Hab kein TikTok, deshalb weiß ich leider nicht, wie man den Kommentar melden kann.

Zu der Aussage:

Du hast vollkommen Recht, die Aussage fällt unter §86 StGB.

§ 86a StGB stellt verschiedene Formen des Verwendens und Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder Vereinigungen unter Strafe. Die Organisationen, die verboten sind, sind in §86 aufgeführt. Dazu zählen:

Ehemalige nationalsozialistische Organisationen (§ 86 Abs. 1 Nr. 4)

Kennzeichen des §86a sind u.a. Parolen/Grußformeln. Hierbei handels es sich um eine verbotene Parole.

Eine Verbreitung im strafrechtlichen Sinne liegt dann vor, wenn man einen Inhalt einem größeren, für sich selbst nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis zugänglich macht.

-> hier der Fall, da mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen wurde

Somit auf jeden Fall ein Verstoß nach §86a StGB, den man melden sollte

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Ausbilder müssen für ihre Auszubildenden da sein, sie im praktischen Ausbildungsalltag persönlich anleiten. Deine Frage ist, ob ein Meister in Teilzeit eingestellt werden kann, um einen Lehrling auszubilden...

Nein, in Vollzeit muss man nicht arbeiten.

Der Ausbilder muss den Auszubildenden nicht während der gesamten Arbeitszeit pausenlos beobachten. Wichtig ist hingegen, dass Ausbildungseinheiten gezielt durchgeführt werden, die Auszubildenden unterwiesen werden, Übungsphasen ermöglicht werden, Erfolgskontrollen durchgeführt werden und der Ausbilder/Meister für den Auszubildenden erreichbar sein muss, wenn er Fragen oder Probleme hat. (zusammengefasst, vgl. §14 Berufsbildungsgesetz)

Können diese Punkte gewährleistet werden und kommt der Ausbilder seinen Pflichten als Ausbilder regelmäßig und in angemessenem Umfang nach, kann er auch in Teilzeit die Funktion als Ausbilder übernehmen. Die Zeit, die er nicht direkt mit den Auszubildenden verbringt, kann der Auszubildende nutzen, um Gelerntes anzuwenden, zu üben und zu vertiefen. Außerdem kann er auch von anderen Mitarbeitenden des Unternehmens lernen, die in dieser Zeit mit Ausbildungsaufgaben betraut werden.

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Das Studio könnte einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung aus dem zwischen den Parteien (dir und dem Studio) bestehenden Dienstvertrag nach § 611 Abs. 1 BGB haben.

Du bist zu dem vereinbarten Terminen nicht erschienen. Zwar sieht § 615 BGB grundsätzlich eine Zahlungspflicht bei grundlosem Versäumen eines Termins durch den Kunden der Praxis vor. Dieser ist vorliegend jedoch bereits nicht einschlägig.

Du hast den Vertrag hier nämlich teilweise gemäß § 626 Abs. 1 BGB gekündigt, da du erkrankt warst (-> Corona, positiver Test). Diese Vorschrift ermöglicht jedem Vertragsteil, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden (dir) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Dir war aufgrund deiner Krankheit nicht zumutbar, an dem Vertrag im Hinblick auf den betreffenden Termin festzuhalten. Auch eine Interessenabwägung führt zu keinem anderen Ergebnis. Die Krankheit eines Kunden fällt grundsätzlich in das Unternehmerrisiko des Klägers als Dienstverpflichtetem. Es wäre unbillig und ist auch allgemein unüblich, dem Kunden dieses Risiko aufzuerlegen, insbesondere, weil das Studio im Rahmen seiner unternehmerischen Möglichkeiten die Termine gegebenenfalls kurzfristig neu vergeben oder in dieser Zeit andere Arbeiten, die anstehen, ausführen kann.

Durch die Kündigung entfällt somit die Verpflichtung zur Entrichtung der Vergütung für dieTermine!

ZU DEN AGB's:

Nichts anderes ergibt sich aufgrund des durch das Studio bestimmten Mindestabsagefrist von 24 Stunden (Regelfall in den AGB's bei Dienstleistern, hier müsste ich mehr zu den AGB's wissen)

Diese Bestimmung, die der Kläger formularvertraglich verwendet, stellt eine AGB dar und ist an den §§ 305 ff. BGB zu messen.

Vorliegend benachteiligt die Klausel die Kunden des Studios unangemessen i.S.d. § 307 Abs. 1 BGB, sofern eine starre Frist von 24 Stunden bestimmt wird, ohne nach dem Grund für die Absage des Termins zu differenzieren. Gerade bei Krankheiten kann jedoch häufig eine Absage erst wenige Stunden vor dem Termin erfolgen. Die Bestimmung verlagert damit in unbilliger Weise das Risiko einer kurz vor dem Termin auftretenden Krankheit auf den Kunden und höhlt damit das Kündigungsrecht nach § 626 Abs. 1 BGB faktisch in den meisten Fällen aus. (Ich gehe hier von den AGB's mit einer starren Frist von 24h aus)

Dem Studio könnte ein Anspruch auf Beträge aus einer gesonderten Vereinbarung der AGB's zustehen. Es wird häufig in den betreffenden AGB bestimmt, dass den Kunden eine Zahlungspflicht bei Versäumen eines Termins trifft, sodass diese Vereinbarung eine eigene Anspruchsgrundlage bildet. Hierzu kann ich mir leider kein Urteil bilden, da ich genauere Informationen bräuchte...

Kurz noch Schadensersatz: Dafür müsste das Studio einen Schaden nachweisen, das es im Vertrauen auf das Zustandekommen des Termins erlitten hätte.

Viele Grüße

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Was macht eine Transfrau, zu einer Frau?

Mir ist hier in einigen Kommentaren und Frage sowie Antworten, aber auch in anderen Fällen, aufgefallen, dass man meint, dass Transfrauen auch Frauen sind.

Manche sagen dann nein, die anderen dann ja, und dann streiten sie.

Eine Seite, meint dann, dass nicht alle Frauen das etwas haben, also ist dass wiederum auch nicht bei Transfrauen nötig, damit sie, Frauen sind.

Und so weiter.

Die Leute wissen halt nicht wirklich, was nun genau eine Frau ausmacht.

Und da stelle ich mir nun die Frage, was genau es ist, was nun eine Transfrauen, zu einer Frau macht?

Damit meine ich aber alle, welche sich als Frauen geben und nicht nur die, welche eine Geschlechtsdysphorie haben.

Ein Fall wäre https://de.wikipedia.org/wiki/Tessa_Ganserer, welcher nach dem was auf Wiki sich finden lässt, keine Operationen einging, sondern nur, die Kleidung von Frauen trägt und Schminke und so weiter.

Auch die Dragqueens, fällen in diese Kategorie, wo man meint, dass es sich um Frauen handelt, aber die, haben auch keine entsprechenden Operationen durchlaufen.

Ich habe auch schon gehört, dass man meint, dass alle, welche sich als Frau identifizieren, eine Frau sind.

Aber da sagt auch keiner, was eigentlich unter dem Begriff Frau gemeint ist, sondern nur, eine Frau ist jeder, welcher sich als Frau identifiziert und wenn man Fragt, was er genau unter Frau meint, haben die keine Antwort darauf.

Dann stelle ich mir die Frage, ob jeder Mann, eine Frau sein kann und wenn, dann stelle ich mir die Frage, was es nun ist, was einen Mann, zu einer Frau macht?

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Du kannst dich ja mittlerweile als alles identifizieren. BIOLOGISCH gibt es nur Mann und Frau. Als Mann oder Frau geboren, kannst du wie von Zauberhand kein anderes Geschlecht werden .

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Bei einer öffentlichen Party brauchst du eine Genehmigung, ich kann jetzt leider keine Fragen spezifisch beantworten, da deine "Frage" etwas ungenau ist😅

Wenn du eine Genehmigung beantragst, braucht es grds mal die Zustimmung deiner Kommune und die Genehmigung des Ordnungsamtes

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Scharfe Schwerter fallen in Deutschland unter das Waffengesetz. Allerdings sind Blankwaffen (im Gegensatz zu Feuerwaffen) erlaubnisfrei, das heisst der Erwerb und Besitz ist für volljährige Personen ohne Waffenschein erlaubt.

Das Führen (zugriffsbereites Tragen) eines Schwerts in der Öffentlichkeit ist aber nach WaffG§42a (1) verboten.

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Bei der Überschrift (Amazon) steht doch auch, dass das Messer noch dazu ein Flaschenöffner ist, da solltest du keine Probleme bekommen.

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Wenn ein Unfall passiert, immer immer immer die Kontaktdaten der Person fordern.

Für die Situation bist du jetzt leider selbst schuld, einziges was du machen kannst ist Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu stellen...

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Afd ist rechts, somit konservativ

CDU eher konservativ

CSU konservativ

Die Grünen sind links

Die linke wie der Name schon sagt

FDP eher links

NPD rechtsextrem, weiß nicht ob man die als konservativ bezeichnen kann

SPD links

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-weniger (Abgeordnete)

-konsequenter (im Hinblick auf Umsetzung der Verhältniswahl)

-gleich (Stimmen sollen gleich viel Wert sein nach der Reform)

maßgeblich (Es wird zukünftig auch weiterhin nur zwei Stimmen geben. Die bisherige Zweitstimme wird „Hauptstimme“ und die Erststimme „Wahlkreisstimme“ heißen. Die Hauptstimme allein wird für die Verteilung der 598 Sitze des Bundestages maßgeblich sein. )

Beim anderen kann ich dir leider nicht helfen :(

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Wenn putin zu so einer Maßnahme zurückgreift, muss der Westen wohl in irgendeiner angemessener Weise reagieren

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