Hallo Claudia,

als Altenpflegerin bekommst Du eine Vergütung durch die Einrichtung. Du benötigst also einen Vertrag mit einer Einrichtung und mit einer Schule. In welcher Stadt wohnst Du? Jedes Bundesland hat andere Voraussetzungen für diese Ausbildung. BAB steht Dir für eine zweite Ausbildung leider nicht zu. Dein Kind bleibt im Leistungsbezug.

Beste Grüße

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Hallo,

Deine Ausbildung und die Jobs reichen nicht aus, um elternunabhängiges Bafög zu erhalten. Deine Eltern können einen Brief an das Bafög Amt schreiben, dass sie für Dich nicht mehr zuständig sind, da Du eine abgeschlossene Ausbildung hast. Manchmal hilft es...

Viel Erfolg!

Beste Grüße

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Hallo, 

so lange Du keine dreijährige Ausbildung mit Bafög abgeschlossen hast, kannst Du bis zum 30. Lebensjahr Bafög bekommen. 

Die Elternunabhängigkeit hat nichts mit einer eigenen Wohnung zu tun. Es geht darum, was Du davor gemacht hast. Auch Dein Alter ist nicht ausschlaggebend. Beim Bafög sind die Eltern bis zum 30 Lebensjahr zuständig, wenn Du nicht die Voraussetzungen für "elternunabhängiges Bafög" erfüllst. 

Viele Grüße

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Hallo, 

Schüler-Bafög muss definitiv nur zurückgezahlt werden, wenn Du selbstverschuldet die Ausbildung abbrichst oder abbrechen musst. Ansonsten ist es "geschenktes Geld". 

Viel Erfolg mit Deiner Ausbildung und alles Gute. 

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Bafög und wahrscheinlich auch Kindergeld eingestellt was tun?

Ich bekomme bafög, Kindergeld und vollwaisenrente. Ich habe heute gesehen, dass mein bafög nicht gekommen ist und dann ist mir aufgefallen, dass die Bewilligung mit August endet. Ich habe nichts bekommen und habe auch keinen neuen Antrag gestellt. Nun ist mein Kindergeld auch nicht da und auch hier habe ich nichts bekommen und nichts beantragt. Ich habe jetzt nicht nachgesehen wie da der Bewilligungszeitraum ist. Ich hätte wahrscheinlich zu Beginn der Sommerferien eine Schulbescheinigung an beide Stellen schicken müssen. Von der Rentenversicherung habe ich eine Aufforderung erhalten und dort auch direkt eine hingeschickt. Geht das, dass die das so einfach einstellen? Und wenn ja, kann ich das dann neu beantragen und bekomme dann mein Geld auch für diesen Monat. Wie lange dauert das? Kann es damit zusammenhängen, dass ich seit neuem einen Bildungskredit bei der KfW bekomme {300 Euro im Monat} mir wurde gesagt, dass das kein Problem darstellt. Zusätzlich habe ich noch einen Brief von der GEZ, dass hier meine Befreiung abgelaufen ist. Denen kann ich ja jetzt nichts nachweisen. Da müsste ich ja diesen Monat schon bezahlen. Wie handel ich denn da jetzt. Ich lebe von dem Geld und weiß gar nicht was ich jetzt machen soll. Ich bin seit neuem in Betreuung, weil ich Schwierigkeiten habe all die Dinge hinzukriegen. Hat das Auswirkungen auf diesen Sachverhalt. Ich bin total in Panik. Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Ich wohne übrigens in Berlin Berlin und bin 20 Jahre alt.

Danke euch.

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Hallo, 

Bafög muss jährlich neu beantragt werden. Dafür sendet Dir das Bafög Amt im April/Mai eine Aufforderung. 

Leider hast Du den Termin verpasst. Du musst schnell einen Folge-Antrag ausfüllen und abgeben!! 

Das Geld bekommst Du diesmal nicht rückwirkend. Es tut mir sehr leid. 

Alles Gute

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Hallo, unbedingt! 

Deine Eltern erhalten damit für jedes Kind einen Freibetrag beim Bafög. So hast Du mehr Chancen auf Bafög. 

Alter, Name etc. reichen im Antrag aus. Schau Dir einfach den Text im Formblatt 3, Zeile 12 an. Wichtig sind davon die ersten Zeilen. 

Alles Gute...

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Hallo, 

Du kannst maximal 504 Euro Bafög bekommen. Dazu kommt Dein Kindergeld. Des Weiteren ist ein Mini-Job bis max. 450 Euro möglich. Damit könntest Du Dich je nach Ort ganz gut finanzieren. 

Ich weiß allerdings nicht, wie viel Bafög Du momentan erhältst. 

Sonnige Grüße 

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Hallo, 

wie alt bist Du? Du kannst unter 25 ausziehen, wenn es wichtige Gründe gibt. Ansonsten erhältst Du kein BAB. 

Dein Nettoeinkommen ist vermutlich zu hoch. Damit übersteigst Du Freibeträge und Grundsicherung. 

Bekommst Du Dein Kindergeld ? 

 Damit könntest Du ohne BAB alles bezahlen. 

Die Bestimmungen zum BAB haben die "Antworter/innen" vor mir bereits erklärt. 

Sonnige Grüße

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Hallo, 

für die Kinderpfleger/in bekommst Du Bafög, wenn die Schule eine Bafög Berechtigung hat und Deine Eltern nicht zu viel verdienen. 

Wenn Du bei Deiner Mutter wohnst, hast Du einen Anspruch von 231,- Euro pro Monat. Mit eigener Wohnung sind es 504,- Euro pro Monat. 

Du kannst einen Antrag stellen und beim zuständigen Amt bei der Abgabe sehr schnell erfahren, ob und wie viel Du erhalten kannst. 

Gerne beantworte ich Dir weitere Fragen. 

Sonnige Grüße 

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Hallo, 

Du hast Anspruch auf 231 Euro Bafög. Es wird allerdings Deinen Eltern als Einkommen angerechnet. 

Du hast einen Freibetrag von 100 Euro. 

Viel Erfolg mit Deiner Ausbildung!

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Hallo, 

doch natürlich geht das. Du benötigst dafür das Formblatt 8. Dort trägst Du Namen und Geburtsdatum von Deinem Vater ein. Den Rest erledigt das Bafög-Amt. Es dauert nur etwas länger. 

Alles Gute für Dich..

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Hallo, das ist alles korrekt.. 

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Hallo, Du hast viele Sachen vermischt und viele unterschiedliche Fragen.

Ich versuche mal Deine Fragen zu sortieren: 

1. Dein Bafög wird der BG angerechnet. Du bekommst zwar Bafög, aber Deinen Eltern wird dieses Bafög bis auf 100 Euro Freibetrag abgezogen. 

2. Ist Deine Tätigkeit als Werkstudent freiwillig oder ein Pflichtpraktikum? 

3. Wenn es freiwillig ist, kannst Du 450 Euro dazu verdienen, ohne Dein Bafög zu verlieren. Ist es ein Pflichtpraktikum wird es beim Bafög angerechnet und Du erhältst weniger Bafög. 

4. Das JobCenter wird aber auch diese Summe bis auf 100 Euro wieder bei Deinen Eltern abziehen. 

Gerne kannst Du mich bei Rückfragen kontaktieren. 

Sorry, dass ich Dir keine erfreulichere Nachricht schreiben kann. 

Alles Gute und liebe Grüße

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Inwiefern wird eine Abfindung aufgrund von Arbeitsplatzverlust auf Bafög für meinen Sohn angerechnet?

Mein Sohn hat im letzten Jahr Bafög bekommen. Zugrundegelegt werden sollte das Jahr 2014. Daraufhin habe ich einen Aktualisierungsantrag gestellt. Das heisst ja, dass Bafög unter Vorbehalt gezahlt wird aufgrund meiner voraussichtlichen Einnahmen für 2016. Nach langer Krankheit habe ich dann aber Ende letzten Jahres gekündigt und eine Abfindung bekommen. Ich habe also fast ausschließlich Krankengeld und diese Abfindung im Jahr 2016 erhalten. Nun stellt mein Sohn für das kommende Semester erneut einen Bafögantrag und ich muss mein Gehalt angeben. Allerdings für das vorletzte Jahr, also 2015. Nun muss ich ja aber eigentlich doch diese Abfindung im Jahr 2016 als Änderung meines Einkommens angeben richtig? Können ihm jetzt Nachteile entstehen, weil ich es nicht gleich Ende letzten Jahres gemeldet habe? Und inwiefern wird diese Abfindung auf Bafög angerechnet? Muss er ggf. Bafög aufgrund meiner Abfindung zurück zahlen? Das könnten wir uns nämlich nicht leisten.... Seit Januar dieses Jahres erhalte ich nur noch ALG I. Sollte ich jetzt vielleicht 2015 und die Abfindung 2016 sowie erneut einen Aktualisierungsantrag wegen des ALG1-Bezuges ab 01.01.17 einreichen oder einfach nur die geforderten Angaben für 2015? Schreiben die mich irgendwann an wegen des Lohnsteuerbescheides für 2016, weil Bafög für dieses Jahr unter Vorbehalt gezahlt wurde?

Ich bitte um Hilfe, wie wir das jetzt am besten und ohne Nachteile machen können.

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Hallo, 

bitte füllen Sie einfach das Formblatt 7 vom Bafög aus. Damit dokumentieren Sie Ihr derzeitiges Einkommen. 

Darauf kommt es an. Ihr Einkommen hat sich in den letzten zwei Jahren verringert. Machen Sie sich keine Sorgen!

 Ihr Sohn muss nichts zurückbezahlen. Für Rückfragen, können Sie sich gerne melden. 

Alles Gute und einen schönen Abend.

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Hallo, Du wohnst schon bei Deinem Opa. 

Damit wohnst Du also nicht bei Deinen leiblichen Eltern. Du bekommst dann das große Bafög (504,- Euro), wenn Deine LEIBLICHEN Eltern nicht zu viel verdienen. 

Das Einkommen Deines Großvaters zählt nicht - außer er hat Dich adoptiert. 

Welche Ausbildung mit Bafög möchtest Du machen? 

Viel Erfolg und liebe Grüße!

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Hallo, sinnvoller ist eine Ausbildung als Grafikdesigner/in oder Mediengestalter/in Digital und Print. Damit kannst Du mehr anfangen. 

Sonnige Grüße 

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Hallo, Du hast für 17 sehr konkrete Pläne. Ich finde das toll. 

Ich habe schon junge Menschen mit Asperger in Ausbildung vermittelt. Der gesamte IT Bereich, also Systemelektronik, Systemintegration oder Anwendungsentwicklung eignen sich oft gut. 

Damit kannst Du in den USA auf jeden Fall etwas anfangen. In Deutschland sind diese Ausbildungen ebenfalls eine gute Wahl. 

Viel Erfolg! 

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Hallo, da Du die Kinderpflegerin zuerst machen musstest, um überhaupt Erzieherin lernen zu können, erhältst Du natürlich weiter Schüler-BAfög. Bis zum 30. Lebensjahr ist das möglich. 

Warum Du es im zweiten Jahr nicht in Anspruch genommen hast, verstehe ich nicht. Es ist "geschenktes" Geld, das Du nicht zurückbezahlen musst. 

Liebe Grüße

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