Wenn ich hier die erste Antwort lese...
Mach das auf keinen Fall.
Des Weiteren ist immer eins die Hauptniederlassung. Und die Adresse ist dann anzugeben. Das kannst du dir nicht aussuchen, ob du die Hauptniederlassung oder die Zweigstelle ls Adresse angibst.
Asturias hat recht:
Gemäß par. 14 GewO ist das Gewerbe dort anzumelden, wo du es ausübst.
Sofern du kein Büro oder Laden hast, halt bei dir zu Hause. Du wirst dort auch von den Behörden angeschrieben.
Kommen die Briefe zurück, wird vor Ort ermittelt und ggf. Dein Gewerbe von Amts wegen abgemeldet bzw. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ggf. ist das Gebäude bereits verkannt und du wirst dann bei der Anmeldung schon Probleme haben.
Alternativ würde ggf. noch ein Büroservice gehen. Die leiten deine Briefe weiter und du kannst deren Adresse nutzen. Ob die damit einverstanden wären, dass du diese in Impressum angibst, wäre abzusprechen.
Wenn es dir um das Impressum geht, ist es deine Pflicht