Wenn die Uhr tatsächlich gefälscht ist, darfst du die zwar kaufen, aber nicht einführen.
Es kommt ganz darauf an, ob der rechteinhaber der Uhr beim Zoll einen Antrag auf tätig werden gestellt hat. Nur dann wird der Zoll dir die Uhr nicht geben, deine Daten an den rechteinhaber übermitteln und der entscheidet, was mit der Uhr passiert (in der Regel zerstört). Wegen der Fälschung kann der rechteinhaber dann auch zivilrechtlich gegen dich vorgehen und Schadensersatzansprüche geltend machen, da ist der Zoll jedenfalls nicht mehr dran beteiligt.
Der Verkäufer, hier wish, wird nicht bestraft, weil er im Ausland Sitzt und nach dort geltendem recht handelt. Importeur oder bzw einführer bist du, somit haftest du auch für deine Ware.