Was sagt Dein Frauenarzt/Deine Frauenärztin dazu?

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Lehrer sind in Paragraph 203 Strafgesetzbuch, der die Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen regelt, NICHT erwähnt, auch Vertrauenslehrer nicht. Sie haben demzufolge KEINE Schweigepflicht.

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Du hättest ihm das ausdrücklich untersagen können/müssen. In Deinem Alter gilt die Schweigepflicht nach Paragraf 203 StGB mit Ausnhame von Lebensgefahr und Einwilligung in große operative Eingriffe.

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Lehrer haben nach Paragraph 203 StGB grundsätzlich keine Schweigepflicht, auch nicht Vertrauens- oder Beratungslehrer.

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