Mit 15 kannst du in einebetreute Wohngruppe oder zu Freunden/Verwandten ziehen. Alleine wohnen darfst du allerdings nicht!
Wohngruppe: Kann entweder mit Bewilligung der Eltern oder mit triftigem Grund auch übers Jugendamt entschieden werden (bei massiven Problemen mit den Eltern etc). Ob da deine Eltern das Sorgerecht behalten hängt vom Fall ab, meistens jedoch schon.
Freunde/Verwandte: Nur mit Einwilligung der Eltern oder Jugendamtbeschluss möglich, wobei in der Regel der nächste Verwandte genommen wird bei zweiterem. Wenns von den Eltern erlaubt ist bleibt das Sorgerecht, bei Jugendamtssbeschluss meist zum Jugendamt. Danach kann ein Antrag von den jeweiligen Angehörigen gestellt werden auf Übertragung des Sorgerechts.
Irgendjemenad wird also immer das Sorgerecht haben bis du 18 bist!