Nur den Darlehensanteil und die Zahlung wird erst 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer fällig. Damit ist wohl die Regelstudienzeit gemeint.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php#:~:text=Studierende%20m%C3%BCssen%20die%20H%C3%A4lfte%20der,%2DF%C3%B6rderungssumme%20zur%C3%BCckzahlen%20(Staatsdarlehensanteil).&text=Die%20BAf%C3%B6G%2DR%C3%BCckzahlung%20beginnt%20f%C3%BCnf,viertelj%C3%A4hrlichen%20Raten%20von%20390%20%E2%82%AC.
Anstatt über Rückzahlung nachzudenken ist es vielleicht sinnvoller zu überlegen, ob man die Punkte nach 4 Semester nicht doch noch schafft, damit es mit dem Bafög doch noch klappt.
Gründe, die ursächlich für das Nichterzielen der nötigen Punktzahl sind, können angeführt werden, um trotzdem weiterhin Bafög zu bekommen (Krankheit, FSR-Tätigkeit).
Wichtig zu wissen: wenn man später wieder im Soll ist (bspw. nach dem 5 Semester alle Punkte, die man nach dem 5. Semester benötigt), erhält man dann aber auch nur noch 1 Semester Bafög, wenn die Regelstudienzeit 6 Semester beträgt.