Also... die große Ahnung habe ich jetzt nicht, versuche aber mal mein Uni- Wissen zu sammeln ;-)
Ablauf:
Gespräch mit dem Jugendamt (JA), wo Sie Infos zum Verfahren und zum Antrag erhalten
Sollten Sie sich nach dem Erstgespräch noch für eine Pflegschaft entscheiden, finden weitere Gespräche mit dem JA statt. Das JA prüft dann Folgendes: -Intaktes Familienleben -ausreichend Wohnraum -gesicherte Verhältnisse -es muss dem JA ein Führungszeugnis vorgelegt werden -"Persönliche Eignung" (pers. Eigenschaften und Fähigkeiten) -Lebenseinstellung -Erziehungsstil -körperl. u. seelische Gesundheit
Zu dem Antrag gehören meistens
- Führungszeugnis -ärztl. Attest -Fragebogen -Lebensbericht (Infos über eigene Kindheit, Lebenssituation u. Motivation) -Einkommensnachweise
Rechtsgrundlage für eine Pflegschaft sind §§27, 33, 44 SGB VIII
Hoffe, das hilft weiter ;-)