Hallo,

Pass auf ich kann dir jetzt sonst was sagen das alles gut wird. Es gibt leute die sind rund um die Uhr am Telefon für solche Fälle es ist zu 100 Prozent anonym!

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Jeder verdient ein gutes Leben ohne Sorgen!

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Hallo,

um mal die Antworten vor mir Rechtlich zusammen zufassen, trage ich mein Teil auch dazu.

Da es sich bei der genannten "psychischen Gewalt" vermutlich um Beleidigung geht, stehen Rechtlich gesehen paar Dinge im Raum:

  • §187 Stgb "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet [...]"(Verleumdung)
  • §185 Stgb Beleidigung
  • §186 Stgb "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen[...]"

Um nun mal die Notwehr zu klären:

"Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Nun, kannst du dir mal durchlesen.

Jetzt Prüfen. Ist bei einer Beleidigung Leben, Leib, Freiheit, Ehre, EIgentum oder ein anderes Rechtsgut gefährdet?

Laut dir ja.

Sind Schläge ein angemessenes Mittel um diese Gefahr abzuwenden?

Nein!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

[Quellen: dejure.org]

Mfg

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Eigentlich müsstest du dafür einen Vertrag eingegangen sein. Am besten ein Anwalt schaut sich das mal an. Ich kann mir zwar da jetzt nix Vorstellen aber ich bin auch keine Rechtsberatung.

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Servus,

paar Fragen:

Hast du andere Kopfhörer mal ausprobiert?

Hast du dich vergewissert das in den Soundeinstellungen von den jeweiligen Programmen dein Headset erkannt wurde?

Sind deine Kopfhörer als Standard im Windowssystem aktiviert?

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Da du in deiner Kindheit mit Gewalt bedroht wurdest und dir Schmerzen immer wieder zugefügt wurden, entsteht bei dir im tiefsten inneren dieses Angstgefühl das wenn du etwas nicht teilst.

Ganz abzustellen wird schwierig, eigentlich ist das ja keine schlechte Angewohnheit zu teilen. Doch ab einen gewissen Punkt, sollte man auch mal an sich denken.

Red am besten mit deiner Freundin darüber und sag ihr ruhig wie du das hier beschrieben hast. Wenn du mehr Tipps brauchst kannst du mir gerne Privat schreiben.

Mfg Daniel

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So wie ich das Gelesen habe steht klein Vertrag im Raum. Der Malermeister müsste jetzt Beweisen das er dafür Geld verlangt hat. Kann ja sein er hat macht das Kostenlos.

Dennoch möchte ich sagen ich bin Keine Rechtsberatung

Mfg

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Die E-Mail wird bzw ist beim Lehrer angekommen.

Es steht ihm jetzt frei die Beleidigung nach § 185 StGB - Beleidigung zur Anzeige zu bringen. Es ist liegt jetzt bei dir ob du dich für dein Verhalten bei deinem alten Lehrer entschuldigst oder nicht.

In solchen Fällen einfach ganz von den Dummheiten weg.

Mfg

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Ich würde meine eigene Mutter nicht anpacken, eher wenn meine Mutter bzw Elternteil stark handgreiflich wird, würde ich eine Beratungsstelle der Polizei oder Jugendamt in betracht ziehen. Diese Beratungsstellen beraten dich ... auch anonym deine Mutter wird auch nicht gleich ins Gefängnis kommen oder du nicht gleich in Ein Wohnheim erstmal wird versucht mit einer Familienhilfe einen Ausweg zu finden.

Falls du Probleme dadurch bekommst, sei es du wirst unkonzentrierter in der Schule oder du dich mehr in dich verschließt, rufe einfach das Sorgentelefon an oder gehe in das örtliche Jugendamt.

Sorgentelefon:

0800/111 0 111

0800/111 0 222

116 123

Du kannst auch deiner Mutter im friedlichen Ton erklären das du das nicht willst.

Mfg Daniel

PS: Schreib mir bitte wie dich Geschichte ausgegangen ist.

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Hallo LaFlare23,

Da in dem alltäglichen Aufgabenbereich der Polizei, das Hören oft abgefragt wird denke ich das dies ein Ausschlusskriterium ist.

Beispielsweise du benötigst eine Personenbeschreibung dein gegenüber beschreibt dir die Person und du überhörst ein wichtiges Teil der Kleidung oder ein markantes Objekt.

Dennoch würde ich bei der Örtlichen Dienstelle mal nachfragen wie das gehandelt wird.

Mfg

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