Hallo,
um mal die Antworten vor mir Rechtlich zusammen zufassen, trage ich mein Teil auch dazu.
Da es sich bei der genannten "psychischen Gewalt" vermutlich um Beleidigung geht, stehen Rechtlich gesehen paar Dinge im Raum:
- §187 Stgb "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet [...]"(Verleumdung)
- §185 Stgb Beleidigung
- §186 Stgb "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen[...]"
Um nun mal die Notwehr zu klären:
"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."
Nun, kannst du dir mal durchlesen.
Jetzt Prüfen. Ist bei einer Beleidigung Leben, Leib, Freiheit, Ehre, EIgentum oder ein anderes Rechtsgut gefährdet?
Laut dir ja.
Sind Schläge ein angemessenes Mittel um diese Gefahr abzuwenden?
Nein!
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
[Quellen: dejure.org]
Mfg