Servus, 

also du bekommst max. zurück was du an Steuern bezahlt hast. Hast du erst ende des Jahres angefangen zu arbeiten bzw. hast du davor eher wenig verdient? Ist dies der Fall reicht es vermutlich, wenn du einfach nur deine Lohnsteuerbescheinigung abtippst. 

Ob sich der "Aufwand" für 80 EUR für dich lohnt musst du selbst entscheiden.

MfG

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Servus,

so einfach wie du dir das vorstellst funktioniert das nicht. Zunächst muss endgültig geklärt werden, ob der Umzug beruflich veranlasst war. Du musst MINDESTENS eine Stunde Fahrtzeit am Tag durch den Umzug einsparen. 

Ist dies bei dir der Fall kannst du neben den übrigen und nachgewiesenen Umzugskosten (z.B. Spedition, Fahrtkosten) pauschale Werbungskosten für sonstige Umzugsauslagen geltend machen. Diese würde für dich ab 01.03.2015 730 EUR betragen und für deine Freundin 322 EUR.

MfG
Dingda 

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Anzeigen bei der Polizei bestimmt nicht. Ich würde vielleicht mal an ebay schreiben und ihnen das dann erklären. Vielleicht nehmen die dann die Bewertung raus. Ansonsten ihm auch eine schlechte schreibe.

Ach wurde der Kauf überhaupt abgewickelt oder war das eher ein Umtausch, Ich denk aber ebay regelt das.  

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War die Polizei nicht da ?  Wenn nicht wollte sie dir bestimmt die 20euro abziehen. 

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Einfach nicht so ein mist Spielen. Dann musst du dir auch darüber nicht den Kopf zerbrechen.

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