Die Antwort von nules ist eine der wenigen brauchbaren Antworten. Vier Finger sind tatsächlich einfacher und schneller zu zeichnen, als fünf Finger. Das ist der Grund, warum Comic-Zeichner Comic-Figuren häufig (nicht immer) mit fünf Fingern darstellen.

Darüber hinaus waren in den Anfängen des Comic-Zeichnens die Figuren nur grob dargestellt, auf Feinheiten hat man bewusst wegen des Arbeitsaufwands verzichtet. Als man zunächst Figuren mit fünf Fingern gezeichnet hat, hat sich schnell herausgestellt, dass das nicht nur aufwändiger ist, sondern schlicht zum übrigen Erscheinungsbild der Figuren nicht mehr passte. Die Hände sahen zu "detailreich" aus, was im Widerspruch zur restlichen Figur stand. Auch deshalb hat man auf einen Finger in der Darstellung verzichtet.

Natürlich ist auch die Frage aufgekommen, warum man nur auf einen und nicht stattdessen vielleicht gleich auf zwei oder drei Finger verzichtet hat, das wäre noch einfacher und schneller zu zeichnen gewesen. Das liegt an folgendem: Die Figuren stellen häufig Tiere dar. Diese werden im Comic vermenschlicht. Sie können sprechen, auf zwei Beinen laufen und vieles mehr. Im normalen Leben wäre das nicht möglich. Statt Pfoten hat der Comic-Zeichner ihnen Hände gegeben, wie bei Menschen. Neben der Gesichtsmimik kann die Comic-Figur damit gestikulieren und den Sprachgebrauch unterstreichen. Diese Hände müssen demgemäß menschlichen Händen ähnlich sehen. Bei einem Daumen und drei Fingern tun sie das noch. Bei einem Daumen und nur noch zwei Fingern schon nicht mehr. Da sieht die Hand eher aus wie die eines Alien, aber nicht wie die eines Menschen. Und bei einem Daumen und einem einzigen weiteren Finger sieht das ganze erst recht nicht menschlich aus, sondern eher wie die Hand eines Roboters.

Nachdem die Comic-Zeichner alles ausprobiert hatten, hat sich ein Daumen und drei Finger als bestmögliche Lösung durchgesetzt und eingebürgert.

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Leider kann ich das Bild nicht öffnen. Du schreibst, dass es eine große Spinne ist, schreibst aber keine Maße. Wenn es sich um einer seeehr große Spinne handeln sollte, könnte es sich theoretisch um eine Wäschespinne handeln. Die kommen gerade in Großstädten in Wohnungen häufiger vor.

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Das kommt später von ganz alleine. Bis dahin musst du einfach noch ein bisschen warten.

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Lieber zuwenig, Kommata setzen, als zu viele. Zuwenig heißt, für den Leser, immer, dass sein Gegenüber, sich mit der Grammatik, nicht auskennt. Der Leser, denkt sich dann, wo ein Komma sinngemäß, stehen könnte. Wenn aber, zuviele Kommata gesetzt, werden, dann denkt der Leser, die müssten genau dort, hingehören, und dann, versteht er kaum noch den Sinn, des Textes.

Okay, du hast gemerkt, unnötig viele Kommata sind schwer zu lesen und der Text schwer zu verstehen, deshalb hier nochmal richtig:

Lieber zuwenig Kommata setzen als zu viele. Zuwenig heißt für den Leser immer, dass sein Gegenüber sich mit der Grammatik nicht auskennt. Der Leser denkt sich dann, wo ein Komma sinngemäß stehen könnte. Wenn aber zuviele Kommata gesetzt werden, dann denkt der Leser, die müssten genau dort hingehören, und dann versteht er kaum noch den Sinn des Textes.

Was kannst du in deiner Situation am besten tun? Das Lernen der ganzen Regeln ist ziemlich aufwendig. Wenn du perfekt schreiben möchtest und dir dein Schreibstil sowie sichere Grammatik wichtig sind, dann nimmst du das auf dich und lernst diese Regeln. Im Internet wirst du über Suchmaschinen dazu fündig.

Wenn es dir nur darum geht, deine Kommaschreibschwäche zu überdecken, dann kannst du nach einer einzigen Regel vorgehen. Die ist zwar nicht hundertprozentig und es schleichen sich immer wieder Fehler ein, aber diese Fehler werden von vielen Menschen gar nicht bemerkt (weil sie selber die Regeln nicht kennen) und von anderen Menschen werden die Fehler als gering angesehen, weil die Fehler weniger als 10 % ausmachen (zu mehr als 90 % liegst du also richtig.

Die Regel lautet: Setze immer dann ein Komma, wenn du beim Sprechen des Satzes eine Pause machst. (Am Satzende machst du natürlich einen Punkt.)

Wie wichtig es ist, nicht ganz ohne Komma zu schreiben, zeigt dieses Beispiel:

Komm! Wir essen, Opa.

Komm! Wir essen Opa.

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Mit einem guten Bildbearbeitungsprogramm ist das machbar (jedenfalls wenn man gleichzeitig viel Erfahrung mitbringt). Einfacher ist das ganze, wenn du gleich beim fotografieren auf einen unscharften Hintergrund achtest. Durch offene Blende und große Brennweite kannst du das erreichen.

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Mit Hausmitteln macht man mehr kaputt als heile. Für wenig Geld reinigen Fachgeschäfte Spiegel und Sensor.

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Das Nichts ist etwas, von dem man noch nicht weiss, ob es das überhaupt physisch real gibt. Aber das macht nichts, wir kennen viele Dinge, die es physisch real nicht gibt - und die wir uns trotzdem vorstellen können, weil wir versuchen, uns ein Bild davon zu machen.

Ein bekanntes Beispiel stammt aus der Mathematik. Es handelt sich um eine Gerade. Die ist den meisten Menschen bekannt, obwohl sie real nicht existiert. Es ist ein Gedankenmodell, was nur in unserer Vorstellung existiert. Eine Gerade ist eine unendlich lange Linie, bestehend aus der Aneinanderreihung von Punkten. Diese Linie hat keinen Anfang und kein Ende, aber sie hat eine Richtung. Sie ist gerade und nicht gekrümmt oder gebogen. Sie ist unendlich lang und unendlich dünn, sie hat also überhaupt keine Dicke.

Wir machen uns ein Bild von einer Geraden, indem wir auf ein Blatt Papier eine lange gerade Linie zeichnen und uns dabei eine Gerade vorstellen. Diese Linie ist natürlich keine Gerade, weil sie die obigen Bedingungen nicht erfüllt, aber sie ist ein Bild, damit wir uns die Gerade besser vorstellen können.

Genauso können wir uns ein Bild von "Nichts" machen, um besser zu verstehen, was Nichts ist. Eines von vielen Beispielen ist folgendes: Du hast nur einen Pappkarton mit viel Gerümpel darin. Sonst nichts. Den Pappkarton machst du leer. Alles was darin ist, nimmst du heraus und wirfst es fort. Am Ende auch jedes Staubkorn und jedes Luftmolekül, so dass der Karton wirklich leer ist. Danach machst du noch die Pappe vom Karton ab und wirfst sie ebenfalls weg. Das, was vom ehemaligen Karton übrig geblieben ist, ist Nichts.

Das war nur ein einfaches Beispiel und auch nur als Bild zu verstehen, um sich das Nichts besser vorstellen zu können. In unseren Gedanken ist alles möglich.

Ein anderes Beispiel: Denke an eine Gerade. Ein Bild davon hast du mit einem spitzen weichen Bleistift als sehr dünne Linie auf ein Papier gemalt. Du kannst dir jetzt eine Gerade vorstellen, du siehst nicht mehr nur die Linie und schon gar nicht das Papier, dass nur ein Träger der Linie ist. In deinen Gedanken existiert nur die Linie, die das Bild der Geraden ist. Jetzt nimmst du ein Radiergummi und radierst die dünne Linie komplett aus, so dass nichts mehr zurückbleibt. Nicht einmal durch den Stift eingedrücktes Papier ist zu sehen. Das Papier hat in deinen Gedanken ohnehin nicht existiert. Und die Linie, die in deinen Gedanken eine Gerade darstellte, ist jetzt weg. Es bleibt "Nichts" übrig.

Und zum Schluss noch ein Zahlenbeispiel: Auf deinem Konto befinden sich 10 €. Es werden danach 10 € abgebucht. Jetzt ist nichts mehr drauf. "Nichts" bedeutet in diesem Fall, dass dir nichts an Geld mehr zur Verfügung steht.

Das alles klingt recht einfach und überhaupt nicht kompliziert. Und genauso verhält es sich mit dem Nichts. Das Nichts ist einfach. Man kann es sich in seinen Gedanken leicht vorstellen. Denn nur dort existiert es (soweit es die Wissenschaft nach heutigen Kenntnisstand nachgewiesen hat) wirklich.

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Vom Vertrag zurückzutreten, ist nicht so ohne weiteres möglich. Dazu bedürfte es das Einverständnis beider Vertragspartner. Und die MyHammer-Werkstatt scheint ja nicht so zu wollen wie du willst. Allerdings ist das Angebot der Werkstatt, dass du nur die Teile abholst und dass mit der Zahlung von 840 Euro die Angelegenheit erledigt ist, durch deine Annahme zum Vertragsbestandteil bzw. zu einer Änderung des Vertrages geworden. Das widerum ist dann auch für die Werkstatt bindend.

PS: Vielleicht solltest du deinen Schufa-Eintrag bei Gelegenheit mal löschen lassen, wenn er inzwischen überholt ist.

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Es ist ja schön, dass es hier soviele Antwortende gibt. Schade ist das Punktesystem auf diesem Portal, das jede Antwort mit Punkten belohnt, was wiederum viele dazu verführt, irgendwas zu antworten, um Punkte zu bekommen. Dabei bleibt dann leider der Inhalt auf der Strecke - Geschwafel wird gefördert. Bei den Antworten also: Quantität vor Qualität. Und damit ist keinem Fragesteller geholfen.

Die Seitenbetreiber sollten sich mal langsam Gedanken zu diesem Thema machen. Alt genug ist es schließlich ...

Aber zum eigentlichen Sachverhalt: Kaum jemand hat sich scheinbar das Anfangsposting des Fragestellers durchgelesen. Es handelt sich offensichtlich um einen Privatverkauf, also nicht gewerblich. Der angebliche Versand erfolgte als Päckchen, ergo unversichert.

Bei Privatverkäufen trägt das Versandrisiko der Empfänger. Wenn die Versenderin die Ware verschickt hat (was sie im übrigen nicht nachweisen muss, da unversichert), hat sie ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Ware nicht ankommt: Pech für den Empfänger. Eine strafbare Handlung liegt damit nicht vor. Wer trotzdem zur Polizei läuft und Anzeige erstattet, macht sich möglicherweise (und zwar äußerst wahrscheinlich) selber strafbar (wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB).

Natürlich gibt es Verkäufer, die es genau darauf anlegen - und die tatsächlich Betrüger sind. Die Vorgehensweise gegen solche Leute ist ziemlich kompliziert und wird von öffentlichen Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Behörden in aller Regel wenig unterstützt, weil zu aufwändig.

FAIR ist ein Verein, der diese Lücke schließt und sich genau um solche Fälle kümmert. Mit Erfolg übrigens, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Und zudem kostenlos für alle Mitglieder.

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Mit "höchstwahrscheinlich falsch" bei der Adresse kann man nicht sehr viel anfangen. Da musst du wohl erst mal nachforschen, was tatsächlich dahinter steckt.

"Handy versandt und seitdem nichts mehr gehört" kann auch andere Gründe haben, als einen Betrüger. Es gehen auch Sendungen verloren. Da man beim Handyversand nicht die Empfänger-Adresse ins Display schreibt, eine Briefmarke draufklebt und in den nächsten Mülleimer - äh, ich meinte natürlich Briefkasten wirft, sondern als (versichertes) Paket, kannst du die Sendung nachverfolgen und feststellen, ob Sie überhaupt zugestellt wurde.

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Du meinst vermutlich die zivilrechtliche Haftung? Die hat ja erstmal nichts mit einer strafrechtlich relevanten Tat zu tun (jedenfalls nur indirekt).

Wenn du also etwas gekauft hast und hast aus diesem Kaufvertrag heraus einen Anspruch gegen den Verkäufer, weil der den Kaufvertrag nicht, nicht vollständig oder nicht korrekt erfüllt hat, dann haftet zivilrechtlich der Verkäufer, egal ob er Strohmann war oder nicht. Mit dem Hintermann hast du keinen Vertrag abgeschlossen, der haftet erstmal also nicht.

Wenn du allerdings das Geld auf das Konto des Hintermannes überwiesen hast, ohne dass es dafür einen Rechtsgrund gab, besteht ein Rückforderungs- bzw. Herausgaberecht gegenüber dem Hintermann wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

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Sehr ärgerlich, wenn man an so ein schwarzes Schaf gerät. Eine strafbare Handlung liegt allerdings nicht vor. Anzeige zu erstatten bringt also nichts (damit handelt man sich allenfalls eine Gegenanzeige nach § 164 StGB ein).

Du hast geschrieben, dass du den Verkäufer per E-Mail und auch telefonisch zu kontaktieren versucht hast, leider vergeblich. Wie wäre es mit einem Schreiben per Post, in dem du ihn aufforderst, die Ware zurückzunehmen?

Der Verkäufer muss die Ware dann bei dir abholen oder abholen lassen. (Außer ihr einigt euch darauf, dass du die Ware erneut versendest, selbstverständlich nur gegen Vorauszahlung der Versandkosten und deiner eigenen Aufwendungen, wie z. B. dem Weg zur Post oder einem anderen Versanddienstleister.) Die Abholung hat allerdings den Vorteil, dass du dir dann gleich das bezahlte Geld bei Übergabe der Ware zurückgeben lassen kannst, sonst brauchst du die Ware nicht auszuhändigen.

Sollte sich der Verkäufer auf dein Schreiben nicht rühren, kannst du Klage beim zuständigen Gericht auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Ware erheben.

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Du kannst jederzeit jeden wegen einer Straftat anzeigen. Tust du das aber, ohne dass eine Straftat vorliegt (so wie hier), machst du dich selber strafbar (§ 164 StGB). Da hilft es dann auch nichts, wenn du persönlich gekränkt worden bist.

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Was Betrug ist, ist klar definiert. Was man unter Abzocke versteht, offenbar nicht so eindeutig. Zählt als Abzocke, wenn jemand für seine Leistung Geld verlangt? Dann sind fast alle Menschen Abzocker.

Im Augenblick ist mir noch nicht klar, wodurch hier (oder vom Betreiber melango) abgezockt wird. Allerdings habe ich mich da auch noch nicht näher informiert (weder über Abzocke noch über den Betreiber).

Betrug dürfte nicht vorliegen, da vor Vertragsschluss der Vertragspartner schriftlich auf die Kosten hingewiesen wird: "Marktplatz für Gewerbekunden. Mit der Anmeldung bestellen Sie verbindlich einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang Grundgebühr 249 Euro sowie die Aufnahmegebühr 199 Euro ohne das Recht auf Widerruf und Rückgabe." (So steht es neben der Anmeldung.)

Es gibt zwar ein Gesetzesvorhaben, dass kostenpflichtige Verträge im Internet erst dann als geschlossen gelten, wenn der Zahlungspflichtige seine Zahlungspflicht mit Klick auf einen Extra-Button gesondert bestätigt, aber ich weiss nicht, ob das Gesetz schon das Gesetzgebungsverfahren passiert hat und in Kraft ist und ich bin mir auch nicht sicher, ob das nicht nur für Verbraucher gilt und nicht, wie vorliegend, für gewerbliche Kunden.

Möglicherweise könnte hier eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums in Frage kommen, müsste man mal prüfen.

Was die mangelnde Geschäftsfähigkeit betrifft, ist das ein zweischneidiges Schwert. Da könnte dir die Gegenseite dann unterstellen, dass du versucht hast, bewusst zu täuschen, indem du dich als Gewerbetreibender auf dem Portal angemeldet hast, obwohl du keiner bist, um in den Genuss von Großhandels- und Einkaufspreisen zu gelangen, ohne als Verbraucher die teureren Verbraucherpreise zu zahlen. Das nennt man "Vorspiegelung falscher Tatsachen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen." Und das wiederum ist nach § 263 strafbar (selbst der Versuch). Tja, und strafmündig bist du ja wohl schon seit mindestens zwei Jahren ...

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Promotest du die Seite oder kriegst du Geld für deine Postings?

Es ist eine Zumutung für Leser und Nutzer, mit einer derartig unfertigen Seite ins Netz zu gehen. Mal abgesehen, dass man die bisherigen Teilnehmer dieser Seite an einer Hand abzählen kann (die eingestellten Aufträge ebenfalls), halte ich es für unverschämt, Pseudo-Dienstleister aufzuführen und sich nicht mal die Mühe zu machen, den lateinischen Fülltext zu löschen, der von Lieferanten solcher Webseiten üblicherweise benutzt wird, um den Aufbau der Seite gegenüber dem künftigen Seitenbetreiber zu verdeutlichen. (Stand vom 05.04.2012)

Ich bin kein Fan von MyHammer, weil da nach diesseitiger Erkenntnis Anbieter UND Abnehmer über den Tisch gezogen werden. Jedes andere Portal, dass nicht solche Strukturen aufweist, kann also nur besser sein. Aber um ein Portal zu betreiben, gehört auch eine gewisse Sorgfalt dazu - und die scheint hier wohl nicht vorzuliegen.

Das lässt leicht die Vermutung aufkommen, dass es dem Portalbetreiber nicht darum geht, Kunden gegenüber Service zu erbringen, sondern Kunden für die Eintragung auf diesem Portal zur Kasse zu bitten. Sowas gibt's bei MyHammer aber schon deutlich ausgeprägter und mit deutlich mehr Erfolg (jedenfalls für MyHammer, nicht für deren Geschäftspartner ...).

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Es spielt bei einem Shop doch keine Rolle, ob du Waren verkaufst oder Dienstleistungen. Der Ablauf ist der gleiche.

MyHammer verkauft übrigens keine Dienstleistungen, deshalb ist ein Vergleich nicht möglich und deshalb verwendet MyHammer kein Shop-System.

Du musst dir also überlegen: Willst du Dienstleistungen verkaufen oder willst du ein Portal wie MyHammer?

Im ersten Fall reicht ein Shop-System, im zweiten Fall brauchst du eine aufwändige Programmierung.

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MyHammer überprüft die Handwerker auf Herz und Nieren (Gewerbeanmeldung, Kammerzugehörigkeit, Personalausweis etc.), die Auftraggeber aber nicht die Bohne. Und deshalb tummeln sich bei MyHammer viele unseriöse Auftraggeber, die oft am normalen Markt keinen Handwerker kriegen, weil sie ihn einfach nicht bezahlen können oder wollen.

Über MyHammer erfolgt die Auftragsvergabe durch einfachen Klick des Auftraggebers, damit ist sofort ein Vertrag geschlossen, an den der Handwerker gebunden ist. Der Handwerker muss also seine Leistung erbringen, ohne dass der Handwerker vor Auftragsannahme prüfen kann, ob der Kunde liquide ist. Der Kunde zahlt oft aber nicht. (Aus eigener Erfahrung ist bekannt: über 90 % der nicht ortsansässigen Kunden zahlen nicht, als Handwerker läuft man seinem Geld hinterher und auf dem Klageweg ist meist auch nichts zu holen, weil der Kunde insolvent ist.)

Da ist doch klar, dass seriöse Handwerker zunehmend solche Internetplattform wie MyHammer meiden. Übrig bleiben unseriöse Firmen, die sich dort haben einschleichen können, und die ihrerseits versuchen, Kunden über den Tisch zu ziehen.

Nicht umsonst hat MyHammer von Spöttern den Namen "Fingerhakel-Plattform" verliehen bekommen: Jeder versucht jeden über den Tisch zu ziehen.

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