Wenn die Uhr tatsächlich gefälscht ist, darfst du die zwar kaufen, aber nicht einführen.

Es kommt ganz darauf an, ob der rechteinhaber der Uhr beim Zoll einen Antrag auf tätig werden gestellt hat. Nur dann wird der Zoll dir die Uhr nicht geben, deine Daten an den rechteinhaber übermitteln und der entscheidet, was mit der Uhr passiert (in der Regel zerstört). Wegen der Fälschung kann der rechteinhaber dann auch zivilrechtlich gegen dich vorgehen und Schadensersatzansprüche geltend machen, da ist der Zoll jedenfalls nicht mehr dran beteiligt.

Der Verkäufer, hier wish, wird nicht bestraft, weil er im Ausland Sitzt und nach dort geltendem recht handelt. Importeur oder bzw einführer bist du, somit haftest du auch für deine Ware. 

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Du wirst eine Benachrichtigung von der Post bekommen, dass du dein Paket am zollamt abholen sollst. Dann schreist du einen kurzen formlosen Brie, in dem du die Annahme verweigerst und machst die zettel von der Post auch dabei. 

Bekommen wirst du das Paket nämlich nicht, weil die einfuhr von Medikamenten im Postverkehr grundsätzlich verboten ist.

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Zum Beispiel 

Sachgebiet A, Personalwesen, Haushalt, Beschaffung 

Sachgebiet B, Festsetzung von Steuern, Rechtsbehelfsstelle

Sachgebiet C, Kontrolleinheiten, Flughafen

Sachgebiet D, Steueraufsicht

Sachgebiet E, Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Sachgebiet F, Ahndung, Bußgeldstelle, Strafsachenstelle

Sachgebiet G, Vollstreckung

Zollamt, Einfuhr und Ausfuhr, Postabfertigung

Zollfahndungsamt, Ermittlung in Straftaten von erheblichem Umfang 

Generalzolldirektion, Buchhaltung, Dienstkleidungswesen, Liegenschaften usw.

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Das wird nicht von der Firma übernommen, die Abgaben kannst nur du zahlen. Entweder übernimmt die Post die Abwicklung mit dem Zoll oder du bekommst ein Schreiben von der Post,  dass du zu deinem zuständigen zollamt kommen sollst.

Es ist nämlich nicht möglich vom Ausland schon vor der einfuhr abgaben zu bezahlen, da die Ware erst beschaut wird, um die abgaben zu berechnen. 

Ich hoffe ich konnte etwas helfen :)

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Schwarzarbeit liegt vor, wenn du eine Dienst- oder Werkleistung gegen ein Entgelt leistest. Jenachdem wie viel Geld du bekommst, kann es sein, dass deine Arbeit dann nicht mehr unter Nachbarschaftshilfe fällt. Nachbarschaftshilfe wäre zum Beispiel, dass du den Rasen mähst, weil dein Freund krank ist und das nicht selber machen kann. Oder du hilfst ihm wie du gesagt hast beim Umzug, was ja auch nicht jede Woche vorkommt.

Bekommst du aber jeden Monat von ihm Geld weil du bei ihm irgendwas Arbeitest und hilfst, ist es ganz klar Schwarzarbeit.

Kritischer ist es wenn du in Bezug von Arbeitslosengeld bist. Dann kann es zu Problemen mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit kommen.

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Die Zollbeamten prüfen den IMEI des Geräts, der in dem Fall dann ausschlaggebend sein wird.

Und eine Rechnung ist besser mitzubringen.

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Ab einem Wert von 22€ ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19% fällig. Ab 150€ noch ein Zollsatz, wobei es auf Elektronik den Zollsatz von 0% gibt, entfällt demnach.

Wobei ich noch sagen muss, dass es bei Elektronik aus China nahe liegt, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte, was beim Zoll Probleme bereiten kann.

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Das iPhone wird ja mehr als 430  € kosten, dieses wird daher komplett verzollt, weil man den Wert ja nicht teilen kann, das iPhone kann man ja auch nicht teilen.

Es ist daher möglich die Freimenge noch bis auf 430€ auszureizen.

Auch nachzulesen in § 2 (1) Nr. 5 und § 2 (2) Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

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Preislich kann ich dir leider nicht weiterhelfen, allerdings müsstest du, wenn du die Freigrenze (ich nehme an du fliegst) von 430€ überschreitest, die Ware im roten ausgang am Flughafen anmelden und noch 19 % Einfuhrumsatzsteuer zahlen und ab 150€ Warenwert noch einen gewissen Zollsatz.

Da die Kanaren ein steuerlich besonderes Gebiet sind (von dem Gebiet der EU steuerlich ausgenommen) werden die Kanaren aus zollrechtlicher Sicht behandelt wie China, die USA und die sonstigen Drittländer.

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Gut, was heißt problemlos :)

Grundsätzlich müsstest du bei einem Warenwert von 100€ noch 19% Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Bis 150€ ist das auch Zollfrei, daher kein Zoll.

Wenn es sich nicht um Gewaltverherrlichende Inhalte oder sonstiges handelt, wird das auch Problemlos ablaufen. Wenn der Absender auch eine Vernünftige und glaubhafte Rechnung beilegt, musst du noch nichtmal zum Zollamt und kannst direkt beim Postboten an der Tür bezahlen. 

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Hallo,

An Einfuhrabgaben müsstest du noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen.

Jenachdem wie die Zollbeamten das feststellen kommt ein Zoll (wahrscheinlich 12%, kann auch mehr oder weniger sein aber in der Regel sind es 12%) drauf. An Zoll wären das dann 84€, der dann zum Warenwert hinzugerechnet wird, was dann die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (19%) ist.

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt demnach 148,96€, sofern die Beamten vor Ort auch den Zollsatz von 12% feststellen. Also kommen noch Abgaben in höhe von 232,96€ auf dich zu.

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Also aus eigener Erfahren (bin jetzt seit einem Jahr in Ausbildung im mittleren Dienst beim Zoll) kann ich dir sagen, dass es echt spaß macht und auch die Arbeit unglaublich vielfältig ist. Theoretisch kannst du quasi machen was du willst und wo du willst ;) dauert manchmal aber auch seine Zeit.

Zweifel gibt es natürlich auch mal, speziell dann in dem schulischen Teil der Ausbildung, aber im praktischen Teil merkt man, was man bei dem Verein alles hat :) Lohnt sich

Der Eignungstest und das Vorstellungsgespräch sind auch nicht so wild. Ist definitiv machbar

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Also die Mehrwertsteuer fällt bei Einfuhren immer an, da es sich bei Italien auch um ein Mitglied der EU handelt, muss von seiten des Zolls nichts gezahlt werden. Von der anderen Regel hab ich allerdings auch noch nichts gehört.

Beachte nur, nicht durch die Schweiz zu fahren ;) Geht zwar auch, ist aber wesentlich umständlicher.

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Bestenfalls ist eine Rechnung über den Kauf vorzulegen, und bei einem Warenwert von 500€ auch der rote Ausgang am Flughafen zu nehmen, was bei den Zollbeamten auch schon einen ganz anderen Eindruck macht ;)

Bei Geschenken wird es für alle Beteiligten schwieriger... Da ist besser darauf zu achten, nicht über die Freimenge 430€ zu kommen. Das spart ärger, da die Ware vom Zoll geschätzt wird wenn keine Rechnungen vorliegen.

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Unbedingt abholen musst du die Ware nicht wenn sie denn zum Zollamt kommt (das Entscheiden Kollegen an den jeweiligen stellen), es gibt auch den weg, die Ware nachträglich durch die Post verzollen zu lassen. Das lässt sich die Post allerdings auch gut bezahlen, das würde noch 28,50€ kosten, zusätzlich zu Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (ab 150€ Warenwert). Um Komplikationen zu Vermeiden dann am besten selber beim Zollamt vorbei kommen ;)

Die Abgaben werden auf den tatsächlich gezahlten Preis bezahlt, also auf Warenwert + Versand. Reduzierte Ware wird genau so behandelt wie jede andere, wenn du nicht in einer speziellen Verbindung zum Verkäufer stehst (z.b. Familie). Bei Rabatten muss sich dieser auf die spezielle Ware beziehen (1.000 Kunde zum beispiel ginge nicht).

Auf die Produktsicherheit soll auch geachtet werden, keine giftigen Stoffe usw.

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Zum einen wird die Ware im Markenschutz vernichtet weil die Ware  das geistige Eigentum des jeweiligen Rechteinhaber ist und die Vernichtung erfolgt allein in Auftrag und auf Rechnung des Rechteinhabers.

Im Falle der produktsicherheit eben wegen der Sicherheit, fehlende Kennzeichnungen usw.

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Die Einfuhr nach Deutschland von dem Lipstick, wie du schon sagst, verboten. Sollte die Sendung kontrolliert werden, müsste die Vernichtung bezahlt werden und Jenachdem wie es dir ausgelegt wird kann ein Strafverfahren eingeleitet werden

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