Normalerweise besteht ein Widerrufsrecht, solange die Firma noch nicht mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.
Interessant hierzu ist: http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/10/07/wann-erlischt-das-widerrufsrecht-bei-dienstleistungen-urteile-zu-dsl-und-mobilfunkvertraegen/
Einfach mit der Fa. Kontakt aufnehmen, auf den schriftlich versendeten Widerruf verweisen und abwarten. Wurde in den 36 Monaten von deiner Frau die Dienstleistung in Anspruch genommen?
Ich würde auf dem schriftlichen Vertrag nachsehen, ob hier auf die AGB's verwiesen wird und ggf. im Internet nachsehen, ob die betreffende Firma hier AGB's veröffentlicht hat.