Nur den Darlehensanteil und die Zahlung wird erst 5 Jahre nach der Förderungshöchstdauer fällig. Damit ist wohl die Regelstudienzeit gemeint.
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php#:~:text=Studierende%20m%C3%BCssen%20die%20H%C3%A4lfte%20der,%2DF%C3%B6rderungssumme%20zur%C3%BCckzahlen%20(Staatsdarlehensanteil).&text=Die%20BAf%C3%B6G%2DR%C3%BCckzahlung%20beginnt%20f%C3%BCnf,viertelj%C3%A4hrlichen%20Raten%20von%20390%20%E2%82%AC.

Anstatt über Rückzahlung nachzudenken ist es vielleicht sinnvoller zu überlegen, ob man die Punkte nach 4 Semester nicht doch noch schafft, damit es mit dem Bafög doch noch klappt.
Gründe, die ursächlich für das Nichterzielen der nötigen Punktzahl sind, können angeführt werden, um trotzdem weiterhin Bafög zu bekommen (Krankheit, FSR-Tätigkeit).

Wichtig zu wissen: wenn man später wieder im Soll ist (bspw. nach dem 5 Semester alle Punkte, die man nach dem 5. Semester benötigt), erhält man dann aber auch nur noch 1 Semester Bafög, wenn die Regelstudienzeit 6 Semester beträgt.

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ich schließe mich an.

vielleicht findest hier weitere nützliche Informationen:

https://www.test.de/FAQ-Freiwillige-Rentenbeitraege-Wann-sich-die-Extra-Einzahlungen-lohnen-5218494-0/

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du musst wahrscheinlich nochmal einen LEhramtsbachelor oder ein Lehramtsstudium auf Staatsexamen beginnen. Dafür könntest du dir aber wahrscheinlich deine Leistungen in GErmanistik anrechnen lassen, wenn du Deutsch wählst. Wenn du einen BA-Bachelor fürs Lehramt studierst, wird es von der Studien- bzw. Prüfungsordnung abhängen, ob du dir deine bisherige Bachelorarbeit anrechnen lassen kannst. Es gibt Prüfungsordnungen, die schließen das aus. Pauschal wird man das vermutlich nicht sagen können, weil es wie gesagt auf die Prüfungsordnung der Uni ankommt.

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Der Staat hat durchaus ein Interesse daran. Das hängt aber vom Versicherungszweig ab. Bei der Altersvorsorge werden private Vorsorgeformen staatlich unterstützt. Damit sollen die Menschen selbst für sich vorsorgen, damit sie im Alter nicht zu arm sind und falls die Rentenversicherung allein dann nicht ausreicht. Deshalb unterstützt der Staat das. Auf die staatliche staatliche Rentenversicherung allein zu setzen ist wegen des demografischen Wandelns nicht mehr empfehlenswert.

Durch private Versicherungen müssen die gesetzlichen Versicherungen für viele Leistungen nicht aufkommen, was den Staat finanziell entlastet. Würde man die Leistungen privater Zusatzversicherungen in die gesetzlichen Versicherungen verschieben, müsste man die Steuern und Sozialbeiträge erhöhen. Dann müssen alle Menschen mehr Steuern zahlen, selbst die, die gar nicht mehr Leistungen benötigen oder wollen. Wenn man sich privat zusätzlich (kranken)versichert, muss man das selbst bezahlen.
Außerdem kann der Staat sich dadurch auf das Wesentliche beschränken. Bei einigne privaten Krankenversicheurngsleistungen ist unklar, ob sie sinnvoll sind, weshalb man die Bürger nicht zwingen kann, das zu bezahlen. Wer das trotzdem will, soll sich selbst zusätzlich versichern.

Einige Gründe sind, dass es besser für die Menschen ist, andere Gründe sind, dass er so Geld sparen kann bzw. Steuern und Beiträge nicht erhöhen muss.

Bei der Arbeitslosenversicherung gibt es keine private Vollversicherung gegen Arbeitslosigkeit.

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Vielleicht noch ein Hinweis. Wenn du einen Kombi-Bachelor machst, achte darauf, dass du in einem der beiden Fächer sehr viele Credit points erlangen kannst bzw. musst, und zwar bei dem Fach, das du später vielleicht auch gern im Master studieren willst. Wenn du beispielsweise im Bachelor nur 45cp in Wirtschaft bekommst, nachher aber einen MAster in BWL oder VWL machen willst, die oft 60 oder 90 CPs in Wirtschaft voraussetzen, wirst du für den Master wahrscheinlich nicht zugelassen.

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es ist gut seine Schwächen zu kennen. MAthematische Bereiche kannst du ausschließen. Jetzt stellt sich die Frage, worin du gut bist. Man sollte auch nicht nur das machen, was man gern macht, sondern auch worin man gut oder nicht so schlecht ist. auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit gibt es TEsts, mit denen man Berufe ermitteln kann. Die Tests könnten dir gut helfen, da sie auch immer untersuchen, ob Mathe gebraucht wird.

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Was heißt besser dran?
Geht es um die Höhe des Gehalts? dann hängt es vom STudienfach ab.
Eine gute Lernmotivation sollte immer vorhanden sein. Viele brechen ab, weil sie sihc nicht motivieren können zu lernen.

Willst du unbedingt studieren oder gar nicht?
Es gibt auch Ausbildungsberufe, in denen man viel verdienen kann. Gibt es regelmäßig Zeitungsartikel zu. Google mal.

Ansonsten stellt sich die FRage, was du willst und was du unter besser verstehst.

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An der Uni Greifswald gibt es 2-Fach-Bachelor. Dort kann man Wirtschaft als ein Teilfach wählen und das mit geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fächern kombinieren. Als kulturwissenschaftliche Fächer werden ja mitunter auch Fächer wie Germanistik oder Geschichte gezählt. Politikwissenschaft ist neben anderen Fächern ebenfalls möglich.

Sonst mal schauen, wo es noch solche 2-Fach-BAs gibt..

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wenn einem Sachen interessieren, können einem manchmal sehr schwierige Sachen leicht fallen (das muss nicht immer so sein, trifft aber oft zu). Berücksichtige deine Neigungen. Interessierst du dich für Krankenversicherung oder Versicherungen im Allgemeinen (Rente) bzw. solche sozialen bzw. sozialpolitischen Probleme? Und wie man theoretisch bzw. rechtlich damit umgeht?

Noch wichtiger als Interessen sind die persönlichen Kompetenzen. Google mal im Netz, welche Kompetenzen man haben sollte, und frag dich, ob du sie mitbringst. Frag auch andere, die das vielleicht beurteilen können. Vielleicht deine Eltern oder Lehrer. Mitschüler können das vielleicht nicht so gut beurteilen.

Recht, Ökonomie und Textverständnis sind sicher wichtig.

Aber ich glaube, das ist ein Beruf, der eine gewisse Sicherheit mitbringt, weil es KVs immer geben wird. Bestimmt keine schlechte Wahl.

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ja. aber wie das genau abläuft, hängt von deiner uni ab.

wenn du dasselbe fach weiter studierst, müsstest du dann in das FAchsemester eingestuft werden, in welches du dann kommen müsstest. das ist zumindest an vielen unis so. angenommen du hast 4 semester bwl studiert, und exmatrikulierst dich danach. wenn du dich dann wieder immatrikuierst, müsstest du ins 5. fachsemester. dann wird aber geprüft, ob du alle prüfngen bis zum 4. semester absolviert hast. falls nicht, kann dir die immatrikulation in dieses fach versagt werden. rein und raus ist an der uni nicht ohne weiteres möglich. diese schwierigkeiten werden mitunter unterschätzt. Für solche Fälle gibt es auch die BEurlaubung, für die aber bestimmte Gründe nötig sind.

in ein fremdes/neues Fach kannst du dich aber immatrikulieren, weil du dann ja eh erst ins 1. FAchsemester kommst

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Du kannst eigentlich jetzt noch nicht wissen, dass du nicht bestehst, es sei denn, du lernst bewusst nicht. Für viele Prüfungen reichen 2-3 Wochen Lernzeit. Die meisten Prüfungen an den meisten Unis sind zwischen Ende Januar und Mitte März. Da hättest du eigentlich Zeit. Das gilt auch, wenn man jetzt mittendrin noch nicht so gut durchsieht.

Allgemein würde ich sagen, hängt es davon ab, was du anschließend studieren willst und ob du Bafög empfängst und darauf angewiesen bist.
STudierst du anschließend etwas verwandtes, könntest du ggf. einige bestandene Klausuren aus diesem Semester für das neue Studium wahrscheinlich anrechnen lassen. Dafür müsstest du dieses Semester aber abschließen. Gleichzeitig können Fehlversuche (durchgefallen) von Prüfungen für das neue Studium aber auch angerechnet werden. Zumeist hat man aber 3 Versuche, sodass sich eine Anrechnung und die Beendigung dieses Semesters wahrscheinlich lohnt.

Beim Bafög wäre es so, dass du im neuen Studium aber ein Semester weniger BAföG erhalten wirst, also nicht mehr für das komplette Studium, sondern 1 Semester weniger Bafög erhalten wirst. Das ist aber immer noch besser, als dieses Studium ewig hinauszuzögern und spät zu scheitern, obwohl du vielleicht bereits jetzt gemerkt hast, dass es definitv nichts für dich ist (Prüfungsangst fällt nicht darunter, die könntest du überall haben).
Ob du aber im neuen Studium für die gesamte Studienzeit BAföG empfangen wirst, wenn du jetzt das erste Semester vorzeitig abbrichst, ist damit aber noch nicht gesagt. Dafür solltest du dich beim Bafögamt informieren.

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Ich bin selbst noch etwas fündig geworden:

"Krankenversicherung in der GKV – Pflege in der PKV

Damit der Versicherte die Leistungen bei Krankheit und Pflege möglichst aus einer Hand erhält, erfolgt die Absicherung des Pflegerisikos grundsätzlich dort, wo auch die Krankenversicherung besteht. Wer aber freiwillig in der GKV krankenversichert ist, kann sich von der Versicherungspflicht in der Sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn er der Privaten Pflegepflichtversicherung beitritt. Der Krankenversicherungsschutz in der GKV bleibt weiter bestehen. Für die Befreiung ist ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft gestellt werden und ist unwiderruflich. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist der Wechsel zur Privaten Pflegepflichtversicherung nur dann möglich, wenn auch eine private Krankheitsvollversicherung abgeschlossen wird."

https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/private-pflegepflichtversicherung.pdb.pdf, S. 4

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Individualversicherung: beruht auf einem Privatvertrag (kann man abschließen, wenn man will) >> man kann sich den Vertrag aussuchen, d.h. welche Leistungen man erhält, kann man mitbestimmen (für mehr Leistungen muss man natürlich mehr zahlen)

Sozialversicherung: sind für bestimmte Berufs- oder Einkommensgruppen Pflicht (entscheidend dafür sind die Versicherungspflichtgrenzen). > alle Mitglieder erhalten dieselben Leistungen.

(Etwas komplizierter ist das nur bei Krankenversicherungen. Gesetzliche Krankenkassen sind Pflicht innerhalb der Versicherungspflichtgrenzen. Eine private "Voll"versicherung "kann" man abschließen, wenn man nicht unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Fällt man nicht unter die Versicherungspflichtgrenze muss man nicht mehr in einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Wenn man das aber macht, "muss" man aber in einer privaten Versicherung sein. D.h. irgendwo "muss" man immer krankenversichert sein. Man könnte aber auch in einer gesetzlichen bleiben. Trotzdem sind alle privaten Krankenvollversicherungen Individualversicherungen).

Private Kranken-"Zusatz"versicherungen sind auch immer freiwillig (=Individualversicherungen).

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Gitl auch bei Versicherungen wie der Unfallversicherung: hier ist Kausalität für die Gewährung von Leistungen im Versicherungsfall von ausschlaggebender Bedeutung.

In der Sozialhilfe (Sozialhilferecht) ist es z.B. anders: es kommt nahezu allein auf die Frage an, ob der Leistungsfall eingetreten ist oder nicht; die Ursache ist grundsätzlich irrelevant. Hat jemand sich vorsätzlich oder grob fahrlässig in eine Armutslage begeben, kann allenfalls die Leistung gekürzt, nicht aber versagt werden.

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kein Problem. Außer im Lesesaal. Da wird zumindest nach 22 Uhr oder so kontrolliert. In der Lehrbuchsammlung kann man alles so anschauen. In den Zweigbibliotheken kann man auch alles so anschauen.

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Auf Antrag wird sowas angerechnet. Davon, dass sowas automatisch erfolgt, habe ich noch nie etwas gehört.. Sowas müsste aber in den Studien- udn Prüfungsordnungen stehen. Wenn du keinen Antrag stellst, darfst du nicht nur die Prüfung mitschreiben, sondern "musst" dies sogar. Sicherheitshalber aber in den Ordnungen nochmal nachschauen.

Wenn man die Uni wechselt, muss man sowas ohnehin beantragen. Automatisch wird sowas zwischen den Unis nicht übermittelt.

Wichtig ist auch, dass Anrechnungen nur möglcih sind, wenn die Modulinhalte und ECTS-Punkte ähnlich sind. Wenn das eine Modul 6 LP hatte und du das für eins mit 5 anrechnen lassen willst, wird das problemlos möglich sein. Eins mit 5 Punkten für ein Modul mit 6 anzurechnen, ging bei mir auch. Da wird sicher keiner meckern. Wenn du allerdings ein Modul mit 5 Punkten vorweisen kannst und das für eins mit 10 anrechnen lassen willst, wird das sicher nicht funktionieren.

Bei einigen Unis ist es wiederum so, dass du gewünschte Anrechnungen rechtzeitig stellen musst, bevor du für das Prüfungsverfahren im neuen Studiengang angemeldet wurdest.. Das machen einige vielleciht sogar alle Unis irgendwann automatisch. Ich hatte schon mal den FAll, dass ich wegen Fristen automatisch angemeldet wurde, obwohl ich dachte, ich könnte mir lange Zeit lassen, weil ich mir das Modul ja ohnehin anrechnen lassen kann.

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alle haben schon das wesentliche gesagt. ab 20h wirst du in allen Sozialversicherungen sozialversicherungspflichtig. Arbeiten kannst du aber so viel du willst bzw. an Stunden vom ARbeitgeber bekommst.

Lohnobergrenzen gibt es überhaupt nicht.

Es gab auch mal ein Rundschreiben der Krankenversicherungen, in denen das drin steht. Musst du mal googeln. In der Situation war ich auch mal und hab das durch Recherche rausbekommen.

Noch zur KV: In der KV bist du zwar auch im Studentenstatus versichert, allerdings in der für dich kostenlosen Familienversicherung bzw. wenn du älter bist im günstigen Studententarif. Wenn man über 30 ist oder das 14. FAchsemester abgeschlossen hat, wird man mit vollem Beitrag in der Krankenversicherung versichert, sie wird dann also teuer. Sowas regeln die KV dann automatisch. Wenn du dich bei denen weiter versichern willst, musst du ja dein Alter angeben.

Wenn du viel arbeitest (ü20), muss dein Arbeitgeber dich als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei den KV anmelden. In diesem Fall muss er das regeln.

Es gibt glaube ich eine Regelung, nach der du vorübergehend mehr als 20h arbeiten darfst, ohne dass sich dein Studentenstatus verändert. Wenn du das aber längere Zeit machst, wirst du als Arbeitnehmer eingestuft (der nur nebenbei Student ist). Das solltest du auch einfach über googel finden.

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Man wird nicht zum Ausziehen gezwungen.

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