zunächst einmal bekommst du ja das Kindergeld für dein kind. Zahlt der kindesvater keinen unterhalt, zahlt das jugendamt unterhaltsvorschuss. das jugendamt überprüft dann seine leistungsfähigkeit und holt sich von ihm gegebenfalls das geld zurück.auch wegen der tagesmutter solltest du dich beim jugendamt erkundigen- dort erhältst du genaue auskunft, ob du unterstützung erhältst. wegen der krankenversicherung glaube ich, ist nicht so wichtig, wo das kind geboren ist- sondern wo es lebt- genau kann dir das sicher auch das jugendamt beantworten. lg drachenfliege

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aus meiner erfahrung hat jede beziehung - und freundschaften sind ja auch eine form der beziehung- ihre zeit. oft überstehen freundschaften jahrzehnte- oft aber zerleben sich vor allem freundschaften die in kindertagen geschlossen werden, im laufe des erwachsenseins. jeder mensch entwickelt sich weiter, seine lebensansichten, seine lebenseinstellungen verändern sich. auch toleranzen verändern sich durch individuell gemachte erfahrungen. dann kommt es eben auch vor, daß der beste freund, die beste freundin einem fremd wird, weil eben der lebensweg so vollkommen verschieden verläuft. manchmal ist das das ende einer freundschaft- aber die erfahrungen und die erlebnisse, die man miteinander hatte, die bleiben. im laufe seiner entwicklung lernt man ja auch immer weider neue menschen kennen, lebenssituationen verändern sich- und damit eben auch die möglichkeiten, eine freundschaft zu pflegen - das ist aber auch gut so- denn im kindesalter hat man eben andere träume und prioritäten, wie sie sich im laufe des lebens entwickeln. wichtig ist, glaube ich, die eigene persönlichkeitsentwicklung zuzulassen- und sich nicht abhängig von einer besten freundin oder so zu machen. manche freundschaften zerbrechen daran- andere werden dadurch noch enger und stärker- das ist das leben... lg drachenfliege

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jeder bürger darf ein sog. pfändungsschutzkonto haben, d.h. ein girokonto wird in ein solches umgewandelt. da es ja auch leute gibt, die mehrere konten haben, ist festgelegt, daß nur ein konto in ein pfändungsfreikonto umgewandelt werden. deshalb wird die einrichtung eines pfändungsfreikontos der schufa gemeldet, damit nicht mehrere solcher konten für eine person eingerichtet werden können. gehe zu deiner bank und beantrage die umwandlung deines girokontos in ein pfändungsfreikonto. ein freund von mir hat es genauso gemacht, sein konto ist jetzt vor pfändungen geschützt, solange seine einnahmen nicht über den freibetrag hinausgehen. lg drachenfliege

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du solltest auf jeden fall zu einem neurologen gehen- es gibt krankheiten mit diesen symptomen- ich will sie hier aber nicht nennen, um dich nicht zu beunruhigen. schieb es nicht auf die lange bank, damit du auch die notwendige medizinische hilfe bekommst. allerdings mußt du dich drauf einstellen, das es einige zeit dauern kann, bis eine eindeutige diagnose feststeht. ich wünsch dir alles gute lg drachenfliege

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du hast etwas wunderbares getan- du hast einem hund, den scheinbar niemand haben wollte, deine liebe geschenkt.dieser hund hat durch dich liebe erfahren - er hat sie dir auch zurück gegeben. auch wenn er nur kurz noch ein"richtiges" zu hause hatte, er wurde geliebt - erst durch dich- dann durch die menschen, die ihn zu sich geholt haben. das darf dir trost sein. dieser hund war schon alt- ein so großer hund hat eine niedrigere lebenserwartung, als kleine hunde- so sagt man jedenfalls - behalte ihn lieb in deiner erinnerung - behalte deine liebe zu den tieren- und du darfst sie auch- ohne schlechtes gewissen einem neuen schützling schenken. viele meiner vorredner haben kritisiert- was leider nur zu wahr ist- ältere tiere haben es schwerer, wieder ein zu hause hause zu finden. ich hab selbst zwei hunde-12 und fast 11 jahre.grund genug für mich, auch mal diesbezüglich darüber nachzudenken, was danach sein sein wird, wenn ich meine fellnasen nicht mehr habe. nun- ein hund wird dann mit sicherheit meine liebe bekommen- das ist der hund meines sohnes- der jetzt auch schon 7 jahre ist, damit ihn mein sohn nicht abgeben muß, wenn er mal arbeitet. wenn all diese tiere einmal nicht mehr sein werden- und ich es gesundheitlich noch hin bekomme, dann weiß ich schon heute, werde ich mir ein oder zwei ältere hunde aus dem tierheim holen. ob groß oder klein, das weiß ich heute noch nicht, nur, daß es in dem fall tiere sein sollen, die schon lange kein richtiges zu hause mehr hatten oder schon älter sind- oder beides. tröste dich mit der tatsache, du hast diesem hund ein wenig glück geschenkt, du hast ihm geholfen, das noch erleben zu dürfen - das ist das beste, was du für diesen hund tun konntest. ich wünsche dir alles gute lg drachenfliege

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ganz sicher spüren hunde, wie es ihrem menschen geht. und sie versuchen zu trösten- also, meine beiden tun das. ich bin oft traurig- mal mehr mal weniger- aber besonders, wenn es mir mal richtig schlecht geht, sind sie einfach da. und was das wichtigste- sie meinen es, wie sie zeigen - den ein hund kennt kein sich verstellen.... lg drachenfliege

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deine tochter fängt mit 12 jahren an, ihre eigenen interessen zu vertreten - sie darf mit 12 jahren auch selbst entscheiden, ob sie zu ihrem vater möchte oder nicht. du kannst als mutter sie nicht zwingen, solltest aber versuchen, sie daran zu erinnern, daß ihr vater auch sehnsucht nach seinem kind hat. aber vielleicht versuchst du im gespräch mit deiner tochter erst mal herauszufinden, ob die geburtstagsfeiern ihrer freunde am wochenende nicht nur eine von ihr willkommene ausrede sind - soll es ja auch manchmal geben. ansonsten- die idee, eine art familienmediator einzuschalten, ist sicher nicht schlecht- denn kinder in dem alter fangen nun mal an, eigene wege zu gehen- und wenn das verhältnis des kindes zu seinem vater bisher in ordnung war, muß ihm das auch klar werden. dabei ist es dann doch häufig so, daß väter vor allem bei töchtern sehr eifersüchtig reagieren, wenn das töchterlein nicht mehr nur ihren vater im kopf hat. ich wünsche euch eine tragbare lösung, damit keiner sich ausgegrenzt oder in seinem recht beschnitten fühlt. lg drachenfliege

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es ist nicht so einfach, zu sagen, körperliche oder seelische gewalt ist schlimmer - eine körperliche mißhandlung -vor allem im elternhaus- beinhaltet jedoch immer auch seelische mißhandlung - denn das vertrauen zu einem menschen wird immer zerstört. Ein kind ist auf seine eltern angewiesen, es braucht die rückmeldung, das lob und die kritik der eltern. Wenn ein kind geschlagen wird, gedemütigt wird usw. usf. erlebt es das als ablehnung, als "nicht wertvoll" als schmerz und als mißtrauen - und das in einer zeit, wo sich sein selbstbild, sein selbstwertgefühl und sein selbstbewußtsein entwickelt. körperliche verletzungen sind ja oft sichtbar, sie werden behandelt und heilen - mit mehr oder weniger narbenbildung - vergessen werden sie nie. aber seelische verletzungen sind nicht sichtbar, werden oft gar nicht wahrgenommen - und wirken deshalb länger und stärker. sicher können sie mit hilfe von entsprechenden spezialisten auch behandelt werden - aber sie sind viel schwerer zu behandeln, viel schwerer zu erfassen - und heilen nie komplett. von daher- um auf deine frage zurückzukommen - könnte man sagen, seelische verletzungen sind schwerwiegender und nachhaltiger.... jegliche gewalterfahrung- ob körperlich und/oder seelisch wirkt sich aus- bei dem einen ist es aggressives verhalten gegen andere, bei dem anderen aggressives verhalten gegen sich selbst- selbstzerstörung, selbstverletzung, sucht.... aber auch depressionen, unterwürfigkeit und so vieles....

lg drachenfliege

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Am besten, Dein Schatz nimmt sich einen Anwalt für familienrecht - der kann genau sagen, was er zu zahlen hat und was nicht - er wird auch alle belegbaren Umstände mit einbeziehen - und dein Schatz ist auf der sicheren Seite Natürlich wird er weiter für sein Kind bezahlen müssen, aber ob und wieviel Ehegattenunterhalt er bezahlen muß, das läßt sich ganz pauschal nicht sagen. Ein Fachanwalt kann Euch da jedoch genau aufklären. lg Drachenfliege

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Vielleicht, weil sie ein Wahnsinnsselbstbewußtsein ausstrahlen oder man sich ihnen irgendwie unterlegen fühlt - geht mir jedenfalls häufig so lg Drachenfliege

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wenns nichts neuzeitliches sein muß, empfehle ich "Bingo, Bongo" oder " der gezähmte Widerspenstige" mit Adriano Celentano; oder aus der näheren Vergangenheit "Warum die Mauer wirklich fiel" (genauer Titel davon fällt mir gerade nicht ein, aber die zweite Hälfte des Titels heißt so)

lg Drachenfliege

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Mir mußte mit 28 die Gebärmutter entfernt werden. Ich habe keine oder nur wenige körperliche Einschränkungen erlebt, nachdem nach der OP alles verheilt war. Eine Zeitlang nach der OP solltest du dich natürlich noch etwas schonen, nicht schwer heben usw. Wie lange dieser Prozess dauert, hängt natürlich vom Heilungs- und Genesungsprozess ab und vom allgemeinen Befinden. Ich wünsch dir alles Gute Drachenfliege

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Bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zahlt der Unterhaltspflichtige den festgelegten Unterhalt. Ab 18.Geburtstag errechnet sich der Unterhaltsanspruch aus dem Einkommen beider Eltern. Von diesem wird das Einkommen des Kindes (Lehrlingsgeld, usw.)abgezogen und der Übergebliebene Betrag muß dann von beiden Eltern anteilig entsprechend ihres Anteiles am gesamteinkommen beglichen werden. Allerdings- hat der Unterhaltspflichtige Elternteil noch Minderjährige Kinder, wird der Unterhaltsanspruch dieser an erster Stelle berechnet und dieser Anspruch ist zu sichern. Erst dann wird der Bedarf des Volljährigen Kindes berücksichtigt.So kann es passieren, daß der Elternteil zwar dem Grunde nach noch Unterhaltspflichtig ist, aber nicht mehr Leistungsfähig.Der Unterhalt minderjähriger Kinder wird höher bewertet, als der Unterhalt volljähriger Kinder. Hat ein Unterhaltspflichtiger mehrere minderjährige Kinder, so Wird der Anteil der zu Zahlenden Unterhaltsleistungen auf alle Minderjährigen Kinder verteilt und nur wenn von diesen jedes seinen vollen Unterhaltssatz erhält und dann noch Einkommen über dem Selbstbehaltsatz liegt, erhält das Volljährige Kind entsprechend Unterhalt. Erreicht eines der Kinder die Volljährigkeit, wird der tatsächlich geleistete Unterhalt für das einzelne minderjährige Kind höher, das Volljährige kind erhält aber denn och auch bei bestehendem Unterhaltsanspruch nichts, solange bei den minderjährigen Kindern die Höhe des regelsatzes nicht erreicht ist. So jedenfalls wurde mir die Berechnung des Volljährigenunterhaltes erklärt, als meine Kinder 18 wurden. Richtig ist nach dieser Erklärung , daß Volljahrige Kinder bis zur Wirtschaftlichen Selbstständigkeit Barunterhaltsanspruch gegen beide Eltern haben. lg Drachenfliege

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Bei diesem Gutachten wird zuallererst der Gesichtspunkt des Kindeswohles beachtet. Wenn der Vater , bei dem das Kind lebt, den Umgang mit der Mutter verwehrt oder erschwert, steht das in jedem Fall dem Kindeswohl entgegen - sofern die Mutter sich im Umgang mit dem Kind nichts zuschulden kommen lassen hat. Ein zweieinhalbjähriges Kind wird mit Sicherheit nicht wie ein Erwachsener befragt werden. Von erfahrenen Gutachtern wird in Spielsituationen herausgefunden - so sollte es zumindest sein- ob das Kind Kontakt zu beiden Eltern haben will, ob es in den "Tiefen der Kindheit" gegraben wird, hängt wohl auch davon ab, ob die Gutachter dies für notwendig einschätzen. Verhaltensweisen des Kindes Hinweise auf irgendwelche Probleme im Umgang mit einem oder beiden Elternteilen gibt, die dann eventuell mit den Eltern geklärt werden müssen. Auf jeden Fall hat das Kind ein Recht auf den Kontakt zu beiden Elternteilen - ebenso wie beide Eltern ein recht auf den Umgang mit dem Kind haben. Das Gutachten wird sicher auch beurteilen, ob und in welcher Form die Eltern Hilfestellung benötigen, um im Interesse des Kindes gemeinsam die Erziehungsaufgabe zu erfüllen. Die Hilfestellung kann z.B. eine Beratung sein, die zwischen den Eltern vermittelt, wenn , wie du beschrieben hast, die Eltern schwer zerstritten sind. Es wird beurteilt werden, ob die Eltern jeder für sich, die Entwicklung in jeglicher Hinsicht des Kindes in irgeneiner Form beeinträchtigt oder nicht und ob der Elternteil in der Lage ist, die Situation zu erfassen.In der Kindheit der Eltern graben, glaube ich eher nicht - wenn sich keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit dafür ergeben. Am besten, Die Mutti nimmt sich einen Anwalt für Familienrecht - der berät und unterstützt sie in allen Fragen. lg Drachenfliege

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Versuche doch mal, bei den entsprechenden Zeitungen nachzufragen, ob Du entsprechende Artikel aus den Archiven einsehen kannst. Die meisten Verlage haben meines Wissens nach auch ihre "alten" Artikel digitalisiert und aufbewahrt. Vielleicht findest du auch in Bibliotheken - zumindest in großen- entsprechendes Material. Ortschronisten haben auch manchmal solches Material zur Verfügung. Ich drück dir die Daumen, dass du fündig wirst (ist immer spannend, in der geschichte zu stöbern)

lg drachenfliege

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Es ist so, daß das Kind ein Recht hat, umgang mit seinem Vater zu haben und umgekehrt der Vater ein Umgangsrecht mit seinem Kind. Das ist sogar gesesetzlich festgeschrieben. Wenn er jetzt mit Hilfe des Jugendamtes mehr Umgang mit dem Kind möchte, besprich mit dem zuständigen Mitarbeitern Deine Bedenken und biete an, erst einmal einen begleiteten Umgang mit dem Kind in einem neutralen Umfeld oder auf dem Jugendamt durchzuführen - d.h. er ist zunächst nicht mit dem Kind allein, er ist quasi unter Aufsicht des Jugendamtes. Wenn der Kleine nach einem Besuch bei seinem Vater aggressiv nach Hause kommt, von nicht kindgerechten TV-Sendungen erzählt und "böse Mama " zu dir sagt, wäre es vielleicht Hilfreich, wenn du mit dem Zwerg einen erfahrenen Kinderpsychologen aufsuchst, der dann gegebenfalls auch begutachtet, ob der Umgang mit dem Vater für das Kind förderlich ist oder nicht. Der Gesetzgeber sagt nämlich auch, daß kein Elternteil den anderen Elternteil bei dem Kind schlecht machen und das Kind aufhetzen darf. Vielleicht kannst du mit dem Jugendamt vereinbaren, daß du den häufigeren Umgang davon abhängig machen willst, was der Kinderpsychologe befindet. Sichere dir auch die Unterstützung vom Jugendamt zu, dem Vater deines Sohnes klarzumachen, daß der Umgang mit ihm dem Wohl des Kindes dienen soll und das Aufhetzen des Kindes und die nichtkindgerechten TV-Sendungen keineswegs dem Kindeswohl dienen und ihm bei der Gefährdung des Kindeswohl Einschränkungen bis hin zum Umgangsverbot drohen. Hast du eigentlich das alleinige Sorgerecht?

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Ich möchte für eure sc hnellen Antworten danken. Ihr habt mir alle sehr geholfen. Meine Freundin bleibt im Frauenhaus, auch wenn sie sich dort nicht so sehr wohlfühlt, aber sie bleibt dort, bis sie eine geignete Unterkunft gefunden hat. noch mal danke

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Ich gleube, daß man diese beiden Berufe so pauschal nicht wirklich vergleichen kann. und einer über dem anderen stehen- so kann das schon mal gleich gar nicht sehen. Auch die Einsatzgebiete dieser beiden Berufsgruppen unterscheiden sich. Der Erzieher hat seine Aufgaben im pädagogischen und sozialen Bereich, er kann normalerweise nicht in Sondereinrichtungen eingesetzt werden. Der Heilerziehungspfleger hat - wie der Name schon sagt, zusätzlich zu den Kenntnissen des Erziehers auch medizinische /therapeutische Kenntnisse, die er auch im Behinderten- oder Verhaltensgestörten Bereichen anwenden kann und muß

lg Drachenfliege

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Geduld, Toleranz - aber auch Konsequenz und Sicherheit in dem,was man tut. Wichtig ist meiner Meinund nach auch Empathie - also, die Fähigkeit, sich in den anderen hineinversetzen zu können, und natürlich muß man selbst auch sozial stabil genug sein- und private Probleme, gleich welcher Art aus der Arbeit so weit wie möglich heraushalten. Und immer freundlich sein - und trotzdem bei Bedarf auch streng...

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Ich finde es furchtbar, wenn eine Familie als asi bezeichnet wird, nur weil viele Kinder vorhanden sind - wobei es oft genug vorkommt, daß schon bei 3 Kindern von vielen Kindern gesprochen wird. Ich persönlich kenne Familien mit vielen Kindern, wo beide Eltern arbeiten sind, wo alle Kinder einen vernünftigen Schul- und Berufsabschluß haben - einige davon sogar Abitur und Studium - und ich kenne Familien mir nur einem oder zwei Kindern, die sich nicht um die Kinder kümmern. Außerdem - wenn die "Reichen" die sich Kinder "leisten" könnten nur eins oder keins bekommen - wer zahlt denn für deren Renten - doch auch die Kinder von den Asi-Familien....Dann regen sich die Kinderlosen auch nicht auf, wenn sie ihre Rente einstreichen..... Das nur als ein Beispiel. Richtig ist allerdings, daß Kind(er) häufig eine Armutsgarantie bedeuten - oft vor allem für Frauen, die dann noch das Pech haben, von ihrem Partner im Stich gelassen zu werden... und da reicht manchmal schon ein Kind aus. Wenn eine solche Frau dann doch noch mal einen Partner findet, wünscht der sich oft auch noch ein eigenes Kind - oder einer oder beide Partner kommen selbst aus einer Kinderreichen Familie, weshalb sie auch viele Kinder haben wollen.

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