Nix für ungut, aber du solltest Dir Hilfe von einem Fachmann holen. :-)

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Hm. Vielleicht solltest Du dir ein Bett ohne Gitterstäbe zulegen. :-)

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Risse in Massivholztisch ein Mangel?

Hallo,

wir haben einen Tisch aus Massivholz. Vor 6 Wochen sind wir umgezogen. Offensichtlich durch die "Klimaveränderung" gab es vor kurzem einen lauten Knall und der Tisch hatte einen ca. 80 cm langen Riss längs. Die Stelle ist an einer Verleimung. Inzwischen hat sich der Riss verlängert und es sind weitere Risse dazu gekommen.

Der Kundendienst des Möbelhauses, bei welchem wir den Tisch kauften, meinte, dies sei bei Holz normal, Holz arbeite schließlich und bei Veränderung des Raumklimas sowieso.

Das ist mir letztlich auch klar, dass Holz diese Eigenschaften besitzt. Wir haben jedoch schon immer Massivholzmöbel gehabt, von der Wohnzimmerschrankwand über Kinderzimmermöbel bis hin zu einem Esstisch war alles dabei. Und noch NIE hatten wir irgendwelche Risse in diesen Möbeln. Wenn es ein völlig normaler Vorgang für Holz wäre, dann müsste dies über kurz oder lang ja überall passieren.

Ich bin aber der Meinung, dass wenn Möbel aus Massivholz gemacht werden, dass die Verarbeitung dann so erfolgen muss, dass die Möbel auch dauerhaft halten. Würde ein Kleiderschrank plötzlich einen Riss von unten nach oben bekommen, könnte man ja auch nicht argumentieren, dass es halt so ist. Ich hab sowas wie gesagt selbst noch nie erlebt und auch nicht gehört, dass Massivholzmöbel "standardmäßig" Risse bekommen. Die Möbel, die keine Risse bekommen, sind dann wohl "besser" hergestellt. Daraus folgt für mich, dass in der Herstellung unseres Tisches Fehler gemacht wurden. Entweder in der Konstruktion oder in der Verarbeitung.

Muss ich mich vom Möbelhaus jetzt so abspeisen lassen oder liegt hier ein Mangel vor?

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Wenn Du dir unsicher bist, lass es von einem Sachverständigen begutachten.

Grundsätzlich stimmt es natürlich, dass Holz arbeitet. Wenn der Riss jedoch nicht allmählich, sondern mit einem lauten Knall entstanden ist, kann es durchaus sein, dass hier an der Verleimung etwas nicht stimmt.

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Wenn ich Du wäre ...

wäre mein erster Schritt, einen Schreiner persönlich zu kontaktieren.

Wie lässt sich das umsetzen, Fragen bzgl. der Sicherheit kann er dir sicher auch beantworten. Zudem ist eine kleine Schreinerei eher in der Lage, deine Idee umzusetzen. Ein großer Hersteller fertigt eher Massenware, mit 10 Stück kommst da nicht weit. Des Weiteren solltest du dir überlegen, wie du die Möbel vertreiben willst.

Wenn Du weitere Fragen hast, kontaktier mich gerne.

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Euch ist schon klar, dass ihr mit euren Rechnungen euer Unternehmen gegen die Wand fahren würdet?

Gehen wir mal davon aus, dass der EK von 750 € netto ist.

EK 750 € * 1,7 (Handelskostenzuschlag 70%) = 1275 €

1275 € * 1,3 (30% Gewinn) = 1657,50 €

1657,50 € * 1,19 (19% USt) = 1972,43 €

Kaufmännisch aufrunden = 1979 €

Das wäre dann der Auszeichnungspreis.

Kundenrabatt und Skonto gibts erst danach.

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Ich denke, das BGB ist hier ziemlich eindeutig.

Ansonsten würde ich euch eine Rechtsberatung bzw. den Gang zum Anwalt empfehlen.

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann

als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die

Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2)

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen

Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und

Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer

kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275

Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten

möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem

Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob

auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den

Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers

beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das

Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1

zu verweigern, bleibt unberührt.

(4)

Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie

Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach

Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

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Hast du es sicher durchgeschnitten oder glaubst du, es aus Versehen durchgeschnitten zu haben?

Fakt ist, wenn du den Schaden selbst verursacht hast, greift keine Garantie.

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Hallo, wurde ja schon viel geschrieben hier.

Aber: Wenn es bei 250 € "nur" knapp wird, dann heißt es 4 Monate den Gürtel enger schnallen und gut ist.

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