aus- dies ist erlaubt und bei etwaigem Auszug kannst du einfach das alte Schloss wieder einbauen. Bezüglich des Sichtschutzes ganz klar Stellung beziehen, sei selbstbewusst! Das Mietrecht in Deutschland ist eher auf Seiten der Mieter und solange man pünktlich und regelmäßig zahlt hat man nichts zu befürchten. Die wissen schon, mit wem sie so umgehen können. Lass dir dies doch nicht gefallen!

Was möchtest du überdies hören, wo du doch alle Vorschläge ablehnst und keine Zeit und kein Geld hast? Dann bleibt entweder nur ein selbstverfasster Brief in welchem du klar Stellung beziehst- oder ein persönliches Gespräch. Eventuell würde ich etwas Geld für den Eintritt in einen Mieterverein opfern- kann sich lohnen, da Rechtsbeistand inklusive ;).

...zur Antwort

Ich nehme einmal an, dass Sie die Kaution an den Vermieter gezahlt haben- also muss dieser nach Prüfung des Zustandes des Mietobjekts Ihnen die Kaution zurückzahlen. Hier kann dieser sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen. Wenn beide (oder mehr) WG Mitglieder im Mietvertrag stehen, können diese eigentich nur gemeinsam kündigen. Gibt es nur einen Hauptmieter, dann wird dieser nach Beendigung des Mietverhältnisses die komplette Kaution erstattet bekommen. Also sollte wenn überhaupt der Hauptmieter (oder eben der in der Wohnung verbleibende Hauptmieter) Ihnen Ihre Kaution wiedergeben.

Wenn ich neu in eine WG ziehen würde, dann würde ich dem ausziehenden Mieter auch nichts geben. Wie sollte ich denn sicher sein, dass ich die Kaution wiederbekomme? Eine Kaution muss auch immer auf einem separaten Konto hinterlegt werden. Fazit: Der Mieter zahlt die Kaution an den Vermieter. Anderweitige Vereinbarungen sind rein freiwillig und keineswegs klug. Also kam besten mit den anderen WG Mitgliedern klären.

...zur Antwort

'Vielleicht nächstes Mal nicht abwarten, bis ein Tier abgemagert und geschwächt ist. Öfter mal Fellpflege betreiben und dabei auf Parasiten untersuchen. Mindestens 1x/ Woche wiegen- nur so kann man eventuellen Gewichtsverlust feststellen. Und auf keinen Fall Einzelhaltung bei Meerschweinchen (Kaninchen, Vögeln und eigentlich bei den meisten Tieren). Nun ist es zu spät, derartig geschwächt quält es sich nur noch ob des starken Juckreizes. Hungern ist für solche Tiere gefährlich. Nun ist es zu spät- manche Leute sollten gar keine Tiere halten. Ist besser so.

...zur Antwort

Außerdem, bis eine eventuelle Räumungsklage durch ist seid ihr ohnehin längst umgezogen. Der Vermieter wird diese scheuen, da ihr sowieso bald auszieht. Daher würde ich keine Panik schieben. Doch nächstes Mal besser nachdenken- zu viele Tiere landen wegen solchen Unüberlegtheiten im Tierheim!

...zur Antwort

Fleisch soll ausgewogen sein? Gesundheitliche Probleme haben eher die Leute, welche Fleisch täglich konsumieren. Dies sind dann die Herzinfarkt- Schlaganfall Kanditaten. In unserer Gesellschaft wird zum Schaden aller viel zu viel Fleisch konsumiert.. Abgesehen von der Massentierhaltung (da stehen ja keine Schnitzel und Kalbsbraten rum, sondern lebende Kreaturen) werden unmengen an Weideflächen und Energie, sowie Wasser verbraucht um soundsoviel kg Fleisch zu produzieren. Aber darüber denkt kaum jemand nach- hauptsache billig. Man bedenke auch die ganzen Medikamente und Hormone...

Ich finde es nicht schlimm, Kinder vegetarisch zu ernähren- dies ist sogar ausgewogener (mehr Gemüse, Obst etc.) als Fleisch+ Nudel oder Kartoffeln. Aber nicht vegan, wenn die Kids dann irgendwann Fleisch essen wollen, dann kann man es nicht verhindern. Ab einem gewissen Alter müssen sie es selbst wissen.

...zur Antwort

Die Einspruchsfrist nach Erhalt einer Rechnung beträgt 8 Wochen- es besteht daher keine Möglichkeit der Rückforderung einer Summe, welche man drei Jahre lang ohne Widerspruch zahlte. Konkludente Anerkennung nennt man dies auch. Verträge müssen gelesen werden, ebenso wie Rechnungen. Nun ist es leider zu spät und kein Anbieter wird hier noch etwas zahlen. Eventuell auf Kulanzbasis 10- 15 Euro, aber man sollte nun nicht fordernd oder gar drohend auf den Anbieter zugehen ;). Dass man etwas nie nutzte ist nicht von Belang.

...zur Antwort