Danke an alle, die mir geantwortet haben!

Berufliche Mails frage ich in der Freizeit ohnehin nicht ab, aber es war gut, dass mir Eure Antworten auch gezeigt haben, dass ich nicht verpflichtet bin, an freien Tagen dienstlich zur Verfügung zu stehen (nein, ich bin nicht Arzt).

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DANKE für Eure hilfreichen Antworten - jetzt hab ich's kapiert! :-)

Wünsche Euch auch viel Spaß und Erfolg beim Bieten!

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Ruf doch bei der Hotline Deiner Arbeitsagentur an und schildere den Fall. Sie können dann - etwas Wohlwollen vorausgesetzt - unter Deiner Kundennummer einen Vermerk im PC machen, dass Deine Quittung definitiv dann und dann eintrifft und es ist somit schriftlich dokumentiert.

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Das Beste, was ich je hatte, ist die neue Serie "Long repair" von Nivea. Besteht aus Shampoo, Spülung, Kur etc.

Seit ich diese Produkte verwende, ist selbst mein widerspenstiges Haar traumhaft glänzend, geschmeidig, leicht kämmbar und top gepflegt.

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Bitte lass Deinen Sohn sicherheitshalber von einem Kinderpsychiater untersuchen. Die gibt es in jeder größeren Stadt und sie sind wirklich spezialisiert, auch wenn eine ADHS-Daignose in diesem frühen Alter noch nicht möglich ist.

Es gibt andere Veränderungen (z.B. Autismus), die sich u.U. ähnlich äußern können. Dies soll auf keinen Fall eine Diagnose sein, sondern nur der Hinweis, dass es wichtig ist, das Verhalten Deines Sohnes von einem Sepzialisten einordnen zu lassen. Wenn er nichts feststellen kann, bist Du dann umso beruhigter.

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Was führen denn der Chef und die Chefin Deiner Freundin als Grund für das Verbot an?

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Danke Euch allen!

Es hat geklappt, aber über noch einen anderen Weg: Extras -> Internetoptionen -> Programme -> Mail -> Outlook als Standard festlegen.

Dies nur als Ergänzung für all diejenigen, die künftig vielleicht auch dieses Problem haben.

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Probier's mal mit Waschbenzin oder dem domol - Fleckenstift von Rossmann. Damit habe ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.

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Wenn Du nur einen 400.- € Job hast, musst Du Dich m.E. arbeitslos melden, u.a. auch, um sozialversichert zu sein.

Du darfst aber während Du ALG I beziehst, Deinen Minijob weitermachen, jedoch wird dann alles, was Du über € 165.- / Monat verdienst, mit dem ALG I verrechnet, d.h. Du dürftest vom Minijob nur € 165.- zusätzlich zum ALG I für Dich behalten.

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Sofern Dein Arzt Dich weiter krank schreibt, kann Folgendes passieren:

  1. Die Krankenkasse zahlt problemlos weiter, solange die 72 Wochen Krankschreibung noch nicht rum sind.

  2. Der Medizinische Dienst der KK beurteilt Deinen Gesundheitszustand aufgrund der Aktenlage. Wenn er befindet, dass Du wieder arbeiten kannst, stellt sie die Krankengeldzahlung ein, auch wenn Dein Arzt Dich weiter krank schreibt, es sei denn, Du legst schriftlich Widerspruch ein.

  3. Du wirst zur persönlichen Vorstellung beim. Medizinischen Dienst eingeladen. Dessen Urteil entscheidet dann, ob Du weiter Krankengeld erhältst.

Alles Gute!

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Statt eines Lineals kannst Du auch eine Postkarte oder einen Briefumschlag als provisorisches Lineal verwenden. Meist lässt es sich damit leichter schreiben, weil es flacher liegt.

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