Du hast nichts falsch gemacht :)

Schlägt glaub ich nicht ganz an.... schnell ab zum Arzt und zumindest Zweitmeinung einholen, des siehst selber glaub ich.

Gute Besserung!

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Also !

Vor allem zu Ostern muss ich hier jetzt mal antwortenvor allen für @Knochenjimmy!

1. Das Video ist geschnitten. Interressant was alles so rumkursiert im Netz.

2. Ja der Papst ist Nachfolger Christi auf dem apostolischen Stuhl aber auch nur ein Mensch. Die Frau ist hier grade übergriffig und zieht den Papst (86 Jahre) drängend zu sich. Der erschrickt und reagiert nun mal so - er muss tatsächlich Anschläge fürchten, die Sicherheitsleute haben einen Grund. Und er enrschuldigt sich auch noch - das zeigt den Nachfolger in Christi Sache!

Man muss die Kirche nicht mögen aber sowas zu bringen finde ich bisschen geschmacklos. :)

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Hindenburg war kein Nazi, eher ein überzeugter Nationalist aus der Miiltärriege der Weimarer Zeit und deshalb eher etwas Republikfeindlich.

In den letzten Monaten vor der Machtergreifung sehen wir viele Präsidialkabinette und ein Regieren durch Notverordnungen (Art. 25/48/53 der Verfassung).

Hindenburg will sein Land bewahren, u.a. auch vor einem Bürgerkrieg. Hier greift die Politik des kleineren Übels, man unterschätzt Hitler gewaltig und denkt er gibt dann scho Ruhe, wenn er bisschen Macht hat, außerdem ist er als kleineres ,,Übel" zu anderen Kandidaten gesehen worden.

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Ist wieder nur eine emotionale Darstellung seiner Meinung zum Vertrag... Emotionalisiert die Dinge, unterschreiben lassen hat ers :)

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Ähhmmm die Markierung is da, eine Spur weiter rechts, dazu noch dicke Linien....

Mir ist auch nicht ganz klar aber der Prüfer hat iw Recht . Wenn ne Markierung nach der Ampel da is, die dann nach links führt dann okay... sonst is die Markierung+durchgezogene Linie da !

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Ab zur Schulleitung/zum Vertrauenslehrer !

Redet mot euren Eltern...

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Schau mal nach Dolchstoßlegende und so...

Auch die Außenpolitik fahren die Nazis auf dieser Aussauge auf. Also der Vertrag und seine Unterzeichner sind so bisschen die ,,Schuldigen" für Alles laut der Ideologie. In der Politik stehen an sich alle Schienen zur Revision des Vertrages. Da isoliert sich Deutschland bisschen...

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Liebe Leute!

Ihr/Sie seit 12 Jahre alt !!!

184 a StGB 184 1 (6) und 201 StGB evtl. sollte dies von eurem Chat irgendwo anders hin wandern...

So wie ich das seh, seid ihr beide eh strafunmündig und es liegt gegenseitiges Einverständnis vor----> rechtlich alles okay

Meine Meinung:

Lasst Sexting bis ihr älter werdet. Wo die Jugend mittlerweile hinkommt....

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Ist es tatsächlich so leicht, durch einen"Lügner" und einen "falschen Zeugen" Jemanden einer "Straftat" zu überführen, die er nicht begangen hat!?

Ich kann es gar nicht "glauben"!? Aber neulich hat mir eine Rechtsanwältin doch tatsächlich versichert, dass es "sehr einfach" wäre, jemanden (nicht nur) in Deutschland einer Straftat zu überführen, die er nicht begangen hat (der also in Wirklichkeit unschuldig ist!), so dass er Wohnung, "Existenz" und sogar "Freiheit" verlieren könnte, wenn es:

  • einen "Beschuldiger/ Ankläger" gibt, der dem "Beschuldigten" eine Tat vorwirft (die Letzterer nicht begangen hat (was der "Beschuldiger" auch weiß (aber er will den "Beschuldigten" halt "schädigen"; irgendwelche "Vorteile" dadurch erlangen, dass der "Beschuldigte" bestraft wird; sich an ihm "rächen"; vom Verdacht der eigenen (tatsächlich von ihm begangenen) Straftat ablenken, o.ä.!);
  • einen ("falschen") "Zeugen" gibt, der "bezeugt", dass der "Beschuldiger" mit seinem "Vorwurf" "Recht hat", weil er z.B. "dabeigewesen" wäre (dass er mit dem "Beschuldiger" "Unter einer Decke" steckt (und von ihm dafür z.B: Geld erhält für seinen "falschen Zeugendienst", "merkt ja keiner"!);
  • der "Beschuldigte" nicht "beweisen" kann, dass er die Tat nicht begangen hat! (z.B. indem er keine ("Gegen"-) Zeugen angeben kann, die bestätigen, dass der "Beschuldigte" nicht "Schuld sein"/ die Tat begangen haben kann!; die "Beweislast" liegt also hier beim "Beschuldigten"!);
  • "Beschuldiger" und "falscher Zeuge" notfalls per EID vor Gericht ihre "Vorwürfe" gegenüber dem Richter "bekräftigen" (falls der (fälschlicherweise!) "Beschuldigte" darauf besteht!)

Treffen diese Bedingungen zu (was ja i.d.R. sehr häufig vorkommen könnte!), kann man demnach davon ausgehen, dass der "unschuldig Beschuldigte" vom Gericht als "schuldig" angesehen wird - und seine Strafe erhält (bis hin zu langjährigen Haftstrafen!). (weil die "falsche Zeugenaussage", die nicht als "falsch" "entlarvt" werden kann (weil der "Beschuldigte" nicht BEWEISEN kann, dass er "unschuldig" ist!)).

So schnell kann man also im Knast sein/ sein Geld, seine Existenz oder seine Freiheit verlieren!?

An einem "typischen" Beispiel stoll das im Folgenden mal veranschaulicht werden:

in einem Mehrfamilienhaus mögen die Nachbarn den "Neuen Nachbarn" nicht (aus welchen Gründen auch immer; vielleicht wollen sie sich auch einfach an ihm "rächen", weil dieser ihnen immer so direkte "die Meinung sagt", auf Missstände im Haus hinweist; vielleicht auch, weil er eine andere "Weltanschauung" hat als die "Alteingesessenen"; oder weil er ihnen eine "verdächtige politische Meinung" hat, o.ä.?!). Um dem "Neuen" eine "Abfuhr" zu erteilen, und um ihn aus "dem Haus zu bekommen", vereinbaren sie Folgendes: sie behaupten vor der Hausverwaltung (wiederholt), der "Neue" hielte sich nicht an die "Hausordnung"! - Sie "bezeugen" sich das gegenseitig! Folge: "Abmahnung", dann "Kündigung" des "Neuen"; dann "Räumungsklage", die der "Neue" verliert, da er "Nicht beweisen" kann, dass er "Unschuldig" ist! (s.o.). So schnell hat der "Neue" seine Wohnung verloren!

Oder hätte der "Neue" doch eine Chance auf GERECHTIGKEIT?!

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Im Zeifel ,,dubio pro reo" !

Aber unser Rechtssystem ist ziemlich sicher bei sowas, sollte im Normalfall Seltenheit sein.

Kann aber bei falschen Indizien und Meineid durchaus mal vorkommen ist aber selten weil auch Schöffen im Nornalfall mit am Tisch sitzen...

Die, die da sitzen sind aber auch nur Menschen!

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