Hier ist wohl einiges schief gelaufen. Der Mieter kann den Mietvertrag immer mit einer Laufzeit von 3 Monaten kündigen. Zum Monatsende versteht sich. Dafür muss die Kündigung bis zum 3. da sein.
Zwar wurde die Wohnung unter der Bedingung angemietet, dass der sanitäre Raum modernisiert wird, doch müsstet ihr das vor Gericht auch belegen, bzw. beweisen können. Ist das nicht schriftlich im MV fixiert, dann habt ihr hier schlechte Karten.
Den Vermieter in Verzug zu setzen, war bedingt richtig. Wenn ihr nun Pech habt, tritt er vom MV zurück oder sonst was. Ich hoffe, dass das nicht passiert ist?
Vereinbart mit dem Vermieter doch einfach, dass ihr die Modernisierung übernehmtn und er dafür für eine Zeit auf die Miete verzichtet?
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Ich hoffe ich konnte dir helfen