Hallo,
meine Frau ist seit dem 09.02.22 in Elternzeit, davor ab Mitte Januar 22 in Mutterschutz. Vom 01.01 bis Mitte Januar war sie im Beschäftigungsverbot.
Wie sieht es nun mit der Energiepauschale aus? Reicht es aus, wenn sie dem AG bescheinigt, dass Sie Elterngeld bezieht, um die EP zu erhalten? Oder muss sie dafür gar nichts machen und sie erhält diese automatisch?
Wenn man dem AG das bescheinigt mit dem Elterngeld, kann dieser Das dann auch "verweigern" und auf die Steuererklärung verweisen, dass man es darüber erhält?
Auf der Suche nach dieser Frage bin ich nicht so ganz schlau geworden, bzw. glaube ich nur zu wissen, wie es ist, bin mir aber nicht sicher.
Also wenn ich mich erkundigt habe, bzw es richtig verstanden habe, steht ihr die Energiepauschale über den AG zu, sehe ich das richtig?
Ich bitte darum nur dann zu antworten, wenn man es auch weiß und man sich darauf verlassen kann. Es ist nicht böse gemeint, aber Vermutungen oder "ich denke" Aussagen bringen mir eher wenig...