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Das Ticket gilt als Abo und wird in der App nur aktualisiert, da die Auftragsnummern an den Vertrag gebunden ist, der sich ja nicht verändert hat. Den Gültigkeitszeitraum des Ticket kann man in der App auch einsehen. Eventuell etwas versteckt.

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Meint ihr ich hatte schuld?

Nachdem ich mit meiner Tochter und dem Kinderwagen im Bus dem erbrechenden familienvater von fünf Kindern ausgesetzt war, deren Baby gerade noch auffangen konnte, welches aus dem Kinderwagen flog, gingen wir genervt zur U-Bahn. Dort angekommen kam die U-Bahn auch gleich und alle Leute waren ausgestiegen und es waren schon bis auf mir alle eingestiegen, die Bahn fährt alle 15 Minuten. Links von der Tür stand ein Kinderwagen also konnte man nur rechts rein und plötzlich sprang da die ältere Frau auf mit ihrem einkaufstrolley. Die schrie mich an"ich muss ja auch noch raus lassen Sie mich durch" Türen fingen an zu piepen, die Lichter wurden rot und ich sagte zu ihr "ich werde nicht riskieren dass mein Kind eingequetscht wird, das mit dem Aussteigen hätten sie sich früher überlegen sollen sorry" dann bin ich noch rein gehüpft und die Frau meinte trotzdem noch aussteigen zu müssen obwohl die Türen alarm gaben. Tja Ende vom Lied war, ihr Trolley hing in der Tür fest die sich geschlossen hatte und sie schrie um ihr Leben und die anderen Leute halfen ihr. Sie schrien natürlich auch dass ich schuld daran war weil ich nicht warten konnte, eine Sekunde hatte ich ein schlechtes Gewissen aber dann dachte ich wäre sie einfach früher aufgestanden und hätte nicht verpennt, dann wäre das nicht passiert oder was meint ihr? Mein Kind war übrigens schon todmüde und ich wusste ganz genau wenn ich nichts schnellstmöglich zu Hause bin dann wird sie mir den ganzen Abend noch wach bleiben, wegen der Übermüdung die 15 Minuten hätten also alles ausgemacht. Ich denke nicht dass sie so im zeitdruck war.

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Sobald das Türschließsignal ertönt, ist ein Ausstieg untersagt. So steht es auch in jeden gängigen Beförderungsbedingungen. Beispielweise die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg:

(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt:

[...]

2. die Türen eigenmächtig zu öffnen oder den automatischen Schließvorgang der Türen durch Offenhalten zu verzögern bzw. zu verhindern,

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Im Prinzip ist das das selbe Papier wie Kassenbons. Nur ist es dicker und hat meist weitere Fälschungssicherungen. Das Papier ist so glatt, weil die Beschichtung im Drucker punktuell erhitzt wird. Dadurch wird sie schwarz und es werden so Texte erzeugt. Wenn du ein Feuerzeug nimmst und es unter das Ticket hältst, wirst du sehen, dass es oben schwarz wird und die Unterseite unverändert bleibt.

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Logik des Busunternehmens: kann mir das jemand erklären?

Hallo Zusammen!

Ich bin selten sprachlos, aber ein Busunternehmen aus der Vordereifel hat es doch geschafft! Das kam so:

Mein Sohn benötigt für ein Schulprojekt Freitags sein Einrad in der Schule. Er wolte es im Schulbus transportieren, doch der Busfahrer wollte es nicht mitnehmen und mein Sohn musste es zurücklassen. Es sei morgens kein Platz im Bus. Mein Sohn ist schmal und wenn er das Einrad vor sich abstellt, nimmt das immer noch weniger Raum ein als so mancher Mitschüler ohne Gepäck. ;-) Ich habe beim Busunternehmen angerufen und nachgefragt und die verwiesen mich auf die Beförderungsbestimmungen. Dort steht: "Falträder gelten als Gepäckstück und werden in zusammengefaltetem Zustand ohne zeitliche Beschränkung unentgeltlich befördert." Ich kopierte diesen Ausschnitt und schickte ihn in einer Mail an das Busunternehmen mit der Bitte, die Mitnahme des Einrades doch zu erlauben, denn ein Faltrad nimmt zusammengeklappt immer noch mehr Raum ein als das Einrad. Ich bekam keine Antwort. Einige Tage später rief ich wieder an und fragte nach. Da hieß es, das Einrad würde nur als Gepäckstück gelten, wenn es eingepackt sei und dann würde man es auch befördern. Ich fragte nach, warum für ein eingepacktes und dadurch deutlich umfangreicheres Einrad Platz sei, für ein nicht eingepacktes aber nicht. Darauf sagte man, das uneingepackte könne ja umfallen und jemanden verletzen. Klar, aber das gilt für ein Faltrad auch (und es ist keine Rede davon, dass das verpackt sein müsste). Als ich darauf hinwies, wurde aufgelegt.

Kann mir bitte mal jemand hier diese "Logik" erklären? Ich bin offenbar zu doof.

Vielen Dank im Voraus!

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Oh oh. Das sind alles erschreckende Halbwahrheiten. Es ist so: Ein Gegenstand, der kein Fahrrad ist, wird als Gepäck behandelt. In der Regel darf ein Handgepäck mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.

Da kein genauer Ort angeben ist, habe ich den Verkehrsverbund Mayen-Koblenz als Beispiel genommen. In den Tarif- und Beförderungsbedingungen (https://www.vrminfo.de/fileadmin/user_upload/VRM_Befoerderungsbedingungen_Broschuere_2020_neu.pdf) steht auf Seite 49 unter Punkt 11:

11. Beförderung von Sachen

a) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht.

Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. 

Für die Zulassung von Fahrrädern zur Mitnahme gelten daneben besondere Bedingungen, die in den Tarifbestimmungen aufgeführt sind.

[...]

d) Der Fahrgast hat mitgeführte Sachen so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Für Schäden an der Sache und sonstige Folgen durch unsachgemäße Unterbringung haftet der Fahrgast.

e) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle diese im Fahrzeug unterzubringen sind.

Also: der Fahrer darf durchaus die Mitnahme eines Einrades verweigern. Die Sinnhaftigkeit ist da ein anderes Thema, aber wenn der Fahrer dies verweigert, dann muss man das unter allen Umständen leider akzeptieren.

PS: Ich stelle hier auch Fragen und niemand der Fragen stellt erhofft sich Vermutungen, Mutmaßungen und inhaltslose Nachrichten. Bitte beachtet das in Zukunft :)

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Ich möchte mir einen Bus mieten und damit auf die Autobahn fahren. Meine Frage ist direkt auf die Autobahn gerichtet, ob ich privat mit einem Bus ohne Gurte und ausschließlich sitzenden Fahrgästen auf die Autobahn fahren darf.

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Um das mal klarzustellen. Ich habe alle Scheine und Erlaubnisse und so weiter, darüber möchte ich ja nichts wissen. Ich möchte nur wissen ob ich mit Fahrgästen privat, mit einem Bus ohne Sicherheitsgurte auf der Autobahn fahren darf.

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Früher hatte jeder Busfahrer ein Modul, was er in den Drucker stecken musste, damit er funktioniert. Darauf wurden dann sämtliche Zahlungsvorgänge gespeichert. Wenn das Modul dann eine bestimmte Zahlungssumme erreicht hat ~10000€ dann muss dieses ausgewertet werden. Dies nimmt Zeit in Anspruch. Heute ist das genauso, ist aber elektronisch geregelt. Den Punkt mit dem Sicherheitsgründen bekräftige ich außerdem ebenfalls. 

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Das funktioniert bei jedem bordinformationssystem nahezu identisch. Die Daten werden tatsächlich über Funk und Mobilnetze übertragen. Da die Geschwindigkeit dabei jedoch sehr langsam ist, können nur kleine Datenmengen mal so zwischendurch (über Nacht!) übertragen werden. Wenn es sich um eine große Datenmenge handelt, wird der Bordcomputer eben schnell mal abgenommen und per Kabel verbunden oder die Werkstatt übernimmt das am Bus. 

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Das ist LinguaTech. Stimme Markus, wenn ich mich nicht irre.

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Der Busfahrer sagt da aufgrundnder Eigensicherung nichts zu. Was soll er denn machen. Ich glaube nicht das 15 Leute die besoffen und halb am pennen im Bus sitzen, so erfreut darüber wären, wenn da der Fahrer einem noch reinquatscht. An seiner Stelle hätte ich bei Fahrtantritt gesagt, dass sies halt machen sollen, wenns alle machen und bitte die Kippen nicht im Bus verteilen.Aber die Aufmerksamkeit bei dieser Gruppe lässt dann ja -verständlicher Weise- zu wünschen übrig.

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Und Nachsitzen darf man nur wenn man den Unterricht versäumt. Wenn du zum Beispiel Mist baust und raus fliegst, dann kann es sein das du Nachsitzen musst. Das ist erlaubt, weil dann der Unterrichtsinhalt nachgeholt wird. Aber Nachsitzen zu müssen weil man vergessen hat irgendeinen Zettel abzugeben, das ist nicht okay

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Wenn du einen Beleg hast, das du das Ticket bestellt hast, dann kannst du am besten zum Kundencenter gehen und dir eine vorläufige Fahrerlaubnis erteilen lassen. Am Besten fragst du auch ganz nett nach ob man dir helfen könne.

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Natürlich musst du zahlen, wenn deine Daten aufgenommen wurden, erst recht. Weil dann wissen die Zuständigen ja dass du ein EBE zahlen musst.

Wenn du nur den Zettel bekommen hast, gibt es ja keine Möglichkeit dich zu kontaktieren. Die Prüfnummer ist dafür da, zu überprüfen ob die Daten korrekt sind und dieser Schein wirklich auf dich zutrifft.

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