Nix für ungut, aber du solltest Dir Hilfe von einem Fachmann holen. :-)
Hm. Vielleicht solltest Du dir ein Bett ohne Gitterstäbe zulegen. :-)
Wenn Du dir unsicher bist, lass es von einem Sachverständigen begutachten.
Grundsätzlich stimmt es natürlich, dass Holz arbeitet. Wenn der Riss jedoch nicht allmählich, sondern mit einem lauten Knall entstanden ist, kann es durchaus sein, dass hier an der Verleimung etwas nicht stimmt.
Wenn ich Du wäre ...
wäre mein erster Schritt, einen Schreiner persönlich zu kontaktieren.
Wie lässt sich das umsetzen, Fragen bzgl. der Sicherheit kann er dir sicher auch beantworten. Zudem ist eine kleine Schreinerei eher in der Lage, deine Idee umzusetzen. Ein großer Hersteller fertigt eher Massenware, mit 10 Stück kommst da nicht weit. Des Weiteren solltest du dir überlegen, wie du die Möbel vertreiben willst.
Wenn Du weitere Fragen hast, kontaktier mich gerne.
Euch ist schon klar, dass ihr mit euren Rechnungen euer Unternehmen gegen die Wand fahren würdet?
Gehen wir mal davon aus, dass der EK von 750 € netto ist.
EK 750 € * 1,7 (Handelskostenzuschlag 70%) = 1275 €
1275 € * 1,3 (30% Gewinn) = 1657,50 €
1657,50 € * 1,19 (19% USt) = 1972,43 €
Kaufmännisch aufrunden = 1979 €
Das wäre dann der Auszeichnungspreis.
Kundenrabatt und Skonto gibts erst danach.
Ich denke, das BGB ist hier ziemlich eindeutig.
Ansonsten würde ich euch eine Rechtsberatung bzw. den Gang zum Anwalt empfehlen.
§ 439 Nacherfüllung(1) Der Käufer kann
als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2)
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer
kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275
Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem
Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob
auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers
beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das
Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1
zu verweigern, bleibt unberührt.
(4)
Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach
Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Hast du es sicher durchgeschnitten oder glaubst du, es aus Versehen durchgeschnitten zu haben?
Fakt ist, wenn du den Schaden selbst verursacht hast, greift keine Garantie.
Hallo, wurde ja schon viel geschrieben hier.
Aber: Wenn es bei 250 € "nur" knapp wird, dann heißt es 4 Monate den Gürtel enger schnallen und gut ist.
Diese Art nennt man Upcycling.