Kommt drauf an, was du da wissen willst. Der Steuerberater kann dir nur zum Thema Steuern helfen. Ggf. kannst du bei spezifischen Fragen noch bei der Handelskammer fragen.

Vergiss nicht, dass du, unabhängig von der Eintragung im Handelsregister, auch eine Gewerbeanmeldung erstatten musst, sofern du mit der UG tätig wirst. Die HandelsregisterAnmeldung ersetzt dies nicht und du musst dich selbst drum kümmern.

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Wenn ich hier die erste Antwort lese...

Mach das auf keinen Fall.

Des Weiteren ist immer eins die Hauptniederlassung. Und die Adresse ist dann anzugeben. Das kannst du dir nicht aussuchen, ob du die Hauptniederlassung oder die Zweigstelle ls Adresse angibst.

Asturias hat recht:

Gemäß par. 14 GewO ist das Gewerbe dort anzumelden, wo du es ausübst.

Sofern du kein Büro oder Laden hast, halt bei dir zu Hause. Du wirst dort auch von den Behörden angeschrieben.

Kommen die Briefe zurück, wird vor Ort ermittelt und ggf. Dein Gewerbe von Amts wegen abgemeldet bzw. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ggf. ist das Gebäude bereits verkannt und du wirst dann bei der Anmeldung schon Probleme haben.

Alternativ würde ggf. noch ein Büroservice gehen. Die leiten deine Briefe weiter und du kannst deren Adresse nutzen. Ob die damit einverstanden wären, dass du diese in Impressum angibst, wäre abzusprechen.

Wenn es dir um das Impressum geht, ist es deine Pflicht

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Als Gewerbeamtsmitarbeiterin kann ich nur sagen: Finger weg.
Ihr müsst mehr zahlen, es geht nicht schneller und meist dauert es sogar länger.

Die Übermittlung erfolgt oft per Fax mit so schlechten Kopien, dass man die Leute, wenn keine Mailadresse angegeben ist, per Post anschreiben muss.

Die in Listen ausgewählten Tätigkeiten sind meist so allgemein, dass wir immer wieder nachfragen müssen, weil es nicht schlüssig oder so nicht zulässig ist.

Hinzu kommt, dass ihr immer mehr zahlt. Die meisten sind verwundert und im mal im Ernst: das Formular kann man auch easy selbst ausfüllen-

Die Formulare gibt es KOSTENLOS auf den Seiten der Gemeinden und Städte und die Anmeldung kann teilweise sogar über die Stadtseiten über ein Onlineverfahren erstattet werden.

Die positiven Bewertungen können eigentlich nur gekauft sein.

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Ich würde mich an deiner Stelle an einen Klavierbaumeister wenden. Während der Ausbildung zum Klavierbauer lernt man nichts über die Konstruktion von Klavieren und Flügeln. Fraglich ist natürlich, ob die Ausbildung in Japan und Deutschland gleich ist. Ansonsten würde ich dir das Praktische Handbuch der Klavierkonstruktion von Klaus Fenner empfehlen. Vielleicht hilft das ein wenig weiter.
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Dafür musst du ein Gewerbe anmelden.
Freiberufler ist in der Regel, wer u.A. eine künstlerische Tätigkeit ausübt oder eine höherwertige Ausbildung wie ein Studium hat. Das wirst du mit 16 wahrscheinlich nicht haben. Wenn du dir die Kenntnisse selber angeeignet hast, spricht es eher für ein Gewerbe.
Zur Gewerbeanmeldung musst du dann das Urteil des Familiengerichtes, sowie Perso und am besten einen Elternteil mitbringen. Beim Finanzamt solltest du dich nach der Gewerbeanmeldung für die Beantragung einer Steuernummer melden. Dies geht schneller.

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Du kannst ein Gewerbe anmelden, auch als Minderjähriger. Hierfür musst du einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Dieses prüft dann, ob das Gewerbe dir nicht schadet bzw. du geistig "alt" genung bist, das Gewerbe auszuüben bzw. eine Selbstständigkeit zu führen. Hierbei werden auch deine Eltern angehört, da diese ihr Einverständnis geben müssen.

Von einer Anmeldung über deine Eltern sollte schon im Interesse deiner Eltern abgesehen werden, mal abgesehen davon, dass ihr sonst gegen die Gewerbeordnung verstoßt und ein Strohmannverhältnis, das strafbar sein kann, entsteht.
Deine Eltern würden mit allem haften, auch wenn du was verbockst und ggf. Schulden machst.

Zu deinen anderen Fragen:
Hätten meine Eltern dann irgendwelche Nachteile?

  • Deine Eltern bzw, der Elternteil, der das Gewerbe anmeldet, geht somit ein Strohmannverhältnis ein, da du als eigentlich Gewerbeausübender jemand anderen vorschiebst.
  • Der Gewerbetreibende wird automatisch Pflichtmitglied in der Handwerks- oder Handelskammer, in der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Finanzamt gemeldet. Wenn dieses dann Wind von eurem Strohmannverhältnis kriegt, na dann viel Spaß.
  • Natürlich haften deine Eltern dann auch voll und mit ihrem Privatvermögen.

und wie ist es mit den Privatversicherungen, braucht man so eine dann auch, oder kann man weiterhin bei der Gesetzlichen bleiben?

  • Je nach Höhe der Einkünfte fliegen deine Eltern aus der Gesetzlichen und müssen sich privat versichern. Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Nebenerwerb handelt. Das Einkommen ist entscheidend. Auch für die Kammerbeiträge.
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Hallo Daniel,

Nein, es gibt kein Mittel zum draufschmieren..

Man muss die Wirbel entweder tiefer schlagen (was ich nicht empfehlen würde) oder sie gegen welche, die eine Nummer größer sind, austauschen.

Tiefer schlagen hat nur einen temporären Effekt bei 1 oder 2 Stück und kann im schlimmsten Fall den Stimmstock schaden.

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Hallo      rubycarinphxto,

wenn du mit 16 ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du dich beim Familiengericht erkundigen oder gleich dort einen Antrag stellen. Die prüfen, ob die Ausübung eines Gewerbes für dich schädlich wäre und erteilen ggf. eine Erlaubnis.
Damit kannst du dann ein Gewerbe anmelden.

Du solltest aber beachten, dass z.B. Portrait- oder Auftragsfotographie unter das Handwerk fällt und du eine Handwerkskarte benötigen wirst. Diese ist nicht günstig (glaube um die 200 €).

Sicherlich kannst du anderen untersagen deine Bilder zu bearbeiten. Allerdings, wenn du für das Fotoshooting Geld nimmst und dies auch häufiger vorhast, geht nix an der Gewerbeanmeldung vorbei, sonst handelt es sich um Schwarzarbeit und das findet das Finanzamt gar nicht lustig.

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Hallo Jason21,

das kommt sicherlich auf die schwere der Fehler drauf an und wie die Chefs eingestellt sind.

Manche Vorgesetzte sind sehr darauf bedacht, dass alles korrekt abläuft und dulden Fehler weniger als andere.
Häufig hat es auch mit der Firmenphilisophie zu tun oder welche Stelle du inne hast oder wie gut deine Arbeitsleistung ist.

Im Versand zum Beispiel mag ein Fehler bei der Verpackung ggf. weniger schwerwiegend als das versehentliche Verschicken von Kundendaten.

Wie du siehst, sind verschiedene Faktoren bei der Entscheidung einer Kündigung entscheidend.

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Hallo,

eine Reisegewerbekarte ist i.d.R. notwendig, wenn du auf privaten Märkten stehst. Manchmal werden diese festgesetzt, wie beim Weihnachtsmarkt, und in diesem Rahmen eine Ausnahme von der Reisegewerbekarte beantragt.
Frag bei dem jeweiligen Veranstalter nach, was dieser verlangt.

Grundsätzlich ist ein Reisegewerbe notwendig, wenn die Tätigkeit außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet, wie in deinem Fall auf Märkten.

Denke daran, dass die Beantragung einer Reisegewerbekarte länger dauert länger als der Gewerbeschein und es sind Unterlagen erforderlich plus sie ist wesentlich teurer.
Dies erfragst du am Besten bei deinem zuständigen Gewerbeamt.

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Wenn du mit 14 ein Gewerbe betreiben möchtest, so ist der erst Schritt der zum Familiengericht.
Hier muss ein Antrag gestellt werden, dass du ein Gewerbe betreiben darfst. Das Gericht prüft diverse Aspekte.

Wenn du dann ein positives Beschluss hast, kannst du zum Gewerbeamt damit und ein Gewerbe anmelden. Ohne diesen Beschlusses des Gerichts geht nix.

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Grundsätzlich sei hier mal angemerkt, was eine freiberufliche Tätigkeit ist. 

In der Regel sind Freiberufler Leute wie Ärzte, Architekten, Ingenieure oder Künstler. Meist gründet eine Freiberuflicher  auch darauf, dass man ein Studium gemacht hat und in diesem Bereich arbeitet. Da hilft auch das Finansamt, wenn es nicht ganz eindeutig ist. Ist glaube ich Paragraf 18 und 15 EstG.

Du bist wie jede Tupper Dame eine Handelsvertreterin. Das ist eine Verkaufstätigkeit, gründet nicht auf einem Studium und also nicht freiberuflich.

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich.

Wenn du versuchst, dir eine Steuernummer ohne Gewerbeanmeldung zu holen, sollte dich spätestens da das Finanzamt hinschicken, bevor sie dir eine erteilen.

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Wenn du so lange Fingernägel hast, hast du kein Gefühl mehr beim Spielen bzw. du rutschst u.A. ab. Zudem klackt es beim Spiel.
Meine Klavierlehrerin hat auch immer auf kurze Nägel bestanden.

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Ist natürlich auch die Frage, ob dein Anwalt oder du einfach zu lange gebraucht haben, um da eine Stellungnahme abzugeben.
Wenn die Akte schon abgegeben wurde, weil es einfach zu lange gedauert hat, muss dein Anwalt wohl auf die Entscheidung des Gerichts bezüglich Akteneinsicht warten.

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Ich finde es kommt immer darauf an:
Wenn man schon wegen einem Niesen, Halskratzen oder leichtem Schnupfen daheim bleibt, dann ist es nicht okay.
Manchmal muss man sich zusammenreißen oder es zumindest versuchen. Das wird in der Arbeitswelt nicht anders.

Wenn man aber ernsthaft krank ist und sich richtig dreckig fühlt, dann ist es natürlich nicht sinnvoll in die Schule zu gehen, zu leiden und dabei noch alle anzustecken.

Wenn dir jemand die Hausaufgaben oder Unterrichtssachen vorbeibringt, kannst du es ja selber nacharbeiten.

Abschließend sei zu sagen: Sch*** drauf, was die anderen denken.

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Du brauchst dem Gewerbeamt nur mitzuteilen, dass du das Gewerbe nun als Nebenerwerb ausübst. Dies ist dann eine Ummeldung, da sich etwas geändert hat.

Dies wird dann i.d.R. auf dem Gewerbeschein vermerkt und ist zumindest in HH kostenfrei.

Falls du das schriftlich erledigen willst: Immer das Datum, ab wann es Nebenerwerb ist, mitteilen und eine Ausweiskopie mitschicken.

Eigentlich geht dann auch eine Mitteilung vom Amt an das Finanzamt.

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