Du kannst dem Schreiben entnehmen, dass die Wohnung in den genannten Beträgen angemessen ist (drüber steht ja auch "Angemessenheitsbescheinigung"). Das ist kein offizieller Bescheid, dass du das Geld erhälst. Kontaktiere am Besten einfach nochmal kurz dein:e Sachbearbeiter:in und frage dort nach.

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Hallo :)

Das ist so gesehen richtig. Wenn dich der Ärztliche Dienst für unter 6 Monate arbeitsunfähig bescheinigt, bist du für die Agentur für Arbeit "nicht verfügbar", da du keine Arbeit mit dem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben kannst. Jedoch ist dies auch für das Jobcenter eine Voraussetzung? Ruf doch einfach Mal bei deinem zuständigen Jobcenter an. Die können dir dazu mit Sicherheit genaue Informationen geben, was du machen kannst oder solltest. Auch ist der Anruf wichtig, da die Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst manchmal sehr lange dauern kann. Wenn du dich erst nach der Entscheidung beim Jobcenter meldest, können diese eventuell auch gar nicht für die Vergangenheit zahlen.

Deshalb bitte gleich Mal dort anrufen und erkundigen.

Du fragst dich bestimmt, warum du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten würdest, wenn du länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist. Das liegt daran, dass die Agentur für Arbeit hierbei eine "Überbrückungsmöglichkeit" geschaffen hat. Du musst bei dieser Entscheidung auch einen Rentenantrag stellen. Und bis dieser bewilligt/abgelehnt wurde, erhältst du Arbeitslosengeld (diese Bestimmungen gehen nach § 145 SGB III).

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte. Wie gesagt sollte der erste Schritt meiner Meinung nach der Anruf beim zuständigen Jobcenter sein. Die sind dafür da, dir weiterzuhelfen und dir beratend zur Seite zu stehen. :)

Ich wünsche dir alles Gute!

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Weiter so! Ich hatte das gleiche Problem. Jeder Erfolg treibt einen dabei nach vorne! Ich hoffe es für dich, dass du es morgen auch wieder schaffst. Sei aber nicht enttäuscht/frustriert, wenn es nicht klappt. Du musst in kleinen Schritten voran gehen - dann kommst du auch ans Ziel :)

Ich wünsch dir ALLES Gute!!

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Hallo,

das ist völlig egal. Bei der Familienkasse wird in der Regel sowieso alles erst einmal an Scanzentren weitergeleitet und erscheint dann digital beim zuständigen Mitarbeiter. Also alles richtig gemacht.

Viele Grüße

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Das ist völlig egal. Wichtig ist, dass ihr es direkt und vor dem Einzug mit dem Jobcenter absprecht. Gerade zur Corona-Zeit wird oft auch eine erhöhte Miete gezahlt. Es kann sein, dass dann irgendwann nur noch ein niedrigerer Betrag bewilligt wird und der Rest vom Regelbedarf selbst dazugelegt werden muss. Das kann das Jobcenter jedoch selbst entscheiden.

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Hey :)

Ja klar kann noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Du musst halt in den letzten 30 Monaten vor deiner Antragstellung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben (also kein Minijob oder so). Aber wie ich das lese, hast du das erfüllt. Die Unterbrechung in den letzten 6 Monaten macht da nichts.

Natürlich musst du dich aber dann, sobald du dich bei der Agentur für Arbeit meldest, auch bemühen, eine Arbeit zu bekommen. Das ist auch eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ich würde mich jedoch einfach Mal bei der Agentur für Arbeit melden. Die können dir dann genau sagen, was du machen kannst. Nur, weil du Mal Infos einholst, musst du auch keinen Antrag stellen. Die Agentur für Arbeit sollte dir da beratend zur Seite stehen.

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Wichtig ist, dass du dich umgehend bei der Agentur für Arbeit meldest. Das geht aufgrund der aktuellen Lage alles telefonisch (kleiner Tipp: es gibt aufgrund der Pandemie aktuell Rufnummern der direkten Agenturen. Dort kommst du wesentlich schneller durch, als unter der 0800er Nummer - zumindest in meiner Erfahrung). Die Telefonnummer findest du auf der Website der Agentur für Arbeit, nachdem du deine Postleitzahl eingegeben hast.

Wichtig ist die Meldung deshalb, weil du gesetzlich dazu verpflichtet bist, dich binnen 3 Tagen nach Kenntnisnahme der Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Diese möchte die Zeit bis zur Beendigung dann direkt nutzen, um am besten gleich eine Anschlussbeschäftigung zu finden. Falls du aber noch beschäftigt bist und nicht freigestellt, ist das aber erstmal noch nachrangig. Wichtig ist es nur, dass du dich gemeldet hast, da sonst eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung (Dauer 1 Woche) eintreten kann, für die du kein Geld erhältst.

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du auf jeden Fall. Du hast zwar keinen Neuanspruch erworben, da du seit dem letzten Arbeitslosengeld-Bezug noch nicht mindestens 12 Monate gearbeitet hast, jedoch wird der Anspruch aus November wieder herangenommen. Der wird „weitergezahlt“, da du 4 Jahre auf diesen Anspruch zurückgreifen kannst, bis er eben aufgebraucht ist. Die Anspruchsdauer steht auf deinem Bescheid aus November. So viele Tage kannst du Arbeitslosengeld insgesamt erhalten.

Sprich: Du hast im November 2020 einen Neuanspruch erworben, da du in den letzten 30 Monaten zuvor mindestens 12 Monate gearbeitet hast. Diesen Anspruch aus 2020 kannst du so lange wieder geltend machen, bis du wieder mindestens 12 Monate gearbeitet hast (dann würde wieder ein Neuanspruch entstehen, der neu berechnet wird) oder 4 Jahre nach der Entstehung vergangen sind (also bis November 2024).

Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Falls noch weitere Fragen auftauchen, einfach kommentieren 😊

Viele Grüße und alles Gute!

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Ich hatte das gleiche, wenn ich zu viel Wasser getrunken hatte (ja, das ist möglich). Vielleicht liegt es bei dir ja auch daran.
Ansonsten einfach einmal bei deinem Hausarzt vorbeischauen und nachfragen. Dann macht man sich schnell nur noch halb so viel Sorgen :)

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Vielleicht seid ihr mit der gleichen Apple ID am iPhone eingeloggt? Anders kann ich es mir auch nicht erklären.

Zu erkennen ist das unter Einstellungen - ganz oben auf den Namen klicken.

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Es kommt auch auf die Größe der Wohnung an. Einfach mal direkt beim zuständigen Jobcenter nachfragen. Vielleicht gibt es auch Sonderregelungen aufgrund der Pandemie.

Ansonsten auch Infos über Wohngeld sammeln. Auf wohngeld.org ist dazu alles sehr genau erklärt.

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Hallo!

Mir fällt in diesem Fall nur das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein. Eventuell unter dem Thema „Arbeitsmarktpolitik“ oder eher „Arbeitsrecht“.

Zu den Telefonnummern gelangst du auf der Website des BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Buergertelefon/buergertelefon.html

Vielleicht wissen die Mitarbeiter, wie man in einer solche Situation am besten umgeht oder an wen man sich wenden kann.

Mit der Agentur für Arbeit hast du ja bereits Kontakt aufgenommen, wenn ich das richtig heraus lese.

Ich wünsche dir auf jeden Fall das allerbeste und hoffe, dass für dich bald wieder eine schönere Zeit kommt!

Ganz viele Grüße

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Hallo!

Das ist schwierig zu sagen, da aus deiner Frage nicht ersichtlich ist, ob du bereits beim Jobcenter gemeldet warst, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass es so ist. Es spielen jedoch auch noch sehr viele andere Aspekte hinein, die hier im Forum nicht geklärt werden können.

Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter die Miete, wenn die Wohnung „angemessen“ ist, sprich eine passende Größe für die darin wohnenden Personenanzahl hat. Da die fristlose Kündigung die Wohnung und nicht den Arbeitsplatz betrifft, kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einem Umzug nicht mehr zahlen wird. Setze dich aber unbedingt gleich am Montag mit dem Jobcenter in Verbindung und schildere diesen den Vorfall. Eine zu späte Mitteilung könnte eventuell negative Folgen haben.

Es ist natürlich fraglich, ob das Jobcenter die dritte Person in der Wohnung für die Vergangenheit berücksichtigen wird. Schließlich müsste die Miete in den vergangenen Monaten ja dann auch durch 3 Personen geteilt werden und nicht durch 2 Personen. Das Jobcenter hat somit also zu viel Miete in den letzten Monaten bezahlt.

Melde dich jedoch einfach direkt beim Jobcenter, die dir dann auch eine verbindliche Aussage geben können.

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Hallo!
Es spielen viele verschiedene Aspekte hinein, ob du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, oder nicht. Grundsätzlich wird immer der gesamte Haushalt betrachtet (sog. Bedarfsgemeinschaft).
Aspekte könnten sein: das Einkommen von dir und deinem Freund (darunter zählt auch das Kindergeld und der Minijob), das vorhandene Vermögen und die Miete.

Auch kann es eine Rolle spielen, warum du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst, da du noch unter 25 Jahre alt bist.

Am besten ist es, wenn du direkt bei deinem zuständigen Jobcenter anrufst und dich dort erkunden. Die Mitarbeiter führen vorab eine grobe Rechnung durch, ob ein Anspruch gegeben sein könnte. Erst dann musst du den aufwendigen Antrag ausfüllen.

Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.

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