Ich kann dir zwei Dinge empfehlen: such das Gespräch, entweder mit einem Pastor, oder mit einem bekennenden Christen. Und - was ich für noch wichtiger halte - fang einfach mal an, in der Bibel zu lesen. Wenn du keine bekommst, kannst du auch auf die Internetseite http://www.bibleserver.com gehen.
Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels. So ist die Formulierung in Par. 8 Abs. 3 SGB VII. Der Par. 8 ist die Definition, was ein Arbeitsunfall ist.
Du bekommst also die Brille ersetzt, wenn das Ereignis, bei dem die Brille beschädigt wurde, als Arbeitsunfall anerkannt wird. Ob dies der Fall ist und in welchem Rahmen eine Kostenübernahme erfolgt, erfährst du direkt bei der zuständigen BG.
Mutig, mutig! Oder ist es eher Dummheit? Jedenfalls riskierte du Knast wegen Entziehung Minderjähriger oder sogar Entführung. Und zwar Knast im Ausland. Und Auslieferungshaft kann sich lange hinziehen. Ist es das Risiko wert?
Es ist ein guter Anfang. Ich möchte dir aber Mut machen, nicht nur ein vor formuliertes Gebet zu sprechen. Fang an, in der Bibel zu lesen. Dort stellt sich dir Gott vor in seiner Liebe und Heiligkeit. Und dort erfährst du, warum Jesus in die Welt bekommen ist und am Kreuz für und gestorben ist.
Und ich denke, wenn du erst mal angefangen hast, zu beten und in Gottes Wort zu lesen, dass du dann auch irgendwann anfängst, ohne Vorlagen mit Gott zu reden.
Lass dich doch einfach in der Apotheke beraten. Die können dir deine Fragen am Besten beantworten.
Was die Abwesenheit deiner Eltern damit zu tun hat, dass du etwas rezeptfrei in der Apotheke kaufen willst, hab ich nicht verstanden. Ich denke, dass du mit 15 alt genug bist, um allein zu deinem Hausarzt gehen zu können. Der kann dich sicher auch beraten.
Das wird in den allermeisten Fallen durchgecheckt. Wenn du aber mit zwei unterschiedlichen Fluggesellschaften fliegst, erfolgt das nicht automatisch. Frag einfach beim einchecken nach.
Das waren zwei unterschiedliche Frauen. Es gibt im Neuen Testament eine ganze Reihe von Frauen mit dem Namen Maria. Allein als Jesus gekreuzigt wurde, waren 3 Maria anwesend.
Und dass Maria Magdalena ein Verhältnis mit Jesus gehabt haben soll, ist eine dieser unhaltbaren Legenden, die im Laufe der Zeit erfunden wurden.
Dass diese Legende nicht stimmen kann, ergibt sich schon daraus, dass Jesus nur deshalb stellvertretend für und sterben konnte, weil er sündlos war. Wenn er eine außereheliche sexuelle Beziehung gehabt hätte, wäre er nach Gottes Maßstab nicht sündlos. Sein Vater hätte dieses Opfer also nicht anerkannt. Er wäre gescheitert und mit Sicherheit nicht auferstanden.
Nur weil er ohne Sünde war, konnte er stellvertretend für dich und mich am Kreuz sterben. Wer ihn um Vergebung seiner/ihrer Sünde bittet, dem wird die vergeben, 1. Brief des Johannes Kapitel 1 Vers 9.
Eine Unfallrente der BG wird nach einer abstrakten Schadensbemessung errechnet und nicht nach einer konkreten. Das bedeutet, dass die Rente nach der MDE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) auf Grundlage der z. B. körperlichen Beeinträchtigung als Folge des Unfalls abstrakt berechnet wird und nicht nach dem konkreten Einkommensverlust. Er könnte sogar voll arbeiten und trotzdem Rente beziehen. Voraussetzung für den Rentenbezug ist z. B. auch nicht, dass die bisherige Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt wird.
Zu Voraussetzungen und Höhe einer Unfallrente der BG siehe Par. 56 SGB VII.
Einkommen wird nur auf Verletztengeld ("Krankengeld" der BG) angerechnet, Par. 52 SGB VII.
Hi, ich hab mir mal die Satzung der BGHW angesehen. Du als Unternehmer kannst dich auf Antrag freiwillig versichern.
Eine Beitragspflicht tritt nur dann ein, wenn in dem Unternehmen Versicherte Personen tätig sind. In deinem Fall tritt eine Beitragspflicht ein, wenn du einen solchen Antrag auf freiwillige Versicherung stellst oder Arbeitnehmer beschäftigst - oder beides. Oder auch, wenn für dich Personen wie Arbeitnehmer tätig werden.
Solange das alles nicht der Fall ist, entsteht für dein Unternehmen auch keine Beitragspflicht.
Wenn du noch weitere Fragen hast, rate ich dir, einfach mal dort anzurufen. Eine Tel.-Nr. findest du sicher auf der Internetseite der BGHW.
Was für eine Vollmacht?
Da musst du jetzt leider durch und aufs Schwimmen so lange verzichten. Ich habe mich auch entschieden, keine Tampons zu verwenden. Aber damit hatte ich mich auch dafür entschieden, im Urlaub u. U. aufs Schwimmen zu verzichten. Vor jedem Urlaub hoffen und bangen, dass ich verschont werde. Mit Binden schwimmen gehen, ist sinnlos. Und für dich auch aus hygienischen Gründen nicht ganz ungefährlich. Ich wünsch dir Geduld und trotzdem einen schönen Urlaub.
Es werden laut Par. 43 Abs. 2 SGB VII Reisekosten für den Versicherten (das bist du) und für eine werben des Gesundheitsschädigend erforderliche Begleitperson übernommen. Wenn du nach dem Krankenhausaufenthalt also laut ärztlichem Attest wegen der Unfallfolgen nicht alleine reisen kannst, würde für diese Fahrt deine Frau Reisekosten bekommen. Sonst nix.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen hast du Anspruch auf Schmerzensgeld gegen deinen Arbeitgeber nach % 253 BGB (immaterieller Personenschaden). Durch die gesetzliche Unfallversicherung findet eine Ablösung der Unternehmerhaftung statt.
In % 104 SGB VII steht: Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind ... nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verursacht hat, nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg (das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit) herbeigeführt haben.
Statt Schmerzensgeld gibt es von der BG Verletztengeld und ggf. Verletztenrente.
Du solltest auf alle Fällt zu einem D-Arzt und den Unfall auch melden. Es könnte nur schwierig werden, festzustellen, ob die Beschwerden in dem schon vorher gezielten Finger von dem Unfall oder von der Vorschädigung stammen. Ansonsten sehr ich kein Problem.
Durch die Einführung der gesetzlichen Unfallversicherung fand die Ablösung der Unternehmerhaftung statt. Damit sollte genau das umgangen werden, was Loki geschrieben hat, nämliich dass du gefeuert wirst, wenn du versucht, Ansprüche geltend zu machen oder jahrelang zu prozessieren, wie das die Asbest erkrankten Feuerwehrleute vom Worldtradecenter tun müssen. Statt Schmerzensgeld gibt es dann bei schweren Erkrankungen mit Langzeitfolgen und Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Verletztenrente. Wichtig ist vor Allem erstmal, dass du der BF den Unfall meldest. Vermutlich wird es nicht einfach, nachzuweisen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung Folge des kaputten Kassenbandes ist und das kaputte Band nicht eine Gelegenheitsursache. Wenn der Arbeitsunfall aber anerkannt ist und der AG hat grob fahrlässig gehandelt, wird er durch die BG u U in Regress genommen.
Hallo, wenn ihr schon vorwegnehmt, was Gott für die Ehe verschaffen hat, dann sollten ihr nicht noch einen Mord oben drauf setzen. Jeder Mensch hat das Recht, zu leben, auch wenn das von unserem Strafgesetzbuch anders gesehen wird.
Ich bitte euch, zu dem zu stehen und es nicht wie der König David zu machen der erst eine schöne Frau begehrte (Bathseba) und als sie schwanger wurde, ihren Mann ermordete (Uria).
Wie ein Mensch bereits in der 12. Schwangerschaftswoche aussieht, sieht man auf folgendem Bild http://2.bp.blogspot.com/-3OvQsuz3p3s/UC7qlqaqNWI/AAAAAAAABNc/fe-mu-YCAWA/s1600/180_Baby_Doll_4f6ba9d7e0ead.jpg
Hallo, es ist auf alle Fälle die BG zuständig, die es auch zum Zeitpunkt des Unfalls war. Dass du nicht mehr in dem Unternehmen tätig bist, hat damit nichts zu tun. Wende dich an die BG, der der Unfall gemeldet wurde. Ich kann nur empfehlen, einfach mal anzurufen. Und dann musst du die erforderlichen Unterlagen dort hin schicken. Aber was die brauchen, werden sie dir sicher mitteilen.
Hallo, für jedes Unternehmen ist irgend eine BG zuständig. Welche, hängt davon ab, was du machst.
Die zweite Frage ist, ob du dann auch Beiträge zu dieser BG zahlen musst. Das hängt davon ab, ob du selbst versichert bist oder Versicherte in seinem Betrieb tätig sind, z. B. Arbeitnehmer, auch Minijobber. Ob du selbst versichert bist, hängt ab von der Satzung der zuständigen BG. Die findest du auf den Internetseiten der BGen. Jede gewebliche BG hat in ihrer Satzung festgelegt, welche Unternehmer laut Satzung Unfall versichert sind.
Wenn du hier schreibst, was du machst, könnte ich dir vermutlich auch die zuständige BG nennen.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung findet eine Ablösung der Unternehmerhaftung statt. Das hat den großen Vorteil, dass du nicht den Beweis antreten musst, dass jemand fahrlässig gehandelt hat. Du bekommst Leistungen von der BG.
Arbeitstage sind immer die Tage von Montag bis Freitag und Werktage von Montag bis Samstag. Das ist die offizielle Definition.