Haus- und Grundstückshaftpflicht und Gebäudeversicherung kann man umlegen.
Hast du den Antrag schon fertig gemacht? Im Zweifelsfalle würde ich mich mal bei der HUK 24 melden.
Oft habe die Versicherungen ach Bearbeitungsrückstände (nicht speziell HUK, sondern in der ganzen Branche immer wieder). Da schadet es nichts, wenn man mal nachfragt.
Wenn das Dach aufgrund einer versicherten Gefahr beschädigt wird, z. B. Feuer, Sturm, Hagel, Schneedruck (Elementar) wird auch das Dach bezahlt.
Nicht bezahlt sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung. Dafür sollte man selbst Rücklagen bilden.
Das ist einer in vielen online Versicherern.
Erstmal ist wichtig, wie das ganze genau passiert ist. Wo stand das Auto? Wo befand sich der Wasserkasten bzw. von wo hat er ihn genommen?
Beispiel: er hebt den Wasserkasten aus deinem Kofferraum und zerkratzt dabei sein Fahrzeug. Dann fällt das in den Bereich Kfz-Betrieb und wird von der Privathaftpflicht üblicherweise nicht übernommen.
Grundsätzlich würde ich den Schaden bei der Privathaftpflicht mal melden.
Beschreibe doch mal den genauen Hergang, dann kann man noch mehr dazu sagen.
Hast du dir schon Doom Patrol angeschaut?
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für die Krankenversicherung. Die Beiträge müssen tatsächlich nachbezahlt werden.
Hättest du eine Erkrankung gehabt, hätten sie ja auch leisten müssen.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind leider sehr hoch, aber man muss auch sagen, dass wir ein sehr gutes Gesundheitssystem haben.
Schon mal über private Krankenversicherung nachgedacht? Sehr individuelles Thema. Machen muss man es nicht, aber anschauen sollte man sich immer beide Möglichkeiten, gesetzlich freiwillig oder privat.
Du kannst die Versicherung spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen. In diesem fall zum 11.03.2021.
Der 30.11. ist der Stichtag für Verträge mit Hauptfälligkeit 01.01. (->1 Monat vor Ablauf)
Es gibt ja auch Fälle, in denen man die Rechnung erst im Dezember erhält, wenn die Fälligkeit Januar ist. Hier hat man trotzdem noch 4 Wochen Kündigungsrecht.
Ich würde bei der KFZ-Versicherung immer Hauptfälligkeit Januar nehmen, nicht wegen Kündigungsrecht, sondern wegen der Besserstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
Nachdem Sie bei beiden Fahrzeugen Versicherungsnehmer sind sollte das hin und her tauschen eigentlich kein Problem sein.
Je nachdem, was man einschließt.
Möglich sind z.B.
Bei beiden Versicherungsarten: Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Elementarschäden, Glas
Bei Gebäude: Photovoltaik, Solaranlage, Hauseingangstüren, Verbiss in wildlebenden Nagern und Waschbären etc.
Bei Hausrat: Fahraddiebstahl, Hausrat auf Reisen, Ausrüstung von Reit und Golfsport, Schlüsseldienst, Online-Kauf von Sachen usw.
Ich kann da aber nur von dem Leistungsspektrum unseres Produktpartners ausgehen. Das kann bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften natürlich abweichen.
Man muss es halt beim TÜV prüfen lassen und ggf. im Fahrzeugschein eintragen lassen.
Da stimme ich zu: Das ist absolut unfair.
Meiner Meinung nach sollte eine private Haftpflichtversicherung für jeden Pflicht sein, allein schon im eigenen Interesse. Bei der KFZ-Haftpflicht geht das ja auch. Aber das ist ein anderes Thema.
Ich meine, man darf als Vermieter zumindest bei der Besichtigung einen Nachweis über eine private Haftpflichtversicherung verlangen. Das war früher zumindest so.
Natürlich sollte man als Vermieter dann auch sicherstellen, dass Mietsachschäden in ausreichender Höhe mitversichert sind.
Viele sprechen hier die hohen Kosten der PKV im Alter an. Diese Überlegung ist absolut sinnvoll.
Man kann Kosten für die PKV im Alter auf der einen Seite durch Altersrückstellungen minimieren, die allerdings viel Geld kosten, das später einfach weg ist. Es gibt einige Leute die statt Altersrückstellungen eine zusätzliche Rentenversicherung oder etwas ähnliches abschließen, die dann für die Kosten der PKV in der Rente verwendet werden soll. Der Vorteil dabei: benötigt man das Geld in der Rente nicht für die PKV, hat man es trotzdem zur Verfügung.
Generell ist es sehr individuell, ob die freiwillig gesetzliche oder private Krankenversicherung sinnvoller ist. Es kommt unter anderem auf Einkommen bzw. Umsatz bei Selbständigen an. Und natürlich kommt es darauf an, ob man Angestellter ist der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient oder selbstständiger Unternehmer.
Weitere Fragen die man sich stellen muss sind beispielsweise:
Wie sicher ist es, dass ich in der PKV bleiben kann und werde?
Sind Kinder da, die auch beitragsrelevant sind?
Wann muss ich meinen Ehepartner auch in der PKV versichern?
Ich würde z.B. bei der privaten ca. 400 € zahlen, müsste aber auch meinen Sohn noch mitversichern, während ich bei der freiwillig gesetzlichen über 800 € im Monat bezahle. Dazu kommen noch die Kosten für die privaten Krankenzusatzversicherungen, die ich brauche, damit ich nicht auf die Leistungen der freiwillig gesetzlichen angewiesen bin.
Fazit: es gibt keine pauschale Lösung. Bei jeder Lösung gibt es einen Haken, aber auch Vorteile. In diesem Bereich empfehle ich jedem, sich einer kompetenten Beratung zu unterziehen ;-)