Du kannst dem Schreiben entnehmen, dass die Wohnung in den genannten Beträgen angemessen ist (drüber steht ja auch "Angemessenheitsbescheinigung"). Das ist kein offizieller Bescheid, dass du das Geld erhälst. Kontaktiere am Besten einfach nochmal kurz dein:e Sachbearbeiter:in und frage dort nach.

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Hallo :)

Das ist so gesehen richtig. Wenn dich der Ärztliche Dienst für unter 6 Monate arbeitsunfähig bescheinigt, bist du für die Agentur für Arbeit "nicht verfügbar", da du keine Arbeit mit dem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben kannst. Jedoch ist dies auch für das Jobcenter eine Voraussetzung? Ruf doch einfach Mal bei deinem zuständigen Jobcenter an. Die können dir dazu mit Sicherheit genaue Informationen geben, was du machen kannst oder solltest. Auch ist der Anruf wichtig, da die Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst manchmal sehr lange dauern kann. Wenn du dich erst nach der Entscheidung beim Jobcenter meldest, können diese eventuell auch gar nicht für die Vergangenheit zahlen.

Deshalb bitte gleich Mal dort anrufen und erkundigen.

Du fragst dich bestimmt, warum du Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten würdest, wenn du länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist. Das liegt daran, dass die Agentur für Arbeit hierbei eine "Überbrückungsmöglichkeit" geschaffen hat. Du musst bei dieser Entscheidung auch einen Rentenantrag stellen. Und bis dieser bewilligt/abgelehnt wurde, erhältst du Arbeitslosengeld (diese Bestimmungen gehen nach § 145 SGB III).

Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte. Wie gesagt sollte der erste Schritt meiner Meinung nach der Anruf beim zuständigen Jobcenter sein. Die sind dafür da, dir weiterzuhelfen und dir beratend zur Seite zu stehen. :)

Ich wünsche dir alles Gute!

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Das ist völlig egal. Wichtig ist, dass ihr es direkt und vor dem Einzug mit dem Jobcenter absprecht. Gerade zur Corona-Zeit wird oft auch eine erhöhte Miete gezahlt. Es kann sein, dass dann irgendwann nur noch ein niedrigerer Betrag bewilligt wird und der Rest vom Regelbedarf selbst dazugelegt werden muss. Das kann das Jobcenter jedoch selbst entscheiden.

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Vielleicht seid ihr mit der gleichen Apple ID am iPhone eingeloggt? Anders kann ich es mir auch nicht erklären.

Zu erkennen ist das unter Einstellungen - ganz oben auf den Namen klicken.

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Hallo!

Das ist schwierig zu sagen, da aus deiner Frage nicht ersichtlich ist, ob du bereits beim Jobcenter gemeldet warst, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass es so ist. Es spielen jedoch auch noch sehr viele andere Aspekte hinein, die hier im Forum nicht geklärt werden können.

Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter die Miete, wenn die Wohnung „angemessen“ ist, sprich eine passende Größe für die darin wohnenden Personenanzahl hat. Da die fristlose Kündigung die Wohnung und nicht den Arbeitsplatz betrifft, kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einem Umzug nicht mehr zahlen wird. Setze dich aber unbedingt gleich am Montag mit dem Jobcenter in Verbindung und schildere diesen den Vorfall. Eine zu späte Mitteilung könnte eventuell negative Folgen haben.

Es ist natürlich fraglich, ob das Jobcenter die dritte Person in der Wohnung für die Vergangenheit berücksichtigen wird. Schließlich müsste die Miete in den vergangenen Monaten ja dann auch durch 3 Personen geteilt werden und nicht durch 2 Personen. Das Jobcenter hat somit also zu viel Miete in den letzten Monaten bezahlt.

Melde dich jedoch einfach direkt beim Jobcenter, die dir dann auch eine verbindliche Aussage geben können.

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