Wenn das Floß "händisch" bewegt wird und auf dem Gewässer Ruderboote zugelassen sind, sollte es keinen Ärger geben. Einfach Gewässer aussuchen und erkundigen.

Zweifel möchte ich beim Baustoff anmelden. Mit normalem Styropor wird das nichts.

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Alpha: zwei Protonen + 2 Neutronen Verlust

Beta: ein Elektron wird ausgesendet mit Wandlungen im aussendenden Kern

(Gamma: Energieniveauwechsel ohne Kernzusammensetzungswechsel)

Bei Alpha und Gamma entsteht also immer ein neues Isotop eines anderen Elementes. Nicht nur bei Uran. Google dazu bitte nach Zerfallsreihen. Hier beispielsweise sind sie unten in Java anklickbar und zeigen, welches Isotop zu was zerfällt. Siehe http://www.walter-fendt.de/ph14d/zerfallsreihen.htm Irgendwann endet es bei einer stabilen Form.

Die meisten schweren Elemente können Isotope bilden. Siehst Du in den Zerfallsreihen im Link. Damit richtig.

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Zu schnell gewesen und dann angehalten worden + Polizei will Bericht schreiben... keine beweise

Hallo, Ich bin gestern nacht mit einem Kumpel in der Stadt unterwegs gewesen. Bin auch kurzzeitig etwas zügiger gefahren. auf einmal war dann ein Streifenwagen hinter mir.. der mich dann auch anhielt... Darauf hin folgte der übliche kram:

Verbandskasten, Warndreieck, getrunken ( Nein ), Drogen ( Nein )

so dann erzählte er mir er sei mit 120 hinter uns her... kam aber nicht ran bzw erhöhte sich der Abstand weiter. Er konnte aber keine Brauchbare Messung machen. (Der gute war ziemlich angefressen)

Ich sagte dann natürlich das können nicht sein. Ich bin ganz vorschriftsmäßig gefahren. nur etwas zügiger beschleunigt... bla bla bla...

darauf hin ist er richtig ausgefedert. und schrie mich voll an: So wie ich mich hier gebe das ginge garnicht und das ich das auch noch lustig finde und nehme ihn nicht ernst weil ich ihn seines Erachtens ja anlüge was die Geschwindigkeit betrifft.... bla bla bla

Er hat halt iwie versucht mich einzuschüchtern. hat aber nicht so ganz funktioniert.

Hat Ihn alles noch wütender gemacht letztendlich... ich dachte echt er verhaut mich gleich. Ich war ganz höflich und hab nicht gestichelt oder so... hab halt nur gesagt das das nicht sein kann mit der Geschwindigkeit...

Naja...

Der Polizist dann wieder: Ich werde ein Bericht schreiben an das Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle / Flensburg ( keine Ahnung weiß nicht mehr genau an welche stelle...) dann würden ich richtig ärger bekommen wegen meinem Fahrverhalten im Straßenverkehr...

So jetzt meine frage:

Was meint der und was wollen die dann machen ??? Er hat ja keine verwertbaren Messungen oder sonst was.

Was kann da kommen ?

Kommt da überhaupt irgend was?

Wäre cool wenn ihr was zu sagen könntet.

LG

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Der meint, er wird der zuständigen Behörde einen Bericht vorlegen. Zuständige Behörde ist die jeweils benannte Bußgeldstelle. Im Bericht wird stehen, was wie und wo beobachtet wurde. Da er wohl nicht allein im Auto war, gibt es auch mindestens einen weiteren Zeugen.

Wenn deren Sachverhaltsschilderung stimmig erscheint und bestimmte andere Kriterien erfüllt, wird ein Bußgeldbescheid kommen. Falls das Widerspruchsverfahren nicht zum Erfolg führt auch eine gerichtliche Verhandlung.

Man wird die abgelesene Geschwindigkeit mit Abzügen versehen, vermutlich 20%. Allerdings in Anhängigkeit von den konkreten Bedingungen. Und falls es kein Video der Aktion gibt. Das ist verwertbar und kann zur Berechnung von Geschwindigkeiten durchaus benutzt werden.

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Ja, Du machst Dich strafbar. Es handelt sich um ein Springmesser. Die maximal erlaubte Klingenlänge für solche Messer in Deutschland beträgt 85 mm. Die Klingenlänge bei dem von Dir bestellten Messer beträgt 4 inches, was rund 102 mm sind. Mit dieser Klingenlänge ist das Messer ein verbotener Gegenstand nach Anlage 2 WaffG Nr 1.4.1., strafbar nach § 52 (3) Nr. 1 Waffengesetz (Straftat, Vergehen). Manchmal steckt der Teufel im Detail...

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Nein, dabei nehmen nur die Neunaugen Schaden...

Um so etwas zu erleben, muss man an den Amazonas und seine Nebenflüsse fahren. Dort gibt es in der Tat den Neunaugen ähnliche kleine Fische, die sich in den Körper bohren und ihn von innen auffressen.

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Weil (waffen-)rechtlich nur als Waffe zählt, was vom Gesetz her auch eingeschlossen ist.. Und da steht in § 1, Abs. 2: Waffen sind: "2. tragbare Gegenstände, a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."

Ein Kampfmesser ist eindeutig zum Zweck gebaut, Menschen zu verletzen etc. Ein Brotmesser ist ein Brotmesser. Gebaut, um Brot zu schneiden. Es findet im WaffG außer im § 42a auch keine Erwähnung. Der bestimmt, dass man auch ein Brotmesser nicht so ohne weiteres in der Öffentlichkeit herumschleppen darf. Obwohl es keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist.

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Das Luftgewehr hat seine Waffeneigenschaft nicht dadurch gewonnen, dass man damit jemanden zu Tode prügeln kann. Das funktioniert mit jedem anderen hinreichend schweren Gegenstand auch. Eisenrohr, Stuhl, Holzlatte... Die Waffeneigenschaft fundiert darauf, dass ein Projektil durch gespeicherte Energie durch einen Lauf getrieben wird, wodurch in 10 oder auch 20 m dann Schaden entsteht. Die gesetzgeberische Gefährlichkeit wird also im Einsatz als Distanzwaffe gesehen, nicht in der Möglichkeit, damit jemanden zu verprügeln.

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Schau einfach nach, ob alle Pflichtangaben auf der Rechnung vollständig vorhanden sind: http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Pflichtangaben_auf_Rechnungen

Sind alle da, einfach mahnen und vollstrecken lassen.

Solche Leute gibt es leider häufiger als man denkt.

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Muss der Täter für die Feuerwehr und die Polizei Anfahrt bezahlen wenn eine Anzeige gefordert wird

Hallo, :)

Ich habe mal eine Frage.. Und auch ein Riesen Problem!

Meine Freundin wurde damals von einer Person zusammen geschlagen so dass der Krankenwagen kommen musste und die Polizei da war.

Sie haben meine Freundin nur für die Untersuchung ins Krankenhaus mit genommen. Es ist aber nichts schlimmes passiert außer das die Nase geblutet hat!

Meine Freundin wollte eine Anzeige machen, die Eltern von ihr wollten das aber nicht. Die Anzeige wurde zurückgezogen. Was sie total blöd fand!

Jetzt ist das Problem meine Freundin wohnt allerdings NICHT mehr Zuhause sondern bei einer Pflegefamilie weil damals was passiert ist was nicht schön war Sie tat mir sehr Leid.

Vor 2 Wochen sagte sie mir dass sie diese Person getroffen hat die sie zusammen geschlagen hat.

Sie sagte das ihr Papa ein Versicherungsschreiben im Briefkasten hatte wo drin stand das sie 402.- bezahlen muss.

Nun weiß meine Freundin aber nicht ob das Versicherungsschreiben von ihrem Papa kommt oder von dem Krankenhaus.!

Da müsste eine Anzeige bei der Polizei vorliegen oder? Wenn ich mich nicht Irre!

Klärt mich mal bitte auf, wie das geht. Weil erst wurde die Anzeige zurückgezogen und jetzt muss meine Freundin erfahren, dass doch eine Anzeige hinter ihrem Rücken gemacht wurde!

Meine Freundin wusste allerdings nichts davon, dass ihr Vater sowas hinter ihrem gemacht hat.

Nun die Frage darf der Vater von ihr das überhaupt? Brauch er da eigentlich nicht ihre Zustimmung dass er das darf? Könnte ich da mit meiner Freundin auch zur Polizei gehen und sie zurückziehen?

Denn das Geld müsste doch dann an meine Freundin gehen oder und nicht an ihren Vater?!

Und wenn er das nicht darf wie kann meine Freundin jetzt dagegen vor gehen?

Ich brauch unbedingt eine Antwort.!!

Danke schon mal im Voraus.

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Alles sehr komisch. Also ich jedenfalls kann es nicht richtig deuten. Ein paar grundsätzliche Dinge sind aber zu entnehmen.

Der Grundsachverhalt scheint eindeutig. A verprügelt B und verletzt B leicht. Das ist strafrechtlich eine Körperverletzung. Verzichtet B auf einen Strafantrag, prüft der Staatsanwalt, ob er es weiter verfolgen will. Ich gehe davon aus, dass A und B zumindest strafmündig,waren, also 14 Jahre alt oder älter. Es spielt übrigens keine Rolle, ob A, B, die Eltern von denen etc. eine Anzeige erstattet haben. Die Polizei war ja vor Ort und ist verpflichtet, eine Anzeige von Amts wegen zu schreiben. Das ist die strafrechtliche Seite der Geschichte.

Dann kommt der ordnungs- und zivilrechtliche Teil der Angelegenheit.

Am einfachsten ist da noch die Polizei zu bewerten. Da ja offensichtlich eine Straftat stattgefunden hat, wird sie auch keine Rechnung schreiben. Unbeschadet von Strafantragstellungen oder Anzeigen von B.

Der Einsatz des Rettungsdienstes ist anders zu bewerten. Wer hat den denn gerufen? Die Polizei? A oder B selbst, beispielsweise durch einen Anruf bei der 112, also der Rettungsleitstelle? Je nachdem, wie das abgelaufen ist, wird es Rechnungsempfänger geben. Und der kann durchaus auch der Vater von B sein.

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Ja, Du kannst. Wenn die Waffe gegen Wegnahme gesichert ist. Das ist durch entsprechende Verschraubung oder Nutzung von speziellen Halterungen möglich. Da geht es vor allem darum, dass Personen unter 18 die Waffe nicht an sich nehmen können.

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Du hast gestern gezeltet? Mit Freundin? Respekt! Wie wäre es, auch die Details in einer Fragestellung ernst zu nehmen? Könnten ja nicht unwichtig für die Beantwortung der eigentlichen Frage sein!

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So einfach, wie sich das einige hier machen, ist es dann doch nicht. Jedenfalls nicht in Deutschland. In anderen Ländern regt so ein Thema noch nicht mal zu einem müden Lächeln an.

Nach Rechtslage und Rechtssprechung ist der Eigentümer in den meisten Städten und Gemeinden verpflichtet, Gehweg, angrenzende Flächen und besonders Objekte wie Hydranten zu beräumen und dabei den Schnee - falls erforderlich - auch auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Gut. Oder zumindest einzusehen. Nur, der Schnee, der von der Straße auf diese Flächen gebeamt wird, ist der Schnee des anderen. Für den eigentlich die gleichen Bedingungen gelten sollten. Natürlich wird man von öffentlicher Seite auf die Gefahrenabwehr verweisen und betonen, es ginge nicht anders. Wie weit sich im Streitfall dann der Richter aus dem Fenster lehnt, steht auf einem Blatt. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.

Fotos machen (vorher - nachher), beim Ordnungsamt oder in Gemeinden beim Bürgermeister vorsprechen und nerven. Und die Nachbarn gleich mitnehmen.

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RTF ist Fertigausführung mit allen benötigten Teilen. Auspacken, Akku laden, losfliegen.

BK ist bei Multiplex der Baukasten für das reine Flugmodell. Kein Akku, keine Fernsteuerung, keine Servos und vermutlich auch kein Motor (letzteres habe ich nicht geprüft)

RR ist bei Multiplex die Version ohne Akku und Fernsteuerung, sonst fertig aufgebaut.

Nimm als Anfänger die RTF- Ausführung. Da ist alles dabei, was Du brauchst.

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Das kann man per Ferndiagnose nicht beantworten. Gehe zum Arzt. Dringend, da die von Dir beschriebene beginnende "Verhärtung" durchaus ein bedrohliches Anzeichen ist. Alles Gute outdoor!

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Ja, das wird schon seit einem Jahrhundert auch praktisch so gemacht. Und es funktioniert mit allen Antennen, die eine horizontale Richtwirkung haben. Nicht nur mit ausgeprägten Richtfunkantennen.

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Das kann man so nicht pauschal beantworten. Es spielen viele Faktoren eine Rolle. Welches Bundesland, wo werden aktuell gerade Kräfte benötigt etc.

Allgemein ist es so, dass die Berufsanfänger zuerst einmal einige Jahre bei der jeweiligen Bereitschaftspolizei verbringen. Dort sammelt man Erfahrungen in unterschiedlichen Einsatzbereichen. Irgendwann kommt man in den Einzeldienst oder je nach Glück und Begabung auch in Spezialverwendungen. Kriminalpolizei, Verkehrsdienst usw. Die meisten spezialisieren sich im Einzeldienst und besuchen verschiedene Weiterbildungen. Es gibt Polizisten, die Urkundenfälschungen erkennen können, Spezialisten für Waffenrecht oder solche, die Manipulationen an Kfz erkennen können.

Wie immer im Leben ist auch im Polizeiberuf wenig planbar und um so mehr von vielen Faktoren abhängig, die man nicht selbst beeinflussen kann. Und es ist nicht alles Sonnenschein. Wenn man damit seinen Frieden gemacht hat, ist es der interessanteste Beruf der Welt.

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