Ja darfst du, da es sich in Bayern um eine Ausgangsbeschränkung und nicht um eine Ausgangssperre handelt.
Folgende Dinge sind erlaubt.
der Weg zur Arbeit,
notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien,
Arzt- und Apothekenbesuche,
Hilfe für andere Menschen,
Besuche von Lebenspartnern,
Sport und Bewegung an der frischen Luft.
Siehe auch: https://www.focus.de/finanzen/recht/einkaufen-joggen-gassi-gehen-ausgangssperre-droht-was-buerger-beachten-muessen_id_11793149.html