Normalerweise besteht ein Widerrufsrecht, solange die Firma noch nicht mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.

Interessant hierzu ist: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/10/07/wann-erlischt-das-widerrufsrecht-bei-dienstleistungen-urteile-zu-dsl-und-mobilfunkvertraegen/

Einfach mit der Fa. Kontakt aufnehmen, auf den schriftlich versendeten Widerruf verweisen und abwarten. Wurde in den 36 Monaten von deiner Frau die Dienstleistung in Anspruch genommen?

Ich würde auf dem schriftlichen Vertrag nachsehen, ob hier auf die AGB's verwiesen wird und ggf. im Internet nachsehen, ob die betreffende Firma hier AGB's veröffentlicht hat.

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Wenn du ausziehen würdest, müsstest du viel mehr Geld ausgeben. Diverse Anschaffungen wären für euch doppelt nötig, was euch beide nur noch mehr Geld kosten würde. Wofür bräuchtest du denn das Geld so dringend? - Sei doch froh, wenn du deine Mama hast und sie ein wenig unterstützen kannst!?!?!

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Falsche Entscheidungen

Hi Leute,

Ich würde mal gerne euren Rat wissen bei einem wiedermal dummen Problem. Ich habe vor ca. 1 Monat ein Mitvertrag unterschrieben. Die Besitzerin kenne ich schon seit fast 10 Jahren. Die Wohnung befindet sich neben einer Rock Kneipe, wo ich auch gerne hingehe. Die wohnung ist etwa 90cm groß und hat dazu noch einen großen Speicher. Ja und ich wusste von Anfang an das ich mir die Wohnung mit jemandem teilen muss, weil ich allein die Miete nicht bezahlen könnte. So ja ich habe das nicht wirklich gut durchdacht. Am Amfang dachte ich ja cool, ich kenne meine Vermieterin (Ihr gehört auch die Kneipe) und die Umgebung ist nicht Fremd. Aber da ich ja mit jemandem komplett fremden zusammen wohnen muss, ist ja en minuspunkt. Andererseits darf ich entscheiden wer als mitbewohner in Frage kommt. Von meinen Freunden kann niemand, weil viele am studieren sind und wenig Geld haben, oder eben keine Interesse. Ich zahle im Moment auch nur meinen teil also die Hälfte bis jemand gefunden ist. Das könnte halt schwierig werden, weil man hört es schon wenn in der Kneipe was los ist, und aufn neusten Stand ist die Wohung auch nicht. Und jetzt nach einem Monat fällt mir ein das ich doch lieber alleine Wohnen möchte. Also sprich ne 1 -2 Zimmer Wohnung. Das heißt ich müsste wieder kündigen, was ja auch geht innerhalb der Kündigungsfrist. Aber wie wird meine Vermieterin reagieren? Da ich ja erst eingezogen bin. Was meint ihr? Der andere weg wäre es eben einfach zu versuchen ob es funktioniert mit einem mitbewohner, dann kann man ja immer noch ausziehen. Ich mach mich echt total Verrückt deswegen. Mir gehts deshalb komisch. Habt ihr einen rat für mich? Danke schonmal für eure Antworten

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Hast du jemanden, den du fragen kannst, ob er mit dir in die Wohnung einzieht? Bzw. wie lange erlaubt die Vermieterin dir noch, nur die halbe Miete zu zahlen auch wenn du allein drin wohnst? Wer sucht denn den Mitbewohner - du oder die Vermieterin? Hätte es für dich noch andere Vorteile, umzuziehen (andere Lage, andere Stadt, etc.)? Lern einfach draus und überleg dir das nächste Mal vorher genauer, ob du etwas überhaupt möchtest. So hättest du dir zumindest den Bammel vor deiner Vermieterin ersparen können.

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Du kannst deinen Nachbarn bitten, die Hecke z. B. zu schneiden. Tut er dies nicht, darfst du Äste abschneiden und behalten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Höhenbegrenzung für die Hecke gibt, zumal sie von Natur aus schon nur bis zu einer gewissen Höhe wächst. In welchem Bundesland lebst du? - Schau dir mal die dort gültige Bauordnung an, bzw. erkundige dich beim zuständigen Stadtbaumeister. Er kann dir genauere Auskünfte geben.

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Hier solltest du dich an den Gläubiger wenden. Evtl. kannst du mit ihm aushandeln, dass er die Pfändung aussetzt, wenn du eine vereinbarte Rate pünktlich und regelmäßig zahlst. Wenn er aber nicht einverstanden ist, die Pfändung auszusetzen, kannst du nichts machen. Sei aber froh, dann sind deine Schulden auch schneller abbezahlt!

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Wer ist denn in der Wohnung gemeldet? Hat dieser jemand eine Hausratversicherung? Hast du schon mal nachgefragt, ob die Haftpflichtversicherung des Studenten für den Schaden aufkommen würde?

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Wie wurde der Vertrag abgeschlossen (mündlich, schriftlich etc.)? Wie wurde der Vertrag widerrufen?

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Frag doch mal bei der zuständigen Allianz-Betreuung nach. Die Allianz hat aber einen Tarif, in dem der BU Schutz in den ersten Versicherungsjahren (z. B. während der Ausbildung, wenn man noch nicht soo viel verdient) sehr günstig ist und dann sehr ansteigt. Das hättest du dann aber von Anfang an so vereinbart. Wäre also in besagtem Tarif im Normalfall von Anfang an so berechnet worden und keine "Merkwürdigkeit". Wie lange läuft der Vertrag schon?

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Wie wärs mit dem Millenium UN Plaza. Direkt zentral in Manhattan mit Blick auf Chrysler Building und Empire State (wenn man Glück hat) Die Zimmer sind für NY groß und schwer i. O. Neben der UN.

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Du kannst den Scheck auf jeden Fall noch einlösen. Die Verjährungsfrist ist sehr lange!

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Vokabeln lernen, Nachhilfe nehmen, dann klappt's!!!!

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Klaus Kordon hat eine Trilogie geschrieben, die im 1. und 2. Weltkrieg spielte Das Tagebuch der Anne Frank Als Hitl. das rosa Kaninchen stahl von Alfred Kerr

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Den Verhütungsring würde ich auf jeden Fall weiterempfehlen. Die Hormone sind ganz sparsam dosiert und werden auch gleich dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden. Vorteil: Du musst nicht wie bei der Pille jeden Tag daran denken, sondern nach 3 Wochen rausnehmen, dann 1 Woche ringfreie Zeit und dann neuen Ring benutzen genügt.

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